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   BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04   

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BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04 (https://dejure.org/2005,4399)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2005 - 9 AZR 633/04 (https://dejure.org/2005,4399)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2005 - 9 AZR 633/04 (https://dejure.org/2005,4399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zusatzurlaub nach dem Saarländischen Gesetz über die Regelung des Zusatzurlaubs für kriegs- und unfallbeschädigte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft vom 22. Juni 1950 (ZUrlG,SL) - Gewährung von Zusatzurlaub für sog. Leichtbehinderte - Anspruch auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltungsbereich des saarländischen Gesetzes zum Zusatzurlaubs für kriegs- und unfallbeschädigte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft - Besitzstandswahrung - Erlöschen des Anspruchs auf Zusatzurlaubes nach Maßgabe der Regelungen für Erholungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 879 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 355/01

    Zusatzurlaub für "Minderbehinderte" im Saarland

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04
    Wegen einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. September 2002 (- 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 294), in dem die Verfassungsmäßigkeit des ZUrlG SL bejaht wurde, hat das Arbeitsgericht auf Antrag der Parteien am 11. Februar 2003 erneut das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Absicht des Gesetzgebers war es, "den Unterschied, der bisher mangels einer gesetzlichen Regelung zwischen den im öffentlichen Dienst Beschäftigten und dem in der Privatwirtschaft tätigen gleichen Personenkreis" bestand, zu beseitigen (vgl. Senat 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 294).

    - 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 294 mit ausführlicher Begründung).

    Da diese förmliche Gleichstellung Voraussetzung für den Anspruch auf Zusatzurlaub nach dem ZUrlG SL ist (Senat 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 294; offen gelassen: 27. Mai 1997 - 9 AZR 484/96 - AP Saarland ZusatzurlaubsG Nr. 3 = EzA BGB § 611 Urlaub Nr. 12), erfüllte der Kläger die Anspruchsvoraussetzungen für den Zusatzurlaub erst ab dem 12. November 1998.

    Demnach hatte der Kläger den vollen Zusatzurlaubsanspruch im Jahre 1998 erworben (Senat 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - aaO).

    Die Beklagte hatte demnach für den verfallenen Zusatzurlaub des Klägers aus dem Jahre 1998 nach § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB aF Ersatzurlaub zu gewähren (Senat 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 294).

  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 484/96

    Verfassungsgemäßheit des § 1 Abs. 2 des Saarländischen Gesetzes Nr. 186

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04
    Er geht ebenfalls mit dem Ende des Kalenderjahres unter, wenn er bis zu diesem Zeitpunkt nicht genommen und nicht auf das nächste Kalenderjahr zulässigerweise übertragen worden ist (vgl. Senat 27. Mai 1997 - 9 AZR 484/96 - AP Saarland ZusatzurlaubsG Nr. 3 = EzA BGB § 611 Urlaub Nr. 12).

    Da diese förmliche Gleichstellung Voraussetzung für den Anspruch auf Zusatzurlaub nach dem ZUrlG SL ist (Senat 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 294; offen gelassen: 27. Mai 1997 - 9 AZR 484/96 - AP Saarland ZusatzurlaubsG Nr. 3 = EzA BGB § 611 Urlaub Nr. 12), erfüllte der Kläger die Anspruchsvoraussetzungen für den Zusatzurlaub erst ab dem 12. November 1998.

  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 299/04

    Zuwendung - Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird ein in privatrechtlicher Rechtsform organisierter Arbeitgeber nicht dadurch zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, dass er, wie die Beklagte, den BAT anwendet oder dass Körperschaften des öffentlichen Rechts Hauptgesellschafter, oder wie im Streitfall die Kreisstadt N und andere Gemeinden die Hauptaktionäre sind (vgl. zuletzt: BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 299/04 - EZA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 15; 24. Januar 2001 - 10 AZR 90/00 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 162 mwN).

    Entschließt sich eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, Aufgaben nicht mehr selbst wahrzunehmen, sondern auf ein Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform zu übertragen, so geht der Rechtsstatus des bisher öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers nicht auf das in privatrechtlicher Rechtsform betriebene Unternehmen über (so für die Umwandlung eines Eigenbetriebs in eine gemeinnützige GmbH: BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 299/04 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 15).

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04
    Denn wenn der Gesetzgeber ohne weitere Erläuterungen einen in der Rechtssprache gebräuchlichen Begriff verwendet, so ist davon auszugehen, dass er diesen Begriff im allgemein anerkannten Sinne verstanden wissen will (so für Tarifbegriffe: BAG 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - BAGE 62, 35 mwN).
  • BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95

    Urlaub während des Streiks

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04
    Wegen dieser fehlenden wirksamen Geltendmachung des Urlaubsanspruchs kam die Beklagte auch mit der Gewährung des Urlaubsanspruchs nicht in Verzug (st. Rspr., vgl. Senat 24. September 1996 - 9 AZR 364/95 - BAGE 84, 140).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04
    Da die Gewährung des Ersatzurlaubs wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, hat der Arbeitgeber nach § 251 BGB iVm. § 249 Satz 1 BGB aF eine Entschädigung in Geld zu leisten (BAG 26. Juni 1986 - 8 AZR 75/83 - BAGE 52, 254).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95

    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04
    Schadensersatzansprüche auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung beruhen zwar auf einer anderen Anspruchsgrundlage als die originären Ansprüche auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung, die von tariflichen Ausschlussfristen nicht erfasst werden, soweit es sich um gesetzliche und nicht tarifliche Ansprüche handelt (Senat 23. April 1996 - 9 AZR 165/95 - BAGE 83, 29); sie haben jedoch denselben Inhalt, nämlich die Freistellung von der Arbeit oder Zahlung einer bestimmten Geldsumme.
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04
    Für die als Schadensersatz geschuldeten Ersatzurlaubsansprüche galt bis zum In-Kraft-Treten der neuen Verjährungsregelungen am 1. Januar 2002 die regelmäßige dreißigjährige Verjährungsfrist des § 195 BGB aF, nicht die verkürzte des § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB aF (Senat 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - BAGE 81, 328).
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91

    Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04
    Wird der Schuldner einmal gemahnt und damit darauf hingewiesen, dass er künftig mit einer Forderung rechnen muss, genügt die Mahnung auf Erfüllung von Urlaub den Anforderungen an tarifliche Ausschlussfristen auch im Bezug auf Ersatzansprüche (Senat 24. November 1992 - 9 AZR 549/91 - AP BUrlG § 1 Nr. 23 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 102).
  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99

    Anforderungen an die Funktionstauglichkeit eines herzustellenden Werks;

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 633/04
    In einem solchen Falle tritt nach ständiger Rechtsprechung der Schuldnerverzug auch ohne Mahnung ein (vgl. BGH 9. Juli 2002 - X ZR 242/99 - NJW-RR 2002, 1533 mwN).
  • BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 90/00

    Rückzahlung einer Zuwendung

  • LAG Saarland, 03.11.2004 - 2 Sa 32/04

    Zusatzurlaub für Beschäftigte eines kommunalen Energie- und

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Sofern die Rechtsprechung des Senats (vgl. zB BAG 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 33; 15. November 2005 - 9 AZR 633/04 - Rn. 41; 24. Oktober 1995 - 9 AZR 547/94 - zu II 3 der Gründe, BAGE 81, 173) dahin gehend verstanden werden könnte, der Senat gehe davon aus, der Ersatzurlaubsanspruch des Arbeitnehmers unterfalle Ausschlussfristen, stellt der Senat klar, dass der als Schadensersatz an die Stelle des erloschenen Urlaubsanspruchs tretende Ersatzurlaub wie der Urlaubsanspruch keinen Ausschlussfristen unterliegt.
  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Sie wäre jedenfalls durch die Aufforderungen des Klägers zur Urlaubsgewährung auch hinsichtlich des Ersatzurlaubs gewahrt (vgl. BAG 20. April 2012 - 9 AZR 504/10 - Rn. 12; 15. November 2005 - 9 AZR 633/04 - Rn. 41) .
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    BAG 15.11.2005 - 9 AZR 633/04 - Juris Rn. 41.
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    vgl. BAG 15.11.2005 - 9 AZR 633/04 - Juris Rn. 41 Würde die Urlaubsgewährung nach dem 31.12.
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

    Auch der Senat hat am 15. November 2005 (- 9 AZR 633/04 -) entschieden, dass die Geltendmachung eines Urlaubsanspruches vor seiner Entstehung und damit zwangsläufig vor seiner Fälligkeit keinen Leistungsverzug des Arbeitgebers nach § 284 Abs. 1 BGB aF begründet.
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 708/08

    Ablösung landesbezirklicher Tarifverträge durch den TVöD/TVÜ-VKA; Zusatzurlaub

    Die Beklagte hat daher die mit Zeitablauf eingetretene Unmöglichkeit der Erfüllung des Urlaubsanspruchs zu vertreten und für den verfallenen Zusatzurlaub Ersatzurlaub zu gewähren (§ 275 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 249 Abs. 1 BGB; BAG 5. September 2002 - 9 AZR 355/01 - BAGE 102, 294; 15. November 2005 - 9 AZR 633/04 - Rn. 39, EzBAT BAT § 49 Nr. 16) .
  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 416/07

    Betriebliches Vorschlagswesen - Tarifliche Ausschlussfristen

    Der Kläger kann der Anwendung der tariflichen Ausschlussfrist nicht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten (dazu zB Senat 17. Januar 2006 - 9 AZR 558/04 - Rn. 23, BAGE 116, 375; 15. November 2005 - 9 AZR 633/04 - Rn. 41, EzBAT BAT § 49 Nr. 16; BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 176, zu II 1 und 2 der Gründe).
  • LAG Köln, 12.05.2011 - 6 Sa 19/11

    Unternehmen der öffentlichen Hand als private Arbeitgeber; unbegründete

    Ein in privatrechtlicher Rechtsform organisierter Arbeitgeber wird schließlich nicht dadurch zu einem öffentlichen Arbeitgeber, dass er den TVöD anwendet oder dass Körperschaften des öffentlichen Rechts Alleingesellschafter oder Mehrheitsgesellschafter sind (vgl. BAG vom 15.11.2005 - 9 AZR 933/0, NZA 2006, 879; LAG Hamm vom 28.09.2010 - 9 Sa 865/10, NZA-RR 2011, 8).
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