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   BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14   

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https://dejure.org/2014,20805
BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14 (https://dejure.org/2014,20805)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2014 - 10 AZB 12/14 (https://dejure.org/2014,20805)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 (https://dejure.org/2014,20805)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

  • openjur.de

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 4 Buchst a ArbGG, § 2 Abs 3 ArbGG
    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

  • bag-urteil.com

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

  • rewis.io

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmer-Gesellschafter - und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Rechtsweg für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 31.03.2009 - 5 AZB 98/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Rückforderung von

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14
    Maßgebend ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BAG 31. März 2009 - 5 AZB 98/08 - Rn. 5) .
  • BAG, 03.02.2014 - 10 AZB 77/13

    Auskunft über personenbezogene Daten - Rechtsweg

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14
    Ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht, wenn der Anspruch auf dem Arbeitsverhältnis beruht oder durch dieses bedingt ist (BAG 3. Februar 2014 - 10 AZB 77/13 - Rn. 5; GMP/Schlewing 8. Aufl. § 2 Rn. 85; GK-ArbGG/Schütz Stand Dezember 2013 § 2 Rn. 150) .
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 20/01

    Wider-Widerklage als Zusammenhangsklage

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14
    Einer verfassungswidrigen Rechtswegerschleichung darf nicht Vorschub geleistet werden (BAG 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 24.09.2004 - 5 AZB 46/04

    Rechtsweg - Nutzungsentgelt im Nebentätigkeitsbereich

    Auszug aus BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14
    Der Zusammenhang kommt besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (BAG 24. September 2004 - 5 AZB 46/04 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und

    Insofern verbietet sich eine weite Auslegung, denn § 2 Abs. 3 ArbGG darf einer verfassungswidrigen Rechtswegerschleichung nicht Vorschub leisten (BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 - Rn. 16; 23. August 2001 - 5 AZB 20/01 - zu II 2 a der Gründe) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18

    Rechtswegzuständigkeit - Aufsichtsratsmitglied - Gewerkschaftsfunktionär -

    bb) Der geforderte rechtliche Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht, wenn der Anspruch auf dem Arbeitsverhältnis beruht oder durch dieses bedingt ist (BAG 3. Februar 2014 - 10 AZB 77/13, Rn. 5; BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14, Rn. 11) .

    Der Beklagte hat eine solche Freistellung ausdrücklich bestritten und die Klägerin hat hierzu keinen einzigen Fall der Freistellung konkret benannt und für ihre Behauptung auch keinen Beweis angeboten, Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, dass arbeitsrechtliche Fragen bei der Prüfung der Voraussetzungen der gemachten Ansprüche zu erörtern wären (vgl. zu diesem Kriterium: BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14, Rn. 31) .

    Der Zusammenhang kommt besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (vgl. zum Ganzen: BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14, Rn. 11).

  • BAG, 05.09.2018 - 9 AS 3/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Zusammenhangsklage nach § 2 Abs. 3 ArbGG

    Die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 - Rn. 11) , betrifft eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 ArbGG fällt.
  • LAG Düsseldorf, 30.05.2023 - 3 Ta 96/23

    Rechtsweg bei Kündigung eines Poolgesellschafters im Mutterkonzern mit

    Maßgebend ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BAG vom 16.04.2014 - 10 AZB 12/14, juris, Rz. 11; BAG vom 31.03.2009 - 5 AZB 98/08, juris, Rz. 5).

    Ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht, wenn der Anspruch auf dem Arbeitsverhältnis beruht oder durch dieses bedingt ist (BAG vom 16.04.2014 - 10 AZB 12/14, juris, Rz. 11; BAG vom 03.02.2014 - 10 AZB 77/13, juris, Rz. 5; GK-ArbGG/Schütz, Stand April 2023, § 2 Rn. 150).

    Der Zusammenhang kommt besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (BAG vom 16.04.2014 - 10 AZB 12/14, juris, Rz. 11; GK-ArbGG/Schütz, Stand April 2023, § 2 Rn. 150a).

  • LAG Köln, 07.03.2019 - 9 Ta 16/19

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei mit dem Arbeitsverhältnis in unmittelbarem

    a) Ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht, wenn der Anspruch auf dem Arbeitsverhältnis beruht oder durch dieses bedingt ist (GMP/Schlewing, 9. Aufl. 2017, § 2 ArbGG Rn. 85; BAG, Beschluss vom 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 -, Rn. 11, juris; BAG, Beschluss vom 31. März 2009 - 5 AZB 98/08 -, Rn. 5, juris).

    Dabei kommt der Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (GMP/Schlewing, 9. Aufl. 2017, § 2 ArbGG Rn. 85; BAG, Beschluss vom 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 -, Rn. 11, juris).

    5.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch maßgeblich von der seitens der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, bei der es um die Zahlung einer Abfindung für Gesellschaftsanteile nach Austritt aus einer Kommanditgesellschaft sowie restliche Einlagen für den Kommanditanteil ging und in dem es den unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen einem Gesellschaftsvertrag und einem Arbeitsverhältnis verneint hat (BAG, Beschluss vom 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 -, Rn 14, juris).

  • LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Ta 398/19

    Für einen Anspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf eine

    Das Arbeitsgericht weist zu Recht darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Ansprüche innerlich zusammengehören und einem einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen müssen und dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn eine nicht aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Leistung im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis erbracht wird oder beansprucht werden kann (BAG 16. April 2014 10 AZB 12/14-Juris) .

    Besonders deutlich zum Ausdruck kommt dieser Zusammenhang dann, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt (BAG 16. April 2014 10 AZB 12/14-Juris) .

    Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. April 2014 ( 10 AZB 12/14-Juris) entschiedenen Fall in der Beitrittsvereinbarung vom 1. Juni 2016 nicht nur erwähnt, sondern die dort zugesagte zukünftige Gewährung virtueller Geschäftsanteile wurde mit dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses darüber hinaus ausdrücklich unmittelbar verknüpft.

  • BAG, 25.11.2014 - 10 AZB 52/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

    Maßgebend für die Rechtswegbestimmung ist dabei die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BAG 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 - Rn. 11; 31. März 2009 - 5 AZB 98/08 - Rn. 5) .
  • LAG Hessen, 23.07.2021 - 14 Ta 35/21

    Ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei einem Streit über den Fortbestand

    Sie vertritt die Auffassung, auf ein Arbeitsverhältnis zwischen den Prozessparteien komme es insofern nicht entscheidend an und meint, dies ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 2014 (10 AZB 12/14- Juris), obgleich in dem dort entschiedenen Fall ein Arbeitsverhältnis zwischen den Prozessparteien bestand.

    cc) Nichts anderes ergibt sich aus der von der Beklagten angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 2014 (-10 AZB 12/14- Juris) .

  • LAG Niedersachsen, 14.01.2021 - 10 Ta 316/20

    Geltung des bürgerlichen Arbeitsrechts für Arbeitsverhältnisse mit öffentlichem

    Maßgebend für die Rechtswegbestimmung ist dabei die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BAG 25. November 2014 - 10 AZB 52/14 - Rn. 8; 16. April 2014 - 10 AZB 12/14 - Rn. 11; 31. März 2009 - 5 AZB 98/08 - Rn. 5) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16

    Rechtsweg - Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden - Nichtabhilfebeschluss

    Der Zusammenhang kommt besonders deutlich dann zum Ausdruck, wenn die Leistung auch eine Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb bezweckt ( vgl. zum Ganzen BAG vom 16.04.2014 - 10 AZB 12/14 - juris Rn. 11 ff. mwN ).
  • ArbG Düsseldorf, 07.10.2021 - 9 Ca 2977/21

    AGB-Prüfung: Arbeitgeberdarlehen für eine Fortbildung ( Arbeitsvertraglichen

  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - 17 Ta 4/21

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Zusammenhangsklage - Schadensersatz -

  • LAG Hessen, 06.12.2018 - 6 Ta 292/18

    Kein Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Störung im Rahmen eines

  • ArbG Hannover, 23.02.2017 - 2 Ca 331/16

    Rechtswegbeschluss; rechtswegfremde Aufrechnung; verlängerte

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