Rechtsprechung
   BAG, 15.11.1963 - 1 AZR 221/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1424
BAG, 15.11.1963 - 1 AZR 221/63 (https://dejure.org/1963,1424)
BAG, Entscheidung vom 15.11.1963 - 1 AZR 221/63 (https://dejure.org/1963,1424)
BAG, Entscheidung vom 15. November 1963 - 1 AZR 221/63 (https://dejure.org/1963,1424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zweites Versäumnisurteil - Eintritt der Rechtskraft - Hinausschieben einer Berufung - Einspruch - Nachprüfung der Zulässigkeit - Auslegung einer Prozeßhandlung - Umdeutung einer Prozeßhandlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.1954 - III ZR 236/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 15.11.1963 - 1 AZR 221/63
    Da er seinen Willen, das Urteil überprüfen zu lassen, nur dem Amtsgericht gegenüber bekundet hat und dabei auch trotz des Hinweises auf die Unzulässigkeit des Einspruchs verblieb, .fehlt es an irgendwelchen anderen Erklärungsteilen oder er kennbaren Umstanden, die eine Auslegung dahin zulassen würden, daß der Beklagte Berufung einlegen wollte, 2. Auch die Uradeutung einer fehlerhaften Prozeßhandlung in Anwendung der Grundgedanken des § 140 BGB wird für zu lässig gehalten (Rosenberg, aaO- , § 74 II, S. 341; Stein- Jonas-Cchönke, aaO., Vorbern. V 2 vor § 128; BGH in JZ 1955, 218; OLG Hamburg in ZZP 53, 281).
  • BAG, 19.05.1961 - 1 AZR 35/60

    Auslegung eines Klageantrags - Freistellungspflicht des Arbeitgebers bei

    Auszug aus BAG, 15.11.1963 - 1 AZR 221/63
    In Rechtsprechung und Rechtslehre ist anerkannt, daß der Inhalt der gesetzlichen Auslegungsregeln des BGB als Nieder schlag bewährter Erfahrung bei der Auslegung von Prozeßhandlungen verwertet werden darf (Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18. Aufl., Vorbein. V 2 vor § 128; Nikisch, Zivilprozeßrecht, 2. Aufl., S. 27 f .; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl., § 61 III, S. 282 f.; jeweils mit Nachweisen aus der Rechtsprechung; vgl. auch BAG in AP Nr. 1 zu § 80 ArbGG 1953; AP Nr. 26 zu § 11 ArbGG 1953; AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).- Insbesondere ist an erkannt, daß die falsche Bezeichnung des Rechtsmittels nicht schadet, wenn nur die Form des zulässigen Rechtsmittels gewahrt worden ist und auch der Anwalt trotz andersartiger Bezeichnung das Richtige meinte bzw. wenn unzweifelhaft ist, daß er den zulässigen Rechtsbehelf einlegcn wollte (Wieczorek, ZPO, § 511 Anm. B IV j; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 26. Aufl., § 518 Anm. 2 B b).
  • BAG, 27.01.1961 - 1 AZR 311/59

    Vertreter der Kreishandwerkerschaft - Unzulässige Berufung - Vertreter einer

    Auszug aus BAG, 15.11.1963 - 1 AZR 221/63
    In Rechtsprechung und Rechtslehre ist anerkannt, daß der Inhalt der gesetzlichen Auslegungsregeln des BGB als Nieder schlag bewährter Erfahrung bei der Auslegung von Prozeßhandlungen verwertet werden darf (Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18. Aufl., Vorbein. V 2 vor § 128; Nikisch, Zivilprozeßrecht, 2. Aufl., S. 27 f .; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl., § 61 III, S. 282 f.; jeweils mit Nachweisen aus der Rechtsprechung; vgl. auch BAG in AP Nr. 1 zu § 80 ArbGG 1953; AP Nr. 26 zu § 11 ArbGG 1953; AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).- Insbesondere ist an erkannt, daß die falsche Bezeichnung des Rechtsmittels nicht schadet, wenn nur die Form des zulässigen Rechtsmittels gewahrt worden ist und auch der Anwalt trotz andersartiger Bezeichnung das Richtige meinte bzw. wenn unzweifelhaft ist, daß er den zulässigen Rechtsbehelf einlegcn wollte (Wieczorek, ZPO, § 511 Anm. B IV j; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 26. Aufl., § 518 Anm. 2 B b).
  • BAG, 08.09.1998 - 3 AZR 368/98

    Verlängerung der Begründungsfrist für eine selbständige Anschlußberufung

    Dies ist unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, wie das Gericht und der Prozeßgegner die Prozeßerklärung auffassen mußten (BAG Urteil vom 15. November 1963 - 1 AZR 221/63 - AP Nr. 1 zu § 345 ZPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht