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   BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92   

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BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92 (https://dejure.org/1993,2916)
BAG, Entscheidung vom 15.06.1993 - 9 AZR 102/92 (https://dejure.org/1993,2916)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 102/92 (https://dejure.org/1993,2916)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsansprüche - Vorruhestandsleistung - Konkurs - Keine Masseschuld - Anspruchsübergang auf Zusatzversorgungskasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 1480
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 419/87

    Anspruch eines im Baugewerbe beschäftigten Italieners auf Gewährung von

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92
    Denn eine derartige Vereinbarung enthielte neben der Vereinbarung über die Gewährung von Vorruhestandsleistungen auch notwendig die Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zu diesem Inhalt einer einzelvertraglichen Vorruhestandsvereinbarung vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 - AP Nr. 3 zu § 2 VRG , zu I der Gründe; Grüner-Dalichau, VRG - AltersteilzeitG, Einführung, Anm. I 2, II 2, III).

    Diese umfaßt ihrem Inhalt nach zwei Rechtsgeschäfte, nämlich die Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Vereinbarung über die Gewährung von Vorruhestandsleistungen (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 - AP Nr. 3 zu § 2 VRG , zu I der Gründe; Grüner-Dalichau, VRG - AltersteilzeitG, Einführung, Anm. I 2, II 3, III).

  • BAG, 21.05.1980 - 5 AZR 441/78

    Konkurs - Vorrecht - Jahresleistung - Zusätzliche Vergütung - Urlaubsabgeltung -

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92
    Sie ist Masseschuld nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 2. Alternative KO , wenn die Arbeitsleistungen, die mit dem Bezug vergütet werden sollen, in dem Zeitraum nach Konkurseröffnung erbracht worden sind (vgl. BAG Urteil vom 21. Mai 1980 - 5 AZR 441/78 - AP Nr. 10 zu § 59 KO , zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88

    Erstattung von Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92
    Zwar ist der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in den tragenden Gründen seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 804/87 - (BAGE 60, 38, 41 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG , zu II der Gründe) ebenfalls davon ausgegangen, daß ein Anspruch auf Vorruhestandsgeld nur einen schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers und die in § 2 VRTV-Bau festgelegten Bedingungen voraussetzt, aber in seiner Entscheidung vom 3. April 1990 - 3 AZR 273/88 - (BAGE 64, 276, 282 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 2 der Gründe) hat der Dritte Senat ausgeführt, der Arbeitgeber müsse mit seinem Arbeitnehmer einen Vorruhestandsvertrag abschließen.
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 922/78

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92
    Ebenso hat der Fünfte Senat für eine vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Zahlung einer Abfindung entschieden (BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - AP Nr. 11 zu § 61 KO , zu III 2 der Gründe), daß auch dann keine Masseschuld nach § 59 Abs. 1 KO begründet wird, wenn das Arbeitsverhältnis erst nach Konkurseröffnung beendet wird; denn die Abfindung stehe in keiner unmittelbaren Beziehung zu der im nachkonkurslichen Zeitraum erbrachten Arbeitsleistung.
  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 420/87

    Anspruch gegen den Konkursverwalter auf Zahlung einer Betriebsrente aus der

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92
    Der auf die Zeit vor Konkurseröffnung entfallende Teil ist Konkursforderung, der auf die Zeit nach Konkurseröffnung entfallende Teil ist Masseschuld nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO (BAG Urteil vom 15. Dezember 1987 - 3 AZR 420/87 -, BAGE 57, 152 [157] = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG , zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 186/90

    Vorruhestandsleistungen und Konkurs

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92
    Das Vorruhestandsgeld soll den bisher gezahlten Lohn ersetzen und hat als Sonderleistung des Arbeitgebers Entgeltcharakter (vgl. BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - AP Nr. 31 zu § 59 KO , zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 295/87

    Ermittlung der Höhe einer Konkursforderung - Gewährung von Leistungen der

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92
    Sie sind einfache, zu kapitalisierende Konkursforderungen (vgl. BAG Urteil vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 295/87 - BAGE 60, 32, 35 = AP Nr. 2 zu § 69 KO , zu I der Gründe; Kuhn/Uhlenbruck, KO , § 59 Rz 14).
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90

    Befreiende Lebensversicherung - Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92
    Der Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist danach nicht erforderlich (so bereits Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 509/90 - BAGE 71, 21 -, zu IV 3 der Gründe).
  • BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71

    Ruhegehalt - Versorgungsanwartschaft - Konkurs

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92
    Im Zeitpunkt der Konkurseröffnung unverfallbare Versorgungsanwartschaften können nur als aufschiebend bedingte Forderungen gemäß §§ 67, 3 KO geltend gemacht werden (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1972 - 3 AZR 191/71 - BAGE 24, 204, 211 = AP Nr. 9 zu § 61 KO , zu I 5 der Gründe).
  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 804/87

    Anspruch auf die Gewährung von Vorruhestandsleistungen - Berücksichtigung der

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92
    Zwar ist der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in den tragenden Gründen seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 804/87 - (BAGE 60, 38, 41 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG , zu II der Gründe) ebenfalls davon ausgegangen, daß ein Anspruch auf Vorruhestandsgeld nur einen schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers und die in § 2 VRTV-Bau festgelegten Bedingungen voraussetzt, aber in seiner Entscheidung vom 3. April 1990 - 3 AZR 273/88 - (BAGE 64, 276, 282 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 2 der Gründe) hat der Dritte Senat ausgeführt, der Arbeitgeber müsse mit seinem Arbeitnehmer einen Vorruhestandsvertrag abschließen.
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 179/77

    Erstattungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86

    Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine

  • BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 89/93

    Ausscheiden des Arbeitgebers aus dem tariflichen Geltungsbereich eines

    Die tarifliche Regelung begründet nicht nur einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung mit dem Arbeitgeber, sondern räumt dem Arbeitnehmer das Recht ein, durch einseitigen Antrag in den Vorruhestand zu treten und Vorruhestandsleistungen beanspruchen zu können (Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 102/92 - ZIP 1993, 1480 und Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 509/90 - AP Nr. 14 zu § 2 VRG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 645/94

    Vorruhestandsgeld im Konkurs - befristete Arbeitsverhältnisse im Anschluß an ein

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats begründet der Übergang des baugewerblichen Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis in das Vorruhestandsverhältnis nach den Bestimmungen der §§ 3 bis 5 VRTV-Bau keine Masseschulden (Senatsurteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 18/92 - BAGE 73, 246 = AP Nr. 35 zu § 59 KO und - 9 AZR 102/92 - ZIP 1993, 1480).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 199/93

    Vorruhestandsgeld im Beitrittsgebiet

    Eine das Vorruhestandsverhältnis begründende schriftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien war in keinem Fall vorgesehen (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG; Senatsurteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 102/92 - ZIP 1993, 1480).
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