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   BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10   

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https://dejure.org/2011,15551
BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10 (https://dejure.org/2011,15551)
BAG, Entscheidung vom 16.08.2011 - 1 ABR 30/10 (https://dejure.org/2011,15551)
BAG, Entscheidung vom 16. August 2011 - 1 ABR 30/10 (https://dejure.org/2011,15551)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zuständigkeit der Paritätischen Kommission bei Reklamationen

  • openjur.de

    Zuständigkeit der Paritätischen Kommission bei Reklamationen; ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zuständigkeit der Paritätischen Kommission bei Reklamationen - ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 2a ArbGG, § 10 ArbGG, § 256 ZPO
    Zuständigkeit der Paritätischen Kommission bei Reklamationen - ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsrat hat nach § 10.3 Abs. 2 S. 2 iVm. § 6.4 ERA-TV einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Übergabe der schriftlichen Bewertung der Arbeitsaufgaben der reklamierenden Arbeitnehmer an die Paritätische Kommission; Anspruch des Betriebrats gegen den Arbeitgeber auf ...

  • rewis.io

    Zuständigkeit der Paritätischen Kommission bei Reklamationen - ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg

  • ra.de
  • rewis.io

    Zuständigkeit der Paritätischen Kommission bei Reklamationen - ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung - Zuständigkeit der Paritätischen Kommission bei Reklamationen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstufung nach ERA-TV: Betriebsrat kann Übergabe der Einstufungsunterlagen an die Paritätische Kommission und die Überprüfung der Reklamationen verlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuständigkeit der Paritätischen Kommission bei Reklamationen eines Arbeitnehmers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 139, 15
  • NZA 2012, 873
  • DB 2012, 1755
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10
    Eine derartige Ergänzung der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten ist zulässig (vgl. BAG 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - BAGE 111, 350) .
  • BAG, 13.03.2001 - 1 AZB 19/00

    Verfahrensart für den Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10
    Dies ist nicht nur der Fall, wenn die durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelte Ordnung des Betriebs und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Betriebsparteien als Träger dieser Ordnung im Streit sind, sondern auch dann, wenn es um Rechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe geht, die ihre Grundlage in Tarifverträgen haben (BAG 31. März 2001 - 1 AZB 19/00 - zu C I 1 der Gründe, BAGE 97, 167) .
  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10
    Insoweit besteht eine unbewusste Regelungslücke, die von den Gerichten für Arbeitssachen zu schließen ist, weil sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien ergeben (vgl. BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - zu 4 a der Gründe, BAGE 110, 277) .
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10
    Dieser ergänzt in den §§ 7 ff. die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte aus §§ 99 ff. BetrVG bei Ein- und Umgruppierungen, ohne diese jedoch auszuschließen (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 28 ff., EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 8) .
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

    Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10
    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 93/09 - Rn. 12, EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 10) .
  • BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 23/91

    Inhalt eines Sozialplanes

    Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10
    Weigern sich die Vertreter einer Seite, in der Paritätischen Kommission an einer Abstimmung teilzunehmen, sind daher entsprechend den zu § 76 Abs. 5 Satz 2 BetrVG entwickelten Grundsätzen nur die tatsächlich abgegebenen Stimmen zu zählen (vgl. BAG 17. September 1991 - 1 ABR 23/91 - zu B I der Gründe, BAGE 68, 277; DKKW/Berg 12. Aufl. § 76 Rn. 78; Fitting 25. Aufl. § 76 Rn. 74; ErfK/Kania 11. Aufl. § 76 BetrVG Rn. 20; aA Kreutz GK-BetrVG 9. Aufl. § 76 Rn. 111; Richardi BetrVG 12. Aufl. § 76 Rn. 103, die Stimmenthaltungen als Nein-Stimmen werten) .
  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09

    Prüfungskompetenzen der Paritätischen Kommission - Entgeltrahmen-TV in der

    Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. April 2010 - 2 TaBV 3/09 - aufgehoben, soweit es den Anträgen zu 2) und zu 3) entsprochen hat und insoweit zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • ArbG Ulm, 10.03.2009 - 2 BV 8/08

    Beschlussverfahren - Beteiligtenfähigkeit des Betriebsrats - Eingruppierung nach

    Auszug aus BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10
    b) Im Übrigen werden die Beschwerden der Arbeitgeberin und des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm vom 10. März 2009 - 2 BV 8/08 - zurückgewiesen.
  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 38/10

    Zuständigkeit der erweiterten Paritätischen Kommission bei Reklamationen

    Dieser ergänzt in den §§ 7 ff. die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte aus §§ 99 ff. BetrVG bei Ein- und Umgruppierungen, ohne diese jedoch auszuschließen (BAG 16. August 2011 - 1 ABR 30/10 - Rn. 11) .

    Diese ist nicht beteiligtenfähig iSd. § 10 Satz 1 Halbs. 2 ArbGG, weil sie nicht selbst Träger eigener betriebsverfassungsrechtlicher Rechte ist (BAG 16. August 2011 - 1 ABR 30/10 - Rn. 13) .

    Insoweit gilt nichts anderes als für die Benennung und Entsendung von Vertretern in die Paritätische Kommission (dazu BAG 16. August 2011 - 1 ABR 30/10 - Rn. 22) .

    Dem Arbeitgeber steht insoweit kein "Vorprüfungsrecht" zu (BAG 16. August 2011 - 1 ABR 30/10 - Rn. 18) .

    Insoweit gilt für die erweiterte Paritätische Kommission nichts anderes als für die Paritätische Kommission, für die der Senat bereits das Bestehen eines derartigen Anspruchs verneint hat (BAG 16. August 2011 - 1 ABR 30/10 - Rn. 23) .

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 527/10

    Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto - Anspruch auf Durchführung eines

    Der Betriebsrat kann seine Argumente gegen einen Bewertungsvorschlag bereits vor Einleitung eines Verfahrens nach § 99 BetrVG und unabhängig von den dort genannten Zustimmungsverweigerungsgründen nach § 99 Abs. 2 BetrVG vorbringen, damit sie im Bewertungsverfahren von der Bewertungskommission berücksichtigt werden (vgl. zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg BAG 16. August 2011 - 1 ABR 30/10 - Rn. 11; zur Zulässigkeit solcher Regelungen 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 111, 350) .
  • LAG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 17 TaBV 4/16

    Erweiterte Paritätische Kommission - Abstimmungsverfahren

    Die Überlegungen des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 16.08.2011, 1 ABR 30/10, zur Anwendung der Verfahrensgrundsätze der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle seien vorliegend nicht anzuwenden.

    Innerhalb verlängerter Beschwerdebegründungsfrist führt der Beteiligte zu 2 zur Begründung seiner Beschwerde aus, das Arbeitsgericht habe zu Unrecht die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Beschluss vom 16.08.2011, 1 ABR 30/10, außer Acht gelassen.

    Andernfalls könnte der Arbeitgeber die Bildung der tarifvertraglich vorgesehenen Paritätischen Kommission verhindern (BAG 16. August 2011, 1 ABR 30/10, juris, Rn. 22).

  • ArbG Ulm, 11.12.2014 - 2 Ca 268/14

    Anwendbarkeit deutschen Rechts gemäß Art 30 Abs 2 Nr 1 EGBGB - Nachweispflicht

    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 16.08.2011 - 1 ABR 30/10 - Rn. 25, NZA 2012, 873 m.w.N.).
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