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   BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09   

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BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09 (https://dejure.org/2010,5108)
BAG, Entscheidung vom 15.12.2010 - 4 AZR 170/09 (https://dejure.org/2010,5108)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 (https://dejure.org/2010,5108)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Oberarztes nach TV-Ärzte/VKA; ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung; anrechenbare Vordienstzeit

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung eines Oberarztes nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - anrechenbare Vordienstzeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 19 Abs 1 TV-Ärzte/VKA, § 1 TVG
    Eingruppierung eines Oberarztes nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - anrechenbare Vordienstzeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Buchst c Entgeltgr III TV-Ärzte/VKA, § 19 Abs 1 TV-Ärzte/VKA, § 1 TVG
    Eingruppierung eines Oberarztes nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - anrechenbare Vordienstzeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausdrückliche Übertragung von medizinischer Verantwortung ist keine Voraussetzung für die Eingruppierung eines Oberarztes in die Entgeltgruppe III des TV-Ärzte/VKA; Eingruppierung eines Oberarztes nach TV-Ärzte/VKA

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung eines Oberarztes nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - anrechenbare Vordienstzeit

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Oberarztes nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - anrechenbare Vordienstzeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung eines Oberarztes nach TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung - anrechenbare Vordienstzeit

  • kanzlei-moegelin.de

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Oberarztes nach TV-Ärzte/VKA

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 944
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 166/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09
    aa) Der Senat hat sich zu der Übertragung der medizinischen Verantwortung in seiner Entscheidung vom 22. September 2010 (- 4 AZR 166/09 -) mit einem in der tragenden Begründung nahezu identischen Berufungsurteil derselben Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts ausführlich mit deren Sichtweise auseinandergesetzt.

    Der Arbeitgeber ist an die von seinem Chefarzt vorgenommenen Zuweisungen von Tätigkeiten, die die vertragliche Arbeitspflicht des Arbeitnehmers betreffen, gebunden als hätte er sie selbst angeordnet (vgl. dazu ausf. BAG 22. September 2010 - 4 AZR 166/09 - Rn. 16 bis 27) .

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09
    Tatsachen, die es ausschließen, die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich anzunehmen (so etwa in den Fällen des 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - durch Dienstpläne nachgewiesene Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die jeweils durch einen Oberarzt geleitet wurden; - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der mit einer Sekretärin und zwei Suchttherapeuten auf einer Station arbeitet; - 4 AZR 827/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 Arzt in einer Mammographie-Screening-Einheit mit externen niedergelassenen Ärzten; - 4 AZR 687/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10 einziger Arzt in dem Bereich Casemanagement der Klinik; - 4 AZR 630/08 - Fachärztin in einem Bereich mit zwei Oberärzten, davon unstreitig einer "tariflichen" Oberärztin) , liegen hier nicht vor.

    Von der Übertragung einer medizinischen Verantwortung im Tarifsinne kann demnach nur dann gesprochen werden, wenn sich das Aufsichts- und - eingeschränkte - Weisungsrecht auch auf Fachärzte der Entgeltgruppe II TV-Ärzte/VKA erstreckt und andererseits die Verantwortung für den Bereich ungeteilt ist (vgl. dazu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 zum TV-Ärzte/VKA) .

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 818/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2008 - 3 Sa 818/08 - aufgehoben.
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09
    Zwar spricht die Ausübung einer bestimmten Funktion oder die Übernahme einer Leitungstätigkeit häufig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs (zB BAG 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224, 232) .
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09
    Dies bedeutet nach der Senatsrechtsprechung, dass vor Geltung des Tarifvertrages eine Erfüllung des Tätigkeitsmerkmales nicht möglich war und damit die anrechenbare Zeit erst mit Inkrafttreten des Tarifvertrages beginnen kann (so zB 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - BAGE 124, 240) .
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 357/09

    Stufenlaufzeit bei oberärztlicher Tätigkeit iSd. TV-Ärzte/VKA - Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09
    Sonderregelungen trifft § 19 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA lediglich für die Entgeltgruppen I und II. Auch hieraus ergibt sich, dass die Tarifvertragsparteien für die Entgeltgruppe III keine besonderen Anrechnungsregeln schaffen wollten (so jetzt auch BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 357/09 -) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 841/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09
    Tatsachen, die es ausschließen, die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich anzunehmen (so etwa in den Fällen des 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - durch Dienstpläne nachgewiesene Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die jeweils durch einen Oberarzt geleitet wurden; - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der mit einer Sekretärin und zwei Suchttherapeuten auf einer Station arbeitet; - 4 AZR 827/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 Arzt in einer Mammographie-Screening-Einheit mit externen niedergelassenen Ärzten; - 4 AZR 687/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10 einziger Arzt in dem Bereich Casemanagement der Klinik; - 4 AZR 630/08 - Fachärztin in einem Bereich mit zwei Oberärzten, davon unstreitig einer "tariflichen" Oberärztin) , liegen hier nicht vor.
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09
    aa) Die Auslegung des Begriffs des selbständigen Teilbereichs ergibt unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) , dass ein selbständiger Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (vgl. hierzu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) .
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09
    aa) Die Auslegung des Begriffs des selbständigen Teilbereichs ergibt unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) , dass ein selbständiger Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (vgl. hierzu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 630/08

    Eingruppierung als Oberärztin nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 170/09
    Tatsachen, die es ausschließen, die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich anzunehmen (so etwa in den Fällen des 9. Dezember 2009 - 4 AZR 841/08 - durch Dienstpläne nachgewiesene Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die jeweils durch einen Oberarzt geleitet wurden; - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5 Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der mit einer Sekretärin und zwei Suchttherapeuten auf einer Station arbeitet; - 4 AZR 827/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7 Arzt in einer Mammographie-Screening-Einheit mit externen niedergelassenen Ärzten; - 4 AZR 687/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 10 einziger Arzt in dem Bereich Casemanagement der Klinik; - 4 AZR 630/08 - Fachärztin in einem Bereich mit zwei Oberärzten, davon unstreitig einer "tariflichen" Oberärztin) , liegen hier nicht vor.
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 687/08

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 827/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei

    Die Übernahme einer Leitungstätigkeit spricht regelmäßig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs (st. Rspr., ua. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 22, ZTR 2012, 699; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 26, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 33; 29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - zu II 5 a der Gründe, BAGE 100, 35; 31. August 1988 - 4 AZR 117/88 -; 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283) .

    Allerdings wird bei nebeneinander ausgeübten Leitungstätigkeiten ggf. unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit nicht ohne Weiteres, sondern nur unter bestimmten Umständen, von einem einzigen einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen sein (vgl. BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 568/09 - Rn. 71; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 26, aaO) .

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Für die Eingruppierung von Oberärzten nach dem TV-Ärzte/VKA hat der Senat deshalb schon mehrfach (zB 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - ZTR 2011, 418) darauf hingewiesen, dass die Ausübung einer bestimmten Funktion oder die Übernahme einer Leitungstätigkeit häufig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs spricht, dies jedoch nicht für nebeneinander ausgeübte Leitungstätigkeiten für verschiedene Bereiche gilt, die ggf. tariflich unterschiedlich bewertet werden können.
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 300/10

    Eingruppierung einer Oberärztin - Zusammenfassende Bewertung von Arbeitsvorgängen

    Für die Eingruppierung von Oberärztinnen nach dem TV-Ärzte/VKA hat der Senat schon mehrfach (zB 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 26, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 33) darauf hingewiesen, dass die Ausübung einer bestimmten Funktion oder die Übernahme einer Leitungstätigkeit häufig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs spricht, dies jedoch nicht für nebeneinander ausgeübte Leitungstätigkeiten für verschiedene Bereiche gilt, die ggf. tariflich unterschiedlich bewertet werden können.
  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 494/15

    Überleitung in DRK-Reformtarifvertrag

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz aufgestellt und mehrfach bestätigt, dass regelmäßig die für das Erreichen der nächsthöheren Stufe "innerhalb derselben Entgeltgruppe" erforderliche Zeit nicht vor der Eingruppierung in diese Entgeltgruppe zu laufen beginnt (vgl. zuletzt BAG 12. März 2015 - 6 AZR 879/13 - Rn. 16; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 357/09 - Rn. 15 ff. und 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 43, jeweils zu § 19 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA; 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 62, zu § 16 Abs. 2 TV-L; 15. Januar 2015 - 6 AZR 650/13 - Rn. 19, zu § 5 Abs. 2 TV Nahverkehrsbetriebe Hessen; vgl. auch schon 23. April 1980 - 4 AZR 360/78 - BAGE 33, 103, zu den - ansonsten vergleichbaren - Tätigkeitszeiten im Beamtenverhältnis) .
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 879/13

    Stufenaufstieg von Oberärzten im TV-Ärzte/VKA

    Die Stufe 2 konnte frühestens am 1. August 2009 erreicht werden, wenn nicht der Arbeitgeber die Stufenlaufzeit gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 TV-Ärzte/VKA verkürzte (BAG in st. Rspr., vgl. nur 20. April 2011 - 4 AZR 241/09 - Rn. 45; 16. Dezember 2010 - 6 AZR 357/09 - Rn. 19 ff.; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 43) .
  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 138/12

    Betriebsübergang - Ablösung tariflicher Regelungen - Überleitungsregelungen des

    Es bestehen keine Bedenken, einen Leistungsantrag von der innerprozessualen Bedingung des Erfolgs (und nicht etwa, wie bei "echten" Hilfsanträgen, des Nicht-Erfolgs) eines Hauptantrags abhängig zu machen (zB BAG 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 14) .
  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    d) Für die Eingruppierung von Oberärzten nach dem TV-Ärzte/VKA hat der Senat deshalb schon mehrfach (zB 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 -) darauf hingewiesen, dass die Ausübung einer bestimmten Funktion oder die Übernahme einer Leitungstätigkeit häufig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs spricht, dies jedoch nicht für nebeneinander ausgeübte Leitungstätigkeiten für verschiedene Bereiche gilt, die ggf. tariflich unterschiedlich bewertet werden können.
  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 565/09

    Eingruppierung als Oberärztin - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich

    Die Tarifvertragsparteien haben mit dem behandelten Tatbestandsmerkmal keine von allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen abweichende besondere Anforderung an die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen aufgestellt (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56, BAGE 132, 365; weiterhin etwa 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 20, ZTR 2011, 418) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21

    Eingruppierung - Sachgebietsleitung Kommunale Abfallentsorgung - BAT-O/TVöD-V

    Die Übernahme einer Leitungstätigkeit spricht regelmäßig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs (BAG, Urteil vom 12.12.2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 15.12.2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 26, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2021 - 5 Sa 123/21

    Eingruppierung einer Amtsleiterin - wissenschaftliche Hochschulbildung -

    Die Übernahme einer Leitungstätigkeit spricht regelmäßig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 15, juris = ZTR 2013, 385 ; BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 22, juris = ZTR 2012, 699 ; BAG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 26, juris = ZTR 2011, 418 ).
  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 499/15

    Überleitung in DRK-Reformtarifvertrag

  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 506/15

    Überleitung in DRK-Reformtarifvertrag

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