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   BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 471/99   

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BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 471/99 (https://dejure.org/2000,47399)
BAG, Entscheidung vom 15.08.2000 - 1 AZR 471/99 (https://dejure.org/2000,47399)
BAG, Entscheidung vom 15. August 2000 - 1 AZR 471/99 (https://dejure.org/2000,47399)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.07.1996 - 5 AZR 977/94

    Arbeitsentgelt: Widerruf einer Zulage - Einfrieren

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 471/99
    Unabhängig davon wird die Vereinbarung eines völlig freien Widerrufs nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls als unzulässig angesehen, soweit er sich auf laufende Vergütungsbestandteile erstreckt (siehe schon BAG 13. M ai 1987 - 5 A Z R 125/86- BAGE 55, 275; 10. Juli 1996 - 5 A Z R 9 7 7 /9 4 - ZTR 1997, 39).

    Dabei kommt dem Revisionsgericht ein uneingeschränktes Überprüfungsrecht zu (BAG 23. Juni 1993 - 5 A Z R 337/92 - A P BGB § 61 1 Direktionsrecht Nr. 42 = EzA BGB § 6 1 1 Direktionsrecht Nr. 13; 10. Juli 1996 aaO; 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - A P BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51 = EzA BGB § 6 1 1 Direktionsrecht Nr. 19).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 471/99
    Die Auslegung des Landesarbeitsgerichts ist zwar uneingeschränkt überprüfbar, da es sich bei den Vertragsänderungen um typisierte Willenserklärungen handelt, wie schon aus der mehrfachen formularmäßigen Vereinbarung mit der Klägerin selbst, aber auch aus den vom Senat entschiedenen Parallelverfahren ersichtlich (vgl. Senat 17. November 1998 - 1 AZR 147/98 - A P BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 162 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 79 = S A E 2000, 129 mit Anmerkung von Herrmann).

    Es kann des halb letztlich dahingestellt bleiben, ob - wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat - für die Beurteilung der Interessen der Beklagten nur auf die Verhältnisse des Betriebes in E abzustellen ist (vgl. dazu aber auch Senat 17. November 1998 - 1 AZR 147/98 - A P BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 162 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 79 = SAE 2000, 129 mit Anmerkung Herrmann).

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 471/99
    Unabhängig davon wird die Vereinbarung eines völlig freien Widerrufs nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls als unzulässig angesehen, soweit er sich auf laufende Vergütungsbestandteile erstreckt (siehe schon BAG 13. M ai 1987 - 5 A Z R 125/86- BAGE 55, 275; 10. Juli 1996 - 5 A Z R 9 7 7 /9 4 - ZTR 1997, 39).
  • BAG, 14.02.1995 - 1 ABR 41/94

    Anrechnung von Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 471/99
    Richtig ist, daß der Widerruf einer Zulage und die spätere Zahlung einer neuen übertariflichen Leistung ausnahmsweise insgesamt mitbestimmungspflichtig sein können, wenn beide Schritte auf ein von vornherein bestehendes einheitliches Konzept zurückgehen (Senat 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96; 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - A P BetrVG 1972 § 8 7 Lohngestaltung Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 8 7 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 49).
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 19/94

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen in zweistufigem

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 471/99
    Richtig ist, daß der Widerruf einer Zulage und die spätere Zahlung einer neuen übertariflichen Leistung ausnahmsweise insgesamt mitbestimmungspflichtig sein können, wenn beide Schritte auf ein von vornherein bestehendes einheitliches Konzept zurückgehen (Senat 17. Januar 1995 - 1 ABR 19/94 - BAGE 79, 96; 14. Februar 1995 - 1 ABR 41/94 - A P BetrVG 1972 § 8 7 Lohngestaltung Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 8 7 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 49).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 471/99
    Die Wertung des Landesarbeitsgerichts ist insoweit vom Revisionsgericht ohnehin nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. nur BAG 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - A P BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41).
  • BAG, 11.02.1998 - 5 AZR 472/97

    Direktionsrecht des Arbeitgebers bei der Einteilung zu Nachtwachten

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 471/99
    Streiten die Parteien darüber, ob der Arbeitgeber auf Grund seines Direktionsrechts oder auch eines vorbehaltenen Widerrufsrechts eine Änderung der Arbeitsbedingungen herbeiführen konnte, kann der Arbeitnehmer dies nach ständiger Rechtsprechung im W ege der Feststellungsklage klären lassen (siehe nur BAG 11. Februar 1998 - 5 AZR 472/97 - A P BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 54 = EzA BGB § 325 Nr. 48).
  • BAG, 28.05.1997 - 5 AZR 125/96

    Entwicklungsklausel in Chefarztverträgen

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 471/99
    Das ist in der Regel dann der Fall, wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages einer einseitigen Änderung unterliegen sollen, durch die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört würde (vgl. nur BAG 28. Mai 1997 - 5 AZR 125/96 - BAGE 86, 61, zu A 1 2 a der Gründe; siehe allgemein KR-Rost 5. Aufl. § 2 KSchG Rn. 47, 48 mit Nachweisen).
  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 471/99
    Der Arbeitgeber ist nicht nur frei in der Frage, ob er überhaupt eine Zulage gewähren will, er kann mitbestimmungsfrei auch den mit der Zahlung verfolgten Zweck und den abstrakt begünstigten Personenkreis festlegen (Senat 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86, zu B I 1 1 der Gründe).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

    Auszug aus BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 471/99
    Dabei kommt dem Revisionsgericht ein uneingeschränktes Überprüfungsrecht zu (BAG 23. Juni 1993 - 5 A Z R 337/92 - A P BGB § 61 1 Direktionsrecht Nr. 42 = EzA BGB § 6 1 1 Direktionsrecht Nr. 13; 10. Juli 1996 aaO; 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - A P BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51 = EzA BGB § 6 1 1 Direktionsrecht Nr. 19).
  • BAG, 19.09.1995 - 1 ABR 20/95

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariferhöhung

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

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