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   BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 343/95   

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https://dejure.org/1997,3922
BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 343/95 (https://dejure.org/1997,3922)
BAG, Entscheidung vom 16.04.1997 - 10 AZR 343/95 (https://dejure.org/1997,3922)
BAG, Entscheidung vom 16. April 1997 - 10 AZR 343/95 (https://dejure.org/1997,3922)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2060
  • NZA-RR 1997, 410 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 247/95

    Eingruppierung eines Arbeiters im Gesundheitswesen

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 343/95
    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit seiner Entscheidung vom 18. Dezember 1996 (- 4 AZR 247/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) den Tarifbegriff, Spezialeinrichtungen bzw. Spezialanlagen im Sinne des Einreihungsmerkmals der Fallgruppe 18.1 dahin ausgelegt, daß es sich um Einrichtungen und Anlagen handeln muß, die speziell medizinisch/klinischen Zweckes dienen müssen.

    Gegenstand der Betreuungstätigkeit müssen "verschiedene" Spezialeinrichtungen bzw. Spezialanlagen sein, d.h. die Betreuung muß sich auf mindestens zwei nicht gleichartige Spezialeinrichtungen bzw. Spezialanlagen beziehen (vgl. BAG Urteil vom 18. Dezember 1996, aaO).

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 759/94

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 343/95
    Damit kann dahingestellt bleiben, ob das Tatbestandsmerkmal "mit Meisterbrief oder einer zusätzlichen fachlichen Fortbildung" (vgl. dazu BAG Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94 - AP Nr. 2 zu § 17 TV Arb Bundespost) im Sinne dieser Fallgruppe erfüllt ist.
  • LAG Hamm, 03.11.1994 - 12 Sa 1302/93

    Tarifgerechte Eingruppierung eines als Elektriker bei der Technischen Abteilung

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 343/95
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. November 1994 - 12 Sa 1302/93 - aufgehoben.
  • BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 675/95

    Eingruppierung eines Feinmechanikers im Gesundheitswesen

    Da dieses von den Tarifvertragsparteien für das Fachgebiet mit der Kennziffer 18.1 "Im Gesundheitswesen" vereinbart ist, folgt daraus, daß Spezialeinrichtungen bzw. Spezialanlagen nur solche sind, die speziell Zwecken des Gesundheitswesens in einem Krankenhaus dienen (BAG Urteile vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 247/95 - und vom 16. April 1997 - 10 AZR 343/95 - beide Urteile sind zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 356/97
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Zehnte Senat in seinem Urteil vom 16. April 1997 - 10 AZR 343/95 - AP Nr. 2 zu § 21 MT Arb angeschlossen.
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