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   BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75   

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BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75 (https://dejure.org/1976,381)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1976 - 3 AZR 1/75 (https://dejure.org/1976,381)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 (https://dejure.org/1976,381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes - Begründung der Neufestsetzung - Revisionsbegründung - Zahlungsklage - Annahmeverzug des Arbeitgebers - Außerordentliche Kündigung - Wichtiger Grund - Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 125 (Ls.)
  • DB 1976, 2358
  • DB 1977, 360
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.05.1968 - 3 AZR 143/67

    Unrichtige Streitwertfestsetzung - Statthaftigkeit einer Streitwertrevision -

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    Das Landesarbeitsgericht darf den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert nur ändern, wenn sich nach Verkündung des arbeitsgericht liehen Urteils der Streitgegenstand geändert hat ( § 6 9 Abs. 2 ArbGG; Hat das Arbeitsgericht den Streitwert mit mehr als 6.000,- DM angesetzt, dann darf das Landesarbeitsgericht den vom Arbeitsgerict festgesetzten Streitwert ändern, wenn die Streitwertfestsetzung offensichtlich falsch und der richtige Streitwert offensichtlich unter 6.000,- DM liegt; eine solche Neufestsetzung muß es regel mäßig begründen; ändert das Landesarbeitsgericht den Streitwert, ohne daß diese Voraussetzungen gegeben und gewahrt sind, dann ist seine neue Streitwertfestsetzung willkürlich und unbeachtlich. Das Eevisionsgericht hat dann von dem Streitwert auszugehen, den das Arbeitsgericht festgesetzt hatte (im Anschluß an BAG 21, 22 = AP Nr. 20 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).

    Das Revisionsgericht muß wieder von dem Streitwert ausgehen, den das Arbeitsgericht fest gesetzt hatte (BAG 21, 22 [27,28] = AP Nr. 20 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu I 1 c der Gründe]).

  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    Sind mehrere Ansprüche betroffen, so muß zu jeder einzelnen Anspruch dargelegt werden, warum die Entscheidung des Berufungsgerichts für unrichtig gehalten wird (BAG 2, 58 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 2, 58 [59] = AP Nr. 2 zu § 554- ZPO [zu I der Gründe]) muß sich die Revisionsbegründung gemäß § 554- ZPO zwar mit allen angefochtenen Teilen des Urteils befassen.

  • BAG, 09.10.1954 - 2 AZR 313/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz bei Anwendung

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    Das Revisionsgericht muß wieder von dem Streitwert ausgehen, den das Arbeitsgericht fest gesetzt hatte (BAG 21, 22 [27,28] = AP Nr. 20 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu I 1 c der Gründe]).
  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74

    Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    In zwei Urteilen (vom 17« August 1972 - BAG 24, 383 [396 f.] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu II 2 c der Gründe] - und vom 10. April 1973 - 2 AZR 113/74 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu 4 der Gründe]) hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die unterstützende Anknüpfung an weiter zurückliegende Vorfälle bei einer fristlosen Kündigung dann für möglich gehalten, wenn sich auch in den letzten zwei Wochen vor der Kündigung Vorfälle ereigneten bzw. dem beklagten Arbeitgeber bekanntgeworden sind, die ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bilden, die zu einem Gesamt verbalten zusammengefaßt werden können.
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    In zwei Urteilen (vom 17« August 1972 - BAG 24, 383 [396 f.] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu II 2 c der Gründe] - und vom 10. April 1973 - 2 AZR 113/74 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu 4 der Gründe]) hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die unterstützende Anknüpfung an weiter zurückliegende Vorfälle bei einer fristlosen Kündigung dann für möglich gehalten, wenn sich auch in den letzten zwei Wochen vor der Kündigung Vorfälle ereigneten bzw. dem beklagten Arbeitgeber bekanntgeworden sind, die ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bilden, die zu einem Gesamt verbalten zusammengefaßt werden können.
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    a) Gemäß § 626 Abs. 1 BGB mußte das Landesarbeitsgericht prüfen, ob ein wichtiger Grund zur Kündigung vorlag; es mußte nicht nur die zur Kürdigung berechtigenden Tatsachen feststellen, 12 - sondern auch unter Berücksichtigung der festgestellten Tatsachen und aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien prüfen, ob dem Beklagten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zuzumuten war- Die Frage, ob der Tatsachenrichter diese Zumutbarkeitserwägung vollständig vorgenommen hat, gehört zum materiellen Recht und muß von der Revisionsinstanz ohne formelle Rüge überprüft werden (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB [zu I der Gründe]; BAG 9, 263 [265 f.] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu III 2 und III 3 der Gründe]).
  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 143/62

    Fürsorgepflicht - Kündigung - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    Unter der Geltung des alten § 626 BGB war ganz allgemein anerkannt, daß Kündigungsgründe, die zur Zeit des Ausspruchs einer Kündigung schon vorhanden, aber dem Kündigenden nicht bekannt waren, nachträglich zur Begründung der Kündigung angeführt werden konnten (so: BAG 14, 65 [69 ff.] = AP Nr. 50 zu § 626 BGB [zu I 2 der Gründe] mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.01.1968 - 2 AZR 156/66

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - Vergleich

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    Sie entsprach dem vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts in AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953 aufgestellten Grundsatz, daß, sofern in einer Kündigungsschutzklage neben der Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung Gehaltszahlung für die Zeit nach der Kündigung begehrt wird, von beiden Ansprüchen der jeweils höherwertige für den Streitwert maßgeblich ist.
  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 239/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung, Begriff des "wichtigen Grundes",

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75
    a) Gemäß § 626 Abs. 1 BGB mußte das Landesarbeitsgericht prüfen, ob ein wichtiger Grund zur Kündigung vorlag; es mußte nicht nur die zur Kürdigung berechtigenden Tatsachen feststellen, 12 - sondern auch unter Berücksichtigung der festgestellten Tatsachen und aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien prüfen, ob dem Beklagten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zuzumuten war- Die Frage, ob der Tatsachenrichter diese Zumutbarkeitserwägung vollständig vorgenommen hat, gehört zum materiellen Recht und muß von der Revisionsinstanz ohne formelle Rüge überprüft werden (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB [zu I der Gründe]; BAG 9, 263 [265 f.] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu III 2 und III 3 der Gründe]).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten

    Handelt es sich um gleichartige Verfehlungen (Verspätungen, unentschuldigtes Fehlen), so ist auch hinsichtlich der nach § 626 Abs. 2 BGB verfristeten Kündigungsgründe zu prüfen, ob sie unterstützend zur Rechtfertigung der Kündigung herangezogen werden können; dies ist dann der Fall, wenn die früheren Vorgänge mit den innerhalb der Ausschlußfrist bekannt gewordenen in einem so engen sachlichen Zusammenhang stehen, daß die neuen Vorgänge ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bilden, die zum Anlaß der Kündigung genommen worden sind (ständige Rechtsprechung BAG 17. August 1972 - 2 AZR 359/71 - BAGE 24, 383; 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 37; 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP ArbGG 1953 § 72 Streitwertrevision Nr. 27 = EzA BGB § 626 nF Nr. 47).
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Die Angriffe in der Revisionsbegründung betreffen diesen Teil der angefochtenen Entscheidung auch nicht mittelbar, denn die Frage der Zulässigkeit des Feststellungsantrags hängt in keiner Weise von der Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung ab (vgl. nur BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 36/75 - AP Nr. 57 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Diese Anforderungen können allerdings dann nicht gestellt werden, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs von der Begründetheit eines anderen Anspruchs praktisch unmittelbar abhängt (BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision und BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB - für das Verhältnis von Kündigungsfeststellungsklage und Klage auf Zahlung des Verzugslohns).
  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 3/89

    Internationales Arbeitsrecht: Frage der Anwendbarkeit welchen Arbeitsrechts bei

    Sie entspricht deshalb insoweit nicht der sich aus § 554 ZPO ergebenden Pflicht, die Begründung auf alle Teile des Urteils zu erstrecken, hinsichtlich deren eine Aufhebung beantragt wird, sofern nicht die Begründetheit des einen Anspruchs - hier des Bestehens des Arbeitsverhältnisses auch mit den Beklagten zu 2) bis 4) - von der Begründetheit des anderen Anspruchs - hier der gegen die Beklagte zu 1) gerichteten Feststellungsklage - praktisch unmittelbar abhängt (vgl. BAGE 2, 58, 59 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG Streitwertrevision).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 92 ArbGG 1955 Streit.
  • BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88

    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines

    In einem solchen Fall eines sog. uneigentlichen Eventualverhältnisses kann nach der Rechtsprechung (BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe, für das Verhältnis von Feststellungs- und Zahlungsklage auf Schadenersatz; ferner BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu I 2 der Gründe, für das Verhältnis von Kündigungsfeststellungsklage und Klage aus Verzugslohn) auf eine nähere Begründung zum Zahlungsanspruch verzichtet werden.
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92

    Mutterschutz

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für den Fall der Kündigungsschutzklage und der davon abhängigen Gehaltsansprüche nach § 615 BGB bereits entschieden (Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; vgl. ferner Senatsurteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 772/75

    Arbeitskampf: Rechtswidrigkeit von Streiks zur Durchsetzung

    Es ist unschädlich, daß sich die Revisionsbegründung ausschließlich mit der Kündigungsschutzklage, aber nicht ausdrücklich mit dem Zahlungsantrag (Lohnanspruch) befaßt, der sich ohne weiteres aus einem Annahmeverzug der Beklagten bei Erfolg der Kündigungsschutzklage ergeben würde (vgl. die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - und - 3 AZR 36/75 /( demnächst J AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwert revision und Nr. 57 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

    Dei" Begriff des wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB ist nur dann richtig erkannt und angewandt, wenn alle .vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles beachtet und die Interessen der Parteien vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen sind ( vgl. schon BAG 2, 214- = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 2o7 = AP Nr. 5 aaO; BAG AI3 Nr. 38 aaO; BAG 9, 263 = AP Nr. 4-2 aaO; BAG Urteil vom 1 6 . Juni 1976 - 3 AZR 1 /7 5 -â- > /demnächst J AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision) Ist dies nicht der Fall, so liegt eine vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachtende fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts, nämlich des § 626 Abs. 1 BGB, vor (vgl. BAG Urteil vom 16. Juni 1976, aaO).

  • LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des

    Geschieht dies hinsichtlich eines Anspruches nicht, ist die Beschwerde insoweit unzulässig (BAG, Urteil vom 16.06.1976 - AP ArbGG 1953 § 72 Streitwertrevision Nr. 27; BAG, Beschluss vom 06.12.1994 - AP ArbGG 1979 § 72 a Nr. 32; BAG, Beschluss vom 19.11.2003 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55; BAG, Beschluss vom 11.02.2004 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 3 m.w.N.).
  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 119/92

    Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld nebst Zinsen - Verjährung des Anspruchs -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) muß sich die Revisionsbegründung gemäß § 554 ZPO mit allen angegriffenen Teilen des Urteils befassen.

    Dann müßte die Revisionsbegründung auch auf die Hilfsbegründung eingehen (BAG Urteil vom 16. Juni 1976, a.a.O.).

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86

    Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung - Stillegung einer Betriebsabteilung -

  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 332/91

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 566/82

    Mutterschutz - Feststellung des Beginns der Schwangerschaft

  • LAG Hamm, 29.05.2009 - 7 Sa 1643/08

    Vertretung; Vollmachtsurkunde; Personalleiter; Zurückweisung; unverzüglich; HR

  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91

    Auslösung im Baugewerbe

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 4/84

    Zulässigkeit der Revision bei verschiedenen Streitgegenständen - Ersatzpflicht

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76

    Außerordentliche Kündigung - Teilnahme an rechtswidriger Arbeitsniederlegung -

  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75

    Ausschlußfristen - Kündigung - Angestellter des öffentlichen Dienstes -

  • LAG Hamm, 28.07.2006 - 10 TaBV 12/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung und Eingruppierung, Einleitung des

  • LAG Hessen, 07.12.2021 - 15 Sa 451/21

    Einzelfall einer unwirksamen Kündigung, in dem sich die erkennendes Kammer der

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 109/92

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 762/87

    Arbeitszeit und Vergütung der Rettungssanitäter

  • BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 115/84

    Streitigkeit über die ordentliche und außerordentliche Kündigung eines

  • LAG Nürnberg, 24.05.2000 - 4 Sa 383/99

    Wirkung der Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • LAG Berlin, 12.08.1996 - 9 Sa 47/96

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen unentschuldigten Fernbleibens vom

  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 342/79
  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 15 Sa 44/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Nichtbefolgung einer Weisung; Fortbestand des

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 763/87

    Arbeitszeit und Vergütung der Rettungssanitäter - Durch Bereitschaftsdienstzeiten

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