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   BAG, 15.08.1975 - 5 AZR 217/75   

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https://dejure.org/1975,746
BAG, 15.08.1975 - 5 AZR 217/75 (https://dejure.org/1975,746)
BAG, Entscheidung vom 15.08.1975 - 5 AZR 217/75 (https://dejure.org/1975,746)
BAG, Entscheidung vom 15. August 1975 - 5 AZR 217/75 (https://dejure.org/1975,746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeitsprüfung - Rechtsanwalt - Assessor als Arbeitnehmer - Aussicht auf ein Sozietätsverhältnis - Schadenersatzanspruch - Nichteinhaltung der Sozietätszusage - Geltendmachung vor den ordentlichen Gerichten - Sachliche Zuständigkeit - Zusammenhangsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsweg: Geltendmachung des Anspruchs auf Abschluß eines Sozietätsvertrags durch einen als Arbeitnehmer eingestellten Assessor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 206
  • DB 1976, 1976
  • DB 1976, 539
  • DB 1976, 540
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 06.02.1969 - 2 AZR 236/68

    Gemischter Vertrag - Auflösung in Gesamtheit - Vertragstypus - Vortrag der

    Auszug aus BAG, 15.08.1975 - 5 AZR 217/75
    In der Entscheidung des Zweiten Senats BAG 21, 340 (= AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gemischter Vertrag) ging es um die Auflösung eines Gesamtvertrages, der einerseits als eine unzustörbare Einheit aufzufassen war, andererseits aber Elemente verschiedener Vertrags-;y pen enthielt .
  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 15.08.1975 - 5 AZR 217/75
    Danach spricht viel dafür, daß der Kläger wegen der starken persönlichen Abhängigkeit Arbeitnehmer war (vgl. BAG 19, 324 [330] = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 1 der Gründe] mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.11.2006 - 5 AZB 47/06

    Rechtsweg

    Zwar entfällt nach der Senatsrechtsprechung die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für eine Zusammenhangsklage iSv. § 2 Abs. 3 ArbGG, wenn der Kläger die zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gehörende Hauptklage zurücknimmt, bevor der Beklagte zur Hauptsache verhandelt hat (Senat 15. August 1975 - 5 AZR 217/75 - AP ArbGG 1953 § 2 Zuständigkeitsprüfung zum früheren § 3 Abs. 1 ArbGG Nr. 32 = EzA ArbGG § 2 Nr. 9; zust. ErfK/Koch 6. Aufl. § 2 ArbGG Rn. 39; aA BCF/Bader ArbGG 4. Aufl. § 2 Rn. 21; Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 2 Rn. 125; Grunsky ArbGG 7. Aufl. § 2 Rn. 140; Helml in Hauck/Helml ArbGG 3. Aufl. § 2 Rn. 64; Schwab/Weth/Walker ArbGG § 2 Rn. 185; GK-ArbGG/Wenzel Stand September 2006 Bd. 1 § 2 Rn. 209).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2005 - 4 Ta 178/05

    Rechtsweg bei Insolvenzanfechtung

    Dabei kann zu Gunsten des Beklagten vernachlässigt werden, dass nach Bestandskraft der Entscheidung über die Klageforderungen der Klägerin, die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis betrafen, lediglich noch die Widerklage anhängig ist, damit die Zusammenhangszuständigkeit in einem Zeitraum geprüft werden muss, als eigentliche arbeitsrechtliche Ansprüche nicht mehr anhängig sind, gleichwohl aber die Rechtswegszuständigkeit gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG erhalten bleibt (möglicherweise anders BAG - 5 AZR 217/75 - = AP Nr. 32 zu § 2 ArbGG 1953 "Zuständigkeitsprüfung").
  • LAG Köln, 09.07.2009 - 7 Ta 220/08

    Rechtsweg; Verweisung; Zusammenhangsklage; Rechtswegbeständigkeit (sog.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Eintritt der Rechtswegbeständigkeit einer Zusammenhangsklage ist dabei nach der Rechtsprechung des BAG und der herrschenden Meinung in der Literatur der Zeitpunkt, in dem der Beklagte beginnt, zur Hauptsache zu verhandeln (BAG vom 15.08.1975, 5 AZR 217/75; BAG vom 29.11.2006, 5 AZB 47/06; GK-ArbGG/Wenzel, § 2 Rn. 209; Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 2 Rn. 185).
  • LAG München, 06.05.2008 - 8 Ta 438/07

    Zusammenhangsklage

    Dies könne jedoch genauso wie die Frage, ob eine bloße Gesamtschuldnerstellung durch entsprechende Klageerhebung für einen rechtlichen Zusammenhang ausreiche, hintanstehen, "weil zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Zusammenhang gem. § 2 Abs. 3 ArbGG schon deswegen nicht mehr bestehen kann, weil die Hauptklagen gegen die Beklagten zu 1. und zu 2. als Arbeitnehmer - ebenso wie die übrigen Zusammenhangsklagen gegen die Beklagte zu 3., zu 5. und zu 6. - in 1. Instanz nicht mehr anhängig und mittlerweile sogar rechtskräftig erledigt sind (BAG 15.08.1975 - 5 AZR 217/75 - AP Nr. 32 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung zur Klagerücknahme der Hauptklage - Nichts anderes gilt, wenn die Anhängigkeit der Hauptklage anderweitig endet, z. B. durch Teilurteil, vgl. ArbGV-Kranhöfer, § 2 Rdn. 54).".
  • OLG München, 19.01.1993 - 5 W 2351/92

    Anfechtbarkeit einer Verweisung eines Rechtsstreits von einem Zivilgericht an ein

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  • LAG Nürnberg, 15.08.2017 - 3 Ta 112/17

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Behandlungsvertrag - Entfallen der Zuständigkeit

    3 Ta 112/17 -4teil vom 15.08.1975, 5 AZR 217/75, Rn. 39; Juris).
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