Rechtsprechung
   BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47212
BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12 (https://dejure.org/2013,47212)
BAG, Entscheidung vom 15.10.2013 - 9 AZR 666/12 (https://dejure.org/2013,47212)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 9 AZR 666/12 (https://dejure.org/2013,47212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,47212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 15.10.2013, 9 AZR 572/12.

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der notwendige Inhalt einer Klage auf Abschluss eines Arbeitsvertrages

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 523/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
    Ein solcher Antrag entspricht dem Regelfall des mit einer sog. Wiedereinstellungsklage bekundeten Willens des Arbeitnehmers (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 13 mwN) .

    Ausgeschlossen ist lediglich eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu einem Zeitpunkt vor Abgabe des Angebots begründet werden soll (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 17; 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35, BAGE 134, 223) .

    (a) Das beklagte Land weist zwar zutreffend darauf hin, dass kein Recht auf Rückkehr von einer im Wege einer Vereinigung entstandenen neuen Betriebskrankenkasse bestünde, wenn bereits die freiwillige Vereinigung der BKK Berlin mit einer anderen Betriebskrankenkasse das Rückkehrrecht ausgelöst hätte (vgl. zum Vorbehalt der Konzernzugehörigkeit: BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 37) .

    Für den damit vom beklagten Land verfolgten Zweck, den zur BKK Berlin wechselnden Arbeitnehmern bei einem Verlust ihres Arbeitsplatzes einen Arbeitsplatz bei ihm zu garantieren, ist es ohne Bedeutung, wenn an die Stelle der "BKK Berlin" im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 150 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 144 Abs. 4 Satz 2 SGB V ein anderer Arbeitgeber getreten ist (vgl. zur Rechtsnachfolge gemäß § 613a BGB: BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 41) .

  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
    Insofern unterscheidet sich die Zusage des beklagten Landes erheblich von der Zusage, über deren Auslegung das Bundesarbeitsgericht am 19. Oktober 2005 (- 7 AZR 32/05 -) zu entscheiden hatte.

    Jene Zusage war in einer Betriebsvereinbarung enthalten, die im Wesentlichen nur eine befristete Beibehaltung der bisher bei der Arbeitgeberin geltenden Arbeitsbedingungen und Vergünstigungen vorsah (vgl. BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 - Rn. 20) .

    Die Erstreckung der Rückkehrzusage auch auf den Fall der Schließung einer aufgrund von Vereinigungen entstandenen Rechtsnachfolgerin der BKK Berlin stellte auch kein unkalkulierbares Risiko für das beklagte Land dar (vgl. zum Risikoaspekt: BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 - Rn. 25) .

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 169/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
    Die Art der Arbeitsleistung kann sich - mittelbar - auch über die Angabe einer Eingruppierung in ein kollektives Entgeltschema erschließen, wenn dieses bestimmte Tätigkeiten einer Entgelt- oder Vergütungsgruppe zuordnet (BAG 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 20) .

    Zur Ermittlung des Inhalts einer mit der Klage erstrebten Willenserklärung kann - wie bei anderen auslegungsbedürftigen Klageanträgen - die Klagebegründung herangezogen werden (BAG 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 20) .

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
    Zwar ist bei der Auslegung einer Willenserklärung neben den Verständnismöglichkeiten des Empfängers auch das Interesse des Erklärenden daran zu berücksichtigen, dass sich der Empfänger darum bemüht, die Erklärung nicht misszuverstehen (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 25, BAGE 116, 336) .
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
    Der öffentliche Arbeitgeber ist dagegen nicht berechtigt, dem Arbeitnehmer (auf Dauer) eine Tätigkeit einer niedrigeren als der vereinbarten Vergütungsgruppe zu übertragen (vgl. BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - zu B I 3 a bb der Gründe, BAGE 112, 361) .
  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09

    Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
    Die Vereinigung führt vielmehr zu einer Gesamtrechtsnachfolge, die auch die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer der fusionierten Krankenkassen erfasst (BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 25, BAGE 135, 327) .
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03

    Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
    Auch muss ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes grundsätzlich davon ausgehen, dass ihm sein Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen dieser rechtlich verpflichtet ist (BAG 29. September 2004 - 5 AZR 528/03 - zu II 3 b der Gründe mwN, BAGE 112, 112) .
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
    Die Generalklausel des § 242 BGB wird dabei ausgefüllt durch die Wertentscheidung der Art. 1 und 2 GG (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 48, 122) .
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
    Mit Rechtskraft einer klagestattgebenden Entscheidung des Revisionsgerichts wird das Arbeitsverhältnis der Parteien begründet (vgl. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 608/08 - Rn. 23, BAGE 132, 119) .
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 666/12
    Aus der Annahme, dass ein Arbeitgeber aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht den Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen nach Ausspruch einer Kündigung wieder einstellen muss (vgl. BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 21) , folgt entgegen der Ansicht des beklagten Landes nicht, dass eine entsprechende Vereinbarung der Parteien über ein Rückkehrrecht als Nebenabrede iSd. § 4 Abs. 2 BAT anzusehen ist.
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 15 Sa 180/12

    Auslegung einer Gesamtzusage - Schließung einer Betriebskrankenkasse -

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10

    Tantieme - Leistungsvoraussetzungen - Vertragsänderung

  • BAG, 13.03.2013 - 7 AZR 344/11

    Wiedereinstellungsanspruch - AGB-Kontrolle

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 192/03

    Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers

  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 271/07

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung

  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 10 Sa 53/17

    Tätigkeitszuweisung - geringwertigere Tätigkeit - öffentlicher Dienst

    Der öffentliche Arbeitgeber ist dagegen nicht berechtigt, dem Arbeitnehmer (auf Dauer) die Tätigkeit einer niedrigeren als der vereinbarten Vergütungs- oder Lohngruppe zu übertragen (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 9 AZR 666/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht