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   BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 505/21   

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BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 505/21 (https://dejure.org/2022,32045)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2022 - 3 AZR 505/21 (https://dejure.org/2022,32045)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2022 - 3 AZR 505/21 (https://dejure.org/2022,32045)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § ... 258 ZPO, § 259 ZPO, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 266 Abs. 3 Buchst. C Nr. 6 HGB, § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB, § 16 BetrAVG, § 16 Abs. 4 Satz 2 BetrAVG, § 289 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB, § 308 Abs. 1 AktG, §§ 302 f. AktG, § 826 BGB, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bündelung von Prüfungsterminen beim Drei-Jahres-Rhythmus des § 16 Abs. 1 BetrAVG; Prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung als Basis der Rentenanpassungsentscheidung; Keine Verpflichtung zur Anpassung der laufenden Rentenleistungen wegen Rückstellungsbildung; ...

  • rewis.io

    Betriebsrentenanpassung - Gewinnabführungsvertrag

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - wirtschaftliche Lage - Gewinnabführungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung; Gewinnabführungsvertrag; Anpassungsprüfung und -entscheidung; wirtschaftliche Lage

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung; Gewinnabführungsvertrag; Anpassungsprüfung und -entscheidung; wirtschaftliche Lage

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsrentenanpassung - Gewinnabführungsvertrag

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrentenanpassung - und der Prüfungstermin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrentenanpassung - und der Gewinnabführungsvertrag

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gewinnabführungsvertrag und die Betriebsrentenanpassung

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 505/21
    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die spätere Entwicklung der wirtschaftlichen Lage zu berechtigten Zweifeln an der Vertretbarkeit der Prognose des Arbeitgebers führt (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 53) .

    Deshalb kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 55; 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 32, BAGE 158, 165) .

    Der Risikozuschlag beträgt 2 vH (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 57) .

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn außerordentliche Erträge oder Verluste auch der Höhe nach eine ausreichende Kontinuität aufweisen (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 58) .

    Die Konzernverbindung allein ändert weder etwas an der Selbständigkeit der beteiligten juristischen Personen noch an der Trennung der jeweiligen Vermögensmassen (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 56; 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 34, BAGE 158, 165) .

    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auf alle die Anpassungsentscheidung beeinflussenden Umstände (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 61) .

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage iSd. § 16 Abs. 1 BetrAVG auf die nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsregeln erstellten Jahresabschlüsse an (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 58) .

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 739/13

    Berechnungsdurchgriff - Beherrschungsvertrag

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 505/21
    bb) Ein Berechnungsdurchgriff kommt nach der neuen Rechtsprechung des Senats, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH 27. September 2016 - II ZR 57/15 - Rn. 18) , in Betracht, wenn sich die mit einem Beherrschungsvertrag verbundene Gefahr für das durch § 16 Abs. 1 BetrAVG geschützte Interesse der Versorgungsberechtigten am Werterhalt der Betriebsrente verwirklicht (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 739/13 - Rn. 28, BAGE 151, 94) .

    Sich aus dieser Zielrichtung ergebende Weisungen können unmittelbar oder durch ihre Auswirkungen gesetzliche Rechte wirtschaftlich entwerten (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 739/13 - Rn. 29, BAGE 151, 94) .

    Ein solches, die Belange des einzelnen Unternehmens im Konzerninteresse beeinträchtigendes Verhalten des herrschenden Unternehmens im Vertragskonzern ist zwar gesellschaftsrechtlich erlaubt; dies kann aber nicht dazu führen, dass das betriebsrentenrechtlich geschützte Werterhaltungsgebot gegenüber den von der wirtschaftlichen Ertragskraft des einzelnen Unternehmens abhängigen Versorgungsempfängern nachteilig verändert wird (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 739/13 - Rn. 32, aaO) .

    Grund für einen Berechnungsdurchgriff kann daher nicht allein die Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung des herrschenden Unternehmens sein (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 739/13 - Rn. 33, BAGE 151, 94) .

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 505/21
    Deshalb kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 55; 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 32, BAGE 158, 165) .

    Die Konzernverbindung allein ändert weder etwas an der Selbständigkeit der beteiligten juristischen Personen noch an der Trennung der jeweiligen Vermögensmassen (BAG 13. Oktober 2020 - 3 AZR 246/20 - Rn. 56; 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 34, BAGE 158, 165) .

    Rückstellungen haben daher im Wesentlichen einen Zeit-, insbesondere einen Steuerstundungseffekt (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 62, BAGE 158, 165; 8. Dezember 2015 - 3 AZR 348/14 - Rn. 52) .

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 348/14

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 505/21
    Rückstellungen haben daher im Wesentlichen einen Zeit-, insbesondere einen Steuerstundungseffekt (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 62, BAGE 158, 165; 8. Dezember 2015 - 3 AZR 348/14 - Rn. 52) .

    Selbst bei schlechten Betriebsergebnissen können Vergütungsanhebungen und Werbemaßnahmen sinnvoll und geboten sein (BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 348/14 - Rn. 43) .

  • BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 102/14

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 505/21
    cc) Ein isolierter Gewinnabführungsvertrag kann demgegenüber einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens nicht rechtfertigen (zuletzt noch offengelassen BAG 21. April 2015 - 3 AZR 102/14 - Rn. 56; vgl. auch BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 79 ff., BAGE 148, 244) .

    Der isolierte Gewinnabführungsvertrag führt demnach nicht dazu, dass das andere Unternehmen die Höhe des Gewinns des zur Gewinnabführung verpflichteten Unternehmens beeinflussen kann (BAG 21. April 2015 - 3 AZR 102/14 - Rn. 58) .

  • BGH, 27.09.2016 - II ZR 57/15

    Betriebsrentenanpassung: Berechnungsdurchgriff bei Bestehen eines

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 505/21
    bb) Ein Berechnungsdurchgriff kommt nach der neuen Rechtsprechung des Senats, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH 27. September 2016 - II ZR 57/15 - Rn. 18) , in Betracht, wenn sich die mit einem Beherrschungsvertrag verbundene Gefahr für das durch § 16 Abs. 1 BetrAVG geschützte Interesse der Versorgungsberechtigten am Werterhalt der Betriebsrente verwirklicht (BAG 10. März 2015 - 3 AZR 739/13 - Rn. 28, BAGE 151, 94) .

    Nicht alle Maßnahmen der Konzernpolitik mit ungünstigen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage eines abhängigen Unternehmens gehören dabei zu den Risiken, deren Verwirklichung einen Berechnungsdurchgriff rechtfertigt (BGH 27. September 2016 - II ZR 57/15 - Rn. 14) .

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 505/21
    Zudem kommt es im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG auf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners an und nicht auf eine fiktive Lage, die bestanden hätte, wenn unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden wären (BAG 15. September 2015 - 3 AZR 839/13 - Rn. 36, BAGE 152, 285; 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14 - Rn. 25; 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 48, BAGE 148, 244) .

    cc) Ein isolierter Gewinnabführungsvertrag kann demgegenüber einen Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens nicht rechtfertigen (zuletzt noch offengelassen BAG 21. April 2015 - 3 AZR 102/14 - Rn. 56; vgl. auch BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 79 ff., BAGE 148, 244) .

  • BAG, 15.09.2015 - 3 AZR 839/13

    Betriebsrentenanpassung - Rechtsschein - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 505/21
    Zudem kommt es im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG auf die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners an und nicht auf eine fiktive Lage, die bestanden hätte, wenn unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden wären (BAG 15. September 2015 - 3 AZR 839/13 - Rn. 36, BAGE 152, 285; 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14 - Rn. 25; 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 48, BAGE 148, 244) .

    dd) Sofern die Interessen der Betriebsrentner durch Transaktionen innerhalb eines Konzerns beeinträchtigt werden, die zur Folge haben, dass das zur Anpassungsprüfung verpflichtete Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr zu den gesetzlich vorgesehenen Anpassungen in der Lage ist, kommt ein Anspruch der Versorgungsberechtigten auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB in Betracht (vgl. BAG 15. September 2015 - 3 AZR 839/13 - Rn. 34, BAGE 152, 285) .

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 505/21
    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es auf die besonderen Interessen einer Partei und deren Vermögensverhältnisse ankommt (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 32) .
  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

    Auszug aus BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 505/21
    Die ältere Rechtsprechung, nach der allein das Bestehen eines Beherrschungsvertrags ohne weitere Voraussetzungen zum Berechnungsdurchgriff führte (BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 369/07 - Rn. 31, BAGE 131, 50) , hat der Senat aufgegeben.
  • BGH, 11.11.1991 - II ZR 287/90

    Haftung aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Vertragskonzern

  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

  • LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 525/20

    Klage auf künftig fällig werdende Betriebsrentenansprüche Ausübung billigen

  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 616/17

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - angemessene

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

  • BAG, 21.07.2020 - 3 AZR 142/16

    Herabsetzung einer Pensionskassenrente - Einstandspflicht des Arbeitgebers -

  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 252/14

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche

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