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   BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07   

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https://dejure.org/2008,3094
BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07 (https://dejure.org/2008,3094)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2008 - 7 ABR 4/07 (https://dejure.org/2008,3094)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 (https://dejure.org/2008,3094)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Prüfung des Rechtsschutzinteresses für einen Wahlanfechtungsantrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen; Beginn und Ende der Amtszeit von außerhalb des Zeitraums für die regulären Betriebsratswahlen gewählten Betriebsräten; ...

  • bag-urteil.com

    Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden

  • Betriebs-Berater

    Kein Gemeinschaftsbetrieb bei Personalgestellung

  • Judicialis

    BetrVG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; HGO § 122 Abs. 1; ; HGO § 122 Abs. 2; ; HGO § 127a; ; HGO § 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Gemeinschaftsbetrieb; Personalgestellung; wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftsbetrieb setzt gemeinschaftliche Verfolgung eines Betriebszwecks voraus ? Arbeitnehmereinsatz allein auf Basis einer Personalgestellung nicht ausreichend ? Wechselseitiger arbeitgeberübergreifender Personaleinsatz erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 80
  • DB 2008, 1864
  • JR 2009, 483
  • NZA-RR 2008, 583
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hessen, 24.08.2006 - 9 TaBV 215/05

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Führungsvereinbarung - gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07
    Auf die Rechtsbeschwerde der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main GmbH wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. August 2006 - 9 TaBV 215/05 - aufgehoben.
  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07
    a) Bei den Begriffen des Betriebs und des gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung durch das Landesarbeitsgericht nur einer eingeschränkten rechtsbeschwerderechtlichen Überprüfung daraufhin unterliegt, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter den unbestimmten Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentlichen Tatsachenstoff unberücksichtigt gelassen hat (BAG 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - BAGE 109, 332 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 22 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 2, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 10/95

    Gemeinschaftlicher Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats vollzieht sich die Zusammenarbeit der an einem Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Arbeitgeber bei Fehlen von anderweitigen Anhaltspunkten regelmäßig in Form einer BGB-Gesellschaft (BAG 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - BAGE 82, 112 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 10, zu B 5 der Gründe).
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - BAGE 67, 316 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 20 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 29, zu B der Gründe).
  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 23/85

    Gemeinsamer Betrieb durch drei Unternehmen - Verfolgung des unternehmerischen

    Auszug aus BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07
    Jedoch hat das Landesarbeitsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass die für die Annahme eines Gemeinschaftsbetriebs erforderliche Absprache über die gemeinsame Führung eines einheitlichen Betriebs auch bei anderen Rechtsformen der Zusammenarbeit erfüllt sein kann (BAG 29. Januar 1987 - 6 ABR 23/85 - AP BetrVG 1972 Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 5, zu B III 1 der Gründe), die nicht von den kommunalrechtlichen Beschränkungen des § 122 Abs. 1 und 2 HGO erfasst werden.
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Ihr zufolge wurden die bisherigen Organisationseinheiten der Städtischen Bühnen mit Wirkung vom 1. September 2004 aufgelöst und gleichzeitig eine neue Organisationseinheit "Restamt Städtische Bühnen" eingerichtet (vgl. die Entscheidung des BAG im Verfahren über die Anfechtung der Wahl des Betriebsrats im vermeintlichen Gemeinschaftsbetrieb vom 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - zu A der Gründe, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 32 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 7) .
  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Werden die Arbeitnehmer einem anderen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überlassen, liegt eine Personalgestellung vor, regelmäßig in Form der Arbeitnehmerüberlassung (BAG 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 24, DB 2008, 1864).

    a) Bei den Begriffen des Betriebs und des gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung durch das Landesarbeitsgericht nur einer eingeschränkten rechtsbeschwerderechtlichen Überprüfung daraufhin unterliegt, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter den unbestimmten Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentlichen Tatsachenstoff unberücksichtigt gelassen hat (BAG 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 22, DB 2008, 1864).

  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12; 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13) .
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