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   BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17   

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BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17 (https://dejure.org/2019,20217)
BAG, Entscheidung vom 16.07.2019 - 1 AZR 537/17 (https://dejure.org/2019,20217)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 1 AZR 537/17 (https://dejure.org/2019,20217)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 1 ZPO, § 301 Abs. 1 ZPO, § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 301 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 19 MTV, §§ 1, 3 Abs. 2 AGG, § 236a Abs. 1 Satz 2 SGB VI, § 236 Abs. 1 Satz 2 SGB VI, § 7 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 2 AGG, § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG, § 134 BGB, § 19 Nr. 4 MTV, § 19 Nr. 2 Buchst. b MTV, § 19 Nr. 2 Buchst. a MTV, § 717 Abs. 2 ZPO, § 717 Abs. 2 Satz 2 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unzulässiges Teilurteil - Abfindungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen Behinderung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Teilurteils gem. § 301 ZPO; Regelungsbezug auf frühestmöglichen Rentenbeginn als mittelbare Benachteiligung schwerbehinderter Arbeitnehmer; Verfolgung legitimer Ziele als Rechtfertigung einer Diskriminierung; Kein Verzicht auf tarifliche Rechte durch ...

  • bag-urteil.com

    Unzulässiges Teilurteil - Abfindungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen Behinderung

  • rewis.io

    Unzulässiges Teilurteil - Abfindungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen Behinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässiges Teilurteil; Abfindungsanspruch; mittelbare Benachteiligung wegen Behinderung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen eines Teilurteils gem. § 301 ZPO

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässiges Teilurteil - Abfindungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialplanabfindung - und die Diskriminierung Behinderter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das unzulässige Teilurteil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorläufige Vollstreckbarkeit - und der Rückzahlungsanspruch bei einem abändernden Urteil

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17
    a) Abschn. C. Ziff. 2.6 STV enthält eine mittelbar auf das Kriterium der Behinderung beruhende Ungleichbehandlung, da er für den Umfang der Nettoabsicherung auf den Zeitraum bis zum frühestmöglichen Wechsel der Arbeitnehmer in die gesetzliche Rente abstellt (vgl. auch EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 56 ff.) .

    Ihr Arbeitsverhältnis mit ihrem Arbeitgeber endet aus demselben Grund und unter denselben Voraussetzungen (vgl. auch EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 61 f.) .

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union stellt die Gewährung eines Ausgleichs für die Zukunft entsprechend den Bedürfnissen der betroffenen Arbeitnehmer, die der Notwendigkeit der für einen Sozialtarifvertrag nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel Rechnung trägt, ein rechtmäßiges Ziel dar (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 40 ff., 68; 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 61) .

    bb) Die Regelung geht jedoch über das zur Erreichung dieses legitimen Ziels Erforderliche hinaus (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 70; vgl. auch EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 77) .

    Durch das undifferenzierte Abstellen auf den "frühestmöglichen Wechsel" in die gesetzliche Rente wird die durch dieses neutrale Kriterium bewirkte Ungleichbehandlung zum einen nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt, die nichts mit der Behinderung zu tun haben (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 67) .

    Zum anderen führt dieses Tatbestandsmerkmal zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen der schwerbehinderten Arbeitnehmer, da die Betriebsparteien damit zur Begrenzung der Höhe der diesen Arbeitnehmern zu zahlenden Abfindung an einen sozialversicherungsrechtlichen Vorteil anknüpfen, dessen Daseinsberechtigung gerade den Schwierigkeiten und den besonderen Risiken Rechnung tragen soll, mit denen schwerbehinderte Arbeitnehmer konfrontiert sind (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 67) .

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17
    aa) Die Wahrung der Ausschlussfrist scheitert nicht daran, dass der Anspruch des Klägers bei Geltendmachung noch nicht entstanden wäre (vgl. dazu BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 27 f., BAGE 144, 210) .

    Eine Bezifferung der Forderung ist nicht erforderlich, wenn dem Schuldner die Höhe bekannt oder für ihn ohne Weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar hiervon ausgeht (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 586/17 - Rn. 34; 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 24 mwN, BAGE 144, 210) .

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17
    Ein Wille der Tarifvertragsparteien, nach dem die Anmeldung eines zwar entstandenen, jedoch noch nicht fälligen Anspruchs zur Wahrung der Ausschlussfrist unzureichend sein soll, hat im Wortlaut der Tarifbestimmung keinen Niederschlag gefunden (vgl. auch BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - Rn. 33 mwN, BAGE 109, 100) .

    Die von der Ausschlussfrist bezweckte rasche Klärung des Anspruchs kann vielmehr bei einer Geltendmachung vor Fälligkeit in der Regel noch schneller erreicht werden (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - Rn. 34 ff. mwN, BAGE 109, 100) .

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 874/11

    Betriebsrentenanpassung - Teilurteil

    Auszug aus BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17
    Der Teil, über den entschieden wird, muss vom Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig sein, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen nicht besteht (BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 20; 18. März 2014 - 3 AZR 874/11 - Rn. 11 mwN) .

    Es kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Revisionsgericht im Fall eines unzulässigen Teilurteils den noch nicht beschiedenen Teil "an sich ziehen" und anstelle des Berufungsgerichts darüber entscheiden kann (vgl. BAG 18. März 2014 - 3 AZR 874/11 - Rn. 14) .

  • EuGH, 19.09.2018 - C-312/17

    Bedi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union stellt die Gewährung eines Ausgleichs für die Zukunft entsprechend den Bedürfnissen der betroffenen Arbeitnehmer, die der Notwendigkeit der für einen Sozialtarifvertrag nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel Rechnung trägt, ein rechtmäßiges Ziel dar (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 40 ff., 68; 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 61) .

    bb) Die Regelung geht jedoch über das zur Erreichung dieses legitimen Ziels Erforderliche hinaus (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 70; vgl. auch EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 77) .

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17

    Anspruch auf tarifliche Auslösung - Begriffe der "Außenarbeitsstelle" und

    Auszug aus BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17
    Eine Bezifferung der Forderung ist nicht erforderlich, wenn dem Schuldner die Höhe bekannt oder für ihn ohne Weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar hiervon ausgeht (BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 586/17 - Rn. 34; 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 24 mwN, BAGE 144, 210) .
  • BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12

    Beschlussverfahren - Zwangsvollstreckung - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17
    Der auf § 717 Abs. 2 ZPO gestützte Schadensersatzanspruch soll gewährleisten, dass derjenige, der aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils in Anspruch genommen worden ist, die im Wege der Zwangsvollstreckung beigetriebene oder zur Abwehr der Vollstreckung erbrachte Leistung nach Aufhebung des Titels sogleich zurückerhält (BAG 12. November 2014 - 7 ABR 86/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 150, 1) .
  • BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16

    Schiedsrichterliches Verfahren: Erfordernis der unverzüglichen Rüge der

    Auszug aus BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17
    Der Antrag kann in jeder Instanz, also auch noch in der Revisionsinstanz gestellt werden (vgl. BGH 2. Mai 2017 - I ZB 1/16 - [ECLI:DE:BGH:2017:020517BIZB1.16.0] Rn. 3) .
  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

    Auszug aus BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17
    Unterstellt die Regelung enthielte ein konstitutives negatives Schuldanerkenntnis (vgl. dazu BAG 23. Oktober 2013 - 5 AZR 135/12 - Rn. 19 mwN, BAGE 146, 217) und erfasste auch Ansprüche aus dem STV, verstieße der darin liegende Verzicht des Klägers auf eine "diskriminierungsfreie" Anwendung von Abschn. C. Ziff. 2.6 STV gegen § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG und wäre daher nach § 134 BGB unwirksam.
  • BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung -

    Auszug aus BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17
    Der Teil, über den entschieden wird, muss vom Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig sein, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen nicht besteht (BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 20; 18. März 2014 - 3 AZR 874/11 - Rn. 11 mwN) .
  • LAG Hamm, 29.06.2017 - 11 Sa 53/17
  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 19/17

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12

    Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

    Der Teil, über den entschieden wird, muss vom Rest des erhobenen prozessualen Anspruchs oder der geltend gemachten prozessualen Ansprüche unabhängig sein, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen - auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 16. Juli 2019 - 1 AZR 537/17 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 07.12.2021 - 1 AZR 562/20

    Klageverzichtsprämie - Sozialplanabfindung - Höchstbetrag -

    Auch aus dem allgemeinen Kontext der Regelung können sich Anhaltspunkte ergeben, die es ermöglichen, den Zweck der Regelung festzustellen und dadurch Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Bestimmung zu überprüfen (BAG 16. Juli 2019 - 1 AZR 537/17 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

    Die arbeitsvertraglich geregelte Ausschlussfrist schließt weder nach ihrem Wortlaut noch nach ihrem Sinn und Zweck aus, dass ein Anspruch bereits geltend gemacht werden kann, bevor er fällig wird (vgl. zu einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist BAG 16. Juli 2019 - 1 AZR 537/17 - Rn. 31 ff. mwN) .
  • BAG, 28.07.2020 - 1 AZR 590/18

    Sozialplan - mittelbare Benachteiligung wegen Behinderung

    Der Einwand der Revision, die Argumentation des Senats in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2019 (- 1 AZR 537/17 -) zu einer mittelbaren Benachteiligung schwerbehinderter Arbeitnehmer, wenn eine kollektivrechtlich begründete Abfindung in der Höhe maßgebend vom "frühestmöglichen Renteneintritt" beeinflusst werde, betreffe (allein) einen Sozialtarifvertrag, verfängt nicht.
  • BAG, 22.01.2020 - 10 AZR 387/18

    Sozialkassenverfahren - betrieblicher Geltungsbereich

    Der Teil, über den entschieden wird, muss vom Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig sein, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen nicht besteht (BAG 16. Juli 2019 - 1 AZR 537/17 - Rn. 13; 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 20; 18. März 2014 - 3 AZR 874/11 - Rn. 11 mwN) .
  • ArbG Mannheim, 21.02.2024 - 2 Ca 192/23

    Entgelterhöhung - Strukturerhöhung - Inflationsausgleichsprämie -

    Auch aus dem allgemeinen Kontext der Regelung können sich Anhaltspunkte ergeben, die es ermöglichen, den Zweck der Regelung festzustellen und dadurch Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Bestimmung zu überprüfen (BAG 7. Dezember 2021 - 1 AZR 562/20 - Rn. 45, juris; BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 226/19 - Rn. 35, juris; BAG 16. Juli 2019 - 1 AZR 537/17 - Rn. 21, juris mwN).

    Den Angehörigen der mittelbar benachteiligten Gruppe sind dieselben Vorteile zu gewähren wie den nicht benachteiligten Arbeitnehmern (BAG 16. Juli 2019 - 1 AZR 537/17 - Rn. 25, juris).

  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 256/22

    Tarifvertrag - Erschwerniszuschläge - Gleichbehandlung

    Dass die Geltendmachung noch vor Fälligkeit der Ansprüche erfolgte, schadet dem Kläger nach Tarifwortlaut sowie Sinn und Zweck des § 37 Abs. 1 TVöD-AT ebenfalls nicht (vgl. zu einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 141; zu einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist BAG 16. Juli 2019 - 1 AZR 537/17 - Rn. 31 ff.) .
  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht -

    b) Ob im Hinblick auf den arbeitsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zuzulassen sind (so BAG 24. November 2004 - 10 AZR 169/04 - zu B I 4 c der Gründe, BAGE 113, 21; zuletzt offen gelassen in BAG 16. Juli 2019 - 1 AZR 537/17 - Rn. 15; 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 21; 18. März 2014 - 3 AZR 874/11 - Rn. 14) , kann dahinstehen.
  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 351/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Die zum Teil erfolgte Geltendmachung vor Fälligkeit ist unschädlich (vgl. dazu BAG 16. Juli 2019 - 1 AZR 537/17 - Rn. 31 ff.) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2021 - 7 Sa 297/20

    Kein Anspruch auf Rückzahlung eines sogenannten Arbeitnehmerinvestment - Eintritt

    Auch aus dem allgemeinen Kontext der Regelung können sich Anhaltspunkte ergeben, die es ermöglichen, den Zweck der Regelung festzustellen und dadurch Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Bestimmung zu überprüfen (BAG 16. Juli 2019 - 1 AZR 537/17 - Rn. 21 mwN.).

    Eine Bezifferung der Forderung ist nicht erforderlich, wenn dem Schuldner die Höhe bekannt oder für ihn ohne Weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar hiervon ausgeht (BAG 16. Juli 2019 - 1 AZR 537/17 - Rn. 35; 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 24 mwN.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2021 - 7 Sa 298/20

    Kein Anspruch auf Rückzahlung eines sogenannten Arbeitnehmerinvestment - Eintritt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2021 - 7 Sa 316/20

    Kein Anspruch auf Rückzahlung eines sogenannten Arbeitnehmerinvestment - Eintritt

  • LAG Hamm, 18.01.2023 - 3 Sa 672/22

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Annahmeverzug des

Redaktioneller Hinweis

  • Verhandlungstermin: 16.07.2019

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