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BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 212/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundesarbeitsgericht
Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - "Kollektivvereinbarungsoffenheit"
- IWW
§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Keine Erfassung von Haustarifverträgen bei arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf Flächentarifverträge; Keine Auslegung einer Bezugnahmeklausel durch Kollektivvereinbarungsoffenheit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Differenzierung zwischen Tarifvertragsoffenheit ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 1
Keine Erfassung von Haustarifverträgen bei arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf Flächentarifverträge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bag-urteil.com (Tenor)
Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 996/13
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1129/14
- BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 212/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15
Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - …
Auszug aus BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 212/15
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 209/15 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 209/15 -, ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe.