Rechtsprechung
BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 319/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitszeitverkürzung kraft Direktionsrechts - Zeitlicher Umfang des von einem Lehrer zu erteilenden Unterrichts - Umfang der Arbeitszeit von Lehrern - Gruppenbildung zwischen Instruktoren und sonstigen Mitarbeitern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 04.12.1991 - 4 Ca 1273/91
- LAG Hamm, 11.06.1992 - 4 Sa 241/92
- BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 319/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83
Einseitige Herabsetzung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Musiklehrers …
Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 319/93
In der Rechtsprechung ist bisher nur anerkannt, daß der Umfang der Arbeitspflicht dann nicht im Wege des Direktionsrechts geregelt werden kann, wenn hiervon die Vergütung abhängt (BAGE 47, 314, 322 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 393/83 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 a der Gründe). - BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84
Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 319/93
Sie kann auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder - wie hier - den Umfang der Leistungspflicht (BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT, zu A I der Gründe). - BAG, 03.12.1987 - 6 AZR 569/85
Mehrarbeitsvergütung für außerhalb der Arbeitszeit erbrachte …
Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 319/93
Die Bestimmung der persönlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers bereitet dann Schwierigkeiten, wenn die Arbeitsleistung von ihm hinsichtlich der zeitlichen Lage, des zeitlichen Umfangs und z.T. des Ortes ganz oder teilweise selbst bestimmt wird (vgl. BAGE 57, 96, 101 = AP Nr. 62 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe).
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83
Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 319/93
Sie unterliegt nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB der gerichtlichen Kontrolle und ist in der Revisionsinstanz unbeschränkt nachprüfbar (BAGE 47, 238, 249 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu II 2 der Gründe). - BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78
Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug
Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 319/93
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers umfaßt das Recht, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers im einzelnen nach Zeit, Ort und Art zu bestimmen (BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe). - BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 319/93
In der Rechtsprechung ist bisher nur anerkannt, daß der Umfang der Arbeitspflicht dann nicht im Wege des Direktionsrechts geregelt werden kann, wenn hiervon die Vergütung abhängt (BAGE 47, 314, 322 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 393/83 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 a der Gründe). - BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91
Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung
Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 319/93
Er verbietet eine sachfremde Guppenbildung (BAG Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 3 a der Gründe). - BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90
Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts
Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 319/93
Aus der Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates kann sich kein individualrechtlicher Anspruch ergeben, der zuvor nicht bestanden hätte (BAG Urteil vom 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 2 e der Gründe).