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   BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 707/11   

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https://dejure.org/2013,31722
BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 707/11 (https://dejure.org/2013,31722)
BAG, Entscheidung vom 15.10.2013 - 3 AZR 707/11 (https://dejure.org/2013,31722)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 707/11 (https://dejure.org/2013,31722)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschließung nach Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Mitarbeiter - Altersdiskriminierung - Diskriminierung wegen des Geschlechts - AGB-Kontrolle

  • openjur.de

    Hinterbliebenenversorgung; Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschließung nach Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Mitarbeiter; Altersdiskriminierung; Diskriminierung wegen des Geschlechts; AGB-Kontrolle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 1 AGG, § 2 AGG, § 3 AGG, § 6 AGG
    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschließung nach Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Mitarbeiter - Altersdiskriminierung - Diskriminierung wegen des Geschlechts - AGB-Kontrolle

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschließung nach Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Mitarbeiter - Altersdiskriminierung - Diskriminierung wegen des Geschlechts - AGB-Kontrolle

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschließung nach Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Mitarbeiter - Altersdiskriminierung - Diskriminierung wegen des Geschlechts - AGB-Kontrolle)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Ausschlusses von der Witwen-/Witwerversorgung in der betrieblichen Altersversorgung für erst während des Ruhegeldbezugs geschlossene Ehen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Ehe gilt in der bAV: sog. Spätehenklausel

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer "Spätehenklausel" in einer betrieblichen Versorgungsordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 656
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 14.07.2021 - 8 U 119/20

    Versorgungszusage; Geschäftsführer; Witwenversorgung; "Spätehenklausel"

    Der Senat schließt sich in diesem Zusammenhang, ebenso wie das Landgericht, der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, das sich in mehreren Entscheidungen mit entsprechenden Regelungen in Versorgungsordnungen befasst hat (BAG, Urteile vom 15.10.2013, 3 AZR 294/11, 3 AZR 653/11 und 3 AZR 707/11, juris), wobei das letztgenannte Urteil eine wortgleiche Klausel betrifft.

    Das AGG gilt hier trotz der in § 2 Abs. 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält, was nicht der Fall ist (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 32, juris).

    Da der Ehemann der Klägerin bis zum Eintritt des Nachversorgungsfalls "Tod" im Jahr 2019 selbst Leistungen der betrieblichen Altersversorgung von der Beklagten bezogen hatte, mithin Versorgungsempfänger war, bestand nach Inkrafttreten des AGG am 18.08.2006 ( Art. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14.08.2006 - BGBl. I S. 1897 ) das für die Anwendbarkeit des AGG erforderliche Rechtsverhältnis (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 33, juris).

    Das rechtmäßige Ziel, das über das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung entscheidet, muss kein legitimes Ziel i.S.d. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG sein, sondern schließt auch andere von der Rechtsordnung anerkannte Gründe für die Verwendung des neutralen Kriteriums ein (BAG, Urteil vom 11.12.2012, 3 AZR 634/10, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 38, juris).

    Aus diesem Grund ist er grundsätzlich auch berechtigt, die Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen und damit Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 653/11, Rn. 37, juris; Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 39, juris).

    Gerade bei der Hinterbliebenenversorgung hat der Dienstherr ein anerkennenswertes Interesse an einer solchen Begrenzung, da ein derartiges Leistungsversprechen zusätzliche Unwägbarkeiten und Risiken nicht nur in Bezug auf den Zeitpunkt des Leistungsfalls, sondern auch hinsichtlich der Dauer der Leistungserbringung mit sich bringt (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 294/11, Rn. 32, juris; BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 653/11, Rn. 38, juris; BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 40, juris; BAG, Urteil vom 20.02.2018, 3 AZR 43/17, Rn. 28, juris; BAG, Urteil vom 22.01.2019, 3 AZR 560/17, Rn. 47, juris).

    Die Lebensgestaltung des Mitarbeiters ab diesem Zeitpunkt kann der Dienstherrn bei der Abgrenzung seiner Leistungspflichten unberücksichtigt lassen (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 294/11, Rn. 32, juris; BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 653/11, Rn. 38, juris; BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 40, juris).

    Die Regelung ist zur Erreichung des Ziels, die Leistungspflichten des Dienstherrn auf Risiken zu begrenzen, die vor dem Ruhegeldbezug des Versorgungsberechtigten angelegt waren, angemessen und erforderlich (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 41, juris).

    Diesem Ziel dient die in § 4 Abs. 5 Satz 2 LO getroffene Bestimmung, die den Kreis der anspruchsberechtigten Hinterbliebenen auf Personen beschränkt, hinsichtlich derer der Versorgungsbedarf vor dem Eintritt des Versorgungsfalls beim Versorgungsberechtigten angelegt war und bis zu dessen Tod fortbestand (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 51, juris).

    Das Ausbleiben eines erhofften Vorteils ist kein rechtlicher Nachteil (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 54, juris).

    Wie weit der Eigentumsschutz reicht, hängt damit vom Inhalt der Versorgungszusage ab (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 55, juris).

    Die beiden Alternativen des § 4 Abs. 5 Satz 2 LO weisen jeweils einen eigenständigen Regelungsgehalt auf und können losgelöst von § 4 Abs. 5 Satz 1 LO zur Anwendung kommen (BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 15, juris).

    Dabei ist das Verhältnis von Regel und Ausnahme zu beachten (BAG, Urteil vom 25.04.1995, 3 AZR 365/94, juris; BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 707/11, Rn. 57, juris; BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 294/11, Rn. 49; juris).

  • BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 733/15

    Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz - Vereinbarkeit mit Unionsrecht

    Soweit dem Arbeitnehmer eine Hinterbliebenenversorgung zusteht, handelt es sich ebenfalls um Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers, auch wenn die Leistung seinen Hinterbliebenen zugutekommt (vgl. EuGH 9. Oktober 2001 - C-379/99 - [Menauer] Rn. 18; vgl. dazu auch BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 707/11 - Rn. 17 mwN) .
  • LAG Hamm, 12.09.2017 - 9 Sa 705/17

    Spätehenklausel; Altersdiskriminierung; Hinterbliebenenversorgung; Auslegung

    Die LO des Bochumer Verbandes enthält einseitig durch den Arbeitgeber vorgegebene Versorgungsbedingungen, die Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. v. § 305 ff. BGB darstellen, wie das Bundesarbeitsgericht zu der LO des Essener Verbandes, die wie diejenige des Bochumer Verbandes ein Konditionenkartell zur Versorgung der Arbeitnehmer der Mitgliedsunternehmen bildet, entschieden hat (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 707/11 - BeckRS 2013, 73854 zu B. II. 2. a) der Gründe).

    (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 707/11 - BeckRS 2013, 73854 zu B. I. 4. a) der Gründe zur im Wesentlichen gleichen LO A des Essener Verbandes).

    Die Voraussetzung, dass die Ehe vor dem Eintritt des Versorgungsfalls beim unmittelbar versorgungsberechtigten Arbeitnehmer geschlossen worden sein muss, ist im Hinblick auf das Ziel, die Leistungspflichten des Arbeitgebers auf Risiken zu begrenzen, die vor dem Eintritt des Versorgungsfalls beim Versorgungsberechtigten angelegt waren, angemessen und erforderlich (BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 707/11 - BeckRS 2013, 73854 zu B. I. 4. a) der Gründe zur im Kern gleichen LO des Essener Verbandes; BAG 21. März 2017 - 3 AZR 86/16 - NZA 2017, 939, 942 Rn. 34; BAG 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - NZA 2011, 1092, 1097 Rn. 60 ff.; BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - NZA 2014, 308, 311f. Rn. 32 ff.).

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