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   BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12   

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https://dejure.org/2013,27482
BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12 (https://dejure.org/2013,27482)
BAG, Entscheidung vom 15.10.2013 - 9 AZR 564/12 (https://dejure.org/2013,27482)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 9 AZR 564/12 (https://dejure.org/2013,27482)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • openjur.de

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung; Auslegung einer Rückkehrzusage; Bindung an Parteiantrag

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage - Bindung an Parteiantrag

Kurzfassungen/Presse (13)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schließung der CityBKK: Teil 1

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch auf Wiedereinstellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch auf Wiedereinstellung der Arbeitnehmer der City-BKK beim Land Berlin

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Das Land Berlin muss 200 Arbeitnehmer der City BKK aufgrund einer Wiedereinstellungszusage übernehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 14
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12
    Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, ist gemäß § 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (vgl. BAG 13. März 2013 - 7 AZR 344/11 - Rn. 16; 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 19 mwN) .

    Das Erfordernis der - von Amts wegen zu prüfenden - Bestimmtheit des Urteilsausspruchs dient der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 19) .

    Geht es um den Abschluss eines Arbeitsvertrags, muss die nach der speziellen Vollstreckungsregel des § 894 Satz 1 ZPO als abgegeben geltende Willenserklärung den für eine Vertragseinigung notwendigen Mindestinhalt (essentialia negotii) umfassen (BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - aaO mwN) .

    Entscheidend sind nicht allein die wörtlichen Formulierungen in Antrag und Urteilsausspruch, sondern deren - ggf. durch Auslegung zu ermittelnden - streitgegenständlichen Inhalte (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 22 mwN) .

    Die anzurechnende Betriebszugehörigkeit ist nicht unverzichtbar für die Annahme eines wirksamen Vertragsschlusses (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 AZR 147/11 - Rn. 23) .

  • BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 523/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12
    Ein solcher Antrag entspricht dem Regelfall des mit einer sog. Wiedereinstellungsklage bekundeten Willens des Arbeitnehmers (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 13 mwN) .

    Ausgeschlossen ist lediglich eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu einem Zeitpunkt vor Abgabe des Angebots begründet werden soll (BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 17; 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35, BAGE 134, 223) .

    (a) Das beklagte Land weist zwar zutreffend darauf hin, dass kein Recht auf Rückkehr von einer im Wege einer Vereinigung entstandenen neuen Betriebskrankenkasse bestünde, wenn bereits die freiwillige Vereinigung der BKK Berlin mit einer anderen Betriebskrankenkasse das Rückkehrrecht ausgelöst hätte (vgl. zum Vorbehalt der Konzernzugehörigkeit: BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 37) .

    Für den damit vom beklagten Land verfolgten Zweck, den zur BKK Berlin wechselnden Arbeitnehmern bei einem Verlust ihres Arbeitsplatzes einen Arbeitsplatz bei ihm zu garantieren, ist es ohne Bedeutung, wenn an die Stelle der "BKK Berlin" im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 150 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 144 Abs. 4 Satz 2 SGB V ein anderer Arbeitgeber getreten ist (vgl. zur Rechtsnachfolge gemäß § 613a BGB: BAG 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 41) .

  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12
    Insofern unterscheidet sich die Zusage des beklagten Landes erheblich von der Zusage, über deren Auslegung das Bundesarbeitsgericht am 19. Oktober 2005 (- 7 AZR 32/05 -) zu entscheiden hatte.

    Jene Zusage war in einer Betriebsvereinbarung enthalten, die im Wesentlichen nur eine befristete Beibehaltung der bisher bei der Arbeitgeberin geltenden Arbeitsbedingungen und Vergünstigungen vorsah (vgl. BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 - Rn. 20) .

    Die Erstreckung der Rückkehrzusage auch auf den Fall der Schließung einer aufgrund von Vereinigungen entstandenen Rechtsnachfolgerin der BKK Berlin stellte auch kein unkalkulierbares Risiko für das beklagte Land dar (vgl. zum Risikoaspekt: BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 - Rn. 25) .

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 169/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12
    Die Art der Arbeitsleistung kann sich - mittelbar - auch über die Angabe einer Eingruppierung in ein kollektives Entgeltschema erschließen, wenn dieses bestimmte Tätigkeiten einer Entgelt- oder Vergütungsgruppe zuordnet (BAG 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 20) .

    Zur Ermittlung des Inhalts einer mit der Klage erstrebten Willenserklärung kann - wie bei anderen auslegungsbedürftigen Klageanträgen - die Klagebegründung herangezogen werden (BAG 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 20) .

    Die von der Klägerin verlangte Beschäftigung als Verwaltungsangestellte in Vollzeittätigkeit führt nicht zur Unbestimmtheit des Klageantrags, sondern zu einem entsprechend weiten Direktionsrecht des Arbeitgebers (vgl. BAG 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 20) , das allerdings durch die Angabe der Vergütungsgruppe eingeschränkt wird.

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12
    Nach § 27 BAT bemaß sich die Grundvergütung in den Vergütungsgruppen des BAT nach Lebensaltersstufen (vgl. BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - BAGE 140, 1) .
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10

    Tantieme - Leistungsvoraussetzungen - Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12
    Das Revisionsgericht kann den Inhalt von solchen Mustererklärungen, die keine individuellen Besonderheiten enthalten, uneingeschränkt selbstständig auslegen (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 - Rn. 26; 20. Mai 2008 - 9 AZR 271/07  - Rn. 18) .
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12
    Ob eine empfangsbedürftige Willenserklärung eindeutig ist, steht erst als Ergebnis einer Auslegung fest (vgl. BAG 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 260; BGH 8. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 86, 41; Palandt/Ellenberger 72. Aufl. § 133 BGB Rn. 6; MüKoBGB/Busche 6. Aufl. § 133 Rn. 53) .
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 271/07

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12
    Das Revisionsgericht kann den Inhalt von solchen Mustererklärungen, die keine individuellen Besonderheiten enthalten, uneingeschränkt selbstständig auslegen (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 - Rn. 26; 20. Mai 2008 - 9 AZR 271/07  - Rn. 18) .
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12
    Ob eine empfangsbedürftige Willenserklärung eindeutig ist, steht erst als Ergebnis einer Auslegung fest (vgl. BAG 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 260; BGH 8. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 86, 41; Palandt/Ellenberger 72. Aufl. § 133 BGB Rn. 6; MüKoBGB/Busche 6. Aufl. § 133 Rn. 53) .
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12
    Zwar ist bei der Auslegung einer Willenserklärung neben den Verständnismöglichkeiten des Empfängers auch das Interesse des Erklärenden daran zu berücksichtigen, dass sich der Empfänger darum bemüht, die Erklärung nicht misszuverstehen (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 25, BAGE 116, 336) .
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03

    Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin

  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09

    Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 138/10

    Rückkehrrecht nach § 17 HVFG - Krankengeldzuschuss

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 803/09

    Betriebliche Altersversorgung - ergänzende Vertragsauslegung - Anpassung einer

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

  • BAG, 13.03.2013 - 7 AZR 344/11

    Wiedereinstellungsanspruch - AGB-Kontrolle

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 6 Sa 251/12

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin - Wiedereinstellungsanspruch nach

  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    Der Umfang der materiellen Rechtskraft iSv. § 322 Abs. 1 ZPO und damit die Entscheidungswirkungen müssen festgestellt werden können (BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 564/12 - Rn. 23) .
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Der Umfang der materiellen Rechtskraft iSv. § 322 Abs. 1 ZPO und damit die Entscheidungswirkungen müssen festgestellt werden können (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 564/12 - Rn. 23) .
  • BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 193/20

    Befristung - Hochschule - Anrechnung auf die Höchstdauer - angemessene

    Ausgeschlossen ist lediglich eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu einem Zeitpunkt vor Abgabe des Angebots begründet werden soll (BAG 15. Oktober 2013 - 9 AZR 564/12 - Rn. 33; 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 - Rn. 17; 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35, BAGE 134, 223) .
  • BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung - staatsanwaltschaftliche Pfändung dieses

    Das Berufungsurteil ist entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten nicht deshalb - teilweise - aufzuheben, weil die Urteilsformel nicht hinreichend bestimmt oder bestimmbar iSv. § 313 Abs. 1 Nr. 4 iVm. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO wäre (zu den Anforderungen an die Bestimmtheit des Urteilsausspruchs: vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21 - Rn. 12 f.; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 40, BAGE 152, 1; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 564/12 - Rn. 23) .
  • LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 7/20
    Zur Ermittlung des Inhalts einer mit der Klage erstrebten Willenserklärung kann - wie bei anderen auslegungsbedürftigen Klageanträgen - die Klagebegründung herangezogen werden (BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11, Rn. 20, juris; siehe zum Gesamten: BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 9 AZR 564/12, Rn. 17 mwN, juris).

    Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB aber klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 9 AZR 564/12, Rn. 33, juris; BAG, Urteil vom 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10, Rn. 26 mwN, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 Sa 98/21

    Wiedereinstellungszusage - Regelungsabrede - Kinderbetreuungszeit

    Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das - wie hier - rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (vgl. für die st. Rspr. BAG 15.10.2013 - 9 AZR 564/12 - Rn. 33 mwN).

    Die Pflicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Annahme eines Vertragsangebots setzt grundsätzlich den Zugang des Angebots voraus (vgl. BAG 15.10.2013 - 9 AZR 564/12 - Rn. 33 mwN).

  • LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17

    Grenzen des Wertungsspielraums des Arbeitgebers bei der Gewichtung der vier

    a) Zwar entspricht dem Regelfall des mit einer sogenannten Wiedereinstellungsklage bekundeten Willens des Arbeitnehmers nicht der Antrag auf Verurteilung zur Abgabe eines Angebots des künftigen Vertragspartners, sondern der Antrag auf Verurteilung zur Abgabe einer Annahmeerklärung, bezogen auf das vom Kläger mit seiner Klage bereits geltend gemachte entsprechende Angebot (vgl. BAG 15.10.2013 - 9 AZR 564/12 - Juris mwN).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - 6 Sa 141/22

    Schadensersatz, Aufrechnung, Zulässigkeit, Begründetheit, Stufenklage,

    Der Umfang der materiellen Rechtskraft iSv. § 322 Abs. 1 ZPO und damit die Entscheidungswirkungen müssen festgestellt werden können (BAG 15.10.2013 - 9 AZR 564/12 - Rn. 23).
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