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   BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13   

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https://dejure.org/2014,23420
BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13 (https://dejure.org/2014,23420)
BAG, Entscheidung vom 16.07.2014 - 10 AZR 242/13 (https://dejure.org/2014,23420)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 (https://dejure.org/2014,23420)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 4 Abs 1 EntgFG, § 4 Abs 4 EntgFG, § 3 Abs 1 EntgFG, § 12 EntgFG
    Arbeitszeitkonto - Tarifvertrag - Entgeltfortzahlung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Behandlung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei Verlängerung der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung; Entstehung eines Arbeitszeitguthabens

  • bag-urteil.com

    Arbeitszeitkonto - Tarifvertrag - Entgeltfortzahlung

  • Betriebs-Berater

    Arbeitszeitkonto - Gutschrift der tariflichen Arbeitszeit

  • rewis.io

    Arbeitszeitkonto - Tarifvertrag - Entgeltfortzahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeitkonto; tarifliche Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Behandlung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei Verlängerung der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Behandlung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei Verlängerung der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abweichende tarifliche Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltfortzahlung und Arbeitszeitkonto

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitszeitkonto - tarifliche Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann in einem Tarifvertrag in engen Grenzen abweichend vom EFZG geregelt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 499
  • BB 2014, 2292
  • DB 2014, 2176
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 346/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Zeitfaktor

    Auszug aus BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13
    Für die Entgeltfortzahlung ist maßgeblich, welche Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen ist (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 110, 90) .

    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des der Entgeltfortzahlung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 der Gründe mwN, BAGE 110, 90; vgl. auch BT-Drs. 12/5798 S. 26) .

    Die Gestaltungsmacht der Tarifvertragsparteien findet dort ihre Grenze, wo der Anspruch auf Entgeltfortzahlung in seiner Substanz angetastet wird (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 110, 90) .

    Insbesondere sind die Tarifvertragsparteien an den Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung (100 %) im Krankheitsfall gebunden (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - aaO) .

    Für die Ermittlung der ausgefallenen Arbeitszeit muss aber nicht die individuelle Arbeitszeit maßgeblich sein, es kann vielmehr auch auf die betriebsübliche oder die regelmäßig tarifliche Arbeitszeit abgestellt werden (BAG 19. Januar 2010 - 9 AZR 426/09 - Rn. 57; 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a bb der Gründe, BAGE 110, 90) .

    Eine Bezugnahme auf die tarifliche Arbeitszeit ist sachlich begründet (BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 18; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 4 der Gründe, BAGE 110, 90) .

  • BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 975/08

    Tarifvertragliche Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13
    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des der Entgeltfortzahlung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 der Gründe mwN, BAGE 110, 90; vgl. auch BT-Drs. 12/5798 S. 26) .

    Für die Ermittlung der ausgefallenen Arbeitszeit muss aber nicht die individuelle Arbeitszeit maßgeblich sein, es kann vielmehr auch auf die betriebsübliche oder die regelmäßig tarifliche Arbeitszeit abgestellt werden (BAG 19. Januar 2010 - 9 AZR 426/09 - Rn. 57; 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a bb der Gründe, BAGE 110, 90) .

    Eine Bezugnahme auf die tarifliche Arbeitszeit ist sachlich begründet (BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 18; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 4 der Gründe, BAGE 110, 90) .

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13
    Zwischen den Parteien besteht keine Unklarheit, wie die Gutschrift erfolgen soll (vgl. zu dieser Anforderung: BAG 21. März 2012 - 5 AZR 676/11 - Rn. 16 mwN, BAGE 141, 88) .
  • LAG Niedersachsen, 10.12.2012 - 10 Sa 230/12
    Auszug aus BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. Dezember 2012 - 10 Sa 230/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13
    Da Gutschriften auf einem Arbeitszeitkonto nur eine andere Form von Entgelt sind, das lediglich nicht (sofort) ausgezahlt, sondern verrechnet wird, sind im Krankheitsfall grundsätzlich auch Zeitgutschriften zu gewähren, unabhängig davon, ob das Arbeitsentgelt verstetigt ausgezahlt wird (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - zu II 3 der Gründe; 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 256) .
  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Unentgeltliche Nacharbeit; Kürzung des

    Auszug aus BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13
    Arbeitszeit iSd. § 4 Abs. 4 EFZG meint dabei diejenige Arbeitszeit, für die der Arbeitnehmer in dem Zeitraum nach § 3 Abs. 1 EFZG Arbeitsentgelt bekommen hätte, wenn er nicht an der Arbeitsleistung verhindert gewesen wäre, sondern gearbeitet hätte (BAG 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - zu I 3 a bb der Gründe, BAGE 99, 112) .
  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 426/09

    Berechnung von Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen im Schichtrhythmus -

    Auszug aus BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13
    Für die Ermittlung der ausgefallenen Arbeitszeit muss aber nicht die individuelle Arbeitszeit maßgeblich sein, es kann vielmehr auch auf die betriebsübliche oder die regelmäßig tarifliche Arbeitszeit abgestellt werden (BAG 19. Januar 2010 - 9 AZR 426/09 - Rn. 57; 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a bb der Gründe, BAGE 110, 90) .
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03

    Entgeltfortzahlung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13
    Da Gutschriften auf einem Arbeitszeitkonto nur eine andere Form von Entgelt sind, das lediglich nicht (sofort) ausgezahlt, sondern verrechnet wird, sind im Krankheitsfall grundsätzlich auch Zeitgutschriften zu gewähren, unabhängig davon, ob das Arbeitsentgelt verstetigt ausgezahlt wird (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - zu II 3 der Gründe; 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 256) .
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14

    Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    bb) Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt nach § 4 Abs. 1 EFZG ein modifiziertes Entgeltausfallprinzip (BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 16) .
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 229/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des der Entgeltfortzahlung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (st. Rspr., zB BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 17 mwN) .

    Dabei sind die Tarifvertragsparteien insbesondere an den Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung (100 %) im Krankheitsfall gebunden (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 110, 90; 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 18) .

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

    bb) Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt nach § 4 Abs. 1 EFZG ein modifiziertes Entgeltausfallprinzip (BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 16) .
  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 210/22

    AVR Caritas - Bereitschaftsdienst - Arbeitsunfähigkeit

    Es kommt darauf an, in welchem Umfang der Arbeitnehmer gearbeitet hätte, wenn er arbeitsfähig gewesen wäre (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 16; 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - zu II 1 a und b der Gründe; 26. Juni 2002 - 5 AZR 500/00 - zu I 2 a und b der Gründe) .

    Zur Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts ist die Zahl der durch die Arbeitsunfähigkeit ausfallenden Arbeitsstunden (Zeitfaktor) mit dem hierfür jeweils geschuldeten Arbeitsentgelt (Geldfaktor) zu multiplizieren (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 17; 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - zu II 1 c der Gründe; 26. Juni 2002 - 5 AZR 500/00 - zu I 2 c der Gründe) .

  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 787/19

    1. Bei von den Arbeitnehmern betrieblich erforderlichen Umkleidezeiten zum An-

    Werden dauerhaft Überstunden abgefordert, ist das auch im Rahmen der Entgeltfortzahlung relevant (vgl. BAG 8. November 2017 - 5 AZR 11/17 - Rn. 45, NZA 2018, 528; LAG Sachsen 31. Juli 2014 - 8 Sa 137/14 - BeckRS 2014, 19061; ErfK/Reinhard 19. Aufl. § 4 EFZG Rn. 7; AR/Vossen 9. Aufl. § 4 EFZG Rn. 29 Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG 8. Aufl. § 4 Rn. 132; implizit für nach dem Dienstplan vorgesehene Überstunden auch BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 16. NZA 2015, 499) .

    Arbeitszeit i.S.d. § 4 Abs. 4 EFZG meint dabei diejenige Arbeitszeit, für die der Arbeitnehmer in dem Zeitraum nach § 3 Abs. 1 EFZG Arbeitsentgelt bekommen hätte, wenn er nicht an der Arbeitsleistung verhindert gewesen wäre, sondern gearbeitet hätte (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 17, NZA 2015, 499) .

    Insbesondere sind die Tarifvertragsparteien an den Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung (100 %) im Krankheitsfall gebunden (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 18, NZA 2015, 499) .

    Obwohl der Arbeitnehmer an sich Überstunden geleistet hätte, ist es hinzunehmen, dass zum Zwecke der Berechnung lediglich die tarifübliche Arbeitszeit zugrunde gelegt wird (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - NZA 2015, 499) .

  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 788/19
    Werden dauerhaft Überstunden abgefordert, ist das auch im Rahmen der Entgeltfortzahlung relevant (vgl. BAG 8. November 2017 - 5 AZR 11/17 - Rn. 45, NZA 2018, 528; LAG Sachsen 31. Juli 2014 - 8 Sa 137/14 - BeckRS 2014, 19061; ErfK/Reinhard 19. Aufl. § 4 EFZG Rn. 7; AR/Vossen 9. Aufl. § 4 EFZG Rn. 29 Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG 8. Aufl. § 4 Rn. 132; implizit für nach dem Dienstplan vorgesehene Überstunden auch BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 16. NZA 2015, 499) .

    Arbeitszeit i.S.d. § 4 Abs. 4 EFZG meint dabei diejenige Arbeitszeit, für die der Arbeitnehmer in dem Zeitraum nach § 3 Abs. 1 EFZG Arbeitsentgelt bekommen hätte, wenn er nicht an der Arbeitsleistung verhindert gewesen wäre, sondern gearbeitet hätte (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 17, NZA 2015, 499) .

    Insbesondere sind die Tarifvertragsparteien an den Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung (100 %) im Krankheitsfall gebunden (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 18, NZA 2015, 499) .

    Obwohl der Arbeitnehmer an sich Überstunden geleistet hätte, ist es hinzunehmen, dass zum Zwecke der Berechnung lediglich die tarifübliche Arbeitszeit zugrunde gelegt wird (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - NZA 2015, 499) .

  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 837/19
    Werden dauerhaft Überstunden abgefordert, ist das auch im Rahmen der Entgeltfortzahlung relevant (vgl. BAG 8. November 2017 - 5 AZR 11/17 - Rn. 45, NZA 2018, 528; LAG Sachsen 31. Juli 2014 - 8 Sa 137/14 - BeckRS 2014, 19061; ErfK/Reinhard 19. Aufl. § 4 EFZG Rn. 7; AR/Vossen 9. Aufl. § 4 EFZG Rn. 29 Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG 8. Aufl. § 4 Rn. 132; implizit für nach dem Dienstplan vorgesehene Überstunden auch BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 16. NZA 2015, 499) .

    Arbeitszeit i.S.d. § 4 Abs. 4 EFZG meint dabei diejenige Arbeitszeit, für die der Arbeitnehmer in dem Zeitraum nach § 3 Abs. 1 EFZG Arbeitsentgelt bekommen hätte, wenn er nicht an der Arbeitsleistung verhindert gewesen wäre, sondern gearbeitet hätte (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 17, NZA 2015, 499) .

    Insbesondere sind die Tarifvertragsparteien an den Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung (100 %) im Krankheitsfall gebunden (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 18, NZA 2015, 499) .

    Obwohl der Arbeitnehmer an sich Überstunden geleistet hätte, ist es hinzunehmen, dass zum Zwecke der Berechnung lediglich die tarifübliche Arbeitszeit zugrunde gelegt wird (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - NZA 2015, 499) .

  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 922/19
    Werden dauerhaft Überstunden abgefordert, ist das auch im Rahmen der Entgeltfortzahlung relevant (vgl. BAG 8. November 2017 - 5 AZR 11/17 - Rn. 45, NZA 2018, 528; LAG Sachsen 31. Juli 2014 - 8 Sa 137/14 - BeckRS 2014, 19061; ErfK/Reinhard 19. Aufl. § 4 EFZG Rn. 7; AR/Vossen 9. Aufl. § 4 EFZG Rn. 29 Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG 8. Aufl. § 4 Rn. 132; implizit für nach dem Dienstplan vorgesehene Überstunden auch BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 16. NZA 2015, 499) .

    Arbeitszeit i.S.d. § 4 Abs. 4 EFZG meint dabei diejenige Arbeitszeit, für die der Arbeitnehmer in dem Zeitraum nach § 3 Abs. 1 EFZG Arbeitsentgelt bekommen hätte, wenn er nicht an der Arbeitsleistung verhindert gewesen wäre, sondern gearbeitet hätte (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 17, NZA 2015, 499) .

    Insbesondere sind die Tarifvertragsparteien an den Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung (100 %) im Krankheitsfall gebunden (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 18, NZA 2015, 499) .

    Obwohl der Arbeitnehmer an sich Überstunden geleistet hätte, ist es hinzunehmen, dass zum Zwecke der Berechnung lediglich die tarifübliche Arbeitszeit zugrunde gelegt wird (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - NZA 2015, 499) .

  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 899/19
    Werden dauerhaft Überstunden abgefordert, ist das auch im Rahmen der Entgeltfortzahlung relevant (vgl. BAG 8. November 2017 - 5 AZR 11/17 - Rn. 45, NZA 2018, 528; LAG Sachsen 31. Juli 2014 - 8 Sa 137/14 - BeckRS 2014, 19061; ErfK/Reinhard 19. Aufl. § 4 EFZG Rn. 7; AR/Vossen 9. Aufl. § 4 EFZG Rn. 29 Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG 8. Aufl. § 4 Rn. 132; implizit für nach dem Dienstplan vorgesehene Überstunden auch BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 16. NZA 2015, 499) .

    Arbeitszeit i.S.d. § 4 Abs. 4 EFZG meint dabei diejenige Arbeitszeit, für die der Arbeitnehmer in dem Zeitraum nach § 3 Abs. 1 EFZG Arbeitsentgelt bekommen hätte, wenn er nicht an der Arbeitsleistung verhindert gewesen wäre, sondern gearbeitet hätte (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 17, NZA 2015, 499) .

    Insbesondere sind die Tarifvertragsparteien an den Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung (100 %) im Krankheitsfall gebunden (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 18, NZA 2015, 499) .

    Obwohl der Arbeitnehmer an sich Überstunden geleistet hätte, ist es hinzunehmen, dass zum Zwecke der Berechnung lediglich die tarifübliche Arbeitszeit zugrunde gelegt wird (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - NZA 2015, 499) .

  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 897/19
    Werden dauerhaft Überstunden abgefordert, ist das auch im Rahmen der Entgeltfortzahlung relevant (vgl. BAG 8. November 2017 - 5 AZR 11/17 - Rn. 45, NZA 2018, 528; LAG Sachsen 31. Juli 2014 - 8 Sa 137/14 - BeckRS 2014, 19061; ErfK/Reinhard 19. Aufl. § 4 EFZG Rn. 7; AR/Vossen 9. Aufl. § 4 EFZG Rn. 29 Schmitt/Küfner-Schmitt in Schmitt EFZG 8. Aufl. § 4 Rn. 132; implizit für nach dem Dienstplan vorgesehene Überstunden auch BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 16. NZA 2015, 499) .

    Arbeitszeit i.S.d. § 4 Abs. 4 EFZG meint dabei diejenige Arbeitszeit, für die der Arbeitnehmer in dem Zeitraum nach § 3 Abs. 1 EFZG Arbeitsentgelt bekommen hätte, wenn er nicht an der Arbeitsleistung verhindert gewesen wäre, sondern gearbeitet hätte (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 17, NZA 2015, 499) .

    Insbesondere sind die Tarifvertragsparteien an den Grundsatz der vollen Entgeltfortzahlung (100 %) im Krankheitsfall gebunden (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - Rn. 18, NZA 2015, 499) .

    Obwohl der Arbeitnehmer an sich Überstunden geleistet hätte, ist es hinzunehmen, dass zum Zwecke der Berechnung lediglich die tarifübliche Arbeitszeit zugrunde gelegt wird (vgl. BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 242/13 - NZA 2015, 499) .

  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 786/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 870/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 895/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 860/19
  • LAG Hessen, 06.12.2019 - 10 Sa 850/19
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 759/12

    Stundenabzug im Arbeitszeitkonto nach § 5 Abs. 8 TV Azk

  • LAG Hamm, 28.04.2022 - 18 Sa 1158/21

    Stundengutschrift auf Arbeitszeitkonto bei krankheitsbedingtem Ausfall von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - 18 Sa 1849/15

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 583/13

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - tarifvertraglicher Referenzzeitraum von

  • LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 29/17

    Bemessungszeitraum für Elterngeld bei schwangerschaftsbedingter Krankheit

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 78/16

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2015 - 23 Sa 630/15

    Einbeziehung einer tariflichen Besitzstandszulage bei der Berechnung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2014 - 16 Sa 1094/14

    Einbeziehung einer tariflichen Besitzstandszulage bei der Berechnung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 1544/15

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren - Einbeziehung einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2014 - 16 Sa 1096/14

    Einbeziehung einer tariflichen Besitzstandszulage bei der Berechnung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2014 - 16 Sa 1095/14

    Einbeziehung einer tariflichen Besitzstandszulage bei der Berechnung der

  • LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 29/17

    Einkommen, Erkrankung, Krankheit, Krankenversicherung, Leistungen, Arbeitszeit,

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 275/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 373/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 246/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 247/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 231/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 230/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2015 - 5 Sa 537/14

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Referenzzeitraum von 12 Monaten -

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 232/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 14 Sa 1552/14

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Besitzstandszulage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 6 Sa 1682/15

    Massenentlassungsanzeige; Beifügungspflicht im Fall einer ungenügenden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2014 - 3 Sa 1427/14

    Besitzstandszulage - Ausschluss - Krankheitsfall - MTV

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2016 - 7 Sa 2220/15

    Auslegung - § 20 MTV Bodendienstleistungen an den Flughäfen Berlin-Brandenburg -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2022 - 21 Sa 1128/21

    Berücksichtigung von Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt beim Bruttoverdienst

  • LAG Sachsen, 12.09.2018 - 5 Sa 434/17
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 5 Sa 305/17

    Entgeltfortzahlung bei flexibler Arbeitszeit - Arbeitsleistung als absolute

  • LAG Hamm, 08.11.2017 - 2 Sa 756/17

    Lohnausfallprinzip; Berücksichtigung der Sonntagszuschläge bei der Ermittlung der

  • ArbG Stuttgart, 07.04.2017 - 26 Ca 1506/16

    Bildungszeit - Bildungsurlaub - politische Bildung - Begriff - Zugänglichkeit für

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2014 - 6 Sa 955/14

    Einbeziehung einer tariflichen Besitzstandszulage bei der Berechnung der

  • LAG Köln, 18.04.2023 - 4 Sa 658/22

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle; Lohnausfallprinzip; Auslegung einer

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