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   BAG, 16.02.1966 - 4 AZR 50/65   

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BAG, 16.02.1966 - 4 AZR 50/65 (https://dejure.org/1966,577)
BAG, Entscheidung vom 16.02.1966 - 4 AZR 50/65 (https://dejure.org/1966,577)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 1966 - 4 AZR 50/65 (https://dejure.org/1966,577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestellten der BAVAV - Tariflich zustehende Vergütungsgruppe - Arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit - Tariflicher Vergütungsanspruch - Tarifliche Mindestvergütung - Erfüllungsanspruch - Ausschlußfristen - Rückgruppierung - Mitbestimmung des Personalrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 18, 142
  • DB 1966, 109
  • DB 1966, 1098
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64

    Angestellter - Tätigkeitsmerkmale - Eingruppierung in Vergütungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 16.02.1966 - 4 AZR 50/65
    Eine .Rückgruppierung im Sinne des § 71 Abs. 1 Buchst, b PersVG liegt vor, wenn sich durch Zuweisung einer anderen als der bis herigen Tätigkeit die für die tarifliche Mindestvergütung maß gebende Vergütungsgruppe verschlechtert (BAG AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus BAG, 16.02.1966 - 4 AZR 50/65
    Hat ein Angestellter danach Anspruch auf die tarifliche Mindestvergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe, so ist allerdings der Arbeitgeber regelmäßig auch verpflichtet, ihn mit einer dieser Vergütungsgruppe entsprechenden Tätigkeit zu beschäftigen (vgl. BAG 2, 221 f f "; BAG AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht und Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV).
  • BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61

    Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts

    Auszug aus BAG, 16.02.1966 - 4 AZR 50/65
    Hat ein Angestellter danach Anspruch auf die tarifliche Mindestvergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe, so ist allerdings der Arbeitgeber regelmäßig auch verpflichtet, ihn mit einer dieser Vergütungsgruppe entsprechenden Tätigkeit zu beschäftigen (vgl. BAG 2, 221 f f "; BAG AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht und Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV).
  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 16.02.1966 - 4 AZR 50/65
    gütungsgruppe haben könnten» Sie konnten nicht ohne weiteres darauf vertrauen, daß die ihnen ungünstige Rechtsansicht der Beklagten zutreffend sei» Dafür, daß die Beklagte mit unlauteren Mitteln ihre Angestellten zur Anerkennung ihres Rechtsstandpunktes zu bewegen versucht hätte, besteht kein Anhalt» Dem Landesarbeitsgericht ist darin beizutreten, daß die bestehende Unsicherheit über die Rechtslage die Angestellten nicht davon befreite, ihre Ansprüche in der tariflich vorgeschriebenen Frist und Form bei der Beklagten geltend zu macker, und daß die Ausschluß!1rist während der Führung eines Musterprozesses nicht etwa gehemmt war, bis das Bundesarbeitsge richt jenen Prozeß durch Urteil vom 14» Dezember 1961 (AP ilr» 17 zu § 6.11 BGB Direktionsrecht) entschieden hatte» Es liegt auch nicht so, daß der Kläger, wie die Revision meint, infolge des Verhaltens der Beklagten das Bestehen seines Anspruchs nicht hätte erkennen können» Die Angestellten der Beklagten und damit auch der Kläger hatten genügend Gelegenheit, sich über die rechtliche Problematik der Umsetzungsmaßnahmen der Beklagten zu informieren, nicht zuletzt mit Hilfe ihrer Gewerkschaft» Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23» Juni 1961 (BAG 11, 150) steht der vom erkennenden Senat vertretenen Ansicht nicht entgegen .da es sich nicht mit der Frage befaßt, zu wessen Lasten eine gewisse Rechtsunsicherheit geht, die auf einer verschiedenen Auffassung über die rechtlichen Folgen von Maßnahmen einer Vertragspartei beruht» Hiernach war die Revision des Klägers als unbegründet zu rückzuweisen, soweit sie sich gegen die Abweisung seiner Ansprüche für die Zeit vom 1» Oktober I960 bis zum 30. Juni 1961 in Höhe von insgesamt 582,- DM nebst Zinsen richtet» III» Für den späteren Anspruchszeitraum gilt folgendes; Der Kläger behauptet selbst nicht, daß die von ihm tat sächlich seit dem 1» Juni i960 ausgeübte Tätigkeit die tariflichen Merkmale der begehrten VergGr» VI AVO erfülle» Sein Anspruch kann daher nur dann begründet sein, wenn die von ihm vor dem 1» Juni i960 ausgeübte Tätigkeit für seinen tariflichen Vergütungsanspruch maßgebend geblieben ist und den neuen 10.
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Insoweit hat auch der Senat stets ein Mitbestimmungsrecht bejaht (BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. § zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV; BAGE 18, 142, 150 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAG Urteil vom 1. Juli 1970 - 4 AZR 351/69 - AP Nr. 11 zu § 71 PersVG ; BAGE 24, 307 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT ; BAGE 38, 130, 138 = AP Nr. 7 zu § 75 BPersVG ; BAGE 48, 351 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).

    Deshalb hat auch der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit stets als rechtsunwirksam angesehen, wenn keine ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats an dieser Maßnahme vorlag (bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit: BAG Urteil vom 1. Juli 1970 - 4 AZR 351/69 - AP Nr. 11 zu § 71 PersVG ; BAGE 24, 307, 312 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT ; BAGE 38, 130, 138 = AP Nr. 7 zu § 75 BPersVG ; bei Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit: BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV; BAGE 18, 142, 150 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV).

  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des

    Entgegen den Ausführungen in der Revision hat es den Begriff der "Arbeitsstätte" nicht verkannt" Es hat auch nicht, wie die Revision meint, den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, daß bei nur fünf unterstellten Handwerkern schlechthin keine "große Arbeitsstätte" vorliegen könne" Das Landesarbeitsgericht hat vielmehr in Anknüpfung an die vom Senat entwickelten Rechtsgrundsätze auf die konkreten Verhältnisse am Arbeitsplatz des Klägers abgestellt" Weiterhin führt, das Landesarbeitsgericht aus, der Kläger könne sich auch nicht darauf berufen, daß ihm zeitweilig bis zu 22 Handwerker unterstellt gewesen seien; sofern darin nämlich eine höherwertige Tätigkeit zu erblicken sei, fehle es bei ihrer Übertragung an der Beteiligung des Personalrates und damit an einer Wirksamkeitsvoraussetzung für eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme des Arbeitgebers" Auch diese Ausführungen des Landesarbeitsgerichts sind revisionsrechtlich nicht zu beanstanden" Insoweit folgt das Landesarbeitsgericht der ständigen Rechtsprechung des Senates (BAG 17, 248 257~258 / = AP Nr" 5 zu § 1TVG Tarifverträge BAVAV; BAG 18, 142 /"150-151 7= AP Kr" 6 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV; BAG 19, 295 /" 300S = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV sowie AP Nr" 10 zu § 1 TVG Tarifverträge BAVAV; ebenso Dietz, BPersVertrGf § 71, Anm.14-18; Pitting-Heyer- Lorcnzen, BPersVertrG, 5" Aufl", § 71, Anm" 8)" 7 101 Auch, die hiergegen erhobenen Einwendungen der Revision greifen nicht durcho Insbesondere kann sich der Kläger nicht darauf berufen, die Beklagte handele treuwidrig oder arglistig, wenn sie sich zu seinen Lasten auf die unterbliebene Beteiligung des Personalrates stütze" Einmal hatte nämlich auch der Kläger die Möglichkeit, auf die gesetzes gemäße Zuziehung des Personalrates hinzuwirken" Zum anderen kann weder eine Treuwidrigkeit noch arglistiges Verhalten allein darin erblickt werden, daß ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der bei einer beteiligungspflichtigen Maßnahme im Sinne des PersonalVertretungsgesetzes aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit den Personalrat nicht beteiligt hat, sich dem Arbeitnehmer gegenüber darauf beruft, daß infolge der unterbliebenen Beteiligung des Personalrates die Maßnahme unwirksam ist" Auch im sonstigen Privatrecht unter Einschluß der arbeitsvertraglichen Beziehungen kann keineswegs schlechthin in der Berufung auf einen Vorstoß gegen gesetzliche oder sonstige rechtserhebliche Formvorschriften ein treuwidriges oder gar arglistiges Verhalten erblickt werden" Dazu sind vielmehr weitere Voraussetzungen erforderlich, die der Kläger im vorliegen den Fall nicht dargetan hat".
  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

    Insoweit hat der Senat in ständiger Rechtsprechung ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bejaht (BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 150 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAG Urteil vom 1. Juli 1970 - 4 AZR 351/69 - AP Nr. 11 zu § 71 PersVG; BAGE 24, 307 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 38, 130, 138 = AP Nr. 7 zu § 75 BPersVG; BAGE 48, 351 [BAG 22.05.1985 - 4 AZR 427/83] = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90

    Weiterbeschäftigungsurteil u. Beschäftigung i.S. v. § 4 BPersVG

    Dies folgt aus dem Zweck des Beteiligungsrechts, mit dem in erster Linie der von der Abordnung betroffene Arbeitnehmer geschützt werden soll, in zweiter Linie aber auch die Interessen der Dienststellenangehörigen berücksichtigt werden sollen (BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 151 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV, zu III b der Gründe; BAGE 19, 295, 300 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 69 Rz 37; Grabendorff/ Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 69 Rz 36).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 8.75

    Begriff der "Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit" -

    Das ist in den Beschlüssen des Senats vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII P 3.62 - (BVerwGE 15, 212 [214]), vom 30. Januar 1970 - BVerwG VII P 6.69 - (BVerwGE 35, 44 [46]) und vom 17. April 1970 - BVerwG VII P 8.69 - (BVerwGE 35, 164 [166]) zum Ausdruck gebracht und auch vom Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 14. Juli 1965 - 4 AZR 358/64 - (BAGE 17, 248 [258]), vom 16. Februar 1966 - 4 AZR 50/65 - (BAGE 18, 142 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] [145 und 151] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV) und vom 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 - (BAGE 20, 150 [155]) ausgesprochen worden, so etwa, wenn im Beschluß vom 30. Januar 1970 (a.a.O. S. 46) eine "nachhaltige" Änderung des Arbeitsverhältnisses verlangt wird, die mit nur vorübergehenden Maßnahmen nicht verbunden ist.
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 75/90

    Irrtümliche Einordnung einer Tätigkeit in eine falsche tarifliche Lohngruppe -

    Insoweit hat auch der Senat stets ein Mitbestimmungsrecht bejaht (BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 150 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAG Urteil vom 1. Juli 1970 - 4 AZR 351/69 - AP Nr. 11 zu § 71 PersVG; BAGE 24, 307 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 38, 130, 138 = AP Nr. 7 zu § 75 BPersVG; BAGE 48, 351 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge; Bundesbahn).

    Deshalb hat auch der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit stets als rechtsunwirksam angesehen, wenn keine ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats an dieser Maßnahme vorlag (bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit: BAG Urteil vom 1. Juli 1970 - 4 AZR 351/69 - AP Nr. 11 zu § 71 PersVG; BAGE 24, 307, 312 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 38, 130, 138 s AP Nr. 7 zu § 75 BPersVG; bei Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit: BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 150 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV).

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 76/90

    Irrtümliche Einordnung einer Tätigkeit in eine falsche tarifliche Lohngruppe -

    Insoweit hat auch der Senat stets ein Mitbestimmungsrecht bejaht (BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 150 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge; BAVAV; BAG Urteil vom 1. Juli 1970 - 4 AZR 351/69 - AP Nr. 11 zu § 71 PersVG; BAGE 24, 307 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 38, 130, 138 = AP Nr. 7 zu § 75 BPersVG; BAGE 48, 351 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).

    Deshalb hat auch der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit stets als rechtsunwirksam angesehen, wenn keine ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats an dieser Maßnahme vorlag (bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit; BAG Urteil vom 1. Juli 1970 - 4 AZR 351/69 - AP Nr. 11 zu § 71 PersVG; BAGE 24, 307, 312 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 38, 130, 138 = AP Nr. 7 zu § 75 BPersVG; bei Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit: BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 150 s AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge; BAVAV).

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 77/90

    Irrtümliche Einordnung einer Tätigkeit in eine falsche tarifliche Lohngruppe -

    Insoweit hat auch der Senat stets ein Mitbestimmungsrecht bejaht (BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAGE 18, 142, 150 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV; BAG Urteil vom 1. Juli 1970 - 4 AZR 351/69 - AP Nr. 11 zu § 71 PersVG; BAGE 24, 307 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 38, 130, 138 = AP Nr. 7 zu § 75 BPersVG; BAGE 48, 351 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).

    Deshalb hat auch der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit stets als rechtsunwirksam angesehen, wenn keine ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats an dieser Maßnahme vorlag (bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit: BAG Urteil vom 1. Juli 1970 - 4 AZR 351/69 - AP Nr. 11 zu § 71 PersVG; BAGE 24, 307, 312 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 38, 130, 138 = AP Nr. 7 zu § 75 BPersVG; bei Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit: BAGE 17, 248, 257 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV); BAGE 18, 142, 150 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV).

  • LAG Hessen, 28.11.1995 - 9 Sa 297/95

    Einordnung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Tiefbauamt in richtige tarifliche

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  • BVerwG, 17.04.1970 - VII P 8.69

    Wesentliches Merkmal der Rückgruppierung einer Lohngruppe - Erforderlichkeit der

    Der vom Bundesarbeitsgericht in BAG 17, 248 (257) und BAG 18, 142 (151) vertretenen Auffassung, die die Zuweisung einer tariflich anders zu bewertenden Tätigkeit als mitbestimmungspflichtig ansieht, hat der Senat in dem Beschluß vom 30. Januar 1970 - BVerwG VII P 6.69 - zugestimmt.
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 9.75

    Vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher zu bewertenden

  • LAG Hessen, 19.10.2007 - 3 Sa 777/07

    Zur Eingruppierung einer Stationshilfskraft nach der KDAVO HE

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
  • BVerwG, 30.01.1970 - VII P 6.69

    Zurücknahme der dem Angestellten zugebilligten Anwartschaft auf Höhergruppierung

  • VG Koblenz, 22.10.1974 - 4 PV 7/74

    Streitigkeiten über die Rechtsstellung der Personalvertretung; Beteiligung des

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