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   BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12   

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https://dejure.org/2012,25842
BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12 (https://dejure.org/2012,25842)
BAG, Entscheidung vom 15.08.2012 - 7 AZN 956/12 (https://dejure.org/2012,25842)
BAG, Entscheidung vom 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 (https://dejure.org/2012,25842)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen behaupteter Divergenz - Beginn der Klagefrist bei einem Streit über den Bedingungseintritt nach § 17 Satz 1 TzBfG iVm. § 21 TzBfG

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen behaupteter Divergenz; Beginn der Klagefrist bei einem Streit über den Bedingungseintritt nach § 17 Satz 1 TzBfG iVm. § 21 TzBfG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen behaupteter Divergenz - Beginn der Klagefrist bei einem Streit über den Bedingungseintritt nach § 17 Satz 1 TzBfG iVm. § 21 TzBfG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 S 1 TzBfG, § 17 S 3 TzBfG, § 15 Abs 2 TzBfG, § 21 TzBfG, § 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG
    Nichtzulassungsbeschwerde wegen behaupteter Divergenz - Beginn der Klagefrist bei einem Streit über den Bedingungseintritt nach § 17 Satz 1 TzBfG iVm. § 21 TzBfG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge; Beginn der Klagefrist bei einem Streit über den Bedingungseintritt nach § 17 S. 1 TzBfG i.V.m. § 21 TzBfG

  • Betriebs-Berater

    Klagefristbeginn bei Streit über den Bedingungseintritt

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen behaupteter Divergenz - Beginn der Klagefrist bei einem Streit über den Bedingungseintritt nach § 17 Satz 1 TzBfG iVm. § 21 TzBfG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht [Divergenzrüge]; Beginn der Klagefrist bei einem Streit über den Bedingungseintritt nach § 17 Satz 1 TzBfG iVm. § 21 TzBfG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Klagefristbeginn bei Streit über den Bedingungseintritt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1116
  • BB 2012, 2432
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09

    Bedingungseintritt und Klagefrist

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12
    nicht von einem Rechtssatz der angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. April 2011 (- 7 AZR 704/09 - EzA TzBfG § 17 Nr. 13) ab.

    Der Senat hat diesen Rechtssatz in der Entscheidung vom 6. April 2011 (- 7 AZR 704/09 - aaO) weder ausdrücklich formuliert, noch liegt er der Entscheidung zwingend zugrunde.

    Der Senat hat vielmehr ausgeführt, "das vereinbarte Ende", an das § 17 Satz 1 TzBfG iVm. § 21 TzBfG anknüpfe, sei "mit dem Eintritt der auflösenden Bedingung erreicht" (BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, aaO) .

    Lediglich in Fällen, in denen die Bedingung vor Ablauf der Zweiwochenfrist der §§ 2115 Abs. 2 TzBfG eingetreten ist, beginnt die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers (BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - aaO) .

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 18/96

    Beschwerde der Nichtzulassung der Revision - Divergenz bei Doppelbegründung

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12
    Eine lediglich fehlerhafte oder den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht genügende Rechtsanwendung durch das Landesarbeitsgericht vermag eine Divergenz nicht zu begründen (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABN 18/96 - zu II 1 der Gründe mwN, AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 76) .

    Dies ist dann der Fall, wenn das Landesarbeitsgericht bei Anwendung des Rechtssatzes aus der angezogenen Entscheidung möglicherweise eine andere, dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätte (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABN 18/96 - aaO) .

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZN 653/03

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12
    Der abstrakte Rechtssatz muss vom Landesarbeitsgericht nicht ausdrücklich formuliert worden sein, sondern kann sich als "verdeckter Rechtssatz" auch aus fallbezogenen Ausführungen ergeben (BAG 18. Mai 2004 - 9 AZN 653/03 - zu II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 110, 352) .
  • BAG, 01.03.2005 - 9 AZN 29/05

    Gehörsrüge - Rechtsausführungen

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12
    Ein Rechtssatz ist aufgestellt, wenn das Gericht seiner Subsumtion einen Obersatz voranstellt, der über den Einzelfall hinaus für vergleichbare Sachverhalte Geltung beansprucht (BAG 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 114, 57) .
  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZN 529/06

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - selbst formulierter Rechtssatz

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12
    Will der Beschwerdeführer das geltend machen, muss er, sofern dies nicht offensichtlich ist, konkret begründen, warum den fallbezogenen Ausführungen zwingend ein bestimmter abstrakter Rechtssatz zugrunde liegt (vgl. BAG 6. Dezember 2006 - 4 AZN 529/06 - Rn. 9, AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 111) .
  • LAG München, 09.11.2011 - 10 Sa 912/10

    Bedingung auflösende - Flugzeugführer - Feststellung der Fluguntauglichkeit

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12
    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. November 2011 - 10 Sa 912/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Da aber nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG der auflösendbedingte Arbeitsvertrag frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der Bedingung endet, wird in Fällen, in denen die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist, die Klagefrist gemäß §§ 2117 Sätze 1 und 3, § 15 Abs. 2 TzBfG erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt (grundlegend BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09  - Rn. 22 , BAGE 137, 292 ; 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 3; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 14) .
  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Sätze 1 und 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (grundlegend BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 3; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 14; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 19) .
  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Sätze 1 und 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (grundlegend BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 3; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 14; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 19) .
  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 602/11

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung - Nichtigkeit eines Rentenbescheids

    Da aber nach §§ 2115 Abs. 2 TzBfG der auflösend bedingte Arbeitsvertrag frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der Bedingung endet, wird in Fällen, in denen die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist, die Klagefrist gemäß §§ 2117 Sätze 1 und 3, § 15 Abs. 2 TzBfG erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt (grundlegend BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; vgl. auch BAG 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 3, NZA 2012, 1116) .

    Im Urteil vom 6. April 2011 (- 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., BAGE 137, 292) hat der Senat diese Rechtsprechung teilweise aufgegeben und entschieden, dass die Klagefrist der §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG auch für den Streit über den Eintritt der auflösenden Bedingung gilt und mit dem Eintritt der Bedingung bzw. dem Zugang der schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers über den Bedingungseintritt in Lauf gesetzt wird (vgl. auch BAG 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 3, NZA 2012, 1116) .

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZN 954/19

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - unangemessene

    a) Zur ordnungsgemäßen Begründung einer Divergenzbeschwerde gehört, dass der Beschwerdeführer einen abstrakten Rechtssatz aus der anzufechtenden Entscheidung sowie einen hiervon abweichenden abstrakten Rechtssatz aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte anführt und darlegt, dass das anzufechtende Urteil auf dieser Abweichung beruht ( BAG 23. November 2017 - 5 AZN 713/17 - Rn. 3; 15. August 2012 - 7 AZN 956/12  - Rn. 2 mwN) .
  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZN 720/18

    Arbeitsrecht - Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Das ist dann der Fall, wenn das Landesarbeitsgericht bei Anwendung des Rechtssatzes aus der herangezogenen Entscheidung möglicherweise eine andere dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätte (BAG 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 2 mwN) .
  • BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19

    Wirksamkeit Betriebsratswahl

    Das ist dann der Fall, wenn das Landesarbeitsgericht bei Anwendung des Rechtssatzes aus der herangezogenen Entscheidung möglicherweise eine andere dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätte (BAG 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 2 mwN) .
  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11

    Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente

    Danach endet in Fällen, in denen - wie hier - (die Rechtsauffassung der Beklagten als zutreffend unterstellt) die auflösende Bedingung vor Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 21 iVm. § 15 Abs. 2 TzBfG eingetreten ist, das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf dieser Frist (BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 26; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 27, AP TzBfG § 21 Nr. 9 = EzA TzBfG § 17 Nr. 14; 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., BAGE 137, 292; vgl. auch 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - NZA 2012, 1116) .
  • BAG, 23.11.2017 - 5 AZN 713/17

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer Divergenzbeschwerde gehört, dass der Beschwerdeführer einen abstrakten Rechtssatz aus der anzufechtenden Entscheidung sowie einen hiervon abweichenden abstrakten Rechtssatz aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte anführt und darlegt, dass das anzufechtende Urteil auf dieser Abweichung beruht (BAG 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 2 mwN) .
  • BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19

    Wirksamkeit Wahl Delegierte - Wahl Aufsichtsratsmitglieder

    Das ist dann der Fall, wenn das Landesarbeitsgericht bei Anwendung des Rechtssatzes aus der herangezogenen Entscheidung möglicherweise eine andere dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätte (BAG 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 2 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15

    Unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 18 Sa 1143/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - auflösende Bedingung - Versetzung in den

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 17 Sa 1142/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - auflösende Bedingung - dauernde

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