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   BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 197/09   

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BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 197/09 (https://dejure.org/2010,5180)
BAG, Entscheidung vom 15.12.2010 - 4 AZR 197/09 (https://dejure.org/2010,5180)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 4 AZR 197/09 (https://dejure.org/2010,5180)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG - Auslegung des Begriffs "geringere betriebliche Kosten" iSd. § 7 Abs. 7 des Tarifvertrages zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen vom 6. Juli 2004 ...

  • openjur.de

    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG; Auslegung des Begriffs "geringere betriebliche Kosten" i.S.d. § 7 Abs 7 des Tarifvertrags zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen

  • Bundesarbeitsgericht

    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG - Auslegung des Begriffs "geringere betriebliche Kosten" i.S.d. § 7 Abs 7 des Tarifvertrags zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 9 TVG, § 256 Abs 1 ZPO
    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG - Auslegung des Begriffs "geringere betriebliche Kosten" i.S.d. § 7 Abs 7 des Tarifvertrags zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 9 TVG, § 256 Abs 1 ZPO
    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG - Auslegung des Begriffs "geringere betriebliche Kosten" i.S.d. § 7 Abs 7 des Tarifvertrags zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG; Auslegung des Begriffs "geringere betriebliche Kosten" i.S.d. § 7 Abs. 7 ERA-ETV; Bemessung und Kompensation der geringeren betrieblichen Kosten

  • bag-urteil.com

    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG - Auslegung des Begriffs "geringere betriebliche Kosten" i.S.d. § 7 Abs 7 des Tarifvertrags zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen

  • rewis.io

    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG - Auslegung des Begriffs "geringere betriebliche Kosten" i.S.d. § 7 Abs 7 des Tarifvertrags zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen

  • ra.de
  • rewis.io

    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG - Auslegung des Begriffs "geringere betriebliche Kosten" i.S.d. § 7 Abs 7 des Tarifvertrags zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG; Auslegung des Begriffs "geringere betriebliche Kosten" iSd. § 7 Abs. 7des Tarifvertrages zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen vom 6. Juli 2004 ...

  • rechtsportal.de

    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG ; Auslegung des Begriffs "geringere betriebliche Kosten" iSd. § 7 Abs. 7des Tarifvertrages zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen vom 6. Juli 2004 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1000
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 595/04

    Übertarifliche Zulage - Anrechnung - ERA-Strukturkomponente

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 197/09
    Die Vereinbarung vom 28. Mai 2002 ist zwar kein Tarifvertrag iSd. § 1 Abs. 1 TVG, kann aber gleichwohl als Auslegungshilfe herangezogen werden (BAG 9. November 2005 - 5 AZR 595/04 - Rn. 21, EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 45) .

    Dem entspricht auch die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 9. November 2005, wonach die in § 5 des Lohn- und Gehaltstarifvertrages der hessischen Metall- und Elektroindustrie vom 28. Mai 2002 geregelten ERA-Strukturkomponenten "Bestandteil der beschlossenen Tariferhöhungen sind" (- 5 AZR 595/04 - zu I 2 c bb der Gründe, EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 45) .

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 197/09
    Die Vorschrift billigt Tarifvertragsparteien insofern ein besonderes berechtigtes Feststellungsinteresse zu (BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 - Rn. 19; 6. Juni 2007 - 4 AZR 411/06 - Rn. 67, BAGE 123, 46) .

    Die substantiierte Darlegung derartiger Streitigkeiten hat der Senat lediglich für die Ausnahmekonstellation einer Verbandsklage nach § 9 TVG für einen bereits längere Zeit beendeten Tarifvertrag ohne Nachwirkung gefordert (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 411/06 - Rn. 72, BAGE 123, 46) .

  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00

    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 197/09
    Das besondere Feststellungsinteresse der klägerischen Tarifvertragspartei muss dabei gerade auch gegenüber der anderen Prozesspartei bestehen (BAG 30. Mai 2001 - 4 AZR 387/00 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 98, 42) .
  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08

    Tarifauslegung - Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 197/09
    Die Vorschrift billigt Tarifvertragsparteien insofern ein besonderes berechtigtes Feststellungsinteresse zu (BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 - Rn. 19; 6. Juni 2007 - 4 AZR 411/06 - Rn. 67, BAGE 123, 46) .
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 197/09
    a) Die Auslegung eines Tarifvertrages durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz im vollen Umfang nachzuprüfen (st. Rspr., zB Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 40, BAGE 124, 240) .
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 197/09
    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 522/04 - Rn. 12, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 94 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 7) .
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00

    Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 197/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 271) .
  • BAG, 17.02.2010 - 5 AZR 191/09

    Unterbliebene Einführung des Entgeltrahmen-Tarifvertrags in der bayerischen

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 197/09
    So verwendet zB der Fünfte Senat in einer Entscheidung vom 17. Februar 2010 (- 5 AZR 191/09 - Rn. 20, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 135) den Begriff der "ersparten Aufwendungen", wenn ein Arbeitgeber ERA nicht einführe und damit "besser gestellt" sei als derjenige, welcher ERA einführe.
  • LAG Hessen, 23.10.2008 - 8 Sa 675/08

    Entgeltrahmenabkommen (ERA) Anpassungsfonds - Auslegung von § 7 Abs 7 des

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 197/09
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 2008 - 9/8 Sa 675/08 - aufgehoben.
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 197/09
    Zwar ist eine sog. Elementenfeststellungsklage unzulässig, wenn die Rechtskraft der Entscheidung weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex nicht ausschließt, sondern nur Vorfragen klärt und damit keinen Rechtsfrieden schafft (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21, EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9) .
  • BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19

    Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (st. Rspr., für Betriebsvereinbarungen BAG 20. Februar 2018 - 1 AZR 787/16 - Rn. 16 mwN; für Tarifverträge 15. Dezember 2010 - 4 AZR 197/09 - Rn. 24 mwN) .
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 371/10

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

    Auch letzterer muss jedoch abstrakt sein und darf sich nicht auf ein konkretes Rechtsverhältnis beziehen (vgl. zB den Tenor des Senatsurteils vom 15. Dezember 2010 - 4 AZR 197/09 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 215 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 137) .
  • BAG, 23.10.2013 - 4 AZR 431/12

    Eingruppierung - sog. Auffanglohngruppe

    Schon wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von tarifgebundenen Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlungen unbeteiligt waren, kann im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit der Wille der Tarifvertragsparteien nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen einen Niederschlag gefunden hat (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 197/09 - Rn. 24; 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb (1) (a) (aa) der Gründe, BAGE 114, 272) .
  • LAG Düsseldorf, 16.01.2012 - 9 Sa 1148/11

    Arbeitsentgelt; Voraussetzung für die Zahlung der ERA-Strukturkomponente

    Auch aus der neueren Rechtsprechung des BAG vom 15.12.2010 (4 AZR 197/09) ergebe sich nichts anderes.

    Insoweit habe das Arbeitsgericht die Rechtsprechung des BAG in der Entscheidung vom 15.12.2010 (4 AZR 197/09) verkannt.

  • LAG Düsseldorf, 16.01.2012 - 9 Sa 1176/11

    Arbeitsentgelt; Voraussetzung für die Zahlung der ERA-Strukturkomponente

    Auch aus der neueren Rechtsprechung des BAG vom 15.12.200 (4 AZR 197/09) ergebe sich nichts anderes.

    Insoweit habe das Arbeitsgericht die Rechtsprechung des BAG in der Entscheidung vom 15.12.2010 (4 AZR 197/09) verkannt.

  • LAG Hamm, 23.11.2011 - 2 Sa 898/11

    Zahlungsanspruch aus dem ERA-Anpassungsfonds

    Der Tariferhöhungsanteil in Höhe der nicht tabellenwirksamen ERA-Strukturkomponente ist insofern in die neuen ERA-Tariftabellen bereits "eingearbeitet" (vgl. dazu BAG, Urt. v. 15.12.2010 - 4 AZR 179/09, NZA 2011, 1000).

    Der ERA-Anpassungsfonds dient somit in erster Linie dazu, Kosten abzusichern und auszugleichen, die über den durchschnittlichen systembedingten Kosten von 2, 79 Prozent liegen, also der Sicherung der betrieblichen Kostenneutralität (vgl. dazu BAG, Urt. v. 15.12.2010 - 4 AZR 179/09, NZA 2011, 1000).

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 12 Sa 540/19

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

    Gerade den Tarifvertragsparteien wird aus diesem Grunde ein besonderes berechtigtes Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO zugebilligt (BAG 04.07.2007 a.a.O. Rn. 18; BAG 15.12.2010 - 4 AZR 197/09, juris Rn. 19).
  • LAG Niedersachsen, 29.04.2013 - 8 TaBV 126/12

    Einseitige Minderung des Auszahlungsbetrages eines Anpassungsfonds infolge eines

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 15.12.2010 - 4 AZR 197/09 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 137 = AP Nr. 215 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; vom 04.04.2001 - 4 AZR 180/00 - BAGE 97, 271).
  • LAG Hessen, 30.06.2011 - 9 Sa 1540/10

    Auszahlungsanspruch - Eingriff in Rückzahlungsanspruch des § 4e TV

    Geringere betriebliche Kosten im Sinne des § 7 Abs. 7 ERA-ETV liegen bereits dann vor, wenn sie 2, 79 Prozent des bisherigen Entgeltvolumens unterschreiten (BAG in st. Rspr., etwa Urteil vom15. Dez. 2010 - 4 AZR 197/09 - Juris).
  • ArbG Essen, 07.08.2013 - 6 Ca 1164/13

    Auslegung eines Manteltarifvertrages bei einem Zusammentreffen von Mehrarbeit und

    Auch letzterer muss jedoch abstrakt sein und darf sich nicht auf ein konkretes Rechtsverhältnis beziehen (BAG vom 18.04.2012, 4 AZR 371/10; BAG vom 15.2..2010, 4 AZR 197/09).
  • ArbG Köln, 11.01.2012 - 9 Ca 7302/11

    Urlaub während Erkrankung, Fluguntauglichkeit, Urlaubsgeld ohne Urlaubsgewährung

  • LAG Hessen, 17.06.2013 - 7 Sa 696/12

    Auslegung eines als Haustarifvertrag abgeschlossenen Ergänzungstarifvertrags zum

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