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BAG, 16.01.1980 - 4 AZR 200/78 |
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- BGH, 22.12.1952 - III ZR 139/50
Aufopferungsanspruch des Anliegers
Auszug aus BAG, 16.01.1980 - 4 AZR 200/78
An die Möglichkeit, daß die Gründe für diese Regelung zu einem späteren Zeitpunkt überhaupt wegfallen könnten, haben die Parteien offensichtlich weder gedacht noch diese in Erwägung gezogen« Es liegt damit eine echte unbewußte Lücke vor, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (BGHZ 8, 273 Bi-; BGH NJW 1975» S. 1116;… BGH NJW 1978, S. 693 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BAG, 16.01.1980 - 4 AZR 200/78
An die Möglichkeit, daß die Gründe für diese Regelung zu einem späteren Zeitpunkt überhaupt wegfallen könnten, haben die Parteien offensichtlich weder gedacht noch diese in Erwägung gezogen« Es liegt damit eine echte unbewußte Lücke vor, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (BGHZ 8, 273 Bi-; BGH NJW 1975» S. 1116; BGH NJW 1978, S. 693 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 267/59
Versetzung eines Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Wirksamkeit - Neuer Arbeitsort - …
Auszug aus BAG, 16.01.1980 - 4 AZR 200/78
Unter dem im BAT nicht definierten Begriff der Versetzung wird im allgemeinen die einseitige rechtsgeschäftliche, im Direktionsrecht des Arbeitgebers wurzelnde Maßnahme des Arbeitgebers verstanden, dem Angestellten aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen eine andere Angestellten-Stelle bei einer anderen Dienststelle inner halb oder außerhalb des bisherigen Dienstortes auf auer zu übertragen (BAG 8, 338 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG 23, 12 = AP Nr. 63 zu §§ 22, 23 BAT; Böhm-Spiertz, Die Dienstverhältnisse der Angestellten bei öffentlichen Verwaltungen und Betrieben, § 12 BAT Anm. 2; Clemens-Scheuring- Steingen-Wiese, Kommentar zum BAT, 1. Band, § 12 Erl. 1; Uttlinger-Breier, 8. Auf1., § 12 BAT Erl. 1; die Zuweisung eines anderen Aufgabenbereiches ohne Wechsel der Behörde ist dagegen eine bloße Umsetzung, vgl. dazu Dietz-Richardi, BPersVG, 2. Auf1., 2. Band § 76 Anm. 35) Die grundsätzlich auch gegen den Willen des Betroffenen mögliche Versetzung bedarf, weil sie das Arbeitsverhältnis mit seinen übrigen Arbeitsbedingungen unberührt läßt, keiner Änderungskündigung und wäre selbst gegenüber sog. unkündbaren Angestellten (§ 53 Abs. 3 BAT) zulässig.
- BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52
Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung
Auszug aus BAG, 16.01.1980 - 4 AZR 200/78
Unter Beachtung und im Rahmen des mit der getroffenen Regelung verfolgten Sinnes und Zweckes wird das Landesarbeitsgericht somit zu ermitteln haben, was die Parteien bei vernünftiger Interessenabwägung nach Treu und Glauben für den nunmehr eingetretenen Fall vereinbart hätten, wenn er von ihnen bedacht worden wäre (BGHZ 9, 273 [277 fJ ;… BGH NJW 1975, S. 1117;… BGH NJW 1978, S. 695)- Bei der erneuten Überprüfung wird das Landesarbeitsgericht davon auszugehen haben, daß die Parteien die bei Beschäftigungsbeginn getroffene Regelung keineswegs auf Dauer festschreiben wollten. - BGH, 14.10.1977 - V ZR 253/74
Nebenpflicht zur Übernahme einer Baulast - Umfang einer Baulastübernahme - …
Auszug aus BAG, 16.01.1980 - 4 AZR 200/78
Unter Beachtung und im Rahmen des mit der getroffenen Regelung verfolgten Sinnes und Zweckes wird das Landesarbeitsgericht somit zu ermitteln haben, was die Parteien bei vernünftiger Interessenabwägung nach Treu und Glauben für den nunmehr eingetretenen Fall vereinbart hätten, wenn er von ihnen bedacht worden wäre (BGHZ 9, 273 [277 fJ ;… BGH NJW 1975, S. 1117; BGH NJW 1978, S. 695)- Bei der erneuten Überprüfung wird das Landesarbeitsgericht davon auszugehen haben, daß die Parteien die bei Beschäftigungsbeginn getroffene Regelung keineswegs auf Dauer festschreiben wollten. - BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73
Ermächtigung eines Gesamtvertreters zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft
Auszug aus BAG, 16.01.1980 - 4 AZR 200/78
Unter Beachtung und im Rahmen des mit der getroffenen Regelung verfolgten Sinnes und Zweckes wird das Landesarbeitsgericht somit zu ermitteln haben, was die Parteien bei vernünftiger Interessenabwägung nach Treu und Glauben für den nunmehr eingetretenen Fall vereinbart hätten, wenn er von ihnen bedacht worden wäre (BGHZ 9, 273 [277 fJ ; BGH NJW 1975, S. 1117;… BGH NJW 1978, S. 695)- Bei der erneuten Überprüfung wird das Landesarbeitsgericht davon auszugehen haben, daß die Parteien die bei Beschäftigungsbeginn getroffene Regelung keineswegs auf Dauer festschreiben wollten.