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   BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17   

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https://dejure.org/2018,37474
BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17 (https://dejure.org/2018,37474)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2018 - 6 AZR 294/17 (https://dejure.org/2018,37474)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2018 - 6 AZR 294/17 (https://dejure.org/2018,37474)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bag-urteil.com

    Reisezeiten für Fortbildungsveranstaltungen - Dienstreisezeiten iSv. § 12 Abs. 8 MDK-T

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Dienstreise braucht keinen besonderen Anlass

  • Wolters Kluwer

    Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes als Dienstreise im einschlägigen Tarifvertrag; Unmittelbare Erledigung von übertragenen Arbeitsaufgaben als Dienstgeschäft; Tarifliche Dispositionsfreiheit für unterschiedliche Vergütungen für andere als die ...

  • rewis.io

    Reisezeiten für Fortbildungsveranstaltungen - Dienstreisezeiten iSv. § 12 Abs. 8 MDK-T

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes als Dienstreise im einschlägigen Tarifvertrag

  • datenbank.nwb.de

    Reisezeiten für Fortbildungsveranstaltungen - Dienstreisezeiten iSv. § 12 Abs. 8 MDK-T

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortbildungsveranstaltungen - und die Reisezeiten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber muss Zeiten der An- und Abreise zu Fortbildungsveranstaltungen vergüten

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Dienstreise braucht keinen besonderen Anlass

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Reisezeit für Fortbildungen ist vergütungspflichtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 486
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15

    Unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz - Teilklage

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17
    Zudem muss die Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden (BAG 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - Rn. 14, BAGE 155, 44; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 16) .

    Wird eine Verletzung der dem Landesarbeitsgericht obliegenden Hinweispflicht nach § 139 ZPO gerügt, muss im Einzelnen vorgetragen werden, welchen konkreten Hinweis das Landesarbeitsgericht dem Revisionskläger aufgrund welcher Tatsachen hätte erteilen müssen und was dieser auf einen entsprechenden Hinweis vorgebracht hätte (BAG 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - aaO; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 e aa der Gründe, BAGE 109, 145) .

    Nur so kann das Revisionsgericht beurteilen, ob das Urteil auf dem unterlassenen Hinweis beruht (BAG 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - aaO; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 120/10 - Rn. 24) .

    Die gerichtlichen Hinweispflichten nach § 139 ZPO dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfG 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 - Rn. 18, BVerfGK 19, 377; BAG 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - Rn. 16, BAGE 155, 44) .

  • BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12

    Dienstreise; Dienstgeschäft; Reise aus Anlass einer auswärtigen Wahrnehmung eines

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17
    Als Dienstgeschäft sind die dem Beamten zur Erledigung übertragenen dienstlichen Aufgaben anzusehen (BVerwG 14. Juni 2012 - 5 A 1.12 - Rn. 13; 22. Januar 2009 - 2 A 3.08 - Rn. 21) .

    Dadurch wurde die Teilnahme an den Fortbildungen Teil der dem Kläger unmittelbar übertragenen Arbeitsaufgabe und damit zu seinem Dienstgeschäft (vgl. für eine interne Fortbildung einer Beamtin BVerwG 14. Juni 2012 - 5 A 1.12 - Rn. 13; für die Teilnahme an einem Lehrgang zur EDV-Schulung Reimann in Meyer/Fricke Reisekosten im öffentlichen Dienst 4. Aufl. Stand Mai 2010 BRKG/Kommentar § 2 Rn. 19 Beispiel b) .

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17
    Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts versteht unter einer Dienstreise gemeinhin die Fahrt an einen Ort, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist (vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 586/17 - Rn. 26; 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - zu B II 2 b aa der Gründe; vgl. zu § 17 Abs. 2 BAT BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Rn. 13, BAGE 119, 41; vgl. zu § 5 Nr. 1 MTV Stahl BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 842/94 - zu 1 b aa der Gründe) .

    Die von der Revision in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Juli 2006 (- 9 AZR 519/05 - BAGE 119, 41) betraf eine anderslautende Tarifvorschrift sowie die Einordnung von Wegezeiten als Arbeitszeit iSd. § 2 Abs. 1 ArbZG, Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, nicht aber Fragen der Vergütungspflicht.

  • LAG Sachsen, 16.05.2017 - 3 Sa 611/16

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Gutschrift der Zeiten für die An- und Abreise zu

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2017 - 3 Sa 611/16 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2017 - 3 Sa 611/16 - teilweise aufgehoben.

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17
    Durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit getroffen werden (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 31 mwN [Umkleidezeiten]; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 27 [Umkleidezeiten]; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18 [Fahrzeiten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle]; 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 32, BAGE 137, 366 [Beifahrerzeiten]; 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 13, BAGE 120, 361) .
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17
    Durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit getroffen werden (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 31 mwN [Umkleidezeiten]; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 27 [Umkleidezeiten]; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18 [Fahrzeiten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle]; 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 32, BAGE 137, 366 [Beifahrerzeiten]; 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 13, BAGE 120, 361) .
  • BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 53/15

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17
    Diese rechtsschutzgewährende Auslegung des Sachantrags als prozessuale Willenserklärung, der schutzwürdige Belange des Beklagten nicht entgegenstehen, kann der Senat selbst vornehmen (BAG 25. August 2016 - 8 AZR 53/15 - Rn. 20; 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 29) .
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17
    Zudem muss die Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden (BAG 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - Rn. 14, BAGE 155, 44; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 16) .
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12

    Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17
    Denn dieses drückt im Allgemeinen aus, in welchem Umfang der Arbeitnehmer Arbeit geleistet hat und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte Vergütung erbringen muss (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 28; 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 15) .
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12

    Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle - Auslösung

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17
    Durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit getroffen werden (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 31 mwN [Umkleidezeiten]; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 27 [Umkleidezeiten]; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18 [Fahrzeiten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle]; 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 32, BAGE 137, 366 [Beifahrerzeiten]; 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 13, BAGE 120, 361) .
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 120/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 296/09

    Arbeitszeitkonto - Freizeitausgleich - Bereitschaftsdienst

  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06

    Tarifauslegung - Vergütung von Wegezeiten

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17

    Anspruch auf tarifliche Auslösung - Begriffe der "Außenarbeitsstelle" und

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 645/08

    Reisekosten - erhebliches dienstliches Interesse an Kraftfahrzeugnutzung

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 842/94

    Aus- und Fortbildung: Vergütung von Reisezeiten

  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 23.78

    Erstattung von Fahrauslagen für Reisen zu Fortbildungszwecken - Begriff des

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 A 3.08

    Dienstunfall; Risikoverteilung; räumlicher Machtbereich des Dienstherrn;

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen

  • LAG Düsseldorf, 09.04.2019 - 3 Sa 1126/18

    Sachgrundlose Befristung - zwei Jahre sind zwei Jahre - Dienstreise zählt mit

    Zu Recht verweist der Kläger im vorliegenden Fall auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der auch die Berufungskammer folgt, dass die für genehmigte Reisen zu im dienstlichen Interesse erfolgenden Fortbildungen außerhalb des Dienstortes aufgewandte Reisezeit in vollem Umfang als vergütungspflichtige Arbeitszeit zu berücksichtigen ist, soweit keine abweichende Vergütungsregelung zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffen wurde (BAG vom 15.11.2018 - 6 AZR 294/17, juris, Rz. 19, 20, 23 ff.).

    Gleiches gilt für Reisezeiten im Rahmen einer Auslandsentsendung bei angeordneten Arbeitsleistungen im Ausland (BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 13 ff.) und für angeordnete oder vereinbarte Dienstreisezeiten zu einer ausschließlich im dienstlichen Interesse liegenden Fortbildung (BAG vom 15.11.2018 - 6 AZR 294/17, juris, Rz. 19, 24).

    Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass in allen Entscheidungen sodann die Einordnung als Arbeitsleistung und Arbeitszeit als solche von der Frage zum einen des Arbeitsschutzes und zum anderen der Vergütungspflicht getrennt wird und hierzu nachfolgend gesonderte Ausführungen insbesondere zur Abdingbarkeit durch tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelung in den Grenzen des MiLoG erfolgen (vgl. BAG vom 15.11.2018 - 6 AZR 294/17, juris, Rz. 24 ff; BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 18 ff.; BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 19 ff.).

  • BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20

    Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise - Verlängerung

    Gegenteiliges ergibt sich nicht aus der Rechtsprechung des Fünften und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 17. Oktober 2018 (- 5 AZR 553/17 -Rn. 13 f., 17, BAGE 164, 57) , vom 25. April 2018 (- 5 AZR 424/17 - Rn. 18 mwN) und vom 15. November 2018 (- 6 AZR 294/17 - Rn. 23 ff.) .
  • LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 252/19

    Befristungskontrollklage; einvernehmliche Vorverlegung des Beginns des

    Zu Recht verweist der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der auch die Berufungskammer folgt, wonach die für genehmigte Reisen zu im dienstlichen Interesse erfolgenden Fortbildungen außerhalb des Dienstortes aufgewandte Reisezeit in vollem Umfang als vergütungspflichtige Arbeitszeit zu berücksichtigen ist, soweit keine abweichende Vergütungsregelung zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffen wurde (BAG vom 15.11.2018 - 6 AZR 294/17, juris, Rz. 19, 20, 23 ff.).

    Gleiches gilt für Reisezeiten im Rahmen einer Auslandsentsendung bei angeordneten Arbeitsleistungen im Ausland (BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 13 ff.) und für angeordnete oder vereinbarte Dienstreisezeiten zu einer ausschließlich im dienstlichen Interesse liegenden Fortbildung (BAG vom 15.11.2018 - 6 AZR 294/17, juris, Rz. 19, 24).

    Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass in allen Entscheidungen sodann die Einordnung als Arbeitsleistung und Arbeitszeit als solche von der Frage zum einen des Arbeitsschutzes und zum anderen der Vergütungspflicht getrennt wird und hierzu nachfolgend gesonderte Ausführungen insbesondere zur Abdingbarkeit durch tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelung in den Grenzen des MiLoG erfolgen (vgl. BAG vom 15.11.2018 - 6 AZR 294/17, juris, Rz. 24 ff; BAG vom 17.10.2018 - 5 AZR 553/17, juris, Rz. 18 ff.; BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 424/17, juris, Rz. 19 ff.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 438/19

    Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von Mehrarbeit -

    Das erklärte Rechtsschutzziel bezieht sich hierbei gerade auf die Summe aller Fallkonstellationen als Ganzes (vgl. BAG 15. November 2018 - 6 AZR 294/17 - Rn. 35 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2019 - 15 Sa 15/18

    Spätarbeitszuschlag - Nachtarbeitszuschlag - bezahlte Dreischichtpause -

    Die Berufungskammer verkennt bei dieser Bewertung nicht, dass allein mit der Einordnung von Zeiten als Arbeitszeit noch nicht geklärt wäre, dass sie wie Vollarbeit zu vergüten sind (vgl. BAG 15.11.2018 - 6 AZR 294/17 - NZA 2019, 486 Rn. 24 mwN).

    Durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann für sie eine gesonderte Vergütungsregelung getroffen werden (vgl. BAG 15.11.2018 - 6 AZR 294/17 - aaO Rn. 24), die zu einer anderen, auch einer geringeren Vergütung führen kann.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

    In Ermangelung einer klareren Regelung gelten die Reisezeiten des Klägers deshalb als Arbeitszeit (vgl. ferner BAG 15. November 2018 - 6 AZR 294/17 - Rn. 24; BAG 17. Oktober 2018 - 5 AZR 553/17 - Rn. 18).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2020 - 1 Sa 288/19

    Anspruch auf Erstattung von Reisekosten eines Qualitätsprüfers im Außendienst der

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus § 10 Abs. 1 der Anlage 3 zum MDK-T. Der Regelungsgehalt dieser tariflichen Bestimmung beschränkt sich auf eine abweichende Regelung der Höhe der zu erstattenden Reisekosten bei Dienstreisen zu Fortbildungsmaßnahmen (BAG 15.11.1018 -6 AZR 294/17-, Rn. 21, juris).
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