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   BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11   

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BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11 (https://dejure.org/2012,308)
BAG, Entscheidung vom 16.02.2012 - 8 AZR 98/11 (https://dejure.org/2012,308)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 8 AZR 98/11 (https://dejure.org/2012,308)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

  • openjur.de

    Schadensersatz; variable Entgeltbestandteile; Veränderungen im Vertriebssystem

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Vertriebssystem

Kurzfassungen/Presse (13)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Organisationsänderung kann Abstriche bei variabler Vergütung rechtfertigen

  • heise.de (Pressebericht, 27.02.2012)

    Kein Schadensersatz wegen Gehaltseinbußen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen Gehaltseinbußen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Erfolgsabhängiges Entgelt - Schadensersatz wegen Gehaltseinbußen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Gehaltseinbußen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Variable Vergütung: Arbeitgeber haften nicht für Gehaltseinbußen infolge von Organisationsänderungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen Gehaltseinbußen

  • spiegel.de (Pressebericht, 20.03.2012)

    Keine Garantie auf Provisionen

  • ra-hundertmark.de (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz wegen Gehaltseinbußen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf optimale Bedingungen für variable Vergütung

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz wegen Gehaltseinbußen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Gehaltseinbußen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Gehaltseinbußen bei variablem erfolgsabhängigen Entgelt - Zusicherung eines maximalen variablen Entgelts bedarf gesonderter vertraglicher Vereinbarung

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitgeber darf Vertrieb neu organisieren - Gehaltseinbruch gibt keinen Schadensersatzanspruch

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    "Variabel" bedeutet tatsächlich variabel - Chef muss nicht für maximale Provisionen sorgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11
    Auch die Gerichte für Arbeitssachen unterziehen unternehmerische Organisationsentscheidungen allein einer Missbrauchskontrolle (vgl. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - zu II 2 der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 45; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 85, 358 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 42 = EzA KSchG § 2 Nr. 26) .

    Hierzu gehört genauso das Recht, sein Unternehmen aufzugeben bzw. selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben und welche unternehmerischen Ziele es verfolgen soll (vgl. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - aaO) .

  • BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 258/89

    Haftung des Arbeitgebers für Provisionseinbußen - Anspruch des Arbeitnehmers auf

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11
    Dass die Beklagte, was Voraussetzung eines etwaigen Annahmeverzugs wäre, in irgendeiner Form seine Arbeitsleistung abgelehnt hätte, behauptet auch der Kläger nicht (vgl. BAG 15. November 1990 - 8 AZR 258/89 - zu 1 a der Gründe) .

    Der Rückgang des Umsatzes des Klägers begründet allein keine, auch nicht eine teilweise Unmöglichkeit der vom Kläger geschuldeten Arbeitsleistung (vgl. BAG 15. November 1990 - 8 AZR 258/89 - zu 1 b der Gründe) .

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11
    Die Gestaltung eines Betriebes, die Frage, ob und in welcher Weise sich jemand wirtschaftlich betätigen will, ist Bestandteil der grundrechtlich geschützten unternehmerischen Freiheit, wie sie sich aus Art. 2 Abs. 1, Art. 12 und Art. 14 GG ableiten lässt (vgl. BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - zu II 1 b der Gründe mwN, BAGE 103, 31 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124) .
  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11
    Denn diese Vorschrift kann zu einem Anspruch auf Anpassung des Vertrages für die Zukunft führen, nicht jedoch ist sie Grundlage eines Schadensersatzanspruchs (vgl. BT-Drucks. 14/6040 S. 176; BAG 9. Juli 1986 - 5 AZR 44/85 - BAGE 52, 273 = AP BGB § 242 Geschäftsgrundlage Nr. 7 = EzA BGB § 242 Geschäftsgrundlage Nr. 1; DFL/Löwisch 4. Aufl. § 313 BGB Rn. 3 mwN) .
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11
    Auch die Gerichte für Arbeitssachen unterziehen unternehmerische Organisationsentscheidungen allein einer Missbrauchskontrolle (vgl. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - zu II 2 der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 45; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 85, 358 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 42 = EzA KSchG § 2 Nr. 26) .
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 130/96

    Kein Schadensersatz für Benetton-Händler wegen "Schockwerbung"

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11
    So muss der Unternehmer den Interessen des Handelsvertreters ausreichend Rechnung tragen und darf diesen nicht willkürlich und ohne vertretbaren Grund zuwiderhandeln (vgl. BGH 23. Juli 1997 - VIII ZR 130/96 - zu II B 1 b der Gründe mwN, BGHZ 136, 295) .
  • BAG, 14.11.1966 - 3 AZR 158/66

    Arbeitsverhältnis auf Provisionsbasis

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11
    Auch die alleinige Zusage einer Provision ohne Fixum ist grundsätzlich möglich, wofür bereits § 65 HGB spricht (vgl. BAG 14. November 1966 - 3 AZR 158/66 - AP HGB § 65 Nr. 4; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene 3. Aufl. § 65 Rn. 11; Weber in Großkomm. HGB 5. Aufl. § 65 Rn. 9; ErfK/Oetker 12. Aufl. § 65 HGB Rn. 4; Schaub/Vogelsang ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 75 Rn. 7; aA MüArbR/Krause 3. Aufl. Bd. I § 58 Rn. 4) .
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11
    Das Angebot der Leistung durch den Arbeitnehmer hat nach Maßgabe der §§ 294 ff. BGB zu erfolgen, wobei das Angebot die Funktion hat, die Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers klarzustellen und den Zeitpunkt des Annahmeverzugs eindeutig festzulegen (vgl. BAG 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - zu B II 5 d der Gründe, BAGE 46, 234 = AP BGB § 615 Nr. 34 = EzA BGB § 615 Nr. 43) .
  • BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87

    Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11
    Allerdings ist eine solche Vereinbarung dann nach § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit unwirksam, wenn es dem Handlungsgehilfen im Einzelfall nicht möglich ist, durch vollen Einsatz seiner Arbeitskraft ein ausreichendes Einkommen (vgl. MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene aaO; Oetker/Kotzian-Marggraf aaO; Weber aaO) bzw. die geforderten Umsätze (vgl. BAG 20. Juni 1989 - 3 AZR 504/87 - zu II 3 b der Gründe, AP HGB § 87 Nr. 8 = EzA HGB § 87 Nr. 10) zu erzielen.
  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11
    Eine vertragliche Bindung kann nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände ein schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer begründen (BAG 13. Juni 2007 - 5 AZR 849/06 - Rn. 15, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 78; 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 36) .
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 410/97

    Berechnung eines Provisionsanspruchs bei Betriebsstillegung

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99

    Lohnwucher

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

  • BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06

    Schichtplangestaltung an Feiertagen - Betriebliche Übung

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

  • LAG München, 07.10.2010 - 2 Sa 1206/09

    Schadenersatz wegen Provisionsminderung

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Bei der Prüfung des Weiterbeschäftigungsverlangens sind die gegenläufigen Interessen von Arbeitgeber und Beschäftigten in Ausgleich zu bringen (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 98/11 - Rn. 50) .
  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12

    Sicherung durch Treuhandvereinbarung

    Zu den Nebenpflichten aus § 241 Abs. 2 BGB gehört jedoch auch die Pflicht, im Zusammenwirken mit dem Vertragspartner unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Seiten die Voraussetzungen für die Durchführung des Vertrags zu schaffen, Erfüllungshindernisse nicht entstehen zu lassen bzw. zu beseitigen und dem anderen Teil den angestrebten Leistungserfolg zukommen zu lassen (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 98/11 - Rn. 50; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 26, BAGE 134, 296) .
  • LAG Köln, 14.06.2022 - 4 Sa 735/21

    Schadensersatzanspruch; Maßregelungsverbot; entgangene Provision; Beschäftigung

    Er verweist insofern auf die Entscheidung des BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 98/11.

    Nach der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 98/11 gilt Folgendes:.

    die Reichweite der Fürsorgepflicht kann nicht ohne Rücksicht auf die eigenen Interessen des Arbeitgebers bestimmt werden (BAG, Urteil vom 16. Februar 2012 - 8 AZR 98/11 -, Rn. 50, juris).

    Allerdings folgt Willkür nicht bereits daraus, dass sich eine unternehmerische Entscheidung nachträglich als unzweckmäßig oder verfehlt erweist (BAG, Urteil vom 16. Februar 2012 - 8 AZR 98/11 -, Rn. 51, juris).

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 86/11

    Versetzung und Auswahlverfahren nach TV Ratio DTKS

    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer der Arbeitnehmer erkennen kann und darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (vgl. für die st. Rspr. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 98/11 - Rn. 47; 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 50 mwN, AP BGB § 307 Nr. 26; 3. Juni 2004 - 2 AZR 577/03 - zu C II 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 141 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 55; 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - zu III 2 der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23) .
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer der Arbeitnehmer erkennen kann und darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (vgl. für die st. Rspr. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 25, ZTR 2013, 155; 16. Februar 2012 - 8 AZR 98/11 - Rn. 47; 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 50 mwN, AP BGB § 307 Nr. 26; 3. Juni 2004 - 2 AZR 577/03 - zu C II 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 141 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 55; 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - zu III 2 der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 23) .
  • LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15

    Gesamtsozialversicherungsbeiträge; Ermittlung des zu berücksichtigenden

    Dazu hat das BAG in seiner Entscheidung vom 16. Februar 2016 (8 AZR 98/11, Rn. 33) ausgeführt:.
  • LAG Düsseldorf, 19.12.2013 - 15 Sa 207/13

    Änderungskündigung eines ChefarztvertragsVerlust von Tätigkeitsbereichen durch

    Theoretisch und rechtlich denkbar ist zwar auch, dass ein Krankenhausträger im Rahmen eines Chefarztvertrages mit Liquidationsrechten eine "Garantie" gibt im Hinblick auf die Beibehaltung des bei Vertragsschluss bestehenden "status quo", indem er auf die Ausübung bestimmter Befugnisse seiner unternehmerischen Organisationsfreiheit gegenüber dem Chefarzt im Vertrag verbindlich verzichtet (zu dieser Möglichkeit vgl. BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 98/11 - Rz. 23).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - 6 Sa 1586/17

    Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung

    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer der Arbeitnehmer erkennen kann und darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (BAG, 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 25; BAG, 16. Februar 2012 - 8 AZR 98/11 - Rn. 47).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 397/14

    Auslegung einer Vergütungsabrede - Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Eine derartige Vergütungsabrede wäre gemäß der zutreffenden Bewertung des Arbeitsgerichts als sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB einzustufen, weil es dem Kläger im vorliegenden Einzelfall nicht möglich ist, durch vollen Einsatz seiner Arbeitskraft ein ausreichendes Einkommen bzw. die geforderten Umsätze zu erzielen ( vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 98/11 - Rn. 33, juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.08.2017 - 5 Sa 92/17

    Überstundenvergütung und Provisionsanspruch des angestellten Immobilienmaklers

    Dies gilt auch im Verhältnis Arbeitnehmer - Arbeitgeber (BAG 16.02.2012 - 8 AZR 98/11 - Rn. 51 mwN).
  • ArbG Mönchengladbach, 23.05.2017 - 1 Ca 441/17

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassungsentscheidung des Vorstands

  • ArbG Düsseldorf, 10.11.2016 - 5 Ca 3719/16

    Auslegung des Begriffs "nicht vertretbar" in einem Anpassungsvorbehalt einer

  • LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 840/12

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2012 - 11 Sa 375/12

    Erstattung von für die Zeiten einer Auslandstätigkeit nachentrichteten Steuern

  • LAG Köln, 22.11.2019 - 9 Ta 173/19

    Verlängerung der Beurlaubung einer Beamtin im Konzern eines

  • LAG Köln, 25.11.2016 - 10 Sa 329/16

    Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung mangels Verstoß gegen

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