Rechtsprechung
BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 572/16 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis
- IWW
§ 251 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 275 Abs. 1, Abs. 4, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2, § 249 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 4 BUrlG, § 251 Abs 1 BGB
Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis - Wolters Kluwer
Nicht gewährter Urlaub als Schadensersatzanspruch in Form von Ersatzurlaub; Ersatzurlaub als verfallener Urlaubsanspruch; Abgeltung des Ersatzurlaubs nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes
- Betriebs-Berater
Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis
- hensche.de
Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltung, Ersatzurlaub
- bag-urteil.com
Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein entgeltlicher Abgeltungsanspruch für (Ersatz-) Urlaubsanspruch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgeltung von Ersatzurlaub; Altersteilzeit - Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis
- rechtsportal.de
Nicht gewährter Urlaub als Schadensersatzanspruch in Form von Ersatzurlaub
- datenbank.nwb.de
Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nicht gewährte Urlaubstage - im bestehenden Arbeitsverhältnis
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitsrecht - Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährten Erholungsurlaubs während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Schadensersatz wegen nicht gewährten Urlaubs in Freistellungsphase
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Urlaubsabgeltung im laufenden Arbeitsverhältnis
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Keine Abgeltung von Urlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis
- bblaw.com (Kurzinformation)
Schadensersatz wegen nicht gewährter Urlaubstage
- fgvw.de (Kurzinformation)
Nicht gewährter Urlaub: Kein finanzieller Ersatz vor Ende des Arbeitsverhältnisses
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Änderung der Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch auf Abgeltung von Ersatzurlaub während Freistellungsphase nach Beendigung der Arbeitsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses - Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Freistellungsphase
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden Arbeitsverhältnis
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 09.02.2016 - 16 Ca 5351/15
- LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 463/16
- BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 572/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 2638
- ZIP 2017, 2072
- MDR 2017, 1252
- NZA 2017, 1056
- BB 2017, 2238
- NZA-RR 2017, 526
Wird zitiert von ... (15)
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15
Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers
Für eine Anwendung des § 251 Abs. 1 BGB bleibt kein Raum (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 11 ff., BAGE 159, 106) .Jedoch trat, wenn sich der Arbeitgeber mit der Urlaubsgewährung in Verzug befand, gemäß § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2 und § 249 Abs. 1 BGB an die Stelle des im Verzugszeitraum verfallenen Urlaubs ein Schadensersatzanspruch, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hatte (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 12, BAGE 159, 106) und - mit Ausnahme des Fristenregimes (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 - Rn. 24) - hinsichtlich Inanspruchnahme und Abgeltung den Modalitäten des verfallenen Urlaubs unterlag (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 13, aaO) .
- BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen
Insoweit kommt (auch) ein bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugeltender Ersatzurlaubsanspruch in Betracht (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 12 ff., BAGE 159, 106) .b) Der Anspruch auf Urlaub und Ersatzurlaub entsteht mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 15, BAGE 159, 106) und kann frühestens zu diesem Zeitpunkt fällig sein.
- BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt …
Es handelt sich bei der Urlaubsabgeltung um einen besonders geregelten Fall des Leistungsstörungsrechts (vgl BAG Urteil vom 16.5.2017 - 9 AZR 572/16 - NJW 2017, 2638, 2639) .
- BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17
Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang
a) Hat der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch gemäß § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2 und § 249 Abs. 1 BGB in einen Schadensersatzanspruch um, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hat (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 12, BAGE 159, 106) .ff) Der im Verzugszeitraum verfallene Anspruch auf 18 Urlaubstage wandelte sich in einen Schadensersatzanspruch des Klägers um, der in gleichem Umfang die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hatte (st. Rspr., zB BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 12, BAGE 159, 106;… 12. April 2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 14;… 19. Januar 2016 - 9 AZR 507/14 - Rn. 21) .
Schadensersatz im Wege der Naturalrestitution für den infolge Verzugs des Arbeitgebers verfallenen Urlaubsanspruch erhält der Arbeitnehmer mit der Entstehung eines Ersatzurlaubsanspruchs, der den Fortbestand des Anspruchs auf bezahlte Freistellung zu den bisherigen Bedingungen zum Inhalt hat und - mit Ausnahme des Fristenregimes (…vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 - Rn. 24) - hinsichtlich Inanspruchnahme und Abgeltung den Modalitäten des verfallenen Urlaubsanspruchs unterliegt (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 13, BAGE 159, 106) .
Er ist deshalb nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 11 f., BAGE 159, 106) .
Der Abgeltungsanspruch des Klägers entstand erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des 12. April 2016 (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 15, BAGE 159, 106) .
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16
Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers
Jedoch trat, wenn sich der Arbeitgeber mit der Urlaubsgewährung in Verzug befand, gemäß § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2 und § 249 Abs. 1 BGB an die Stelle des im Verzugszeitraum verfallenen Urlaubs ein Schadensersatzanspruch, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hatte (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 12, BAGE 159, 106) und - mit Ausnahme des Fristenregimes (…vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 - Rn. 24) - hinsichtlich Inanspruchnahme und Abgeltung den Modalitäten des verfallenen Urlaubs unterlag (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 13, aaO) . - ArbG Aachen, 22.03.2018 - 2 Ca 706/17
Erholungsurlaub in der Passivphase der Altersteilzeit
Zudem sei nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 9 AZR 572/16 vom 16. Mai 2017 für die Passivphase Urlaubsabgeltung zu zahlen, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden könne.Zwar lässt die vom Kläger angeführte Entscheidung des BAG vom 16. Mai 2017 9 AZR 572/16 nicht unmittelbar den Schluss, dass auch für die Passivphase Urlaubsabgeltung zu zahlen ist.
"Die Klägerin hat mit Beendigung der Arbeitsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Abgeltung von Ersatzurlaub nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 BUrlG [...] die für die Abgeltung von Ersatzurlaub erforderliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien [ist] nicht eingetreten" (BAG, Urteil vom 16. Mai 2017, 9 AZR 572/3. Rn. 14, 3. NZA 2017, 1056).
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16
Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung
Der Kläger ist jedoch nicht mehr zur Arbeitsleistung verpflichtet, weil er die Arbeitsleistung bereits während der Arbeitsphase erbracht hat (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 15, BAGE 159, 106) .Jedoch trat, wenn sich der Arbeitgeber mit der Urlaubsgewährung in Verzug befand, gemäß § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2 und § 249 Abs. 1 BGB an die Stelle des im Verzugszeitraum verfallenen Urlaubs ein Schadensersatzanspruch, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hatte (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 12, BAGE 159, 106) und - mit Ausnahme des Fristenregimes (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 - Rn. 24) - hinsichtlich Inanspruchnahme und Abgeltung den Modalitäten des verfallenen Urlaubs unterlag (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 13, aaO) .
- LAG Düsseldorf, 13.07.2018 - 6 Sa 272/18
Entstehung des Urlaubsanspruchs während der Freistellungsphase einer …
aa) Hat der Arbeitgeber einen vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, so wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichteten Schadenersatzanspruch um (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG v. 16.05.2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 12, juris;… BAG v. 12.04.2016 - 9 AZR 659/14 - Rn. 14, juris; BAG v. 06.08.2013 - 9 AZR 956/11 - juris).Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht sodann nach den Vorgaben des § 7 Abs. 4 BUrlG ein Abgeltungsanspruch (BAG v. 16.05.2017 - 9 AZR 572/16 - juris).
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 278/16
Urlaubsabgeltung - Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs - …
Jedoch trat, wenn sich der Arbeitgeber mit der Urlaubsgewährung in Verzug befand, gemäß § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2 und § 249 Abs. 1 BGB an die Stelle des im Verzugszeitraum verfallenen Urlaubs ein Schadensersatzanspruch, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hatte (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 12, BAGE 159, 106) und - mit Ausnahme des Fristenregimes (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 - Rn. 24) - hinsichtlich Inanspruchnahme und Abgeltung den Modalitäten des verfallenen Urlaubs unterlag (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 13, aaO) . - BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18
Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wandelt sich der Urlaubsanspruch nach § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2 und § 249 Abs. 1 BGB in einen Schadensersatzanspruch um, der auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichtet ist, wenn der Arbeitgeber den rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt und der Urlaub aufgrund seiner Befristung verfällt (st. Rspr., vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 572/16 - Rn. 12 mwN, BAGE 159, 106) . - BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16
Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K
- BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16
Ausschlussfrist des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBTV - Beendigung des …
- LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17
1. Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 5 Sa 1709/18
Keine Urlaubsabgeltung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund befristeter …
- ArbG Krefeld, 25.04.2018 - 3 Ca 1944/17
Urlaubsabgeltung, tarifvertraglicher Mehrurlaub, Verfall, krankheitsbedingte …
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