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   BAG, 15.10.1973 - 3 AZR 461/73   

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https://dejure.org/1973,1648
BAG, 15.10.1973 - 3 AZR 461/73 (https://dejure.org/1973,1648)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1973 - 3 AZR 461/73 (https://dejure.org/1973,1648)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1973 - 3 AZR 461/73 (https://dejure.org/1973,1648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Versäumung der Revisionsfrist - Beginn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 517 (Ls.)
  • BB 1974, 41
  • DB 1973, 2455
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.08.1973 - 3 AZR 292/73

    Telegraphische Revisionsschrift - Parteirollen - Ladungsfähige Anschriften

    Auszug aus BAG, 15.10.1973 - 3 AZR 461/73
    Mit Beschluß vom 14. August 1973 - 3 AZR 292/73 - AP Nr. 7 zu § 553 ZPO - hat der erkennende Senat die Revision des Klägers als unzulässig verworfen mit der Begründung, auch eine telegraphische Revisionsschrift müsse die Parteirollen und die ladungsfähigen Anschriften der Parteien bzw. ihrer Prozeßbevollmächtigten enthalten] diesen Erfordernissen genüge die telegraphische Revisionsschrift des Klägers vom 2 5 .
  • BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist - neuerlicher Antrag

    Das ist der Fall, wenn die Partei oder ihr Vertreter ( § 85 Abs. 2 ZPO) erkannt hat oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können, daß ein Wiedereinsetzungsantrag erforderlich ist (BAG Urteil vom 15. Oktober 1973 - 3 AZR 461/73 - AP Nr. 9 zu § 234 ZPO, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 18.02.1974 - 5 AZR 578/73

    Berufungsbegründungsschrift - Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten -

    Tatsachen, die nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 234 Abs. ZPO vorgetragen werden, sind jedoch nicht zu berücksichtigen (BAG vom 15. Oktober 1973 - 3 AZR 461/73 - "demnächst AP Nr. 9 zu § 234 ZPO, und vom 6. Dezember 1973 - 3 AZR 34-8/73 - /~demnächst 7 AP Nr. 5 zu § 236 ZPO).
  • BFH, 17.02.1987 - IV R 115/86

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde im

    Den Prozeßbevollmächtigten der Klägerin mußten aufgrund der Mitteilung des FA vom 1. August 1986, wegen der eingetretenen Rechtskraft des FG-Urteils sei die bis dahin gewährte Aussetzung der Vollziehung aufzuheben, derart gewichtige Zweifel an der Fristwahrung aufkommen, daß in Wahrung des von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten Maßstabs von der äußersten Sorgfalt (Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 15. Oktober 1973 3 AZR 461/73, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1974, 124, und Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. Juni 1974 VII ZB 12/74, Versicherungsrecht - VersR - 1974, 1029) zumindest eine unverzügliche Rückfrage bei der für eine Sachaufklärung zuständigen Stelle geboten war.
  • LAG Hessen, 24.10.1979 - 7 Sa 518/78
    Hat eine Prozeßpartei die Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil versäumt, weil sie von der Zustellung des Urteils ohne ihr Verschulden keine Kenntnis erlangte, so beginnt gemäß ZPO § 234 Abs. 2 die Zweiwochenfrist des ZPO § 234 Abs. 1 für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine nicht durch Prozeßvertreter betreute Partei erst dann, wenn sie weiß oder bei gehöriger Sorgfalt erkennen kann, daß sie Wiedereinsetzung beantragen muß und daß ein entsprechender Antrag fristgebunden ist (Im Anschluß an BAG 1973-10-15 3 AZR 461/73 = AP Nr. 9 zu § 234 ZPO).
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