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   BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11   

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BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11 (https://dejure.org/2013,26237)
BAG, Entscheidung vom 15.05.2013 - 7 AZR 665/11 (https://dejure.org/2013,26237)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 (https://dejure.org/2013,26237)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 110 Abs 1 Nr 2 ArbGG, § 256 Abs 1 ZPO, § 17 S 1 TzBfG
    Normalvertrag Bühne - Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

  • IWW

    Normalvertrag Bühne § 69 ArbGG § 110 Abs. 1 Nr. 2 ZPO § 256 Abs. 1 TzBfG § 17 S. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die nach dem Bühnentarifrecht erforderliche Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Nichtverlängerungsmitteilung

  • Betriebs-Berater

    Anhörung des Arbeitnehmers bei Nichtverlängerungsmitteilung

  • bag-urteil.com

    Normalvertrag Bühne - Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

  • rewis.io

    Normalvertrag Bühne - Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die nach dem Bühnentarifrecht erforderliche Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Nichtverlängerungsmitteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtverlängerungsmitteilung bei Bühnentechnikern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anhörung des Arbeitnehmers bei Nichtverlängerungsmitteilung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 142
  • NZA 2014, 990
  • BB 2013, 2547
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 233/81

    Vertragsverlängerung

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11
    Die Nichtverlängerungsmitteilung ist vielmehr auch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die tariflich vorgesehene Anhörung nicht ordnungsgemäß durchführt (so bereits BAG 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu IV 4 der Gründe, BAGE 39, 1 unter Hinweis auf die insofern vergleichbare Problematik in § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BAG, etwa BAG 27. November 2003 - 2 AZR 654/02 - zu B I der Gründe mwN; ebenso im Ergebnis, wenn auch skeptisch gegenüber der Parallele zu § 102 BetrVG BAG 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu I 3 der Gründe, BAGE 51, 375; 18. August 1986 - 7 AZR 418/85 - zu I 2 der Gründe) .

    Der Arbeitgeber hat daher insbesondere die Regelungen in § 69 Abs. 4 bis 6 NV-Bühne zu beachten (vgl. zu den Anforderungen an den Inhalt des Anhörungsgesprächs BAG 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu III und IV der Gründe, BAGE 39, 1; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu I 3 der Gründe, BAGE 51, 375; 18. August 1986 - 7 AZR 418/85 - zu I 1 und 2 der Gründe) .

    Sie hat den Zweck, dass die Entscheidung zum Ausspruch der Nichtverlängerungsmitteilung von Seiten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der vom Bühnenmitglied vorgetragenen Gegenargumente erneut überdacht und überprüft wird (vgl. BAG 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu III 4 der Gründe, BAGE 39, 1) .

    Nur dann, wenn der Arbeitgeber "gezwungen wird, im Rahmen der Anhörung die Gründe für seine Entscheidung dem Bühnenmitglied in nachvollziehbarer Weise nahezubringen, wird er wirklich veranlasst sein, seine Entscheidung unter Berücksichtigung der vom Bühnenmitglied vorgetragenen Gegenargumente erneut zu überdenken bzw. zu überprüfen" (BAG 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu III 4 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 626/10

    Aufhebungsklage - Rüge der Verletzung tarifvertraglicher Vorschriften zum

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11
    Das Aufhebungsverfahren ist danach in allen drei Instanzen der staatlichen Gerichtsbarkeit ein revisionsähnliches Verfahren, in dem Schiedssprüche auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 20 mwN) .

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens ist damit das vor dem Schiedsgericht anhängig gemachte Sachbegehren (BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 26; 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98 - zu A der Gründe mwN) .

    (1) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln ( BAG 24. August 2011 - 4 ABR 122/09  - Rn. 15 mwN; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 30) .

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. zB BAG 4. April 2001 - 4 AZR 180/00  - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 271 ; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 30).

  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11
    Die Nichtverlängerungsmitteilung ist vielmehr auch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die tariflich vorgesehene Anhörung nicht ordnungsgemäß durchführt (so bereits BAG 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu IV 4 der Gründe, BAGE 39, 1 unter Hinweis auf die insofern vergleichbare Problematik in § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BAG, etwa BAG 27. November 2003 - 2 AZR 654/02 - zu B I der Gründe mwN; ebenso im Ergebnis, wenn auch skeptisch gegenüber der Parallele zu § 102 BetrVG BAG 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu I 3 der Gründe, BAGE 51, 375; 18. August 1986 - 7 AZR 418/85 - zu I 2 der Gründe) .

    Der Arbeitgeber hat daher insbesondere die Regelungen in § 69 Abs. 4 bis 6 NV-Bühne zu beachten (vgl. zu den Anforderungen an den Inhalt des Anhörungsgesprächs BAG 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu III und IV der Gründe, BAGE 39, 1; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu I 3 der Gründe, BAGE 51, 375; 18. August 1986 - 7 AZR 418/85 - zu I 1 und 2 der Gründe) .

    Die tarifliche Regelung dient der Einleitung eines Gesprächs, das auch dem Arbeitnehmer die Darlegung der aus seiner Sicht für die Vertragsverlängerung sprechenden Gründe ermöglichen soll (vgl. BAG 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu I 3 b der Gründe; BAGE 51, 375) .

  • BAG, 18.08.1986 - 7 AZR 418/85

    Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung eines Bühnenengagementsvertrages -

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11
    Die Nichtverlängerungsmitteilung ist vielmehr auch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die tariflich vorgesehene Anhörung nicht ordnungsgemäß durchführt (so bereits BAG 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu IV 4 der Gründe, BAGE 39, 1 unter Hinweis auf die insofern vergleichbare Problematik in § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BAG, etwa BAG 27. November 2003 - 2 AZR 654/02 - zu B I der Gründe mwN; ebenso im Ergebnis, wenn auch skeptisch gegenüber der Parallele zu § 102 BetrVG BAG 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu I 3 der Gründe, BAGE 51, 375; 18. August 1986 - 7 AZR 418/85 - zu I 2 der Gründe) .

    Der Arbeitgeber hat daher insbesondere die Regelungen in § 69 Abs. 4 bis 6 NV-Bühne zu beachten (vgl. zu den Anforderungen an den Inhalt des Anhörungsgesprächs BAG 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu III und IV der Gründe, BAGE 39, 1; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu I 3 der Gründe, BAGE 51, 375; 18. August 1986 - 7 AZR 418/85 - zu I 1 und 2 der Gründe) .

  • BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91

    Nichtverlängerungsmitteilung/Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11
    Sie bestätigt, dass die vereinbarte Vertragsdauer keine Verlängerung erfährt (vgl. BAG 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 69, 1) .
  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97

    Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsvertrages einer Schauspielmusikerin

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11
    Hinzu kommt, dass die Tarifvertragsparteien auf die Festlegung materieller Gründe für die Nichtverlängerungsmitteilung verzichtet haben und in einem solchen Fall die Nichtverlängerungsmitteilung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht darauf zu überprüfen ist, ob sie durch das Vorliegen objektiver Gründe gerechtfertigt ist (vgl. BAG 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 3 a der Gründe mwN, BAGE 89, 339) .
  • BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85

    Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11
    Im Hinblick darauf und aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Beteiligten ist die so erlassene Regelung - ebenso wie Vereinssatzungen (vgl. dazu BGH 11. November 1985 - II ZB 5/85 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 96, 245)  - nicht unter Berücksichtigung der äußeren Umstände ihres Erlasses, sondern lediglich aus ihrem Inhalt heraus auszulegen.
  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 795/09

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11
    Zum Lebenssachverhalt zählen dabei alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden und den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens unterbreitet hat (vgl. BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 795/09 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11
    Wegen der Revisionsähnlichkeit des Aufhebungsverfahrens dürfen neue prozessuale Ansprüche grundsätzlich nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (vgl. BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - zu II 1 der Gründe mwN für das Revisionsverfahren) .
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00

    Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. zB BAG 4. April 2001 - 4 AZR 180/00  - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 271 ; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 30).
  • ArbG Köln, 17.02.2009 - 13 Ha 7/08

    Anhörung vor Ausspruch der Nichtverlängerungsmitteilung gegenüber einem

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. §

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung

  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98

    Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor - Aufhebungsklage

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 654/02

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

  • BAG, 24.08.2011 - 4 ABR 122/09

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer "Mitarbeiterin

  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09

    Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen

  • LAG Köln, 14.07.2011 - 13 Sa 356/11

    Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung gegenüber einem Theatermitarbeiter

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14

    Drittschuldnerklage - Zulässigkeitsanforderungen

    Zur Auslegung der entsprechenden Prozesserklärung ist auch das Revisionsgericht befugt (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 32, BAGE 145, 142) .
  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 369/16

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin

    Mit der Regelung in § 69 Abs. 8 NV Bühne haben die Tarifvertragsparteien die Wirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung als ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO ausgestaltet (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 39, BAGE 157, 44; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29, BAGE 145, 142) .

    Die Nichtverlängerungsmitteilung ist vielmehr auch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die tariflich vorgesehene Anhörung nicht ordnungsgemäß durchführt (st. Rspr. des Senats, vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 41 mwN, BAGE 145, 142) .

    Der Arbeitgeber hat daher insbesondere die Regelungen in § 69 Abs. 4 bis 6 NV Bühne zu beachten (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 42, aaO) .

    Da ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis allein aufgrund der vereinbarten Befristung endet und die Tarifvertragsparteien auf die Festlegung materieller Gründe für die Nichtverlängerungsmitteilung verzichtet haben, ist die Nichtverlängerungsmitteilung nicht darauf zu überprüfen, ob sie durch das Vorliegen objektiver Gründe gerechtfertigt ist (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 45, BAGE 145, 142; 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - zu 3 der Gründe mwN, aaO) .

    Eine Delegation der Anhörung auf Personen, die nicht zur Entscheidung über den Ausspruch der Nichtverlängerungsmitteilung befugt sind, ist nicht zulässig (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 43, BAGE 145, 142) .

    Er kann aber nicht unabhängig vom Vorliegen eines Verhinderungsfalls einen nachgeordneten Mitarbeiter ausschließlich mit der Durchführung der Anhörung beauftragen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 45, aaO) .

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

    a) Bei der Feststellung der Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung und der Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung handelt es sich um verschiedene prozessuale Streitgegenstände (ausführlich BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 22 ff., BAGE 145, 142) .

    Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit einer Befristung ist gemäß § 16 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 26, aaO) .

    Mit der Regelung in § 61 Abs. 8 NV Bühne haben die Tarifvertragsparteien die Wirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung als ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO ausgestaltet (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29, BAGE 145, 142) .

    (1) Das Aufhebungsverfahren ist in allen drei Instanzen der staatlichen Gerichtsbarkeit ein revisionsähnliches Verfahren, in dem Schiedssprüche auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, BAGE 145, 142; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 20 mwN) .

    Die Ähnlichkeit zum Revisionsverfahren hat zB zur Folge, dass im Aufhebungsverfahren neuer Sachvortrag grundsätzlich nicht zulässig ist (vgl. BAG 2. Juli 2003 - 7 AZR 613/02 - zu II 2 c bb (3) der Gründe; 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - zu II 4 der Gründe mwN) und neue prozessuale Ansprüche grundsätzlich nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden können (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, aaO) .

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens ist damit das vor dem Schiedsgericht anhängig gemachte Sachbegehren (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, BAGE 145, 142; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 26; 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98 - zu A der Gründe mwN) .

    Die Nichtverlängerungsmitteilung ist vielmehr auch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die tariflich vorgesehene Anhörung nicht ordnungsgemäß durchführt (st. Rspr. des Senats, vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 41 mwN, BAGE 145, 142) .

    Eine Delegation der Anhörung auf Personen, die nicht zur Entscheidung über den Ausspruch der Nichtverlängerungsmitteilung befugt sind, ist nicht zulässig (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 43, BAGE 145, 142) .

    Dieser Zweck kann nur erreicht werden, wenn diejenige Person, die für die Entscheidung über den Ausspruch der Nichtverlängerungsmitteilung zuständig ist, an der Anhörung teilnimmt (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 45, aaO) .

    Er kann aber nicht unabhängig vom Vorliegen eines Verhinderungsfalls einen nachgeordneten Mitarbeiter ausschließlich mit der Durchführung der Anhörung beauftragen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 45, aaO) .

  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Zum Streitgegenstand zählen vielmehr alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, der zur Stützung des Rechtsschutzbegehrens unterbreitet wird (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 23, BAGE 145, 142; 11. Oktober 2011 - 3 AZR 795/09 - Rn. 17 mwN; vgl. zum identischen Streitgegenstandsbegriff im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zB BAG 5. März 2013 - 1 ABR 75/11 - Rn. 13) .
  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - 1. (Solo-) Fagottistin -

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 44 mwN, BAGE 145, 142) .
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 - Rn. 22; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 44 mwN, BAGE 145, 142) .
  • LAG Köln, 19.12.2013 - 12 Sa 682/13

    Nachtzuschläge bei Betriebsratstätigkeit in der Tagschicht

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11, Rz. 44 mwN; Urteil vom 20. März 2012 - 9 AZR 518/10, ZTR 2012, 390, Rz. 15).
  • LAG Köln, 11.09.2013 - 5 Sa 93/13

    Bühnenschiedsgerichtliches Verfahren

    Materielle Rechtsfehler fallen unter § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG und sind in entsprechender Anwendung des § 557 Abs. 3 Satz 1 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - juris; 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - NZA-RR 2013, 154) .

    a) Bei der Feststellung der Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung und der Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung handelt es sich um verschiedene prozessuale Streitgegenstände (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - juris) .

    Daher liegt eine Klageänderung (in der Ausgestaltung der Klageerweiterung) vor, wenn ein Arbeitnehmer im Aufhebungsverfahren nur die Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung, nicht aber die Unwirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht hat, und er im gerichtlichen Verfahren sowohl die Nichtverlängerungsmitteilung als auch die Befristung angreift (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - juris).

    (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt auch ohne ausdrückliche Änderung des Antrags eine Erweiterung des Streitgegenstands vor, wenn der Kläger im gerichtlichen Verfahren die Wirksamkeit der Befristung problematisiert, obwohl er dies im schiedsgerichtlichen Verfahren nicht getan hat (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - juris).

    Die ordnungsgemäße Durchführung des Anhörungsgesprächs ist Wirksamkeitsvoraussetzung der Nichtverlängerungsmitteilung (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - juris; 29. Mai 1991 - 7 AZR 79/90 - EzA § 4 TVG Bühnen Nr. 3; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - AP § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag Nr. 27; 23. Januar 1986 - 2 AZR 243/85 - EzA§ 4 TVG Bühnen Nr. 2; 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - BAGE 39, 1) .

    Eine Delegation ist nicht zulässig (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - juris) .

  • BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung -

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (vgl. BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 416/14 - Rn. 18; 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 - Rn. 34; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 32, BAGE 145, 142; 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 - Rn. 11 f., BAGE 133, 28; BGH 12. April 2016 - VI ZB 63/14 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 448/21

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung des Bühnenmitglieds

    Der Arbeitgeber hat daher insbesondere die Regelungen in § 61 Abs. 4 bis 6 NV Bühne zu beachten (vgl. zu § 69 Abs. 4 bis 6 NV Bühne BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 - aaO; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 42, BAGE 145, 142) .

    Die Anhörung soll dem Bühnenmitglied Gelegenheit geben, zu den mitgeteilten Gründen für die Nichtverlängerung Stellung zu nehmen und die aus seiner Sicht für die Vertragsverlängerung sprechenden Umstände anzugeben, so dass der Arbeitgeber seine Entscheidung zum Ausspruch der Nichtverlängerungsmitteilung unter Berücksichtigung der von dem Bühnenmitglied vorgetragenen Gegenargumente überdenken und überprüfen kann (vgl. BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 369/16 - Rn. 53, BAGE 161, 179; 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 45, BAGE 145, 142).

    Nur dann, wenn der Arbeitgeber gezwungen wird, im Rahmen der Anhörung die Gründe für seine Entscheidung dem Bühnenmitglied im Einzelnen offenzulegen, wird er wirklich veranlasst sein, seine Entscheidung unter Berücksichtigung der vom Bühnenmitglied vorgetragenen Gegenargumente zu überdenken bzw. zu überprüfen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 45, BAGE 145, 142; 11. März 1982 - 2 AZR 233/81 - zu III 4 der Gründe, BAGE 39, 1) .

    Das Bühnenmitglied hat das Recht, zu der Anhörung eine Person seines Vertrauens hinzuzuziehen, soweit durch deren Teilnahme der Zweck des Gesprächs nicht gefährdet wird bzw. berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 46, BAGE 145, 142).

    Anderenfalls ergäbe sich für die Vertrauensperson nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit, über welche Nichtverlängerungsgründe überhaupt gesprochen wird, was dem Zweck des Hinzuziehungsanspruchs - dem Ausgleich einer potentiellen Unterlegenheit des Bühnenmitglieds in einer den Bestand seines Arbeitsverhältnisses anbelangenden Gesprächssituation (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - aaO) - nicht gerecht würde.

  • LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15

    Rechtsfolgen der fehlenden Wiedergabe der ehrenamtlichen Richter im Urteilsrubrum

  • ArbG Köln, 24.04.2020 - 19 Ha 6/18

    Solosänger - Vereinbarung Nichtanrechnung von Spielzeiten

  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12

    Hemmung der Verjährung

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 237/17

    Nichtverlängerungsmitteilung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12

    Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle

  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 541/13

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist

  • BAG, 18.02.2016 - 8 AZR 426/14

    Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2022 - L 28 BA 23/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Kurierfahrer - Transportfahrer -

  • BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit -

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 557/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - 13 Sa 1446/13

    Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte

  • LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13

    Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2022 - 8 Sa 869/21

    Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Corona-Sonderprämie; Corona-Sonderprämie

  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2022 - 1 Sa 39/21

    Aussetzung wegen eines Vorabentscheidungsersuchens

  • LAG Hamm, 26.02.2014 - 5 Sa 1607/13

    Befristung; Fortsetzung nach Befristungsende; Klagefrist

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 327/15

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; Untertarifliche Bezahlung;

  • LAG Köln, 22.04.2021 - 6 Sa 1065/20

    Bühnenschiedsgericht; Nichtverlängerungsmitteilung; Anhörung

  • ArbG Freiburg, 04.04.2017 - 4 Ca 288/16

    Persönlicher Geltungsbereich - TVöD-VKA - Bühnentechniker - Befristung -

  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 22/17

    Abgrenzung Geltungsbereich TVöD-VKA - NV-Bühne - Tontechniker - Befristung -

  • LAG Köln, 01.12.2016 - 7 Sa 179/16

    Rechtsnatur einer Nichtverlängerungsmitteilung gegenüber einer unter den NV Bühne

  • LAG Düsseldorf, 09.09.2014 - 8 Sa 355/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Auszahlung des von ihm erarbeiteten

  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 9 Sa 23/17

    Abgrenzung des Geltungsbereichs - TVöD-VKA gegenüber dem NV-Bühne für

  • LAG Köln, 10.12.2020 - 3 Sa 420/20
  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 11 Sa 30/17

    Abgrenzung des Geltungsbereichs des TVöD-VKA gegenüber dem NV-Bühne für

  • LAG Köln, 28.01.2014 - 12 Sa 679/13

    Änderungs-Nichtverlängerungsmitteilung im Bühnenschiedsgerichtsverfahren

  • LAG Köln, 10.09.2014 - 11 Sa 786/13

    Befristung Arbeitsverhältnis; NV-Bühne; künstlerischer Betrieb

  • ArbG Köln, 03.09.2015 - 5 Ha 7/15

    Vereinbarung überwiegend künstlerischer Tätigkeit als ausreichender Sachgrund für

  • ArbG Köln, 25.09.2014 - 4 Ha 1/14

    Aufhebungsverfahren über die Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung zur

  • LAG Köln, 27.01.2016 - 11 Sa 735/15

    Anspruch eines Tanzgruppenmitglieds mit Soloverpflichtung auf angemessene

  • LAG Köln, 07.05.2014 - 11 Sa 959/13

    Aufhebungsklage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - 5 Sa 787/18

    Überprüfung einer Nichtverlängerungsmitteilung - Tarifvertrag für die

  • LAG Köln, 30.09.2020 - 11 Sa 631/19

    Aufhebung des Gastvertrags eines Sängers; Gastvertrag gleich Dienstvertrag;

  • LAG Köln, 19.04.2023 - 11 Sa 595/22

    Spielzeit; Verlängerung

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