Rechtsprechung
BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Eingruppierung eines Oberarztes (hier: Facharzt für Kinderheilkunde) nach TV-Ärzte/TdL - Übertragung einer Spezialfunktion - Gleichbehandlungsgrundsatz
- openjur.de
Eingruppierung eines Facharztes für Kinderheilkunde als Oberarzt nach TV-Ärzte; Übertragung einer Spezialfunktion; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- Bundesarbeitsgericht
Eingruppierung eines Facharztes für Kinderheilkunde als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung einer Spezialfunktion - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 TVG, § 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte, § 611 Abs 1 BGB
Eingruppierung eines Facharztes für Kinderheilkunde als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung einer Spezialfunktion - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung eines Facharztes für Kinderheilkunde nach TV-Ärzte/TdL; Erwerb und Übertragung einer Spezialfunktion; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- rewis.io
Eingruppierung eines Facharztes für Kinderheilkunde als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung einer Spezialfunktion - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- ra.de
- rewis.io
Eingruppierung eines Facharztes für Kinderheilkunde als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung einer Spezialfunktion - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung eines Oberarztes [Facharzt für Kinderheilkunde] nach TV-Ärzte/TdL; Erwerb und Übertragung einer Spezialfunktion; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Saarbrücken, 06.11.2007 - 65 Ca 89/07
- LAG Saarland, 18.03.2009 - 2 Sa 144/07
- BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 20.10.2010 - 4 AZR 115/09
Eingruppierung einer Oberärztin
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09
Voraussetzungen erfüllt, nach den medizinischen Regeln oder aus Rechtsgründen zwingend die besondere Qualifikation des (Fach-)Arztes verlangt (vgl. BAG 20. Oktober 2010 - 4 AZR 115/09 - Rn. 23 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 25) .(c) Auch die in dem Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 (- 4 AZR 115/09 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 25) angesprochene Möglichkeit, dass der ärztliche Tätigkeitsbereich logisch, also nach den medizinischen Regeln, oder aus Rechtsgründen zwingend die besondere Zusatzqualifikation des (Fach-) Arztes verlangt, führt für den Kläger nicht zum Erfolg.
- BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 841/08
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09
Darüber hinaus muss der Arzt eine Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung erfolgreich absolviert haben, die sich nach den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern richtet (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 und - 4 AZR 841/08 - Rn. 32; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Februar 2011 Teil IIa TV-Ärzte - Eingruppierung § 12 Rn. 72) . - BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07
Eingruppierung eines Landschaftsgärtners
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09
Deshalb gibt es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" (st. Rspr., vgl. nur BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40 mwN, BAGE 127, 305) .
- BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08
Eingruppierung einer Oberärztin
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09
Die von der Beklagten eingeräumte Vorgehensweise, eine bestimmte Anzahl von "Oberarztstellen" (hier: zwei) zur Verfügung zu stellen und diese dann nach dem Anciennitätsprinzip mit den dienstältesten Fachärzten zu besetzen, entspricht nicht der auf die auszuübende Tätigkeit bezogenen Tarifautomatik, wie sie der TV-Ärzte/TdL auch für die Eingruppierung von Oberärzten vorsieht (vgl. zB BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 58 ff., BAGE 132, 365) . - BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 827/08
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09
Darüber hinaus muss der Arzt eine Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung erfolgreich absolviert haben, die sich nach den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern richtet (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 827/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 und - 4 AZR 841/08 - Rn. 32; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Februar 2011 Teil IIa TV-Ärzte - Eingruppierung § 12 Rn. 72) . - LAG Saarland, 18.03.2009 - 2 Sa 144/07
Unbegründete Eingruppierungsklage eines Facharztes an Universitätsklinik; …
Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 18. März 2009 - 2 Sa 144/07 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 464/10
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung medizinischer …
Im Übrigen hätte er bei einer grob tarifwidrigen fehlerhaften Eingruppierung eines seiner Kollegen als Oberarzt keinen eigenen Anspruch auf eine ebenso fehlerhafte Behandlung (dazu BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 465/09 - Rn. 47 f.) . - LAG Köln, 30.11.2011 - 9 Sa 457/11
Eingruppierung nach TV-BA
Deshalb gibt es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 15. Juni 2011 - 4 AZR 465/09 -).Es ist daher keine abstrakte Regelung der Beklagten anzunehmen, Bürosachbearbeiter, die zum 1. Januar 2006 zunächst in die Tätigkeitsebene V überführt worden waren, in der Folgezeit unabhängig von ihrem Aufgabengebiet in die Tätigkeitsebene IV hochzugruppieren (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 15. Juni 2011 - 4 AZR 465/09 - ).
- LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12
Oberarzt; medizinische Verantwortung; Teil- oder Funktionsbereich
Deshalb gibt es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" (BAG vom 15.06.2012 - 4 AZR 465/09).
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2012 - 9 Sa 617/11
Tarifliche Eingruppierung der Leiterin eines Kulturamtes - TVöD Entgeltgruppe E …
Deshalb gibt es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" (z.B. BAG 15.06.2011 - 4 AZR 465/09- juris). - LAG Hamm, 09.02.2022 - 3 Sa 1022/21
Eingruppierung einer angestellten Krankenpflegerin; Arbeitsrechtlicher …
Das bloß tatsächliche Vorgehen des Beklagten in einem Fall genügt hierfür nicht (vgl. BAG, 15.06.2011, 4 AZR 465/09, Rn. 49;… 10.07.1996, 4 AZR 148/95, Rn. 62). - LAG Baden-Württemberg, 24.10.2016 - 1 Sa 9/16
Eingruppierung - Meister
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 465/09 - Rn 40;… BAG 21. September 2011 - 4 AZR 802/09 - Rn. 26;… BAG 19. November 2014 - 4 AZR 76/13 - Rn. 49) gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung nur dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbar generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt. - LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2013 - 19 Sa 1747/12
Eingruppierung - Gewerkschaft - MIBS-Trainer
In jedem Fall setzt die Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes die Bildung einer Gruppe begünstigter Arbeitnehmer voraus (vgl. dazu nur Urteile des BAG vom 15.06.2011 - 4 AZR 465/09, AP Nr. 50 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt sowie juris; und vom 31.08.2005 - 5 AZR 517/04, AP Nr. 288 zu § 613 a BGB m. j. w. N.).