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   BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09   

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https://dejure.org/2011,19501
BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09 (https://dejure.org/2011,19501)
BAG, Entscheidung vom 15.06.2011 - 4 AZR 465/09 (https://dejure.org/2011,19501)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 4 AZR 465/09 (https://dejure.org/2011,19501)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Oberarztes (hier: Facharzt für Kinderheilkunde) nach TV-Ärzte/TdL - Übertragung einer Spezialfunktion - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Facharztes für Kinderheilkunde als Oberarzt nach TV-Ärzte; Übertragung einer Spezialfunktion; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung eines Facharztes für Kinderheilkunde als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung einer Spezialfunktion - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte, § 611 Abs 1 BGB
    Eingruppierung eines Facharztes für Kinderheilkunde als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung einer Spezialfunktion - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Facharztes für Kinderheilkunde nach TV-Ärzte/TdL; Erwerb und Übertragung einer Spezialfunktion; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Facharztes für Kinderheilkunde als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung einer Spezialfunktion - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung eines Facharztes für Kinderheilkunde als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung einer Spezialfunktion - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Oberarztes [Facharzt für Kinderheilkunde] nach TV-Ärzte/TdL; Erwerb und Übertragung einer Spezialfunktion; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 115/09

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09
    Voraussetzungen erfüllt, nach den medizinischen Regeln oder aus Rechtsgründen zwingend die besondere Qualifikation des (Fach-)Arztes verlangt (vgl. BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 23 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 25) .

    (c) Auch die in dem Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 (- 4 AZR 115/09 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 25) angesprochene Möglichkeit, dass der ärztliche Tätigkeitsbereich logisch, also nach den medizinischen Regeln, oder aus Rechtsgründen zwingend die besondere Zusatzqualifikation des (Fach-) Arztes verlangt, führt für den Kläger nicht zum Erfolg.

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 841/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09
    Darüber hinaus muss der Arzt eine Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung erfolgreich absolviert haben, die sich nach den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern richtet (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 und - 4 AZR 841/08 - Rn. 32; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Februar 2011 Teil IIa TV-Ärzte - Eingruppierung § 12 Rn. 72) .
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09
    Deshalb gibt es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" (st. Rspr., vgl. nur BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40 mwN, BAGE 127, 305) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09
    Die von der Beklagten eingeräumte Vorgehensweise, eine bestimmte Anzahl von "Oberarztstellen" (hier: zwei) zur Verfügung zu stellen und diese dann nach dem Anciennitätsprinzip mit den dienstältesten Fachärzten zu besetzen, entspricht nicht der auf die auszuübende Tätigkeit bezogenen Tarifautomatik, wie sie der TV-Ärzte/TdL auch für die Eingruppierung von Oberärzten vorsieht (vgl. zB BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 58 ff., BAGE 132, 365) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 827/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09
    Darüber hinaus muss der Arzt eine Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung erfolgreich absolviert haben, die sich nach den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern richtet (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 und - 4 AZR 841/08 - Rn. 32; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Februar 2011 Teil IIa TV-Ärzte - Eingruppierung § 12 Rn. 72) .
  • LAG Saarland, 18.03.2009 - 2 Sa 144/07

    Unbegründete Eingruppierungsklage eines Facharztes an Universitätsklinik;

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 18. März 2009 - 2 Sa 144/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 464/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung medizinischer

    Im Übrigen hätte er bei einer grob tarifwidrigen fehlerhaften Eingruppierung eines seiner Kollegen als Oberarzt keinen eigenen Anspruch auf eine ebenso fehlerhafte Behandlung (dazu BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 465/09 - Rn. 47 f.) .
  • LAG Köln, 30.11.2011 - 9 Sa 457/11

    Eingruppierung nach TV-BA

    Deshalb gibt es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 15. Juni 2011 - 4 AZR 465/09 -).

    Es ist daher keine abstrakte Regelung der Beklagten anzunehmen, Bürosachbearbeiter, die zum 1. Januar 2006 zunächst in die Tätigkeitsebene V überführt worden waren, in der Folgezeit unabhängig von ihrem Aufgabengebiet in die Tätigkeitsebene IV hochzugruppieren (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 15. Juni 2011 - 4 AZR 465/09 - ).

  • LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12

    Oberarzt; medizinische Verantwortung; Teil- oder Funktionsbereich

    Deshalb gibt es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" (BAG vom 15.06.2012 - 4 AZR 465/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2012 - 9 Sa 617/11

    Tarifliche Eingruppierung der Leiterin eines Kulturamtes - TVöD Entgeltgruppe E

    Deshalb gibt es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" (z.B. BAG 15.06.2011 - 4 AZR 465/09- juris).
  • LAG Hamm, 09.02.2022 - 3 Sa 1022/21

    Eingruppierung einer angestellten Krankenpflegerin; Arbeitsrechtlicher

    Das bloß tatsächliche Vorgehen des Beklagten in einem Fall genügt hierfür nicht (vgl. BAG, 15.06.2011, 4 AZR 465/09, Rn. 49; 10.07.1996, 4 AZR 148/95, Rn. 62).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2016 - 1 Sa 9/16

    Eingruppierung - Meister

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 465/09 - Rn 40; BAG 21. September 2011 - 4 AZR 802/09 - Rn. 26; BAG 19. November 2014 - 4 AZR 76/13 - Rn. 49) gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung nur dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbar generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2013 - 19 Sa 1747/12

    Eingruppierung - Gewerkschaft - MIBS-Trainer

    In jedem Fall setzt die Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes die Bildung einer Gruppe begünstigter Arbeitnehmer voraus (vgl. dazu nur Urteile des BAG vom 15.06.2011 - 4 AZR 465/09, AP Nr. 50 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt sowie juris; und vom 31.08.2005 - 5 AZR 517/04, AP Nr. 288 zu § 613 a BGB m. j. w. N.).
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