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   BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 153/97   

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https://dejure.org/1998,34114
BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 153/97 (https://dejure.org/1998,34114)
BAG, Entscheidung vom 16.07.1998 - 8 AZR 153/97 (https://dejure.org/1998,34114)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 8 AZR 153/97 (https://dejure.org/1998,34114)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 153/97
    Nach alledem läßt sich auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Beklagten in der Revisionsinstanz nicht feststellen, der Kläger habe in repressiver oder schädigender Form sein Amt als DIB zu Lasten der betroffenen Bürger ausgeübt, was als Indiz für eine Nichteignung im heutigen öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland gewertet werden könnte (vgl. dazu BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140, 156 f. = AP Nr. 44 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu C I 3 b bb der Gründe).
  • LAG Sachsen, 22.11.1996 - 3 Sa 1148/95

    Rechtswirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen mangelnder

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 153/97
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 22. November 1996 - 3 Sa 1148/95 -aufgehoben.
  • BAG, 30.08.1995 - 2 AZR 692/94

    Streit um die Kündigung einer Schuldirektorin wegen mangelnder persönlicher

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 153/97
    Ein Eignungsmangel im Sinne des Abs. 4 Ziff. 1 EV ist damit nicht verbunden (vgl. Urteil des Senats vom 12. Dezember 1996 - 8 AZR 219/95 -;, n.v., zu B III 1 a der Gründe; Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 30. August 1995 - 2 AZR 692/94 -;, n.v., zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 12.12.1996 - 8 AZR 219/95
    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 153/97
    Ein Eignungsmangel im Sinne des Abs. 4 Ziff. 1 EV ist damit nicht verbunden (vgl. Urteil des Senats vom 12. Dezember 1996 - 8 AZR 219/95 -;, n.v., zu B III 1 a der Gründe; Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 30. August 1995 - 2 AZR 692/94 -;, n.v., zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 169/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Mangelnde persönliche Eignung -

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 153/97
    Auf die vom Landesarbeitsgericht zugelassene Revision des Beklagten hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die zweitinstanzliche Entscheidung durch Urteil vom 26. Juli 1995 (2 AZR 169/94 -) aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast

    Auszug aus BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 153/97
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Prüfung, ob eine mangelnde persönliche Eignung im Sinne des Abs. 4 Ziff. 1 EV besteht, eine umfassende Einzelfallprüfung verlangt und im Rahmen der Gesamtwürdigung die Ausübung bestimmter Aufgaben in der früheren DDR nur dann belastend gewertet, wenn der Arbeitnehmer nicht nur kurzfristig Funktionen wahrgenommen hatte, aufgrund derer er in herausgehobener Position oder überwiegend an der ideologischen Umsetzung der Ziele der SED mitzuwirken hatte (vgl. Senatsurteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - BAGE 76, 323 = AP Nr. 22 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).
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