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   BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08   

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https://dejure.org/2009,3511
BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08 (https://dejure.org/2009,3511)
BAG, Entscheidung vom 15.12.2009 - 9 AZR 769/08 (https://dejure.org/2009,3511)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 (https://dejure.org/2009,3511)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsschutz im Bereich der öffentlichen Verwaltung; Anwendbarkeit der Grundsätze des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG); Schaffung einer Stabsstelle für Arbeitsschutz; Unmittelbare Unterstellung unter ...

  • Betriebs-Berater

    Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Techniker Krankenkasse
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: Organisatorische und disziplinarische Einordnung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsschutz im Bereich der öffentlichen Verwaltung; Anwendbarkeit der Grundsätze des ASiG; Schaffung einer Stabsstelle für Arbeitsschutz; Unmittelbare Unterstellung unter den Betriebsleiter

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einordnung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in betriebliche Hierarchie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Gemeindeverwaltung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 133, 1
  • NZA 2010, 506
  • BB 2010, 888
  • DB 2010, 791
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (21)

  • Drs-Bund, 11.10.1973 - BT-Drs 7/1085
    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08
    Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens ist der heutige Absatz 2 nach Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung mit der Begründung eingefügt worden, diese Vorschrift solle sowohl "die Unabhängigkeit als auch den Einfluss dieser Personen stärken" (BT-Drucks. 7/1085 S. 6).

    Als unbedenklich wird hingegen allgemein die unmittelbare Unterstellung im Rahmen einer Stabsstelle auf einer höheren Hierarchieebene, regelmäßig also bei der Unternehmens- oder Konzernspitze, angesehen (vgl. schon die Gesetzesbegründung: "mindestens unmittelbar der Leitung des Betriebes zu unterstellen" BT-Drucks. 7/1085 S. 6; Hk-ASiG/Aufhauser § 8 Rn. 4 f.; Kliesch/Nöthlichs/Wagner § 8 Anm. 5.3; Nöthlichs/Wilrich/Weber § 8 Anm. 6.2; Spinnarke/Schork § 8 ASiG Rn. 43).

    Im Hinblick auf die eingeschränkte Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich der Landesbeamten wurde dies jedoch verworfen (BT-Drucks. 7/1085 S. 8 f. Begr. zu § 16).

  • ArbG Kiel, 01.07.1999 - 1 Ca 2633c/98

    Fristlose Kündigung des Betriebsarztes einer Gebietskörperschaft, der Funktionen

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08
    Eine Aufspaltung des Unterstellungsverhältnisses sieht die gesetzliche Regelung nicht vor (ArbG Osnabrück 15. Juni 1993 - 3 Ca 36/93 E - AuR 1996, 29; Anzinger/Bieneck § 8 Rn. 34; aA ArbG Kiel 1. Juli 1999 - ö. D. 1 Ca 2633c/98 - zu I 3 a der Gründe, NZA-RR 1999, 670; wohl auch Spinnarke/Schork § 8 ASiG Rn. 42).

    b) Die durch § 8 Abs. 2 ASiG bestimmte Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb bzw. in der Dienststelle gehört zu den Grundsätzen des Gesetzes, die auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten sind (ebenso ArbG Osnabrück 15. Juni 1993 - 3 Ca 36/93 E - AuR 1996, 29; aA ArbG Kiel 1. Juli 1999 - ö. D. 1 Ca 2633c/98 - zu I 3 a der Gründe, NZA-RR 1999, 670).

  • ArbG Osnabrück, 15.06.1993 - 3 Ca 36/93

    Feststellung der organisatorischen und dienstrechtlichen Einordnung als

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08
    Eine Aufspaltung des Unterstellungsverhältnisses sieht die gesetzliche Regelung nicht vor (ArbG Osnabrück 15. Juni 1993 - 3 Ca 36/93 E - AuR 1996, 29; Anzinger/Bieneck § 8 Rn. 34; aA ArbG Kiel 1. Juli 1999 - ö. D. 1 Ca 2633c/98 - zu I 3 a der Gründe, NZA-RR 1999, 670; wohl auch Spinnarke/Schork § 8 ASiG Rn. 42).

    b) Die durch § 8 Abs. 2 ASiG bestimmte Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb bzw. in der Dienststelle gehört zu den Grundsätzen des Gesetzes, die auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten sind (ebenso ArbG Osnabrück 15. Juni 1993 - 3 Ca 36/93 E - AuR 1996, 29; aA ArbG Kiel 1. Juli 1999 - ö. D. 1 Ca 2633c/98 - zu I 3 a der Gründe, NZA-RR 1999, 670).

  • LAG Köln, 03.04.2003 - 10 (1) Sa 1231/02

    Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08
    Dementsprechend verpflichtet § 8 Abs. 2 ASiG den Arbeitgeber nach allgemeiner Auffassung, den Fachkräften für Arbeitssicherheit bzw. der leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Stabsstelle zuzuweisen, die mindestens unmittelbar dem Leiter des Betriebs unterstellt ist (LAG Köln 3. April 2003 - 10 (1) Sa 1231/02 - ZTR 2003, 520; Anzinger/Bieneck § 8 Rn. 34; Hk-ASiG/Aufhauser § 8 Rn. 4; Kliesch/Nöthlichs/Wagner § 8 Anm. 5.1; Nöthlichs/Wilrich/Weber Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Stand Juni 2009 § 8 Anm. 6.2; Rehbinder ZGR 1989, 305, 312, 326 f.).

    Dies schließt nicht aus, dass die personalwirtschaftliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses (wie zB die Bearbeitung von Urlaubsanträgen oder dergleichen) anderen Stellen übertragen wird, solange damit keine Einbindung in eine andere Organisation verbunden ist (vgl. LAG Köln 3. April 2003 - 10 (1) Sa 1231/02 - ZTR 2003, 520; VG Münster 16. Januar 2002 - 9 K 2097/99 - Nöthlichs/Wilrich/Weber § 8 Anm. 6.2).

  • Drs-Bund, 26.02.1973 - BT-Drs 7/260
    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08
    aa) Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung waren Regelungen über die Stellung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Betrieb nicht enthalten, sondern nur die heutigen Absätze 1 und 3 des § 8 ASiG (BT-Drucks. 7/260 S. 6).

    Dabei sollten den öffentlichen Arbeitgebern ausdrücklich "die gleichen Verpflichtungen wie den privaten Arbeitgebern auferlegt werden" (BT-Drucks. 7/260 S. 16 Begr. zu § 16; näher zum Gesetzgebungsverfahren Kliesch/Nöthlichs/Wagner § 16 Anm. 3).

  • VG Münster, 16.01.2002 - 9 K 2097/99

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung gegen ein Unternehmen der Chemieindustrie

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08
    Dies schließt nicht aus, dass die personalwirtschaftliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses (wie zB die Bearbeitung von Urlaubsanträgen oder dergleichen) anderen Stellen übertragen wird, solange damit keine Einbindung in eine andere Organisation verbunden ist (vgl. LAG Köln 3. April 2003 - 10 (1) Sa 1231/02 - ZTR 2003, 520; VG Münster 16. Januar 2002 - 9 K 2097/99 - Nöthlichs/Wilrich/Weber § 8 Anm. 6.2).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08
    Eine Bestellung nach § 5 Abs. 1 ASiG kann dabei nicht gegen den Willen der Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen, sondern bedarf derer Zustimmung (zum Abfallbeauftragten: BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 20, AP BImSchG § 58 Nr. 2 = EzA BImSchG § 58 Nr. 2).
  • LAG Berlin, 02.02.1998 - 9 Sa 114/97

    Arbeitsrechtliche Bestellung und Abberufung eines "leitenden Betriebsarztes";

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08
    Ihr Einfluss als Betriebsbeauftragte zur Beratung des Arbeitgebers in Sachen des Arbeitsschutzes wird damit gestärkt (zum leitenden Betriebsarzt: LAG Berlin 2. Februar 1998 - 9 Sa 114/97 - zu II 1 der Gründe, NZA-RR 1998, 437).
  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08
    Grundsätzlich ist zwischen der Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. § 5 Abs. 1 ASiG und dem bestehenden Grundverhältnis (hier: Arbeitsvertrag) zu unterscheiden (zum Datenschutzbeauftragten: BAG 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 76, 184; zum Gegenakt der Abberufung eines Betriebsarzts: 24. März 1988 - 2 AZR 369/87 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 58, 69).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.01.1993 - L 3 U 168/91
    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08
    Sie beschreiben aber ebenso wie die sie zukünftig ersetzenden sog. BG-Regeln den Stand der Technik und des Arbeitsschutzes (Bereither-Hahn/Mehrtens Gesetzliche Unfallversicherung SGB VII Stand November 2009 § 15 Anm. 5.6, 5.7; offengelassen von LSG Rheinland-Pfalz 20. Januar 1993 - L 3 U 168/91 - zu II der Gründe).
  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87

    Kündigung eines Betriebsarztes

  • BVerwG, 25.01.1995 - 6 P 19.93

    Anforderungen an eine Zustellung mit Empfangsbekenntnis an den Personalrat -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2008 - 2 Sa 2446/07
  • BSG, 01.03.1989 - 2 RU 51/88

    Verpflichtung zur Bestellung von Betriebsärzten

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03

    Entgeltfortzahlung - Arbeitszeitkonto

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - billiges Ermessen

  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07

    Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 379/15

    Eingruppierung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit - EntgeltordnungTV-L

    Im Hinblick auf die eingeschränkte Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich der Landesbeamten wurde dies jedoch verworfen (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 39, BAGE 133, 1) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 19/18

    Beschäftigungspflicht und Weisungsrecht

    Fachleiter sollen aber mit mehr als der Hälfte der Unterrichtsstunden, die sie ohne die Fachleitertätigkeit zu erteilen hätten, im Unterricht eingesetzt werden (vgl. demgegenüber zur Übertragung der Funktion einer sozialen Ansprechpartnerin BAG 30. September 2015 - 10 AZR 251/14 - Rn. 13 ff., BAGE 153, 32; eines Datenschutzbeauftragten BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 29; einer Fachkraft für Arbeitssicherheit BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 51, BAGE 133, 1; eines Abfallbeauftragten BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 20, BAGE 130, 166) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 867/17

    Direktionsrecht - verantwortliche Elektrofachkraft - Weisung

    Eine Bestellung kann dabei nicht gegen den Willen der Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen, sondern bedarf deren Zustimmung (BAG 15.12.2009 - 9 AZR 769/08 - zitiert nach juris, Rz. 51 m.w.N.; LAG Berlin-Brandenburg 08.09.2017 - 2 Sa 556/17 - zu II 1b. der Gründe).
  • BAG, 30.09.2015 - 10 AZR 251/14

    Soziale Ansprechpartner - Rechtsnatur - Beendigung

    Der Arbeitsvertrag wird für die Zeitspanne der Amtsübertragung entsprechend geändert und angepasst (vgl. zur Bestellung: eines Datenschutzbeauftragten BAG 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 - Rn. 12, BAGE 135, 327; einer Fachkraft für Arbeitssicherheit 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 51, BAGE 133, 1; eines Betriebsbeauftragten für Abfall 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 20, BAGE 130, 166) .

    Der genaue Inhalt der Tätigkeit und die wechselseitigen Rechte und Pflichten bestimmen sich dabei nach dem Inhalt des maßgeblichen SAP-Erlasses (vgl. zur Inhaltsbestimmung der Tätigkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit unmittelbar durch das ASiG: BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 51, BAGE 133, 1) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 21 TaBV 195/16

    Einigungsstellenspruch zum Einsatz eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für

    (dd) Die Frage, welche Organisationform für die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung notwendig oder sinnvoll ist, um einen möglichst hohen Wirkungsgrad des betrieblichen Arbeitsschutzes zu erreichen (vgl. dazu BAG vom 15.12.2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 25, AP Nr. 1 zu § 8 ASiG) und ob die Aufgaben der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung - ggf. nach entsprechender Ausbildung oder auch Einstellung einer Fachkraft - innerbetrieblich wahrgenommen werden können oder die Möglichkeiten des Unternehmens bzw. des Betriebes hierzu nicht ausreichen und ob ggf. auch eine Kombination von eigenen Beschäftigten mit externen Fachkräften angezeigt ist, hängt auch davon ab, welche konkreten Aufgaben im Rahmen der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung mit welchen Schwerpunkten wahrgenommen werden sollen, und lässt sich deshalb sinnvoll erst regeln, wenn diese Aufgaben und deren Verteilung feststehen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 868/17

    Einverständnis des Arbeitnehmers für beabsichtigte Tätigkeitsänderung als

    Eine Bestellung kann dabei nicht gegen den Willen der Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen, sondern bedarf deren Zustimmung (BAG 15.12.2009 - 9 AZR 769/08 - zitiert nach juris, Rz. 51 m.w.N.; LAG Berlin-Brandenburg 08.09.2017 - 2 Sa 556/17 - zu II 1b. der Gründe).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - PL 15 S 1773/08

    Land ist zuständig für die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit an

    Dabei sollten den öffentlichen Arbeitgebern ausdrücklich "die gleichen Verpflichtungen wie den privaten Arbeitgebern auferlegt werden" (BT-Drucks. 7/260 S. 16 zu § 16; BAG, Urteil vom 15.12.2009 - 9 AZR 769/08 -, Juris).

    Ob sich die Gleichwertigkeit auf die Gewährleistung eines bestimmten Schutzziels oder Ergebnisses beschränkt (so in einem obiter dictum BVerwG, Beschluss vom 25.01.1995, a.a.O.) oder auch die Beachtung der ausdrücklich erwähnten "Grundsätze dieses Gesetzes" verlangt (so BAG, Urteil vom 15.12.2009, a.a.O.), kann offen bleiben.

    Hinzu kommt, dass das System des Arbeitsschutzes in zunehmendem Maß nicht mehr (ausschließlich) auf der Vorgabe technischer Normen basiert, sondern das Ziel der Sicherung und Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten (auch) über die betriebliche Implementierung von Strukturen und Verfahrensweisen erreicht werden soll (BAG, Urteil vom 15.12.2009, a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 29.10.2015 - 4 Sa 951/14

    Betriebsbedingte Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgrund

    Im Ansatzpunkt zutreffend weist der Kläger zwar darauf hin, dass § 8 Abs. 2 ASiG den Arbeitgeber nach allgemeiner Auffassung verpflichtet, den Fachkräften für Arbeitssicherheit bzw. der leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Stabsstelle zuzuweisen, die mindestens unmittelbar dem Leiter des Betriebs unterstellt ist (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13

    Kündigungsschutz eines Betriebsarztes - Bestand eines Arbeitsverhältnisses

    Gemäß § 8 Abs. 2 ASiG ist ein Arbeitgeber verpflichtet, angestellte Betriebsärzte unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch zu unterstellen; die gesetzlich vorgeschriebene Zuweisung einer bestimmten Stellung innerhalb der betrieblichen Hierarchiestrukturen gehört zu den strukturprägenden Grundsätzen des ASiG; sie dient sowohl der Sicherung der fachlichen Unabhängigkeit als auch der Herausstellung der Bedeutung der Funktion des Betriebsarztes (vgl. zur Fachkraft für Arbeitssicherheit: BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 29, zitiert nach juris).

    Es kann dahinstehen, ob der Vortrag der Beklagten zutrifft, ihr Personaldirektor sei zugleich Mitglied der Geschäftsführung gewesen, so dass bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses § 8 Abs. 2 ASiG genüge getan gewesen wäre, nach dem die Unterstellung mindestens unter den Leiter des Betriebs erforderlich ist (vgl. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 29, aaO).

    Darüber hinaus schließt auch § 8 Abs. 2 ASiG nicht aus, dass die personalwirtschaftliche Durchführung eines (unterstellten) Arbeitsverhältnisses anderen Stellen übertragen wird, so lange damit keine Einbindung in eine anderer Organisation verbunden ist (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 33, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2023 - 6 S 3786/21

    Betriebsbegriff des ASiG § 11; Unbeachtlichkeit einer unterbliebenen Anhörung des

    cc) Daran anknüpfend ist die maßgebliche organisatorische Einheit in Anlehnung an die zum Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes entwickelten Grundsätze gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 BetrVG zu bestimmen (vgl. auch BSG, Urteil vom 26.06.1980 - 8a RU 106/79 -, BSGE 50, 171 und BAG, Urteil vom 15.12.2009 - 9 AZR 769/08 -, BAGE 133, 1 ).

    dd) Als Betrieb im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes ist somit, wie im Betriebsverfassungsrecht, die organisatorische Einheit anzusehen, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zweck fortgesetzt verfolgt (vgl. st.Rspr.: BAG, Beschluss vom 11.02.2004 - 7 ABR 27/03 -, BAGE 109, 332 ; BAG, Urteil vom 15.12.2009 - 9 AZR 769/08 -, BAGE 133, 1 ).

  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 382/15

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der

  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 526/15

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der

  • BAG, 19.12.2017 - 1 AZR 433/16

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der

  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 598/15

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG AG - Berücksichtigung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2014 - 3 M 124/13

    Darlegung eines Anordnungsgrundes in hochschulzulassungsrechtlichen Verfahren;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2013 - 3 M 311/12

    Hochschulzulassungsrecht - Berücksichtigung von Deputatsermäßigungen bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14

    Hochschulzulassung - Anerkennung eines Dienstleistungsexports - Bandbreite von

  • VG Düsseldorf, 14.10.2021 - 40 K 2997/19

    Betriebsärztlicher Dienst, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Mitbestimmung,

  • ArbG Potsdam, 23.03.2017 - 1 Ca 2182/16

    Voraussetzungen für die wirksame Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

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