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   BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 781/10 (F)   

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BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 781/10 (F) (https://dejure.org/2011,17432)
BAG, Entscheidung vom 15.09.2011 - 8 AZR 781/10 (F) (https://dejure.org/2011,17432)
BAG, Entscheidung vom 15. September 2011 - 8 AZR 781/10 (F) (https://dejure.org/2011,17432)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 781/10
    Der Antrag der Klägerin auf Ergänzung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Der Senat hat mit Urteil vom 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - (EzA AGG § 22 Nr. 2) auf die Revision des Beklagten, die Anschlussrevision und die Revision der Klägerin das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Für den Fall der Ablehnung des Berichtigungs- und des Ergänzungsantrags hat die Klägerin hilfsweise beantragt, "das Revisionsverfahren gem. § 78a ArbGG fortzuführen und ... das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - um eine Begründung zur Begründetheit der (Hilfs-)Anschlussrevision der Klägerin in Bezug auf alle von ihr erhobenen Verfahrens- und materiellrechtlichen Rügen zu ergänzen.".

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung -

    Auszug aus BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 781/10
    Die Klägerin hat mit Schriftsatz vom 2. November 2009 "für den Fall, dass die Revision des Beklagten insoweit ganz oder teilweise insoweit zu einer Aufhebung des Berufungsurteils des LAG Berlin-Brandenburg - AZ: 15 Sa 517/08 - vom 26. November 2008 führt, als dieses der Berufung stattgegeben und den Beklagten unter Ziffer I. 3.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 26. November 2008 - 15 Sa 517/08 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts, ihrer Gesundheit und des Maßregelungsverbotes wegen der insbesondere nach dem 09. Dezember 2006 einsetzenden, sie benachteiligenden Handlungen des Beklagten ("Mobbing"-Handlungen) insbesondere als Reaktion auf die Rechtewahrnehmung durch die Klägerin nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in der Folge ihrer Nichtbeförderung auf die Stelle einer Leiterin der bundesweit tätigen Personalabteilung des Beklagten wegen des 16.000 EUR übersteigenden Betrages zurückgewiesen hat (Urteil LAG zu I.5. sowie S. 35 und 45 des Schlussurteils).

  • BGH, 08.02.1982 - II ZB 1/82

    Zulässigkeit eines Antrags auf Urteilsberichtigung

    Auszug aus BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 781/10
    Die Zurückweisung des Ergänzungsantrags hatte durch Urteil zu erfolgen (BGH 8. Februar 1982 - II ZB 1/82 - WM 1982, 491; so bereits zu § 292 ZPO idF vom 30. Januar 1877: RG 7. November 1892 - Beschw.-Rep. VI. 125/92 - RGZ 30, 342) .
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur

    Auszug aus BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 781/10
    Ob sich die Entscheidung des Senats, deren Ergänzung die Klägerin beantragt, als vollständig oder unvollständig darstellt, ist im Rahmen der Begründetheit des Ergänzungsantrags zu prüfen (BGH 16. Dezember 2005 - V ZR 230/04 - NJW 2006, 1351) .
  • RG, 07.11.1892 - VI 125/92

    Entscheidung über Urteilsergänzung. §. 292 C.P.O.

    Auszug aus BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 781/10
    Die Zurückweisung des Ergänzungsantrags hatte durch Urteil zu erfolgen (BGH 8. Februar 1982 - II ZB 1/82 - WM 1982, 491; so bereits zu § 292 ZPO idF vom 30. Januar 1877: RG 7. November 1892 - Beschw.-Rep. VI. 125/92 - RGZ 30, 342) .
  • BGH, 14.11.1994 - II ZR 160/93

    Umfang der Geschäftsführer-Vergütung

    Auszug aus BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 781/10
    Regelmäßig dürfen nämlich Anträge oder Gesuche an das Gericht mit der Bedingung verknüpft werden, das Gericht möge nur bei Eintritt eines bestimmten innerprozessualen Vorgangs entscheiden (st. Rspr., vgl. BGH 14. November 1994 - II ZR 160/93 - NJW 1995, 1353) .
  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

    Ergänzung des Berufungsurteils

    Auszug aus BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 781/10
    Der Ergänzungsantrag kann sich zulässigerweise auch darauf beziehen, dass das Gericht nach Meinung des Antragstellers einen Rechtsmittelantrag (hier: die (Hilfs-)Anschlussrevision) übergangen hat (vgl. zum Übergehen eines Berufungsantrags: BGH 16. Februar 2005 - VIII ZR 133/04 - NJW-RR 2005, 790) .
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