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   BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85   

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https://dejure.org/1987,4797
BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85 (https://dejure.org/1987,4797)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1987 - 6 AZR 531/85 (https://dejure.org/1987,4797)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 531/85 (https://dejure.org/1987,4797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wöchentliche Arbeitszeit von einer Erzieherin an einer Sonderschule - Rechtmäßigkeit der Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit von Erziehern während der Unterrichtszeit zum Ausgleich für die den Urlaubsanspruch übersteigende Freizeit während der Schulferien - Regelung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 378/82

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85
    Das Gesetz definiert diesen Begriff ebenfalls nicht (vgl. BAGE 47, 160 = AP Nr. 59 zu § 1 LohnFG).

    So hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 47, 160 = AP Nr. 59 zu § 1 LohnFG = DB 1985, 603) im Zusammenhang mit dem Lohnfortzahlungsgesetz unter dem zeitlichen Begriff "regelmäßig" ein Geschehen verstanden, das nach einer bestimmten festen Ordnung in gleichmäßigen Abständen und in gleichförmiger Aufeinanderfolge wiederkehrt.

  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 68/87
    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85
    Der Vierte Senat hat die Anwendung der "Saisonregelung" im Geltungsbereich der AVR für vergleichbare Erzieher, die in von Kirchen unterhaltenen Schulen tätig sind, verneint, weil die Schwankungen im Arbeitsanfall nicht auf der Jahreszeit, sondern auf dem Schuljahresrhythmus und den Schulferien der staatlichen Schulen beruhen (BAG Urteil vom 10. Juni 1987 - 4 AZR 68/87 - nicht veröffentlicht), die allein an dem Erholungsbedürfnis der Lehrer und Schüler ausgerichtet sind.

    Dies bedeute, daß innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen die Arbeitszeit durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich erreichen dürfe (vgl. BAG Urteil vom 10. Juni 1987 - 4 AZR 68/87 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85
    Das Revisionsgericht kann insoweit nur prüfen, ob das Landesarbeitsgericht dabei von dem zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm dabei Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle erheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (BAGE 46, 292, 306 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 f. = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85
    Sind Zweifel auch dann nicht vollends ausgeräumt, ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 40, 86, 94 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung; BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 42, 244, 253 f. = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85
    Diese Vorschrift des § 15 Abs. 1 BAT gestattet aber grundsätzlich eine solche anderweitige Leistungsbestimmung, vorausgesetzt, sie berücksichtigt unter Abwägung aller wesentlicher Umstände in angemessener Weise die beiderseitigen Interessen, d.h. die Ausübung des Weisungsrechts muß billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 1 BGB entsprechen (vgl. dazu BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Senatsurteil vom 4. Dezember 1986 - 6 AZR 226/84 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85
    Das Revisionsgericht kann insoweit nur prüfen, ob das Landesarbeitsgericht dabei von dem zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm dabei Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle erheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (BAGE 46, 292, 306 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 f. = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85
    Bei der Auslegung von Tarifverträgen ist entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zunächst von dem Tarifwortlaut auszugehen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung m.w.N.; Neumann, Zur Auslegung von Tarifverträgen, ArbuR 1985, 320 ff.).
  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85
    Das Revisionsgericht kann insoweit nur prüfen, ob das Landesarbeitsgericht dabei von dem zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm dabei Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob alle erheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (BAGE 46, 292, 306 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 f. = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85
    Diese Vorschrift des § 15 Abs. 1 BAT gestattet aber grundsätzlich eine solche anderweitige Leistungsbestimmung, vorausgesetzt, sie berücksichtigt unter Abwägung aller wesentlicher Umstände in angemessener Weise die beiderseitigen Interessen, d.h. die Ausübung des Weisungsrechts muß billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 1 BGB entsprechen (vgl. dazu BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Senatsurteil vom 4. Dezember 1986 - 6 AZR 226/84 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 01.02.1983 - 3 AZR 408/80

    Zulage bei Radiumbestrahlung - Pflegepersonal - Besonders belastende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85
    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Zusammenhang mit von bestimmten Pflegepersonen verlangten Zulagen den Begriff "regelmäßig" im Sinne eines "sich wiederholenden Vorkommens ohne Rücksicht auf den Rhythmus der Wiederholung" verwandt (BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79

    Montagearbeiter - Besondere Arbeitsbedingungen - Fernauslösung - Nahauslösung -

  • BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 226/84

    Anspruch auf Anordnung von Bereitschaftsdienst - Abgrenzung von Rufbereitschaft

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZN 274/87

    Vorruhestand in der Textilindustrie - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 668/13

    Nutzung einer Domain-Adresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch

  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 426/90

    Regelmäßige Arbeitszeit - Durchschnittsberechnung

    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (- 6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -, - 6 AZR 531/85 -, - 6 AZR 619/85 -, - 6 AZR 620/85 -, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.
  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

    Wird sie dagegen lediglich zur Unterstützung und unter Kontrolle der verantwortlichen Lehrkräfte tätig, wie das beklagte Land behauptet, liegen bloße Hilfstätigkeiten vor, die der Annahme einer Lehrtätigkeit entgegenstehen (vgl. BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 531/85 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 427/90

    Anspruch eines Lehrers auf Überstundenvergütung - Berechnung des Durchschnitts

    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (- 6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -, - 6 AZR 531/85 -, - 6 AZR 619/85 -,- 6 AZR 620/85 -, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.
  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 428/90
    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -;, - 6 AZR 531/85 -;, - 6 AZR 619/85 -;,-; 6 AZR 620/85 -;, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.
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