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   BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 929/08   

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BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 929/08 (https://dejure.org/2010,18886)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2010 - 4 AZR 929/08 (https://dejure.org/2010,18886)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 4 AZR 929/08 (https://dejure.org/2010,18886)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 16.06.2010, 4 AZR 928/08.

  • Bundesarbeitsgericht

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer Abteilung des BND von Pullach nach Berlin - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer Abteilung des BND von Pullach nach Berlin - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Tarifvertrags über Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (UmzugsTV) auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer Abteilung des BND von Pullach nach ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer Abteilung des BND von Pullach nach Berlin; Sachfremde Differenzierung zwischen zwei Gruppen von Mitarbeitern wegen des Versetzungszeitpunkts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 A 4.07

    Dienstrechtliches Begleitgesetz; personelle Maßnahmen; Teilverlegung; Verlagerung

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 929/08
    Daraus ergibt sich, dass der gesetzliche Begriff des "Zusammenhangs" iSv. § 1 Satz 2 DBeglG eng auszulegen ist, da er von vornherein nur vereinigungsbedingte Umzugssachverhalte mit eng begrenztem Personenkreis erfassen wollte und nicht jede Verlegung einer Behörde an den neuen Parlaments- und Regierungssitz Berlin (BVerwG 26. März 2009 - BVerwG 2 A 4.07 - Rn. 19, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 42).

    Die Verlegung eines Teiles des Bundesnachrichtendienstes von Pullach nach Berlin weise nicht den vom Gesetz geforderten Zusammenhang mit der Verlegung des Parlaments- und Regierungssitzes von Bonn nach Berlin auf (26. März 2009 - BVerwG 2 A 4.07 - Rn. 21, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 42).

    Das auf den Zeitablauf zurückzuführende "Verflüchtigen" oder "Minimieren" eines Zusammenhangs mit der Hauptstadtverlagerung mit der Folge, dass ab einem bestimmten Grad von "Verflüchtigung" ein zuvor gegebener rechtlicher Zusammenhang nicht mehr gegeben bzw. nicht mehr "darstellbar" sei, ist bildkräftig, aber jedenfalls ohne jede nähere Konkretisierung nicht tauglich, einen einmal begründeten Anspruch zu beseitigen (so auch für das öffentliche Dienstrecht BVerwG 26. März 2009 - BVerwG 2 A 4.07 - Rn. 20, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 42, wonach es keine irgendwie geartete Rechtsfigur des allmählich abklingenden Rechts gebe, die zur Unanwendbarkeit einer zunächst anwendbaren Rechtsnorm ohne Tätigwerden des Normgebers führe).

    c) Gegen dieses Ergebnis spricht auch nicht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2009 (- BVerwG 2 A 4.07 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 42), in dem - wie hier - die Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendbarkeit des DBeglG auf den Umzug des BND wegen des fehlenden Zusammenhangs mit der Verlegung des Parlaments- und Regierungssitzes von Bonn nach Berlin verneint wurden, aber auch ein Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG abgelehnt wurde.

  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 4.00

    Dienstrechtliches Begleitgesetz; personelle Maßnahmen; Teilverlegung; Umsetzung;

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 929/08
    Der im Gesetz geforderte Zusammenhang der Maßnahme mit der Verlegung der Behörde oder Einrichtung kann sich dagegen nicht aus dem Inhalt der Tätigkeit ergeben, sondern nur aus dem "verlagerungsbedingten" Ortswechsel (BVerwG 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Rn. 26, ZBR 2001, 410, 411).

    Wenn dies nach der Anordnung des Bundeskanzlers künftig in verstärktem Maße der Fall sein soll, so beruht diese organisatorische Entscheidung jedenfalls nicht unmittelbar auf der Verlegung des Sitzes der Bundesregierung von Bonn nach Berlin" (BVerwG 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Rn. 24, ZBR 2001, 410, 411).

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 929/08
    Zum anderen ist diese Rechtsprechung vor allem am Beispiel der betrieblichen Übung entwickelt worden, die den Rückschluss aus einer mehrfachen gleichförmigen Leistungsgewährung auf einen Rechtsbindungswillen zur Begründung eines vertraglichen Anspruchs voraussetzt (vgl. nur BAG 20. September 2000 - 5 AZR 20/99 - AP BMT-G II § 8 Nr. 1; 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - ZTR 2002, 544; 18. August 1988 - 6 AZR 361/86 - BAGE 59, 224, 232 f.).
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 929/08
    Abgesehen davon, dass es im Vortrag der Beklagten jeder Konkretisierung einer auch nur haushaltsrechtlich relevanten Entscheidung eines zuständigen Gremiums sowie der Darstellung von deren Auswirkungen mangelt, wäre eine solche auch grundsätzlich nicht in der Lage, unmittelbar in die Rechtsbeziehung des öffentlichen Arbeitgebers zu seinen Arbeitnehmern einzugreifen (BAG 15. November 1989 - 7 AZR 601/88 - zu III 2 a der Gründe; 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 - BAGE 51, 113, 118; 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - BAGE 37, 283, 293 f.).
  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05

    Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 929/08
    Das Beamtenverhältnis dagegen stellt eine durch Verwaltungsakt begründete öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung dar, die allgemein durch Gesetz geregelt wird (BAG 15. November 2005 - 9 AZR 209/05 - Rn. 41 mwN, AP BAT § 50 Nr. 18).
  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 639/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Anwendung des BAT-O im gesamten Bundesgebiet -

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 929/08
    Stellt der Arbeitgeber in einer solchen Situation die rechtsgrundlos erbrachten Zahlungen ein und ergreift alle rechtlichen Möglichkeiten zur Korrektur seines Irrtums, zB die Rückforderung der bereits erbrachten Leistungen von den in der Vergangenheit begünstigten Arbeitnehmern, ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kein Raum (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219; 24. Juni 1999 - 6 AZR 639/97 - zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 929/08
    Stellt der Arbeitgeber in einer solchen Situation die rechtsgrundlos erbrachten Zahlungen ein und ergreift alle rechtlichen Möglichkeiten zur Korrektur seines Irrtums, zB die Rückforderung der bereits erbrachten Leistungen von den in der Vergangenheit begünstigten Arbeitnehmern, ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kein Raum (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219; 24. Juni 1999 - 6 AZR 639/97 - zu II 2 c der Gründe).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 929/08
    Wenn der Staat sich privatrechtlicher Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient und in diesem Zusammenhang arbeitsvertragliche Beziehungen eingeht, gelten die rechtsgeschäftlichen Grundsätze auch für ihn als Arbeitgeber (BVerfG 2. März 1993 - 1 BvR 1213/85 - BVerfGE 88, 103).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 20/99

    Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit und Dienstplan

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 929/08
    Zum anderen ist diese Rechtsprechung vor allem am Beispiel der betrieblichen Übung entwickelt worden, die den Rückschluss aus einer mehrfachen gleichförmigen Leistungsgewährung auf einen Rechtsbindungswillen zur Begründung eines vertraglichen Anspruchs voraussetzt (vgl. nur BAG 20. September 2000 - 5 AZR 20/99 - AP BMT-G II § 8 Nr. 1; 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - ZTR 2002, 544; 18. August 1988 - 6 AZR 361/86 - BAGE 59, 224, 232 f.).
  • BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 361/86

    Anspruch auf Weiterzahlung einer monatlichen Zulage - Anspruchsausschluss für

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 929/08
    Zum anderen ist diese Rechtsprechung vor allem am Beispiel der betrieblichen Übung entwickelt worden, die den Rückschluss aus einer mehrfachen gleichförmigen Leistungsgewährung auf einen Rechtsbindungswillen zur Begründung eines vertraglichen Anspruchs voraussetzt (vgl. nur BAG 20. September 2000 - 5 AZR 20/99 - AP BMT-G II § 8 Nr. 1; 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - ZTR 2002, 544; 18. August 1988 - 6 AZR 361/86 - BAGE 59, 224, 232 f.).
  • BAG, 15.11.1989 - 7 AZR 601/88

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Abdingbarkeit der Anwendung des Art. 1 § 1 Abs. 1

  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 632/84

    Arbeitsentgelt: Annahme einer betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94

    Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 24/07

    Übertarifliche Ausgleichszahlung - Gleichbehandlung

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 4/02

    Pflichtstundenermäßigung für ältere Lehrkräfte - Ungleichbehandlung der

  • LAG München, 17.06.2008 - 6 Sa 16/08

    Versetzung

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 486/08

    Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

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