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   BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 579/94   

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https://dejure.org/1995,31445
BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 579/94 (https://dejure.org/1995,31445)
BAG, Entscheidung vom 15.11.1995 - 4 AZR 579/94 (https://dejure.org/1995,31445)
BAG, Entscheidung vom 15. November 1995 - 4 AZR 579/94 (https://dejure.org/1995,31445)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92

    Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 579/94
    Diese dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Danach mußte er die Verweisung auf die TdL-Richtlinien und die ergänzenden oder ändernden Fassungen so verstehen, daß die Richtlinien in der - ergänzenden - Fassung angewendet werden sollen, wie sie das Land Bremen nach seinen Verlautbarungen im Amtsblatt für sich gelten lassen will (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Diese sind insbesondere nicht befugt, die Entscheidung des beklagten Landes daraufhin zu überprüfen, ob sie sachlich geboten war (Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP, a.a.O.).

    Selbst wenn man entgegen der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) zu einem solchen Auslegungsergebnis käme, ergäben sich hieraus noch keine Anhaltspunkte für die Eingruppierung der zum Vergleich herangezogenen Nichterfüller.

  • BAG, 25.02.1970 - 4 AZR 168/69

    Informationszentrum Berlin - Presse- und Informationsamt des Landes Berlin -

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 579/94
    Diese dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Danach mußte er die Verweisung auf die TdL-Richtlinien und die ergänzenden oder ändernden Fassungen so verstehen, daß die Richtlinien in der - ergänzenden - Fassung angewendet werden sollen, wie sie das Land Bremen nach seinen Verlautbarungen im Amtsblatt für sich gelten lassen will (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Selbst wenn man entgegen der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) zu einem solchen Auslegungsergebnis käme, ergäben sich hieraus noch keine Anhaltspunkte für die Eingruppierung der zum Vergleich herangezogenen Nichterfüller.

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 579/94
    Diese dynamische Verweisung auf die TdL-Richtlinien ist dahin auszulegen, daß der Lehrkraft nicht nur die im Arbeitsvertrag vorgesehene, sondern auch eine höhere Eingruppierung zustehen soll, sofern sie die in den Eingruppierungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Für sich genommen haben die TdL-Richtlinien keine arbeitsrechtliche Bedeutung (Senatsurteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 579/94
    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (vgl. z.B. Senatsurteile vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 579/94
    Er ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (vgl. z.B. Senatsurteile vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 394/92 - AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 524/93

    BAT - Eingruppierung - Sportlehrer

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 579/94
    Die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts durch Änderung oder Ergänzung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Erlasse oder Richtlinien unterliegt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einer gerichtlichen Angemessenheits- und Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (z.B. Senatsurteil vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 579/94
    Das ist insbesondere dann zu bejahen, wenn es um die Auslegung von Urkunden geht und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine bestimmte Richtung geben könnten, nicht in Frage stehen ( BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Senatsurteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP Nr. 9 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG Urteil vom 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP Nr. 1 zu § 19 BErzGG, zu II der Gründe).
  • BAG, 09.02.1983 - 4 AZR 267/80

    Eingruppierung eines Kesselwärters - Verzugszinsen - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 579/94
    Der Feststellungsantrag ist auch insoweit zulässig, als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (z.B. Senatsurteil vom 9. Februar 1983 - 4 AZR 267/80 - BAGE 41, 358 = AP Nr. 1 zu § 21 MTL II).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 579/94
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z.B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 35/91

    Zinsvergünstigungen während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 579/94
    Das ist insbesondere dann zu bejahen, wenn es um die Auslegung von Urkunden geht und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine bestimmte Richtung geben könnten, nicht in Frage stehen ( BAGE 6, 321, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Senatsurteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP Nr. 9 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG Urteil vom 16. Oktober 1991 - 5 AZR 35/91 - AP Nr. 1 zu § 19 BErzGG, zu II der Gründe).
  • LAG Bremen, 25.01.1994 - 1 Sa 184/93

    Eingruppierung eines Lehrers in Vergütungsgruppe nach BAT; Anwendbarkeit des

  • BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57

    Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall

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