Rechtsprechung
   BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,890
BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 (https://dejure.org/2012,890)
BAG, Entscheidung vom 16.02.2012 - 8 AZR 697/10 (https://dejure.org/2012,890)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 (https://dejure.org/2012,890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher Arbeitgeber

  • openjur.de

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher Arbeitgeber

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher Arbeitgeber

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 1 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 6 Abs 1 AGG, § 6 Abs 2 AGG
    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher Arbeitgeber

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Indiz für die Benachteiligung eines Bewerbers wegen seiner Schwerbehinderung bei Nichteinladung eines Schwerbehinderten zu einem Vorstellungsgespräch und bei Kenntnis von der fachlichen Eignung

  • hensche.de

    Diskriminierung: Behinderung, Entschädigungsanspruch, Schwerbehinderung, Vorstellungsgespräch

  • Betriebs-Berater

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher Arbeitgeber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 15 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2; SGB IX § 82 S. 2
    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers auf eine durch einen öffentlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle; Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Entschädigung wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigung wegen der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers -öffentlicher Arbeitgeber

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile im Arbeitsrecht - Kommentierte Rechtsprechung, Teil 3

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers, Schwerbehinderte einzuladen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Entschädigungsanspruch nach dem AGG: Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Öffentlicher Arbeitgeber muss schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgepräch einladen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber - Schwerbehinderung - Frauenförderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch: Schwerbehinderter Bewerber hat Anspruch auf Entschädigung wegen Benachteiligung - Ausbleiben einer Einladung nur bei offensichtlich fehlender fachlicher Eignung des Bewerbers gerechtfertigt

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers; öffentlicher Arbeitgeber

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Persönlicher Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Stellenausschreibung eines öffentlichen Arbeitgebers: Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers bei fehlender Einladung zum Vorstellungsgespräch!

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Im öffentlichen Dienst müssen schwerbehinderte Bewerber praktisch immer zum Vorstellungsgespräch geladen werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 667
  • BB 2012, 1472
  • JR 2013, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10
    Dies ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang (vgl. BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16/10 - BVerwGE 139, 135; BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - AP AGG § 15 Nr. 4 = EzA SGB IX § 81 Nr. 21) .

    Der öffentliche Arbeitgeber hat im Anforderungsprofil die formalen Voraussetzungen, fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie außerfachlichen Kompetenzen zu beschreiben, die ein Bewerber für eine erfolgreiche Bewältigung der künftigen Tätigkeit benötigt und die dementsprechend der leistungsbezogenen Auswahl zugrunde zu legen sind (vgl. BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16/10 - BVerwGE 139, 135) .

    Unterlässt es der öffentliche Arbeitgeber entgegen § 82 Satz 2 SGB IX, den schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, so ist dies eine geeignete Hilfstatsache nach § 22 AGG (vgl. BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16/10 - BVerwGE 139, 135; BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - BAGE 131, 232 = AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1) .

    Auch für die Frage, ob dem Bewerber die fachliche Eignung offensichtlich fehlt, ist im öffentlichen Dienst auf die veröffentlichte Stellenbeschreibung abzustellen (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - BAGE 131, 232 = AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1) , denn mit dem veröffentlichten Anforderungsprofil bestimmt der öffentliche Arbeitgeber den Umfang seiner verfahrensrechtlichen Verpflichtung nach § 82 Satz 2 und Satz 3 SGB IX (vgl. BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16/10 - BVerwGE 139, 135) .

    Dies entspricht dem Schutzzweck des § 7 Abs. 1 AGG iVm. § 82 Satz 2 SGB IX, der das Recht schwerbehinderter Menschen und der ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf ein benachteiligungsfreies Bewerbungsverfahren schützt (vgl. BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16/10 - BVerwGE 139, 135) .

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10
    Unabhängig davon, ob eine Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX eine kollektivrechtliche Vereinbarung im Sinne von § 15 Abs. 3 AGG darstellt und unabhängig von der Frage der Europarechtswidrigkeit des § 15 Abs. 3 AGG (offengelassen: BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) kommt eine Anwendung von § 15 Abs. 3 AGG nach Sinn und Zweck deshalb nicht in Betracht, weil der Kläger durch die falsche Anwendung der nicht diskriminierenden kollektivrechtlichen Regelung - nämlich der Rahmenintegrationsvereinbarung - benachteiligt worden ist (vgl. Stein in Wendeling-Schröder/Stein AGG § 15 Rn. 63; Däubler/Bertzbach-Deinert 2. Aufl. § 15 AGG Rn. 89a) .

    Dabei ist zu beachten, dass die Entschädigung geeignet sein muss, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber zu haben und in jedem Fall in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehen muss (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Da die Höhe der Entschädigung von einem Beurteilungsspielraum abhängt, ist die Bemessung des Entschädigungsanspruchs grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Dabei ist revisionsrechtlich zu überprüfen, ob das Urteil das Bemühen um eine angemessene Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände erkennen lässt und ob es gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - aaO) .

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10
    Für die Dauer des Auswahlverfahrens bleibt der Arbeitgeber an das in der veröffentlichten Stellenbeschreibung bekannt gegebene Anforderungsprofil gebunden (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - BAGE 131, 232 = AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1) .

    Unterlässt es der öffentliche Arbeitgeber entgegen § 82 Satz 2 SGB IX, den schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, so ist dies eine geeignete Hilfstatsache nach § 22 AGG (vgl. BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16/10 - BVerwGE 139, 135; BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - BAGE 131, 232 = AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1) .

    Der Ausschluss aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ist eine Benachteiligung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Behinderung steht (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - BAGE 131, 232 = AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1) .

    Auch für die Frage, ob dem Bewerber die fachliche Eignung offensichtlich fehlt, ist im öffentlichen Dienst auf die veröffentlichte Stellenbeschreibung abzustellen (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - BAGE 131, 232 = AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1) , denn mit dem veröffentlichten Anforderungsprofil bestimmt der öffentliche Arbeitgeber den Umfang seiner verfahrensrechtlichen Verpflichtung nach § 82 Satz 2 und Satz 3 SGB IX (vgl. BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16/10 - BVerwGE 139, 135) .

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10
    Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass der Kläger objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar (nicht: gleich) ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13) .

    Durch das Stellen von Anforderungen an den Bewerber, die nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung durch die Erfordernisse der wahrzunehmenden Aufgaben unter keinem nachvollziehbaren Gesichtspunkt gedeckt sind, darf er allerdings die Vergleichbarkeit der Situation nicht willkürlich gestalten und dadurch den Schutz des AGG de facto beseitigen (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13) .

    Art. 33 Abs. 2 GG begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in der Regelung - hier der Stellenausschreibung - genannten Auswahlkriterien (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - aaO) .

    Erst aus diesem Zuschnitt des zu vergebenden Amtes oder Dienstpostens werden daher die Anforderungen bestimmt, an denen konkurrierende Bewerber zu messen sind (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13) .

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10
    Das Schriftformgebot des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG verlangt nicht die gesetzliche Schriftform nach § 126 Abs. 1 BGB, ausreichend ist vielmehr die Textform nach § 126b BGB (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - EzA AGG § 22 Nr. 3) .

    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - EzA AGG § 22 Nr. 3) .

    Liegt eine Vermutung für die Benachteiligung vor, trägt nach § 22 AGG die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - EzA AGG § 22 Nr. 3) .

    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen einer Behinderung und einem Nachteil kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich, in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - EzA AGG § 22 Nr. 3) .

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10
    Für den Bewerberbegriff kommt es dabei weder auf die objektive Eignung (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 - AP AGG § 3 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 12) noch auf die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung an.

    Nicht erforderlich war, dass der Kläger die Entschädigungsforderung bezifferte (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 - AP AGG § 3 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 12) .

    Die objektive Eignung ist also keine ungeschriebene Voraussetzung der Bewerbereigenschaft, sondern Kriterium der "vergleichbaren Situation" iSd. § 3 Abs. 1 AGG (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 - AP AGG § 3 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 12) .

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 346/10

    Unzulässigkeit der Revision - Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10
    Die Revisionsbegründung soll durch ihre Kritik an dem angefochtenen Urteil außerdem zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 346/10 - NZA 2011, 878; 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - BAGE 130, 119 - AP BUrlG § 7 Nr. 39 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 15) .

    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 346/10 - aaO; 13. Oktober 2009 - 9 AZR 875/08 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 54) .

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 643/07

    Behinderung - Benachteiligung - Bewerbung - Bewerbungsfrist -

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10
    Andernfalls ist der Pflichtenverstoß dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen (vgl. BAG 18. November 2008 - 9 AZR 643/07 - AP SGB IX § 81 Nr. 16 = EzA SGB IX § 81 Nr. 19) .

    Für die Frage, welche Tatsachen geeignet sind, die Vermutung der Benachteiligung zu widerlegen, sind die Besonderheiten des Bewerbungsverfahrens für ein öffentliches Amt iSv. Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BAG 18. November 2008 - 9 AZR 643/07 - AP SGB IX § 81 Nr. 16 = EzA SGB IX § 81 Nr. 19) und die gesetzlichen Regelungen des SGB IX zu beachten.

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10
    Dies ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang (vgl. BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16/10 - BVerwGE 139, 135; BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - AP AGG § 15 Nr. 4 = EzA SGB IX § 81 Nr. 21) .

    Die Benachteiligung liegt in der Versagung einer Chance (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - AP AGG § 15 Nr. 4 = EzA SGB IX § 81 Nr. 21) .

  • LAG Hessen, 05.10.2010 - 13 Sa 488/10

    Benachteiligung - Entschädigung - fachliche Eignung - Schwerbehinderung -

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2010 - 13 Sa 488/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2010 - 13 Sa 488/10 - klarstellend wie folgt neu gefasst wird:.

    Die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2010 - 13 Sa 488/10 - wird als unzulässig verworfen.

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 10/07

    Rechtsmitteleinlegung - Revision - Prozessbeteiligung

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 875/08

    Revisionsbegründung - Bezugnahme auf Nichtzulassungsbeschwerde

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06

    Benachteiligung wegen Behinderung

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach

  • BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

    Unabhängig von der Frage, ob § 15 Abs. 3 AGG unionsrechtskonform ist (offengelassen BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 68, BAGE 129, 181) , kommt eine Anwendung der Bestimmung nach Sinn und Zweck nicht in Betracht, wenn die Benachteiligung durch die falsche Anwendung einer nicht diskriminierenden kollektivrechtlichen Regelung eingetreten ist (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 64) .
  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 28 mwN; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 58 ; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 45 ) .
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    aa) Zwar befindet sich eine Person nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats nur dann in einer vergleichbaren Situation, wenn sie für die ausgeschriebene Stelle "objektiv geeignet" ist (vgl. etwa BAG 23. Januar 2014 - 8 AZR 118/13 - Rn. 18; 14. November 2013 - 8 AZR 997/12 - Rn. 29; 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 20 ff.; 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 28, BAGE 144, 275; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 35; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 26; 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 37; ausdrücklich offengelassen neuerdings von BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 19 ff.; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 21; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 29) .

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 58; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 45) .

    Soweit teilweise in der Rechtsprechung des Senats zusätzlich die "subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung" gefordert wurde (ua. BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 19. August 2010 - 8 AZR 466/09 - Rn. 28; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 50, BAGE 131, 232; vgl. jedoch offenlassend oder entgegengesetzt ua.: BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 18; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 51 bis 56; 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 32) , hält der Senat hieran nicht fest.

    Die Frage, ob eine Bewerbung "nicht ernsthaft" war, weil eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern um eine Entschädigung geltend zu machen, betrifft vielmehr die Frage, ob diese sich unter Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) den formalen Status als Bewerber iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 AGG verschafft und damit für sich den persönlichen Anwendungsbereich des AGG treuwidrig eröffnet hat, weshalb der Ausnutzung dieser Rechtsposition der durchgreifende Rechtsmissbrauchseinwand entgegenstehen könnte (vgl. auch BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 25; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 18; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht