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   BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 582/99   

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https://dejure.org/2000,47241
BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 582/99 (https://dejure.org/2000,47241)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2000 - 10 AZR 582/99 (https://dejure.org/2000,47241)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2000 - 10 AZR 582/99 (https://dejure.org/2000,47241)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 524/93

    BAT - Eingruppierung - Sportlehrer

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 582/99
    Da nach ist der wirkliche Wille des Erlaßgebers zu erforschen, wobei der Gesamtzusammenhang der Regelungen der einzelnen Erlasse ein wichtiges Auslegungskriterium darstellt (BAG 6. September 1989 aaO; 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23).

    Ein Fach könnte in einem Bundesland allerdings im Einzelfall auch auf Grund eines entsprechenden Erlasses des zuständigen Landesministers als "wissenschaftliches Fach" angesehen werden (vgl. BAG 18. M ai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23).

  • BAG, 06.09.1989 - 4 AZR 302/89

    Eingruppierung: Technischer Lehrer

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 582/99
    Dies ist durch Satz 2 der Fallgruppe 5.2 ausdrücklich klargestellt, in dem es heißt: Die "übrigen Lehrer" wer den wie die entsprechenden Lehrer an Gymnasien eingruppiert (so auch BAG 6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26).

    Da nach ist der wirkliche Wille des Erlaßgebers zu erforschen, wobei der Gesamtzusammenhang der Regelungen der einzelnen Erlasse ein wichtiges Auslegungskriterium darstellt (BAG 6. September 1989 aaO; 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23).

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 273/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung und Leibesübungen

    Danach ist der wirkliche Wille des Erlaßgebers zu erforschen, wobei der Gesamtzusammenhang der Regelungen der einzelnen Erlasse ein wichtiges Auslegungskriterium darstellt (6. September 1989 - 4 AZR 302/89 - ZTR 1990, 26; 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 34; 15. November 2000 - 10 AZR 582/99 - ZTR 2001, 225).

    Die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Bereich der Textgestaltung/Textverarbeitung mittels PC ist zu den berufspraktischen Fächern zu zählen, weil dadurch Fähigkeiten vermittelt werden, welche im heutigen Berufsleben allgemein zur Grundbildung gehören (so auch BAG 15. November 2000 - 10 AZR 582/99 - ZTR 2001, 225 für eine vergleichbare Regelung in Nordrhein-Westfalen).

  • LAG Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 19 Sa 51/01

    Eingruppierung einer Sportlehrerin mit Lehrbefähigung für das Fach

    Hinzuweisen ist insoweit auch noch auf BAG Urteil vom 15.11.2000 -- 10 AZR 582/99 -- n.v. (nachzulesen in Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 11 Sa 70/02

    Eingruppierung eines Sportlehrers mit Zusatzausbildung

    Er unterrichtet deshalb kein wissenschaftliches Fach (vgl. BAG Urt. v. 15.11.2000 - 10 AZR 582/99 - ZTR 2001, 225 f).
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