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   BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 653/01   

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https://dejure.org/2003,4538
BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 653/01 (https://dejure.org/2003,4538)
BAG, Entscheidung vom 16.01.2003 - 2 AZR 653/01 (https://dejure.org/2003,4538)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 2 AZR 653/01 (https://dejure.org/2003,4538)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Beendigungszeitpunkt eines Heuerverhältnisses; Beschäftigung als Kapitänsablöser; Fristlose Kündigung nach dem Seemannsgesetz ; Schriftform der Kündigung; Verdachtskündigung; Anspruch aus Annahmeverzug ; Treuwidrigkeit bei Berufen auf Unwirksamkeit der Eigenkündigung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Schadensersatz - Beendigung eines Heuerverhältnisses durch Eigenkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 512 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 653/01
    Ein Verhalten wird ua. dann als rechtsmißbräuchlich angesehen, wenn besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (Senat 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - BAGE 87, 200).

    Wann dies der Fall ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (Senat 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - aaO).

    Der Senat hat es beispielsweise als treuwidrig iSv. § 242 BGB angesehen, wenn eine Arbeitsvertragspartei, die eine Kündigung mehrmals - und zwar entgegen der Vorhaltungen der anderen Seite - ernsthaft und nicht nur einmalig spontan ausgesprochen hat, sich nachträglich auf die Unwirksamkeit der eigenen Erklärung beruft (Senat 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - aaO).

    aa) Das Landesarbeitsgericht hat schon nicht ausreichend die vom Senat in der Entscheidung vom 4. Dezember 1997 (- 2 AZR 799/96 - BAGE 87, 200) entwickelten Grundsätze berücksichtigt.

  • BAG, 30.11.1978 - 2 AZR 145/77

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Zumutbarkeit der

    Auszug aus BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 653/01
    Soweit das Landesarbeitsgericht der Auffassung ist, bei einer Kündigung nach § 67 SeemG, insbesondere im Fall des § 67 Nr. 2 SeemG, bedürfe es vorliegend einer Abmahnung, so wird es berücksichtigen müssen, daß § 67 SeemG absolute Kündigungsgründe enthält und im Unterschied zu § 626 Abs. 1 BGB bei Vorliegen eines der genannten Tatbestände das Heuerverhältnis fristlos gekündigt werden kann, ohne daß zusätzlich im einzelnen noch nachzuprüfen ist, ob seine Fortsetzung für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Vertragsende zumutbar ist (Bemm/Lindemann Seemannsgesetz 4. Aufl. § 67 Rn. 1 iVm. § 64 Rn. 4; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 5. Aufl. Vorbem. zu §§ 62 - 68, 71 - 74, 78; KR-Weigand 6. Aufl. SeemG Rn. 137; Schwedes/Franz SeemG 2. Aufl. § 67 Rn. 1; BAG 30. November 1978 - 2 AZR 145/77 - BAGE 31, 153 = AP SeemG § 64 Nr. 1).

    Die einzelnen Tatbestände der Norm sind aus sich heraus auszulegen, wobei vor allem der Sinn der jeweiligen Vorschrift maßgebend ist (BAG 30. November 1978 - 2 AZR 145/77 - aaO).

  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99

    Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur

    Auszug aus BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 653/01
    Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die maßgebliche Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., zB zuletzt BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00

    Verdachtskündigung; Suspendierung

    Auszug aus BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 653/01
    Für eine beabsichtigte Verdachtskündigung ist aber die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers sogar Voraussetzung ihrer Wirksamkeit (BAG 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 34 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 496/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 36 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 11).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 653/01
    Für eine beabsichtigte Verdachtskündigung ist aber die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers sogar Voraussetzung ihrer Wirksamkeit (BAG 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 34 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 496/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 36 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 11).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Allerdings hat er - insoweit anders als das Landesarbeitsgericht in der angefochtenen Entscheidung - dem Arbeitnehmer ein solches Vorgehen nicht generell und schlechthin als Treueverstoß angelastet (Senat 16. Januar 2003 - 2 AZR 653/01 - AP SeemG § 67 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 3), sondern stets auf die Umstände des Einzelfalls Bedacht genommen.

    Dabei stand der Gesichtspunkt im Mittelpunkt, ob der Kündigungserklärung eine erkennbar ernsthafte und endgültige Lösungsabsicht zu Grunde lag (so Senat 16. Januar 2003 - 2 AZR 653/01 - aaO.; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - BAGE 87, 200).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 19/05

    Annahmeverzug

    Auf die Rechtsprechung zur Begründung des Annahmeverzugs nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann bei einem Streit über das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrags ebenso wie nach einer unwirksamen Eigenkündigung des Arbeitnehmers (dazu BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 653/01 - AP SeemG § 67 Nr. 2, zu B III 4 der Gründe) nicht abgestellt werden, weil der Arbeitgeber in diesen Fällen dem Arbeitnehmer nicht durch einseitige gestaltende Willenserklärung die Arbeitsmöglichkeit entzieht.
  • LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07

    "Nur gucken, nicht anfassen" reicht bei Kündigung nicht

    Wann besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BAG, Urteil vom 16.01.2003, 2 AZR 653/01, EzA Nr. 3 zu § 242 BGB 2002 Kündigung, vgl. BAG, Urteil vom 16.09.2004, a.a.O., Urteil vom 18.02.1992, 9 AZR 118/91, EzA Nr. 1 zu § 1 BUrlG Verwirkung, ArbG Düsseldorf, Urteil vom 03.05.1995, 4 Ca 6437/94, n.v., Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 125 Rz. 16).
  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

    Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage eine unzulässige Rechtsausübung aufgrund widersprüchlichen Verhaltens vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt darauf überprüfbar, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die maßgebliche Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - NZA-RR 2007, 495; 16. Januar 2003 - 2 AZR 653/01 - AP SeemG § 67 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 3).
  • LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11

    Berufung eines Arbeitnehmers auf die Unwirksamkeit seiner außerordentlichen

    Zutreffend ist ferner, dass hierbei in der Vergangenheit im Wesentlichen darauf abgestellt wurde, ob der Kündigungserklärung eine erkennbare und ernsthafte Lösungsabsicht zugrunde lag (BAG 04. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - AP BGB § 626 Nr. 141; BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 653/01 - AP SeemG § 67 Nr. 2) , und dass dieser Gesichtspunkt des Schutzes vor Übereilung nach Einführung des Schriftformerfordernisses für Kündigungen durch § 623 BGB nur noch eingeschränkt tragfähig ist (so BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - aaO) .

    Ein Wertungswiderspruch zur rechtlichen Behandlung unwirksamer Arbeitgeberkündigungen (vgl. hierzu BAG 04. Dezember 1997 - 2 AZR 799/97 - aaO; BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - aaO) liegt nicht zwangsläufig vor und hindert auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht unbedingt das Berufen auf die Unwirksamkeit der eigenen Kündigung (vgl. BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 653/01 - aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines Hauswirtschaftsleiters im

    Unterbleibt aber die Anhörung des Arbeitnehmers, ist die auf den Verdacht gestützte außerordentliche Kündigung schon allein deshalb unwirksam (BAG 16.01.2003 - 2 AZR 653/01 - EzA § 242 BGB 2002 Kündigung Nr. 3).
  • LAG Hamm, 12.08.2008 - 14 Sa 1916/07

    Auslegung; Kündigung Arbeitnehmer; Annahmeverzug; tatsächliches Angebot

    Entsprechendes gilt, wenn das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrages zwischen den Parteien streitig ist (vgl. BAG, 7. Dezember 2005, 5 AZR 19/05, AP BGB § 615 Nr. 114) oder der Arbeitnehmer eine unwirksame Eigenkündigung ausgesprochen hat (vgl. BAG, 16. Januar 2003, 2 AZR 653/01, AP SeemG § 67 Nr. 2).
  • LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05
    Unterbleibt die Anhörung des Arbeitnehmers, ist die auf den Verdacht gestützte Kündigung schon allein deshalb unwirksam (BAG 16.01.2003 - 2 AZR 653/01 - EzA § 242 BGB 2002 Kündigung Nr. 3).
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