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   BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 281/20   

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https://dejure.org/2021,17296
BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 281/20 (https://dejure.org/2021,17296)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2021 - 6 AZR 281/20 (https://dejure.org/2021,17296)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 6 AZR 281/20 (https://dejure.org/2021,17296)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zuordnung eines Beschäftigten gem. § 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD-V zur Aufstiegsentgeltgruppe; Garantiebetrag als Ausgleich der Differenz zwischen Ausgangs- und Aufstiegsentgeltgruppe für die Dauer der Stufenlaufzeit

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Garantiebetrag im Tarifbereich der VKA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Garantiebetrag im Tarifbereich der VKA; zusätzliche Zahlung zur Ausgangsentgeltgruppe

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung - Garantiebetrag im Tarifbereich der VKA; zusätzliche Zahlung zur Ausgangsentgeltgruppe

  • datenbank.nwb.de

    Garantiebetrag im Tarifbereich der VKA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Garantiebetrag im Tarifbereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 1360
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17

    Stufenzuordnung im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens -

    Auszug aus BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 281/20
    Daraus folgt zugleich, dass der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit noch nicht das Entgelt der Aufstiegsentgeltgruppe erhält, sondern weiter ein (dynamisiertes) Entgelt in Höhe seines bisherigen Tabellenentgelts zuzüglich des Garantiebetrags (zu der inhaltsgleichen Regelung in § 16 Abs. 3 Satz 2 KDVO BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 38 mwN) .

    Vielmehr sollte der höhergruppierte Arbeitnehmer durch einen monatlichen Garantiebetrag einen zusätzlichen Mindestentgeltgewinn erhalten (BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 38 mwN) .

  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

    Auszug aus BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 281/20
    Das ergibt die Auslegung der Tarifnorm (zu den für Tarifverträge maßgeblichen Auslegungsgrundsätzen BAG 11. November 2020 - 4 AZR 210/20 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

    Auszug aus BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 281/20
    Das für Höhergruppierungen bis einschließlich 28. Februar 2017 geltende Regelungskonzept, welches keine stufengleiche, sondern eine betragsgemäße Stufenzuordnung vorsah, hatte zur Folge, dass die Beschäftigten Gefahr liefen, durch die Höhergruppierung Entgeltnachteile zu erleiden (ausführlich zur inhaltsgleichen Regelung des § 17 Abs. 4 TV-L BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 21 f. mwN) .
  • LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19

    TVöD ; Garantiebetrag; Auffüllbetrag; Anrechnung; Mindestentgelt + Gewinn

    Auszug aus BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 281/20
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Dezember 2019 - 6 Sa 961/19 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    In der Folge nimmt der Garantiebetrag seither nicht mehr an allgemeinen Entgelterhöhungen teil (BAG 29. Juni 2022 - 6 AZR 411/21 - Rn. 18; 16. Juni 2021 - 6 AZR 281/20 - Rn. 14) .

    Damit ist als monatliche Bruttoentgeltdifferenz der (statische) Garantiebetrag, mindestens aber die Differenz zwischen dem (dynamisierten) Tabellenentgelt der Ausgangsentgeltgruppe und dem (dynamisierten) Tabellenentgelt der Aufstiegsentgeltgruppe zu zahlen (BAG 16. Juni 2021 - 6 AZR 281/20 - aaO) .

    Ob die ermittelte Entgeltdifferenz zwischen der Ausgangsentgeltgruppe und der Aufstiegsentgeltgruppe den Garantiebetrag unterschreitet und der Beschäftigte deshalb diesen Betrag weiterhin beanspruchen kann, ist insbesondere nach Tarifentgelterhöhungen jeweils zu überprüfen (BAG 29. Juni 2022 - 6 AZR 411/21 - Rn. 19; 16. Juni 2021 - 6 AZR 281/20 - aaO) .

  • BAG, 29.06.2022 - 6 AZR 411/21

    Garantiebetrag - Endstufe der Entgeltgruppe - TVöD (VKA)

    Allerdings erhielt der Beschäftigte nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT aF "anstelle" des Unterschiedsbetrags zwischen dem bisherigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt der Aufstiegsentgeltgruppe einen - abhängig von der Entgeltgruppe betragsmäßig variierenden - fixen Garantiebetrag, wenn die Entgeltdifferenz zwischen der Ausgangsentgeltgruppe und der Aufstiegsentgeltgruppe einen bestimmten Wert, nämlich diesen Garantiebetrag, unterschritt (BAG 16. Juni 2021 - 6 AZR 281/20 - Rn. 14) .

    des seit dem 1. März 2017 statischen Garantiebetrags (BAG 16. Juni 2021 - 6 AZR 281/20 - Rn. 14) .

    Nach diesem Regime erhält der höhergruppierte Beschäftigte, der Anspruch auf den Garantiebetrag hat, ein Entgelt, das über dem seiner neuen Entgeltgruppe und -stufe liegt (BAG 16. Juni 2021 - 6 AZR 281/20 - Rn. 14) .

    Das entsprach dem Grundgedanken der finanziellen Belohnung der Übernahme höherwertiger Tätigkeiten, der bereits dem Regelungskonzept der betragsgemäßen Höhergruppierung zugrunde lag (vgl. BAG 16. Juni 2021 - 6 AZR 281/20 - Rn. 15; 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 38 mwN) .

    Zwar wird der Garantiebetrag als solcher durch allgemeine Tariferhöhungen nicht gekürzt, allerdings verringert sich die Differenz zum Tabellenentgelt der Aufstiegsentgeltgruppe - der sog. Auffüllbetrag - stetig, bis sie aufgebraucht ist (vgl. BAG 16. Juni 2021 - 6 AZR 281/20 - Rn. 15) .

  • LAG Sachsen, 27.03.2023 - 2 Sa 194/21

    Eingruppierung - Stufenzuordnung - Benachteiligungsverbot - Elternzeit

    Aufgrund der Überleitungsvorschriften steht der Klägerin die Vergütung wie im Tenor aufgenommen zu (zum Auseinanderfallen von eingruppierungsrechtlicher Situation und Vergütung nach der Ausgangsentgeltgruppe zuzügl. Garantiebetrag in Fällen wie dem vorliegenden: BAG, Urteil vom 16.06.2021, Az. 6 AZR 281/20, juris).

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.06.2021 (Az. 6 AZR 281/20, juris) ist der Garantiebetrag auf das Entgelt der Ausgangsentgeltgruppe zu zahlen.

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