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   BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 662/78   

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BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 662/78 (https://dejure.org/1980,1619)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1980 - 4 AZR 662/78 (https://dejure.org/1980,1619)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1980 - 4 AZR 662/78 (https://dejure.org/1980,1619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Forderungspfändung - Zustellung - PfÜB - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß - Aushändigung an Schuldner - Drittschuldner - Wirksamer Zugang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 208
  • NJW 1981, 1399
  • ZIP 1980, 1142
  • MDR 1981, 346
  • DB 1981, 536
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 21.12.1915 - III 189/15

    Zahlung des Drittschuldners in Unkenntnis der Pfändung

    Auszug aus BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 662/78
    Das Reichsgericht (RGZ 87, 412) und das Kammergericht (JW 1936, 2ooo) verneinen ebenfalls eine Anwendung des § 185 ZPO bei einer Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner durch Aushändigung an den Schuldner.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13

    Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage

    Er ist auch wirksam zugestellt (vgl. zur Aushändigung an den Schuldner: BAG 15.10.1980 - 4 AZR 662/78 - DB 1981, 536).
  • BGH, 11.07.1983 - II ZR 114/82

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides an den Geschäftsführer einer

    Ferner wird sie über den Kreis der unmittelbaren Prozeßbeteiligten hinaus auf alle Personen sinngemäß angewendet, zwischen denen eine konkrete Interessenkollision besteht (Zöller a.a.O. § 185 Anm. 2; vgl. auch BAG, Urt. v. 15. Oktober 1980 - 4 AZR 662/78, NJW 1981, 1399 f.).
  • OLG Köln, 20.06.2001 - 13 U 154/00

    Unwirksame Ersatzzustellung an Drittschuldner durch Übergabe des

    Der Senat stimmt dieser in Rechtsprechung und Schrifttum vorherrschenden Auffassung (vgl. die Nachweise bei BAG NJW 1981, 1399, 1400 und Hamme, NJW 1994, 1035, 1036 in Fußn.2; aus jüngeren Kommentierungen ferner: Musielak/Wolst, ZPO, 2. Aufl., § 185 Rz. 1; MüK/Wenzel, ZPO, 2. Aufl., § 185 Rz.3 unter Aufgabe der noch von Feldmann in der Vorauflage vertretenen Gegenmeinung) zu.

    In der vom Landgericht angeführten Entscheidung des BAG vom 15.10.1980 - 4 AZR 662/78 - (NJW 1981, 1399 = AP § 829 ZPO Nr. 7 m. zust. Anm. Walchshöfer = DGVZ 1981, 7) ist anhand der Entstehungsgeschichte des § 185 ZPO aufgezeigt (insoweit in NJW 1981, 1399 nicht mit abgedruckt), dass diese Vorschrift die Fälle, in denen eine Ersatzzustellung wegen Interessenkollision unzulässig sein soll, nicht abschließend regelt, dass der Gesetzgeber die Lückenhaftigkeit der Regelung vielmehr bewusst in Kauf genommen und der Ausfüllung durch die Rechtsprechung überlassen hat (hierzu auch Hamme, NJW 1994, 1035, 1038).

  • LAG Bremen, 27.10.1995 - 4 Sa 56/95

    Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils und einer Klage

    Diese Betrachtungsweise wird aber dem Zweck des § 185 ZPO nach Auffassung der Kammer nicht gerecht: Dieser besteht zum einen in der Besorgnis, der Prozessgegner werde das Schriftstück dem Zustellungsadressaten nicht aushändigen - wie im vorliegenden Fall -, zum anderen im Schutzbedürfnis des Zustellungsadressaten (vgl. BAG, NJW 1981, 1399, 1400. § 185 ZPO ist daher weit auszulegen und auch auf solche Fälle anzuwenden, in denen sich die Gegnerschaft nur aufgrund der tatsächlichen Interessenlage ergibt. Für die vorliegende Drittschuldnerklage ergibt sich das Verhältnis der Frau ... (Schuldnerin) und des Beklagten (Drittschuldner) aus § 841 ZPO .

    Aus diesem Grunde ist nach zutreffender Rechtsprechung des BAG auch eine Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner durch Ersatzzustellung an den Schuldner unwirksam (BAG, NJW 1981, 1399, 1400.

  • OLG Celle, 05.02.2002 - 16 U 161/00

    Schadensersatz; Amtspflichtverletzung ; Ersatzzustellung; Pfändungs- und

    Schutzzweck der Norm ist nicht nur - wie das Landgericht meint - der Schutz des Zustellungsadressaten vor den Folgen eines Zugangs ohne Kenntnis (entsprechend RG 87, 412 (414); LG Bonn DGVZ 1998, 12; und Roth in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl., Rz 56 zu § 829), sondern auch der Schutz des Zustellers vor der außergewöhnlichen Gefahr einer Manipulation oder versäumten Weiterleitung durch den Empfänger, die auch im Falle der Ersatzzustellung an einen Schuldner typischerweise gegeben ist (BGH NJW 1984, 57; BAG NJW 1981, 1399; OLG Köln JMBl. NRW 2002, 10; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl Rz 1 zu § 185; Wenzel in Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl., Rz 3 zu § 185; Wieczorek, ZPO-Kommentar, Rz B II c zu § 185; Zöller-Stöber ZPO, 21. Aufl., § 829 Rz 14).
  • OLG Celle, 05.02.2002 - 16 U 161/01

    Amtspflichtverletzung des Gerichtsvollziehers: Aushändigung eines Pfändungs- und

    Schutzzweck der Norm ist nicht nur - wie das Landgericht meint - der Schutz des Zustellungsadressaten vor den Folgen eines Zugangs ohne Kenntnis (entsprechend RG 87, 412 (414); LG Bonn DGVZ 1998, 12; und Roth in Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl., Rz 56 zu § 829), sondern auch der Schutz des Zustellers vor der außergewöhnlichen Gefahr einer Manipulation oder versäumten Weiterleitung durch den Empfänger, die auch im Falle der Ersatzzustellung an einen Schuldner typischerweise gegeben ist (BGH NJW 1984, 57; BAG NJW 1981, 1399; OLG Köln JMBl. NRW 2002, 10; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. Rz 1 zu § 185; Wenzel in Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl., Rz 3 zu § 185; Wieczorek, ZPO-Kommentar, Rz B II c zu § 185; Zöller-Stöber ZPO, 21. Aufl., § 829 Rz 14).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2010 - 5 Sa 218/09

    Gehaltspfändung - Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses -

    Das folgt aus entsprechender Anwendung des § 185 ZPO (BAG 5. Oktober 1980 - 4 AZR 662/78 - BAGE 34, 208 = DB 1981, 536 = NJW 1981, 1399).
  • LAG Düsseldorf, 08.08.2013 - 13 Sa 508/13

    Führung eines Rechtsstreits mit sich selbst - unwirksame Klagezustellung -

    Für die Drittschuldnerklage ist insoweit höchstrichterlich anerkannt, dass die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der die Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber pfändet, an den Drittschuldner nicht wirksam durch Aushändigung an den Schuldner bewirkt werden kann (BAG 15.10.1980 - 4 AZR 662/78 - DB 1981, 536).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Sa 508/13
    Für die Drittschuldnerklage ist insoweit höchstrichterlich anerkannt, dass die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, der die Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber pfändet, an den Drittschuldner nicht wirksam durch Aushändigung an den Schuldner bewirkt werden kann (BAG 15.10.1980 - 4 AZR 662/78 - DB 1981, 536).
  • OLG Hamburg, 25.09.2000 - 14 W 60/00

    Zustellung an einen anderen von mehreren am Prozess beteiligten Gesamtschuldnern

    Dies ist schon im Falle des Schuldners umstritten, dem im Wege der Ersatzzustellung der an den Drittschuldner gerichtete Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wird (vgl. BAG NJW 1981/1399 m.N.; Hamme, NJW 1994/1035 - 1038 -)Einer Entscheidung dieser Frage durch den Senat bedarf es indessen nicht, wenn man sich bei der gebotenen weiten Auslegung des § 185 ZPO vor Augen hält, dass es sich stets um einen Ersatzzustellungsempfänger handeln muss, der ins Lager des Gegners der Partei gehört, der an sich zugestellt werden soll.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - 6 S 828/94

    Heranführung des unterhaltsverpflichteten Dritten nach BSHG § 92a Abs 1 zum

  • LAG Hessen, 17.04.1996 - 10 Ta 70/96

    Klage auf Vergütung: Zustellung an den Prokuristen als In-sich-Geschäft

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