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   BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12   

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https://dejure.org/2014,49700
BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12 (https://dejure.org/2014,49700)
BAG, Entscheidung vom 15.10.2014 - 7 ABR 74/12 (https://dejure.org/2014,49700)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 7 ABR 74/12 (https://dejure.org/2014,49700)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • openjur.de

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 S 1 BetrVG, § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 80 Abs 2 S 1 BetrVG, § 14 Abs 1 AÜG
    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • IWW

    § 80 Abs. 2 BetrVG, § ... 33 BetrVG, §§ 80, 81 ZPO, § 88 Abs. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 890 Abs. 1 ZPO, § 890 ZPO, § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 78 Satz 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 14 Abs. 1 AÜG, § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 BetrVG, § 1 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 84 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Arbeitnehmerentleihers zur Gewährung von Zutritt für Mitglieder des Betriebsrats des Verleihers

  • bag-urteil.com

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • Betriebs-Berater

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerüberlassung - Behinderung der Betriebsratsarbeit

  • rewis.io

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • ra.de
  • dbb.de PDF, S. 4 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Zugang von Betriebsratsmitgliedern des Verleiherbetriebs zum Entleiherbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Arbeitnehmerentleihers zur Gewährung von Zutritt für Mitglieder des Betriebsrats des Verleihers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein anlassunabhängiges Zutrittsrecht des Betriebsrats des Verleihers zum Entleiherbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zugangsrecht des Betriebsrats zu den Arbeitsplätzen der Belegschaft gilt nicht gegenüber Dritten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zutrittsrecht des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung - Zugang von Betriebsratsmitgliedern des Verleiherbetriebs zum Entleiherbetrieb - Behinderung der Betriebsratsarbeit

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Zutrittsrecht des Betriebsrats

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitarbeit: Kein Zutrittsrecht des Betriebsrates zum Kundenbetrieb

  • dbb.de PDF, S. 4 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Zugang von Betriebsratsmitgliedern des Verleiherbetriebs zum Entleiherbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 286
  • NJW 2015, 1840
  • NZA 2015, 560
  • BB 2015, 755
  • BB 2015, 826
  • DB 2015, 870
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12
    Dies stellt § 14 Abs. 1 AÜG klar (vgl. BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 98, 60) .

    Über die Betriebsgrenze hinaus stehen ihm hingegen keine Mitwirkungsbefugnisse zu (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 3 der Gründe, aaO) .

    Da die das Leiharbeitsverhältnis kennzeichnende Aufspaltung der Arbeitgeberfunktionen zwischen dem Verleiher als dem Vertragsarbeitgeber und dem Entleiher, der die wesentlichen Arbeitgeberbefugnisse in Bezug auf die Arbeitsleistung ausübt, nicht dazu führen darf, dass die Schutzfunktion der Betriebsverfassung außer Kraft gesetzt wird, werden Leiharbeitnehmer vom Betriebsrat des Entleiherbetriebs repräsentiert, soweit es um die Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten bei Entscheidungen geht, die vom Inhaber des Entleiherbetriebs getroffen werden (vgl. BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 3 und 4 der Gründe, aaO) .

    Die Zuständigkeit für die Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten in Bezug auf Leiharbeitnehmer richtet sich daher nach dem Gegenstand des Mitbestimmungsrechts und der darauf bezogenen Entscheidungsmacht des jeweiligen Arbeitgebers (BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 4 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12
    Vielmehr könnten damit je nach den konkreten Umständen Handlungspflichten verbunden sein, wie etwa das Öffnen von Türen, die einem ungehinderten Zugang im Wege stehen, oder die Anweisung an das Pfortenpersonal, die Mitglieder des Betriebsrats hereinzulassen (vgl. BAG 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Rn. 19, BAGE 117, 137) .

    Dementsprechend sind die Gerichte auch verpflichtet, Anträge nach Möglichkeit so auszulegen, dass eine Sachentscheidung ergehen kann (vgl. BAG 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Rn. 21 mwN, BAGE 117, 137) .

    (1) Prozessual unschädlich ist dabei der Umstand, dass die Modalitäten des begehrten Zugangs nicht noch näher beschrieben sind (BAG 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Rn. 23, BAGE 117, 137) .

    Der Antrag ist vielmehr dahin zu verstehen, dass all dies von der Entscheidung des Betriebsrats abhängen soll (vgl. BAG 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Rn. 23, BAGE 117, 137) .

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04

    Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12
    Das Bundesarbeitsgericht hat daher eine Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen Mitgliedsverbände, bestimmte ausformulierte regionale Lohntarifverträge abzuschließen, als hinreichend bestimmt erachtet (BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - zu I 1 a der Gründe) .

    In dieser Fallkonstellation war die Einwirkungspflicht allerdings ausdrücklich tarifvertraglich geregelt (BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - zu I 2 a der Gründe) .

  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 4/88

    Betriebsrat - Bewachungsunternehmen - Wachpersonal

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht im Rahmen des allgemeinen Informationsrechts des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ein Zugangsrecht des Betriebsrats zu den Arbeitsplätzen der Belegschaft (vgl. BAG 13. Juni 1989 - 1 ABR 4/88 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 62, 100) .

    Unabhängig von einem konkreten betriebsverfassungsrechtlichen Anlass kann ein Zugangsrecht des Betriebsrats zu den Arbeitsplätzen der Belegschaft zur Erfüllung der Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG in Betracht kommen (vgl. BAG 13. Juni 1989 - 1 ABR 4/88 - zu B II 2 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12
    Insoweit sind bei einem drittbezogenen Personaleinsatz und einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung differenzierende Lösungen geboten (vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 19, BAGE 139, 342; 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 25, BAGE 144, 74; 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 22, BAGE 144, 340; dazu Linsenmaier/Kiel RdA 2014, 135, 139 ff., 149 ff.) .
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 69/11

    Leiharbeitnehmer - Betriebsratsgröße

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12
    Insoweit sind bei einem drittbezogenen Personaleinsatz und einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung differenzierende Lösungen geboten (vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 19, BAGE 139, 342; 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 25, BAGE 144, 74; 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 22, BAGE 144, 340; dazu Linsenmaier/Kiel RdA 2014, 135, 139 ff., 149 ff.) .
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12
    Insoweit sind bei einem drittbezogenen Personaleinsatz und einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung differenzierende Lösungen geboten (vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - Rn. 19, BAGE 139, 342; 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 25, BAGE 144, 74; 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 22, BAGE 144, 340; dazu Linsenmaier/Kiel RdA 2014, 135, 139 ff., 149 ff.) .
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Beschäftigung von freien Mitarbeitern (vgl. BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288) sollten Streitigkeiten der Betriebsparteien über eine entsprechende Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers und eventuelle Verfahren vermieden werden (BT-Drs. 14/5741 S. 46) .
  • LAG Bremen, 30.05.2012 - 2 TaBV 36/11

    Betriebsrat: Zutrittsrecht zu betrieblichen Räumlichkeiten

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12
    wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 30. Mai 2012 - 2 TaBV 36/11 - aufgehoben.
  • BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen für das Recht von Gewerkschaftsbeauftragten

    Auszug aus BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12
    Der Zweck des Zugangs zum Arbeitsplatz und seinem Umfeld muss allerdings auf die Erfüllung der zugrunde liegenden Aufgaben bezogen sein (vgl. BAG 17. Januar 1989 - 1 AZR 805/87 - zu II 2 b bb der Gründe) .
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 48/17

    Unterrichtung des Betriebsrats über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

    So obliegt etwa die Wahrnehmung allgemeiner arbeitsplatzbezogener Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG dem Betriebsrat des Entleiherbetriebs (dazu BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 74/12 - Rn. 29, BAGE 149, 286) .
  • ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21

    Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Pandemie

    Die Bestimmung ist als Anspruchsnorm zu verstehen, auf die im Behinderungsfall Unterlassungsansprüche gestützt werden können (BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 7 ABR 74/12 -, BAGE 149, 286-296, Rn. 32.; Beschluss vom 04. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 -, Rn. 38, juris).
  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

    Es richtet sich auch gegen außerbetriebliche Stellen (vgl. BAG, Urteil vom 10. Juni 1969 - 1 AZR 203/68, BeckRS 1959, 103354 zu § 53 Abs. 2 BetrVG a.F.; BAG, NZA 2015, 560 Rn. 32 zu § 78 Satz 1 BetrVG; Richardi/Thüsing, BetrVG, 15. Aufl., § 78 Rn. 12; BeckOK ArbR/Werner, BetrVG, § 78 Rn. 5 [01.12.2017]; Kania in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 17. Aufl., § 78 BetrVG Rn. 6) und ist daher grundsätzlich auch von der Beklagten zu beachten.
  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 862/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschläge

    Durch die vorübergehende Eingliederung in die Betriebsorganisation des Entleihers und die für das Leiharbeitsverhältnis kennzeichnende Aufspaltung der Arbeitgeberfunktionen wird die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung des Leiharbeitnehmers zum Entsendebetrieb des Vertragsarbeitgebers, wie § 14 Abs. 1 AÜG klarstellt, nicht aufgehoben (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 74/12 - Rn. 27, BAGE 149, 286) .
  • LAG Düsseldorf, 18.10.2017 - 12 TaBVGa 4/17

    Bestand des Betriebsrats bei einer Betriebsabspaltung

    Vielmehr könnten damit je nach den konkreten Umständen Handlungspflichten verbunden sein, wie etwa das Öffnen von Türen, die einem ungehinderten Zugang im Wege stehen, oder die Anweisung an das Pfortenpersonal, die Antragstellerin hereinzulassen (vgl. insoweit für das Zugangsrecht von Betriebsratsmitgliedern BAG 15.10.2014 - 7 ABR 74/12, juris Rn. 17).

    Der Antrag ist dahin zu verstehen, dass das Zugangsrecht insoweit von der Entscheidung der Antragstellerin abhängen soll und sämtliche Tage und Uhrzeiten einschließt (vgl. insoweit zur Parallele des Zugangsrechts eines Betriebsrats BAG 15.10.2014 a.a.O. Rn. 21f.).

  • LAG Sachsen, 08.11.2016 - 3 TaBV 16/16

    Wirksamkeit der Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates durch das Bodenpersonal und

    Eines Nachweises der Ordnungsmäßigkeit der erstinstanzlichen Bevollmächtigung bedurfte es gemäß § 88 Abs. 2 ZPO nicht, da die Beteiligten zu 1. bis 6. zu keinem Zeitpunkt bestritten haben, dass die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates erstinstanzlich ordnungsgemäß bevollmächtigt worden sind (vgl. BAG, Beschluss vom 15.10.2014 - 7 ABR 74/12 - Rz. 14, NZA 2015, 560, 561).
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