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   BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00   

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https://dejure.org/2001,3414
BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00 (https://dejure.org/2001,3414)
BAG, Entscheidung vom 15.08.2001 - 7 AZR 144/00 (https://dejure.org/2001,3414)
BAG, Entscheidung vom 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 (https://dejure.org/2001,3414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - Haushaltsgründe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; Befristungskontrolle anhand des letzten Arbeitsvertrages; Haushaltsrechtliche Möglichkeit einer unbefristeten Beschäftigung; Befristungsgrundform ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620; BAT SR 2y BAT SR 2y Nr. 2
    Befristung des Arbeitsvertrags aus Haushaltsgründen; Vertragsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 696 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 701/99

    Befristung und tarifliche Befristungsgrundform

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. 28. März 2001 - 7 AZR 701/99 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 227 = EzA BGB § 620 Nr. 175, zu B I 1 der Gründe) darf sich der Arbeitgeber nicht auf Sachgründe berufen, die einer Befristungsgrundform der Nr. 2 SR 2y BAT zuzuordnen sind, die im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde.

    Der haushaltsrechtliche Sachgrund, auf den sich die Beklagte beruft, läßt sich nicht der Befristungsgrundform des Aushilfsangestellten (Nr. 1 c SR 2y BAT) zuordnen (28. März 2001 - 7 AZR 701/99 - aaO, zu B 1 2 a der Gründe).

  • BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Lektor; Klagefrist; Annex;

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. zB 1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - AP HRG § 57 b Nr. 21 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 21, zu I der Gründe mwN) liegt ein unselbständiger Annex vor, wenn der Anschlußvertrag lediglich eine verhältnismäßig geringfügige Korrektur des im früheren Vertrag vereinbarten Endzeitpunkts betrifft, diese Korrektur sich am Sachgrund für die Befristung des früheren Vertrags orientiert und allein in der Anpassung der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit an später eintretende, zum Zeitpunkt des vorangegangenen Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Umstände besteht.
  • LAG Düsseldorf, 22.11.1999 - 7 Sa 1329/99

    Befristeter Arbeitsvertrag - späterer Wegfall des Befristungsgrundes

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. November 1999 - 7 Sa 1329/99 - aufgehoben.
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00
    In diesem Zusammenhang ist die Klägerin darauf hinzuweisen, daß die Wiederbegründung eines Arbeitsverhältnisses nach ständiger Senatsrechtsprechung nur für die Zukunft möglich ist (28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5, zu I B der Gründe mwN).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 (- GS 1/59 - BAGE 10, 65, 74 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 16).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00
    a) Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zutreffend von der ständigen Senatsrechtsprechung ausgegangen, nach der grundsätzlich nur der letzte zwischen den Parteien abgeschlossene Arbeitsvertrag der Befristungskontrolle unterliegt (grundlegend 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Mit der Aufhebung der Entscheidung über den Hauptantrag war die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über den Hilfsantrag ebenfalls aufzuheben und der Rechtsstreit auch insoweit an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - EzA BGB § 620 Nr. 182).
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

    Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

    Der Weiterbeschäftigungsanspruch setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - EzA BGB § 620 Nr. 182).

    Daher kann mit dem Antrag auf Weiterbeschäftigung kein Wiedereinstellungsanspruch verfolgt werden (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - aaO; 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 7; ErfK/Müller-Glöge 6. Aufl. § 17 TzBfG Rn. 14).

  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, setzt ein erfolgreicher Beschäftigungsantrag grundsätzlich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe; 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - zu II der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2005 - 12 Sa 1303/05

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Nach zutreffender Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts darf sich der Arbeitgeber nicht auf Sachgründe berufen, die einer Befristungsgrundform der Nr. 2 SR 2y BAT zuzuordnen sind, die im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde (BAG, Urteil vom 15.08.2001, 7 AZR 144/00, EzA Nr. 182 zu § 620 BGB).

    Sind sie sich über den tatsächlichen Befristungsgrund einig, so kann er abweichend von der im Arbeitsvertrag geäußerten Rechtsansicht der richtigen tariflichen Befristungsgrundform zugeordnet werden (BAG, Urteil vom 31.07.2002, 7 AZR 72/01, AP Nr. 237 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, Urteil vom 15.08.2001, a.a.O., Urteil vom 25.11.1992, 7 AZR 191/92, AP Nr. 150 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • LAG Köln, 29.01.2010 - 4 Sa 943/08

    Kündigungsschutz bei einem durch Annahme des Teilzeitbegehrens bedingten

    So kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BAG für die Wirksamkeit einer vereinbarten Befristung ausschließlich auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an (vgl. z. B. BAG 15.08.2001 - 7 AZR 144/00).
  • LAG Thüringen, 18.10.2017 - 6 Sa 287/16

    Befristung - Streitgegenstand - Darlegungslast - sachlicher Grund -

    Das ist der Fall, wenn er lediglich eine verhältnismäßig geringfügige Korrektur des im früheren Vertrag vereinbarten Endzeitpunkts betrifft, diese Korrektur sich am Sachgrund für die Befristung des früheren Vertrags orientiert und allein in der Anpassung der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit an später eintretende, zum Zeitpunkt des vorangegangenen Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Umstände besteht (BAG 15.8.2001, 7 AZR 144/00).

    Gemessen an den Kriterien in der Entscheidung des BAG vom 15.8.2001 (7 AZR 144/00) unter Berücksichtigung des ausdrücklich in den Vereinbarungen zum Ausdruck kommenden Parteiwillens könnte es sich dabei um unselbstständige Annexverträge handeln.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 6 Ta 241/16

    Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch - Wiedereinstellungsanspruch -

    Die gegenteilige Auffassung des BAG vom 15.08.2001 - 7 AZR 144/00 - juris Rn. 31 ist seit dem 1.1.2002 durch § 311a Abs. 1 BGB n.F. überholt.(Rn.27).

    Die gegenteilige Ansicht des BAG vom 15.08.2001 - 7 AZR 144/00 - juris Rn. 31 = EzA § 620 BGB Nr. 182 ist durch § 311a Abs. 1 BGB n.F. überholt: nunmehr ist eine Verurteilung zu einem rückwirkenden Arbeitsvertragsschluss zulässig (vgl. BAG vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 - juris Rn. 25 = NZA 2008, 357).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13

    Auslegung einer Regelung zur Altersgrenze - Betriebsvereinbarung

    Maßgeblich für die Wirksamkeit der Befristung ist dabei stets der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages (vgl. z. B. BAG vom 15.08.2001 - 7 AZR 144/00 - EZA § 620 BGB Nr. 182).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12

    Wiedereinstellungsanspruch - Insolvenzforderung - Wiedereinstellungszusage vor

    Ein erfolgreicher Weiterbeschäftigungsantrag setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus ( BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - Rn. 31, EzA BGB § 620 Nr. 182; BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - Rn. 29, AiB 2002, 637; BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - Rn. 35, NZA 2003, 1271; vgl. auch Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Müller-Glöge 12. Aufl. § 17 TzBfG Rn. 12 ).
  • LAG Köln, 26.02.2008 - 9 Sa 1196/07

    Befristung - Vertretung

    Der spätere Wegfall des sachlichen Grundes schadet grundsätzlich nicht (vgl. BAG, Urteil vom 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - APS-Backhaus, a.a.O., § 15 TzBfG Rdn. 97 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1730/12

    Entfristungsklage bei Abwicklungsarbeiten - Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.11.2012 - 6 Sa 99/11

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Winterruhe nach TVÜ-Forst -

  • ArbG Bonn, 14.01.2010 - 1 Ca 2255/09

    Wiedereinstellungsanspruch, Rückkehrrecht, Auslegung einer schuldrechtlichen

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