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   BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75   

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BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75 (https://dejure.org/1976,267)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1976 - 5 AZR 224/75 (https://dejure.org/1976,267)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 (https://dejure.org/1976,267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage - Tarifliche Bestimmung der schriftlichen Geltendmachung innerhalb einer bestimmten Frist - Tarifgebundenheit - Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    TVG § 3 Abs. 3 § 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 74
  • DB 1976, 2261
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75
    Bestimmt ein Tarifvertrag, daß Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen sind, so kann - ge nach Lage des Falles - die Frist hin sichtlich solcher Ansprüche des Arbeitnehmers, die vom Ausgang des Kündigungsprozesses abhängen, durch Erhebung und Durchführung der Kündigungsschutzklage gewahrt werden (im Anschluß an BAG 14, 156 = AP Nr. 23 zu § 615 BGB).

    Mit der vorstehenden Ansicht schließt sich der Senat dem Standpunkt des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAG 14, 156 [161 ff.] = AP Kr. 23 zu § 615 BGB [Bl. 2 E, Bl. 3] an.

  • BAG, 08.01.1970 - 5 AZR 124/69

    Fälligkeit von Lohnansprüchen eines Zeitlohnarbeiters - schriftliche

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75
    Soweit der erkennende Senat selbst früher einen abweichenden Standpunkt vertreten hat (vgl. BAG 22, 241 [243 f.] = AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschluß fristen unter 2 a der Gründe), wird daran nicht mehr festgehalten.
  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71

    Arbeitsvertrag - Tarifliche Ausschlußklausel - PVV - DeliktischerAnspruch -

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75
    Dem läßt sich nicht mit Erfolg entgegenhalten, die Kündigungs schutzklage enthalte keine ausreichende Bezifferung dieser Einzelansprüche, wie sie im allgemeinen für die Geltendmachung von Forderungen im Sinne tariflicher Ausschlußfristen erforderlich ist (vgl. BAG 24, 116 [119 f«] = AP Kr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 der Gründe] m.w.N.).
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75
    Soweit der erkennende Senat selbst früher einen abweichenden Standpunkt vertreten hat (vgl. BAG 22, 241 [243 f.] = AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschluß fristen unter 2 a der Gründe), wird daran nicht mehr festgehalten.
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Meinung angeschlossen: 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 56).

    Unklarheiten dieser Art könnten sich allerdings ausschließlich zu seinen Gunsten auswirken, weil sie die gegen ihn erhobene Forderung verringern; deshalb können sie "zunächst unbeachtet bleiben" und stehen der Erkennbarkeit der Forderung für den Arbeitgeber nicht entgegen (BAG 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 56; 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 59; 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152).

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Erhebung der Kündigungsschutzklage regelmäßig ein ausreichendes Mittel, die Ansprüche, die während des Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen,"geltend zu machen", soweit die einschlägige Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt (BAG Urteile vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - und vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP Nr. 56 und 59 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 30, 135; 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81]= AP Nr. 63 und 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA § 615 BGB Nr. 48, zu B II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - aaO).
  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist jedenfalls für den Bereich der privaten Wirtschaft die Erhebung der Kündigungsschutzklage je nach Lage des Falles ein ausreichendes Mittel die Ansprüche, die während des Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen, "geltend zu machen", sofern die einschlägige Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt (BAG Urteile vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - und vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP Nr. 56 und 59 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 30, 135; 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81]= AP Nr. 63 und 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA § 615 BGB Nr. 48, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Dort wie auch später hat das Bundesarbeitsgericht allerdings mehrfach erkannt, daß eine fristgerecht erhobene Kündigungsschutzklage auch die vom Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses abhängigen Lohnansprüche erfaßt, wenn eine tarifvertragliche Verfallklausel die schriftliche Geltendmachung aller gegenseitigen Ansprüche innerhalb einer Ausschlußfrist verlangt (BAG in ständiger Rechtsprechung: Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP Nr. 114 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP Nr. 46 zu § 615 BGB; Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71 - AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00

    Erholungsurlaub - Geltendmachung - Kündigungsschutzklage - Übertragung

    Richtig ist, daß das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, der Arbeitnehmer wahre mit der Kündigungsschutzklage Ausschlußfristen für die vom Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses abhängigen Vergütungsansprüche, soweit die mündliche oder schriftliche Geltendmachung verlangt werde ( schon 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 56 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 27) .
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG können Fristen tariflicher Ausschlußklauseln, die die schriftliche Geltendmachung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verlangen, in der Regel durch Erhebung und Durchführung der Kündigungsschutzklage gewahrt werden, wenn es sich um Ansprüche handelt, die vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängen und die während des Kündigungsschutzprozesses fällig werden (vgl. BAGE 30, 135 = AP Nr. 63 zu § 4 TV Ausschlußfristen sowie Urteile vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56, vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP Nr. 59 und vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 65, alle zu § 4 TV Ausschlußfristen; Senatsurteil vom 8. August 1986, aa0).
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 621/95

    Ausschlussfrist: schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen

    Für Arbeitsverhältnisse hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP Nr. 114 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; zuletzt Senatsurteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 368/95 - n.v.) angenommen, je nach Lage des Falles könne insoweit die Erhebung einer Kündigungsschutzklage als geeignetes Mittel angesehen werden, die Vergütungsansprüche, die während des Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen, fristwahrend geltend zu machen.

    Zum anderen waren vorliegend die Ansprüche des Klägers mit seinem Weiterbeschäftigungsverlangen der Höhe nach nicht ausreichend bestimmt (vgl. zu diesem Erfordernis BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 -, a.a.O., zu 2 a Abs. 4 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 26.03.1977 - 5 AZR 51/76

    Ausschlußfristen - Geltendmachung von Ansprüchen - Kündigungsschutzklage -

    Der Senat hält jedenfalls für den Bereich der privaten Wirtschaft daran fest, daß die Fristen tariflicher Ausschlußklauseln, die schriftliche Geltendmachung der Ansprüche aus dem Arbeitsver hältnis verlangen, für solche Ansprüche, die vom Ausgang des Kündigungsprozesses abhängen, auch durch Erhebung und Durchführung der Kündigungs schutz kl age gewahrt werden können (Bestätigung des Urteils vom 16.6.1976 - 5 AZR 224/75 -) .

    Der erkennende Senat hat inzwischen durch das dem Landesarbeitsgericht noch nicht bekannte Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - ([demnächst] AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) den entgegengesetzten Standpunkt eingenommen.

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00

    Tarifvertragliche Ausschlußfrist - Klagefrist - schriftliche Ablehnung der

    Dabei wird nicht zwischen Klauseln, die eine formlose Geltendmachung erfordern und Klauseln, die eine schriftliche Zahlungsaufforderung vorsehen, unterschieden (vgl. BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 93 mwN; 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 56 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 27).
  • LAG Hamm, 25.08.1999 - 18 Sa 2197/98

    Ansprüche auf Vergütung nach einem Betriebsübergang; Unzulässigkeit einer Klage

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  • BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80

    Kündigungsschutzklage

  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - 9 Sa 594/96

    Rechtsgrundlage für Rückzahlungsansprüche bei zu Unrecht bezogener

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00

    Erholungsurlaub - Geltendmachung - Kündigungsschutzklage - Übertragung

  • LAG Hamm, 03.06.1998 - 18 Sa 2088/97

    Bestehen von Vergütungsansprüchen ; Allgemeinverbindlichkeitserklärung von

  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75

    Ausschlußfristen - Kündigung - Angestellter des öffentlichen Dienstes -

  • LAG Hamm, 03.06.1998 - 18 Sa 456/97

    Darlegungs- und Beweislast für eine außerordentliche Kündigung;

  • LAG Köln, 18.07.2013 - 10 Sa 852/12

    Tarifvertrag, Ausschlussfrist, Rechtskraft

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 368/95

    Klage eines entlassenen Pförtners auf Zahlung rückständigen Arbeitslohns nach

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.10.1990 - 1 Sa 160/90

    Annahmeverzug; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Rechtsnachfolger; Wirksamkeit;

  • LAG Hamm, 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97

    Arbeitsverhältnis: Nichtübernahme eines heroinabhängigen Auszubildenden nach

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.1995 - 9 (6) Sa 1315/94

    Abfindung; Tarifvertrag; Soziale Absicherung; Sozialplanabfindung; Waldarbeiter;

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.10.1987 - 6 Sa 348/87

    Wahrung der Ausschlussfrist durch Erhebung der Kündigungsschutzklage;

  • LAG Berlin, 22.03.2002 - 6 Sa 2314/01

    Verwirkung; Ausschlussfrist; Auskunft über Zwischenverdienst; Rechtmäßigkeit

  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - ) Sa 594/96
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 653/00
  • LAG Nürnberg, 25.02.2000 - 8 Sa 128/99

    Annahmeverzug des Arbeitgebers

  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84

    Annahmeverzugslohn und tarifliche Ausschlussfrist - Ordentliche Kündigung wegen

  • BAG, 13.02.1979 - 6 AZR 1108/77

    Urlaubsanspruch - Ablauf des Kalenderjahres - Alljährliche Inanspruchnahme des

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 573/00
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 580/00
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 651/00
  • LAG Hamm, 28.01.1999 - 16 Sa 2357/97
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.1996 - 2 Sa 1267/95

    Wahrung der Ausschlussfrist bei rückwirkender Geltendmachung von Ansprüchen aus

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 151/86

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung im Anschluss an eine unwirksame

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.10.1987 - 6 Sa 349/87

    Wahrung der Ausschlussfrist durch Erhebung der Kündigungsschutzklage;

  • OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84

    Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten aus dem Anwaltsvertrag

  • BAG, 09.04.1981 - 6 AZR 501/78
  • ArbG Hamburg, 29.04.1977 - 10 Ca 638/76
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