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   BAG, 15.09.1977 - 2 AZR 348/76   

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https://dejure.org/1977,12499
BAG, 15.09.1977 - 2 AZR 348/76 (https://dejure.org/1977,12499)
BAG, Entscheidung vom 15.09.1977 - 2 AZR 348/76 (https://dejure.org/1977,12499)
BAG, Entscheidung vom 15. September 1977 - 2 AZR 348/76 (https://dejure.org/1977,12499)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.06.1959 - 2 AZR 334/57

    Kündigungserklärung - Zurechnung als zugegangen - Inhalt

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 2 AZR 348/76
    Etwaige Unklarheiten gehen dabei zu lasten des Erklärenden (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 130 BGB).
  • BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 2 AZR 348/76
    Es ist daher davon auszugehen, daß die Befristung dem eigenen Wunsch der Klägerin entsprochen hat und schon aus diesem Grunde sachlich gerechtfertigt ist (vgl. BAG 25, 125 [1273 = AP Nr. 38 zu § 62o BGB Befristeter Arbeitsvertrag) .
  • BAG, 19.12.1958 - 2 AZR 390/58

    Uneigentliche Eventualantragstellung - Wichtiger Grund - Besondere

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 2 AZR 348/76
    Wie das Landesarbeitsgericht weiter zutreffend ausgeführt hat, kann die Nichtherausgabe des Wechsels und dessen Präsentation bei einer Bank nicht selbständig zur Rechtfertigung der am 14. Dezember 1973 ausgesprochenen Kündigung herangezogei werden, weil dieser Kündigungsgrund erst nach Erklärung der Kündigung entstanden ist (vgl. BAG 3, 13 = AP Nr. 9 zu § 626 BGB; BAG 7, 165 = AP Nr. 1 zu § 133 b GewO).
  • BAG, 03.05.1956 - 2 AZR 388/54

    Kündigung, Nachschieben eines wichtigen Grundes, wichtiger Grund, Nachschieben

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 2 AZR 348/76
    Wie das Landesarbeitsgericht weiter zutreffend ausgeführt hat, kann die Nichtherausgabe des Wechsels und dessen Präsentation bei einer Bank nicht selbständig zur Rechtfertigung der am 14. Dezember 1973 ausgesprochenen Kündigung herangezogei werden, weil dieser Kündigungsgrund erst nach Erklärung der Kündigung entstanden ist (vgl. BAG 3, 13 = AP Nr. 9 zu § 626 BGB; BAG 7, 165 = AP Nr. 1 zu § 133 b GewO).
  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74

    Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 2 AZR 348/76
    Zweiwochenfrist (vgl. BAG 24, 34-'1 [34-53 und. 24-, 383 C393 f.3 = AP Nr. 3 und 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist sowie das Urteil von Io. April 1975 - 2 AZR 113/74 - [demnächst] AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BGH, 23.03.1973 - V ZR 166/70

    Zulässigkeit einer Klageänderung - Sachdienlichkeit einer Klageänderung -

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 2 AZR 348/76
    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, ist ein Vertrag, mit dem eine Steuerhinterziehung verbunden ist, nicht ohne weiteres, sondern nur dann nach den §§ 134, 138 BGB nichtig, wenn der Hauptzweck des Vertrages gerade die verabredete Steuerverkürzung ist (vgl. RGZ 1o7, 364; RG WamRspr. 1921, Nr. 89; RG DR 1942, 4o; BGHZ 14, 25, 31; BGH LM Nr. 14 zu § 138 [Aa] BGB; LM Nr. 57 zu § 134 BGB; BGH WM 1973, 576; vgl. auch Soergel- Hefermehl, BGB, Io. Aufl., § 134 RdNr. 42).
  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 2 AZR 348/76
    Neue eingetretene Kündigungsgründe können allenfalls im Rahmen der Interessenabwägung insofern eine Rolle spielen, als sie das frühere Verhalten des Gekündigten in einem anderen Licht erscheinen lassen (vgl. BAG 2, 245 = AP Nr. 1 zu § 67 HGB).
  • BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53

    GmbH - Recht

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 2 AZR 348/76
    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, ist ein Vertrag, mit dem eine Steuerhinterziehung verbunden ist, nicht ohne weiteres, sondern nur dann nach den §§ 134, 138 BGB nichtig, wenn der Hauptzweck des Vertrages gerade die verabredete Steuerverkürzung ist (vgl. RGZ 1o7, 364; RG WamRspr. 1921, Nr. 89; RG DR 1942, 4o; BGHZ 14, 25, 31; BGH LM Nr. 14 zu § 138 [Aa] BGB; LM Nr. 57 zu § 134 BGB; BGH WM 1973, 576; vgl. auch Soergel- Hefermehl, BGB, Io. Aufl., § 134 RdNr. 42).
  • BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63

    Besondere Vertrauensstellung - Stellung eines Geschäftsführers -

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 2 AZR 348/76
    Da die Beklagte, wenn sie diese Wiedergabe ihres Vor einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung hätte zur Wehr setzen müssen (vgl. BAG AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 1]), ist, nachdem sie dies unterlassen hat, ihr auf dem ursprünglichen Vortrag aufbauendes Revisionsvorbringen unbeachtlich.
  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 103/60

    Hypothekenbestellung für Scheinforderung

    Auszug aus BAG, 15.09.1977 - 2 AZR 348/76
    Ein Scheingeschäft liegt nur vor, wenn beide Parteien einverständlich den äußeren Schein eines Rechtsgeschäftes hervorrufen, dagegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundene Rechtwirkung nicht eintreten lassen wollen (vgl. BGHZ 36, 84 [87 f.]j BGH WM 1966, 13o 6; Krüger-Nieland, BGB-RGRK, 12. Aufl., § 117, RdNr. 1).
  • BAG, 08.03.1956 - 2 AZR 622/54

    Wichtiger Kündigungsgrund - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts - Gegenteil

  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 409/19

    Vergütungsansprüche - Scheingeschäft

    Daher ist ein Arbeitsvertrag als Scheingeschäft nach § 117 Abs. 1 BGB nichtig, wenn zwischen den Parteien bei Vertragsabschluss Einigkeit darüber besteht, dass das vereinbarte Entgelt ganz oder zumindest teilweise nicht als Gegenleistung für die Erbringung einer Arbeitsleistung, sondern aus anderen Gründen gezahlt werden soll und eine Pflicht zur Arbeitsleistung nicht begründet wird (vgl. BAG 15. September 1977 - 2 AZR 348/76 - Rn. 15; Staudinger/Singer [2017] BGB § 117 Rn. 11) .
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