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   BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11   

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https://dejure.org/2013,13432
BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11 (https://dejure.org/2013,13432)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2013 - 6 AZR 556/11 (https://dejure.org/2013,13432)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 (https://dejure.org/2013,13432)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

  • openjur.de

    Verschleiertes Arbeitseinkommen; Freigabe aus der Masse

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse - Nachhaftung - Zeitraum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 804 Abs 3 ZPO, § 850h Abs 2 ZPO, § 36 Abs 1 S 2 InsO, § 114 Abs 3 InsO, § 123 Abs 3 UmwG 1995
    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse - Nachhaftung - Zeitraum

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Pfändung verschleierten Arbeitseinkommens in der Insolvenz des Arbeitnehmers; Umfang der Nachhaftung des übertragenden Rechtsträgers nach der Umwandlung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Massezugehörigkeit des pfändbaren Teils von verschleiertem Arbeitseinkommen

  • zvi-online.de

    InsO §§ 36, 114; ZPO §§ 804, 850h
    Verschleiertes Arbeitseinkommen als Bestandteil der Insolvenzmasse

  • Betriebs-Berater

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

  • rewis.io

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse - Nachhaftung - Zeitraum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Nachhaftung des übertragenden Rechtsträgers nach Umwandlung; Wirksamkeit der Pfändung verschleierten Arbeitseinkommens in der Insolvenz des Arbneitnehmerrs

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbraucherinsolvenz: Verschleiertes Arbeitseinkommen gehört i. H. des pfändbaren Teils zur Insolvenzmasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verschleiertes Arbeitseinkommen im Insolvenzverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - modifizierte Freigabe aus der Insolvenzmasse - Wirkung nur für die Zukunft - Ausgliederung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Franchisegeberin kann trotz Firmenausgliederung in pfändbaren Teil verschleierten Arbeitseinkommens vollstrecken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 163
  • ZIP 2013, 1433
  • MDR 2013, 1047
  • NZA 2013, 1079
  • NZI 2013, 705
  • BB 2013, 1651
  • DB 2013, 16
  • DB 2013, 1795
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (42)

  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11
    Vielmehr ist die Spaltung eine besondere Übertragungsart, die es gestattet, eine allein durch den Parteiwillen zusammengefasste Summe verschiedener Vermögensgegenstände in einem Akt zu übertragen (BGH 6. Dezember 2000 - XII ZR 219/98 - zu 3 der Gründe) .

    Insoweit entspricht die Rechtslage der einer Schuldübernahme durch Einzelübertragung (vgl. BGH 6. Dezember 2000 - XII ZR 219/98 - zu 3 der Gründe) .

    § 265 Abs. 2 ZPO ist damit, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, in der vorliegenden Konstellation nicht unvollständig (iE ebenso BGH 6. Dezember 2000 - XII ZR 219/98 - zu 3 der Gründe; Bork/Jacoby aaO; Stöber NZG 2006, 574, 575 f.; Düwell NZA 2012, 761, 764; Stein/Jonas/Roth ZPO 22. Aufl. § 265 Rn. 5; Zöller/Greger ZPO 29. Aufl. § 265 Rn. 5a) .

    Diese Rechtsprechung beruht jedoch auf den Besonderheiten des Arbeitsrechts (vgl. BGH 6. Dezember 2000 - XII ZR 219/98 - zu 3 der Gründe) .

  • BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11
    Der Beklagte wäre in einem solchen Fall gezwungen, einen neuen Rechtsstreit zur Abwehr der Vollstreckung zu führen, wobei dies prozessual auf nicht unerhebliche Schwierigkeiten stoßen dürfte (zu den bei einer Vollstreckungsgegenklage wegen § 767 Abs. 2 ZPO entstehenden Schwierigkeiten Leipold Anm. AP ZPO § 325 Nr. 1) .

    Der Erwerber muss ein stattgebendes Feststellungsurteil gegen sich gelten lassen (seit BAG 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 -) .

    Der Arbeitnehmer soll davor geschützt werden, sich nach einer Betriebsveräußerung auf einen Prozess mit dem neuen Arbeitgeber einzulassen (BAG 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - zu 1 a der Gründe) .

  • BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08

    Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11
    nach Erbringung der Dienstleistung, begründet (BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 20, BAGE 132, 125) .

    Diese Vorschrift begrenzt die zeitliche Wirksamkeit einer im Wege der Zwangsvollstreckung ausgebrachten Pfändung der Bezüge (KPB/Moll InsO Stand Mai 2009 § 114 Rn. 6) und ersetzt den Prioritätsgrundsatz des § 804 Abs. 3 ZPO durch das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung (vgl. für § 89 InsO Helwich NZI 2000, 460, 461; vgl. BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 20 f., BAGE 132, 125) .

    Nach Ablauf dieses Zeitraums verliert aber die Pfändung des Arbeitseinkommens und damit auch die des pfändbaren Teils des verschleierten Arbeitseinkommens ihre Wirkung (vgl. zu § 114 Abs. 3 InsO allgemein BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 16, aaO) .

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11
    Das ist prozessual nur im Wege der Anschlussberufung möglich (BGH 7. Dezember 2007 - V ZR 210/06 - Rn. 12 f.) .

    Die Berücksichtigung eines nach Fristablauf eingeführten neuen Streitgegenstands würde diesem Zweck widersprechen (BGH 7. Dezember 2007 - V ZR 210/06 - Rn. 18, 31) .

    Ebenso kann dahinstehen, ob es zur Wahrung des Anspruchs aus Art. 103 Abs. 1 GG geboten sein kann, die verspätete Anschlussberufung zuzulassen, wenn auch ein kundiger und gewissenhafter Berufungsbeklagter bis zum Fristablauf nicht damit rechnen konnte, dass ein ihm günstiges erstinstanzliches Urteil keinen Bestand haben werde und er dem Verlust des Rechtsstreits nur durch eine Anschlussberufung werde begegnen können (ebenfalls offengelassen von BGH 7. Dezember 2007 - V ZR 210/06 - Rn. 26 f.) .

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 217/08

    Insolvenzverfahren: Rechtswirkungen der Pfändung fortlaufender Bezüge des

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11
    Um diese Gleichbehandlung sicherzustellen, wird die zukünftige Wirkung vollstreckungsmäßiger Verfügungen über die Bezüge aus einem Dienstverhältnis für die Zwecke und die Dauer des Insolvenzverfahrens von § 114 Abs. 3 InsO durchbrochen (vgl. BGH 24. März 2011 - IX ZB 217/08 - Rn. 11) .

    Sie hat damit die nur zeitweilige Durchbrechung der Wiederholungswirkung der Pfändung fortlaufender Bezüge durch § 114 Abs. 3 InsO (vgl. BGH 24. März 2011 - IX ZB 217/08 - Rn. 14) beendet und die Zwangsvollstreckung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch die Klägerin wieder zugelassen.

    § 114 Abs. 3 InsO zwingt den Pfändungspfandgläubiger nicht, den vom ersten Pfändungsbeschlag begründeten Zeitrang seines Rechts aufzuopfern, sondern beschränkt seine durch die Zwangsvollstreckung erreichte Rechtsposition nur, soweit und solange die Zwecke des Insolvenzverfahrens dies rechtfertigen (BGH 24. März 2011 - IX ZB 217/08 - Rn. 13 f.) .

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11
    Den pfändbaren Teil der angemessenen Vergütung kann nunmehr nur noch der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder vom Arbeitgeber beanspruchen (W. Henckel in Jaeger InsO § 36 Rn. 16; vgl. BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - Rn. 14, 18, BAGE 126, 137) .

    Der von der Klägerin erwirkte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die die Wirkung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hatte (BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - Rn. 18, BAGE 126, 137) , entgegen der Auffassung des Beklagten nicht verdrängt worden.

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11
    Eine Rückwirkung eines solchen, durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung ausgeübten Rechts auf einen Zeitpunkt vor Zugang der Erklärung würde nicht nur zu praktischen Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung vollzogener Rechtsverhältnisse führen, sondern auch den Grundsätzen rechtlicher Klarheit widersprechen (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 - Rn. 38) .

    (2) Auch unter Berücksichtigung der Zwecke des Insolvenzverfahrens ist für die Freigabeerklärung vom 18. Februar 2013 keine Abweichung von dem allgemeinen Grundsatz des Zukunftsbezugs der Ausübung von Gestaltungsrechten geboten (vgl. zur Möglichkeit der Abweichung von diesem Grundsatz zum Schutz des Ausübungsbefugten BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 382/05 - Rn. 38) .

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11
    Ein rechtlich schutzwürdiges Bedürfnis, dem Verwalter die Möglichkeit der Freigabe einzuräumen, besteht regelmäßig dort, wo zur Masse Gegenstände gehören, die wertlos sind oder Kosten verursachen, welche den zu erwartenden Veräußerungserlös möglicherweise übersteigen (BGH 1. Februar 2007 - IX ZR 178/05 - Rn. 16) .

    Erst mit der wirksamen Erklärung der Freigabe treten ihre Wirkungen ein (vgl. für die echte Freigabe BGH 1. Februar 2007 - IX ZR 178/05 - Rn. 18) .

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 508/81

    Pfändung

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11
    Hat der Gläubiger künftiges Arbeitseinkommen gepfändet, kann er diese Pfändung durch Klage auf künftige Leistung auch durchsetzen (vgl. BAG 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81 - BAGE 42, 54, 58) .

    Der Beklagte bestreitet den Anspruch ernsthaft (vgl. BAG 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81 - BAGE 42, 54, 59) .

  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11
    Allerdings wird in Schrifttum und Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögensteilen "als Gesamtheit" im Rahmen einer Spaltung nach § 123 UmwG der Begriff der "partiellen" Gesamtrechtsnachfolge verwendet (vgl. BAG 15. Dezember 2010 - 4 AZR 193/09 - Rn. 18; BFH 7. August 2002 - I R 99/00 - zu II 1 der Gründe mwN, BFHE 199, 489) .

    Welche Vermögensteile nach einer Ausgliederung welchem Rechtsträger zuzuordnen sind, ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, sondern hängt von der jeweiligen rechtsgeschäftlichen Erklärung der Beteiligten ab (BAG 15. Dezember 2010 - 4 AZR 193/09 - Rn. 18) .

  • BFH, 07.08.2002 - I R 99/00

    Steuerschuldnerschaft nach Ausgliederung

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 356/98

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

  • BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 26/56

    Voraussetzungen für die Bindungswirkung eines Geständnisses

  • BGH, 08.05.1989 - II ZR 237/88

    Haftung des bisherigen Unternehmensinhabers für Altverbindlichkeiten

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 550/08

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 251/79

    Anschlußberufung

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

  • BFH, 19.04.2012 - III R 42/10

    Rückwirkende Änderung einer Berechtigtenbestimmung - Grundsätzlich keine

  • BGH, 12.07.1973 - VII ZR 170/71

    Begriff der Rechtsnachfolge, Veräußerung und Abtretung

  • BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 545/80

    Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils

  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86

    Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner

  • BGH, 13.03.1997 - I ZR 215/94

    Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06

    Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung

  • BGH, 12.02.2009 - IX ZB 112/06

    Anwendbarkeit des Vollstreckungsverbots nach § 89 Abs. 1 Insolvenzordnung ( InsO

  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 258/92

    Lohnabtretung zur Schuldenregulierung

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 405/03

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Komplementärs

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

  • BFH, 05.11.2009 - IV R 29/08

    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 79/07

    Rechtsfolgen der Spaltung eines Grundstücks

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10

    Drittschuldnerklage - Klage auf Zahlung der rückständigen gepfändeten Beträge aus

  • LAG Hessen, 22.07.1999 - 5 Sa 13/99

    Veränderung der Rangfolge von gepfändeten Forderungen nach einem Betriebsübergang

  • OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09

    Ausgliederung eines Teilbetriebs - Bürgenhaftung

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Soll die Ausübung eines Gestaltungsrechts gleichwohl ex-tunc-Wirkung entfalten, ist grundsätzlich eine ausdrückliche gesetzliche Anordnung erforderlich (BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 50 mwN, BAGE 145, 163) .
  • BGH, 21.02.2019 - IX ZR 246/17

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Zahnarztes: Erlöschen eines

    Die Wirkungen treten erst mit Wirksamkeit der Erklärung ein; die Erklärung hat grundsätzlich keine Rückwirkung (BAGE 145, 163 Rn. 51; Holzer, aaO Rn. 119).
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11

    Freigabe gemäß § 35 Abs 2 InsO - Passivlegitimation

    aa) Bei § 35 Abs. 2 InsO handelt es sich um eine Pauschalfreigabe (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 51) , die sich im Gegensatz zur "echten Freigabe" von Massegegenständen auch auf zweiseitige Verträge bezieht und dabei nicht nach Typus und Inhalt der betroffenen Vertragsverhältnisse unterscheidet (zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 und 3 InsO vgl. BAG 10. April 2008 - 6 AZR 368/07 - Rn. 23, BAGE 126, 229; 5. Februar 2009 - 6 AZR 110/08 - Rn. 25, BAGE 129, 257) .

    c) Die Freigabeerklärung wirkt mit ihrem Zugang bei dem Schuldner ex nunc (BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 51) .

    Diese Rechtsprechung beruht auf dem Grundgedanken, dass derjenige, der die Kündigung erklärt hat, auch bei einem späteren Betriebsübergang für die Klärung der Wirksamkeit der Kündigung zuständig sein soll (vgl. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 62) .

  • BGH, 13.08.2015 - VII ZR 90/14

    Versicherungsvertretervertrag: Haftende Versicherungsgesellschaft für den

    aa) Für die Begründung einer Verbindlichkeit im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 UmwG reicht es aus, wenn der Rechtsgrund für die Entstehung der Forderung vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung gelegt wurde (vgl. BAG, NZA 2015, 106 Rn. 48, zur Abspaltung; vgl. ferner BAGE 145, 163 Rn. 23, zur Haftung des Einzelkaufmanns nach § 156 UmwG bei einer Ausgliederung).

    Solche Verbindlichkeiten sind im Sinne von § 133 Abs. 1 UmwG begründet, auch wenn die weiteren Voraussetzungen ihres Entstehens erst nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung erfüllt werden (vgl. BAGE 145, 163 Rn. 23; BAG, NZA 2015, 106 Rn. 48; Maier-Reimer/Seulen in Semler/Stengel, UmwG, 3. Aufl., § 133 Rn. 21; Hörtnagl in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, aaO, § 133 UmwG Rn. 11; Simon in KK-UmwG, aaO, § 133 Rn. 23; vgl. zur entsprechenden Problematik bei § 160 HGB: BGH, Urteil vom 17. Januar 2012 - II ZR 197/10, NZG 2012, 221 Rn. 14; BAGE 110, 372, 375, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 29. April 2002 - II ZR 330/00, BGHZ 150, 373, 376, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 27. September 1999 - II ZR 356/98, BGHZ 142, 324, 329, juris Rn. 15).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - pfändbare Entschädigung - Höhe -

    Darin liegt aber kein Wechsel vom Anspruch aus eigenem Recht zu einem solchen aus abgetretenem Recht, worin wegen der Änderung des dazu vorgetragenen Lebenssachverhalts grundsätzlich ein Wechsel des Streitgegenstandes gemäß § 263 ZPO zu sehen wäre (vgl. nur BGH 8. Mai 2007 - XI ZR 278/06 - Rn. 17; 5. April 2001 - IX ZR 441/99 - zu II. der Gründe; BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 66).

    Auch mit dem Hilfsantrag, gerichtet auf vollständige Zahlung an den Insolvenzverwalter, hat er weiterhin einen eigenen Anspruch geltend gemacht (zum umgekehrten Fall des Wechsels vom eigenen zum fremden Recht BAG 16.Mai 2012 - 6 AZR 556/11 - Rn. 63 ff.) .

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12

    Sicherung durch Treuhandvereinbarung

    Eine ("echte") Freigabe liegt vor, wenn der Insolvenzverwalter einen massezugehörigen Gegenstand an den Schuldner herausgibt und diesem die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis daran wieder verschaffen will (BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 44, 46) .

    Schließlich liegt eine "modifizierte" Freigabe vor, wenn der Insolvenzverwalter den Schuldner ermächtigt, ein massezugehöriges Recht im eigenen Namen geltend zu machen, ihn aber zugleich verpflichtet, den erzielten Erlös an die Masse abzuführen (Eickmann aaO Rn. 49; vgl. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 47) .

  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7

    Es muss allerdings eine positiv festzustellende Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes vorliegen (BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 56) .
  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 460/20

    Verbraucherinsolvenz - Disposition über die Arbeitskraft

    Zur Insolvenzmasse gehört nach diesen Vorgaben das pfändbare Arbeitseinkommen einschließlich des verschleierten Einkommens iSv. § 850h Abs. 2 ZPO (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 789/11 - Rn. 18 f.; 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 40 mwN, BAGE 145, 163; zu § 850d ZPO vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 553/11 - Rn. 54 ff.) .
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 789/11

    Änderungskündigung zur Arbeitszeit- und Vergütungsreduzierung im

    Zur Insolvenzmasse gehört nach diesen Vorgaben das pfändbare Arbeitseinkommen einschließlich des verschleierten Einkommens iSv. § 850h Abs. 2 ZPO (BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 40 mwN) .

    Der Kläger hat auch keinen Anspruch auf Zahlung einer pfändbaren fiktiven Vergütung wegen verschleierten Arbeitseinkommens iSv. § 850h Abs. 2 ZPO (vgl. hierzu BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 40 mwN; 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - Rn. 18, BAGE 126, 137) .

  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 112/23

    Drittschuldnerklage - Insolvenz - Vollstreckungsverbot

    e) Soweit die Ausführungen des Senats in seiner Entscheidung vom 17. September 2009 (- 6 AZR 369/08 - BAGE 132, 125; bestätigt durch BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 40, BAGE 145, 163) dahin zu verstehen sein sollten, dass das Pfändungspfandrecht durch die Insolvenzeröffnung nach § 89 Abs. 1 InsO endgültig untergeht und nicht nur für die Dauer des Insolvenzverfahrens nicht mehr durchgesetzt werden kann, stellt er klar, dass sich diese Ausführungen nur auf die zwischenzeitlich aufgehobene Bestimmung des § 114 Abs. 3 InsO bezogen, und schließt sich im Übrigen der dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an.
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 304/18

    Betriebliche Altersversorgung - Übergang von Nebenrechten

  • BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19

    Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe

  • LAG Hessen, 30.06.2015 - 8 Sa 380/14

    Ermittlung der fiktiven angemessenen Vergütung i.S. von § 850h Abs. 2 S. 1 ZPO

  • BFH, 12.07.2023 - XI R 41/20

    Widerspruch gegen eine Gutschrift und Widerruf des Verzichts auf die

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 2 Sa 426/17

    Pfändung von Arbeitseinkommen - Ehegattenunterhalt - verschleiertes

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1055/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf beamtenrechtliche Ausgleichszulagen

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
  • OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 1186/19

    Geldwerter Vorteil bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 519/15

    Insolvenzverfahren - verschleiertes Arbeitseinkommen

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