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   BAG, 16.08.2016 - 9 AS 4/16   

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BAG, 16.08.2016 - 9 AS 4/16 (https://dejure.org/2016,29383)
BAG, Entscheidung vom 16.08.2016 - 9 AS 4/16 (https://dejure.org/2016,29383)
BAG, Entscheidung vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16 (https://dejure.org/2016,29383)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17a Abs 2 S 3 GVG, § 48 Abs 1 ArbGG, § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 53 Abs 1 S 1 ArbGG
    Rechtsweg - Alleinentscheidung des Vorsitzenden

  • IWW

    § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG, § ... 17a Abs. 2 Satz 3 GVG, § 48 Abs. 1 ArbGG, § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 17b Abs. 1 GVG, § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, § 17a Abs. 4 GVG, § 281 ZPO, § 3 ArbGG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen an das zuständige Gericht; Bestimmung des zuständigen Gerichts als prozessualer Ausnahmefall; Alleinentscheidung des Kammervorsitzenden zur Rechtswegzuständigkeit; Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für Streitigkeiten aus ...

  • bag-urteil.com

    Rechtsweg - Alleinentscheidung des Vorsitzenden

  • Betriebs-Berater

    Rechtsweg - Alleinentscheidung des Vorsitzenden

  • rewis.io

    Rechtsweg - Alleinentscheidung des Vorsitzenden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg; Alleinentscheidung des Vorsitzenden

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 ; ArbGG § 3
    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen an das zuständige Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtswegbestimmung - und die Alleinentscheidung des Vorsitzenden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsweg - Alleinentscheidung des Vorsitzenden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3469
  • NZA 2016, 1358
  • BB 2016, 2420
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.12.2015 - 10 AS 9/15

    Rechtsweg - Verweisung durch ein Gericht, bei dem der Rechtsstreit nicht anhängig

    Auszug aus BAG, 16.08.2016 - 9 AS 4/16
    Nur bei krassen Rechtsverletzungen kommt eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung ausnahmsweise in Betracht (BAG 21. Dezember 2015 - 10 AS 9/15 - Rn. 13 mwN) .

    In entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO hat die Bestimmung des zuständigen Gerichts zu erfolgen, wenn dies zur Wahrung einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit notwendig ist (BAG 21. Dezember 2015 - 10 AS 9/15 - Rn. 14 mwN; 12. Juli 2006 - 5 AS 7/06 - Rn. 6 mwN) .

    Zuständig für die Zuständigkeitsbestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst angegangen wird (BAG 21. Dezember 2015 - 10 AS 9/15 - aaO) .

    Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (zu § 281 ZPO vgl. BAG 21. Dezember 2015 - 10 AS 9/15 - Rn. 22) .

  • BAG, 09.02.2006 - 5 AS 1/06

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Auszug aus BAG, 16.08.2016 - 9 AS 4/16
    aa) Ein Verweisungsbeschluss nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG setzt voraus, dass das Verfahren bereits rechtshängig ist (BGH 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 - Rn. 9; vgl. auch BAG 9. Februar 2006 - 5 AS 1/06 - Rn. 17) .

    Ein vor Rechtshängigkeit der Klage ergehender Verweisungsbeschluss nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG entfaltet dementsprechend keine Bindungswirkung (BAG 9. Februar 2006 - 5 AS 1/06 - aaO) .

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZB 61/15

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Antragsgegners

    Auszug aus BAG, 16.08.2016 - 9 AS 4/16
    aa) Ein Verweisungsbeschluss nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG setzt voraus, dass das Verfahren bereits rechtshängig ist (BGH 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 - Rn. 9; vgl. auch BAG 9. Februar 2006 - 5 AS 1/06 - Rn. 17) .
  • BAG, 12.07.2006 - 5 AS 7/06

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Auszug aus BAG, 16.08.2016 - 9 AS 4/16
    In entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO hat die Bestimmung des zuständigen Gerichts zu erfolgen, wenn dies zur Wahrung einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit notwendig ist (BAG 21. Dezember 2015 - 10 AS 9/15 - Rn. 14 mwN; 12. Juli 2006 - 5 AS 7/06 - Rn. 6 mwN) .
  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 4/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung von Lohn- und Annexsteuern

    Auszug aus BAG, 16.08.2016 - 9 AS 4/16
    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Abhilfe oder Nichtabhilfe einer sofortigen Beschwerde, da es sich um eine erneute Entscheidung in der Sache handelt (BAG 17. September 2014 - 10 AZB 4/14 - Rn. 6, BAGE 149, 117) .
  • BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer vor einem

    Auszug aus BAG, 16.08.2016 - 9 AS 4/16
    Eine Verweisung an das zuständige Gericht nur wegen der noch zu treffenden Kostenentscheidung kommt nicht in Betracht (vgl. BVerwG 8. April 2016 - 1 WDS-VR 11/15 - Rn. 16; BGH 18. März 2010 - I ZB 37/09 - Rn. 9; MüKoZPO/Lindacher 4. Aufl. § 91a Rn. 57; Zöller/Vollkommer ZPO 31. Aufl. § 91a Rn. 58 "Verweisung"; GMP/Germelmann 8. Aufl. § 48 Rn. 96; Schwab/Weth/Walker ArbGG 4. Aufl. § 48 Rn. 39) .
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20

    Gerichtszuständigkeit bei Entschädigungsanspruch als Folge einer erlittenen

    bb) Ein der Bindung entgegenstehender Rechtsverstoß ergibt sich auch nicht mit Blick darauf, dass ein Verweisungsbeschluss im Allgemeinen nur während des Rechtsstreits möglich ist, also insbesondere nach Ende der Anhängigkeit - wie hier aufgrund Klagerücknahme - ausgeschlossen ist und eine Rechtswegverweisung nach § 17a Abs. 2 GVG an das zuständige Gericht nur wegen der noch zu treffenden Kostenentscheidung nicht in Betracht kommt (BAG, NJW 2016, 3469 Rn. 12; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 660 mwN; OLG Köln, BauR 2003, 516; NK-VwGO/Ziekow, 5. Aufl., GVG § 17a Rn. 15; siehe auch die allg. Meinung zu § 281 ZPO, vgl. nur OLG Hamburg, NJOZ 2020, 103 f mwN; BeckOK-ZPO/Bacher, Stand Juli 2020, ZPO § 281 Rn. 4a ff mwN).

    Zudem würde selbst ein Verstoß dagegen keine Ausnahme von der Bindungswirkung einer nach § 17a Abs. 2 GVG ergangenen Verweisung rechtfertigen (vgl. BAG, NJW 2016, 3469 Rn. 13).

  • BAG, 05.09.2018 - 9 AS 3/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Zusammenhangsklage nach § 2 Abs. 3 ArbGG

    Die die Rechtswegzuständigkeit leugnende Entscheidung des Arbeitsgerichts konnte gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG durch Alleinentscheidung des Vorsitzenden ergehen (vgl. BAG 16. August 2016 - 9 AS 4/16 - Rn. 7 f.) .
  • BAG, 10.10.2017 - 9 AS 5/17

    Rechtsweg - Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

    Zuständig für die Zuständigkeitsbestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst angegangen wird (vgl. BAG 16. August 2016 - 9 AS 4/16 - Rn. 5 f.) .

    Die die Rechtswegzuständigkeit leugnende Entscheidung des Arbeitsgerichts konnte gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG durch Alleinentscheidung der Vorsitzenden ergehen (vgl. BAG 16. August 2016 - 9 AS 4/16 - Rn. 7 f.) .

    Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BAG 16. August 2016 - 9 AS 4/16 - Rn. 10) .

  • BGH, 08.12.2016 - 2 ARs 196/16

    Verweisung an ein Gericht eines anderen Gerichtszweiges (ausnahmsweiser Wegfall

    Bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO jedoch entsprechend anwendbar, wenn dies zur Wahrung einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit notwendig ist, etwa weil es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung von rechtskräftigen Verweisungsbeschlüssen kommt und keines der infrage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten (vgl. BAG, Beschluss vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16, NJW 2016, 3469 mwN; BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14, NJW 2014, 2125; BAG, Beschluss vom 14. Dezember 1998 - 5 AS 8/98, NZA 1999, 390, 392 mwN; Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl., § 17 Rn. 46).

    Zuständig für die Zuständigkeitsbestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, Beschluss vom 13. November 2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713, 714; BAG, Beschluss vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16, NJW 2016, 3469).

  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte

    Eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO ist durch dasjenige Gericht zu treffen, bei dem die Sache im Zeitpunkt der Erledigungserklärung anhängig ist (BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09, GRUR 2010, 1037 Rn. 9 - Unzuständigkeitsrüge; BVerwG, Beschluss vom 8. April 2016 - 1 WDS-VR 11.15, juris Rn. 16; BAG, Beschluss vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16, NJW 2016, 3469 Rn. 12).

    Im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit ist regelmäßig eine deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO geboten, wenn die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass eine baldige Beilegung des Zuständigkeitsstreits nicht erwartet werden kann (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982 - I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062; BAG, Beschluss vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16, NJW 2016, 3469).

  • OLG Saarbrücken, 12.04.2017 - 5 W 11/17

    Dinglicher Arrest nach Abschluss des Strafverfahrens: Zuständigkeit bei Antrag

    Ein Verweisung an das zuständige Gericht nur wegen der dann noch zu treffenden Kostenentscheidung soll nicht im Betracht kommen (vgl. BAG, Beschl. v. 16.08.2016 - 9 AS 4/16 - NJW 2016, 3469; BGH, Beschl. v. 18.03.2010 - I ZB 37/09 - MDR 2010, 888).
  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 587/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte

    Eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO ist durch dasjenige Gericht zu treffen, bei dem die Sache im Zeitpunkt der Erledigungserklärung anhängig ist (BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09, GRUR 2010, 1037 Rn. 9 - Unzuständigkeitsrüge; BVerwG, Beschluss vom 8. April 2016 - 1 WDS-VR 11.15, juris Rn. 16; BAG, Beschluss vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16, NJW 2016, 3469 Rn. 12).

    Im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit ist regelmäßig eine deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO geboten, wenn die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass eine baldige Beilegung des Zuständigkeitsstreits nicht erwartet werden kann (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982 - I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062; BAG, Beschluss vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16, NJW 2016, 3469).

  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 588/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte

    Eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO ist durch dasjenige Gericht zu treffen, bei dem die Sache im Zeitpunkt der Erledigungserklärung anhängig ist (BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09, GRUR 2010, 1037 Rn. 9 - Unzuständigkeitsrüge; BVerwG, Beschluss vom 8. April 2016 - 1 WDS-VR 11.15, juris Rn. 16; BAG, Beschluss vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16, NJW 2016, 3469 Rn. 12).

    Im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit ist regelmäßig eine deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO geboten, wenn die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass eine baldige Beilegung des Zuständigkeitsstreits nicht erwartet werden kann (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982 - I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062; BAG, Beschluss vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16, NJW 2016, 3469).

  • ArbG München, 28.07.2017 - 24 Ca 676/17

    Ablehnung der Übernahme des Rechtsstreits - Verweisung an das BAG zur Bestimmung

    Willkür liegt vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BAG vom 16.08.20016, Az. 9 AS 4/16, Rn. 10, zitiert nach juris).

    Dieser Beschluss konnte durch Alleinentscheidung der Vorsitzenden gem. § 53 Abs. 1 Satz 1 ergehen (BAG vom 16.08.2016, Az. 9 AS 4/16, Rn. 7, zitiert nach juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 4 L 1.20

    Wahlanfechtung; Richterwahlausschuss; Vorschlagslisten; richtige Verfahrensart;

    Der Umstand, dass der Beschluss sowie der Nichtabhilfebeschluss allein vom Vorsitzenden der Kammer getroffen worden sind und nicht durch die Kammer, wie es § 48 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG (als speziellere, dem § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG vorgehende Norm) für Entscheidungen über die Verfahrensart vorschreibt (vgl. BAG, Beschlüsse vom 17. September 2014 - 10 AZB 4/14 - juris Rn. 6 und vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16 - juris Rn. 8), hindert das Oberverwaltungsgericht nicht an einer Sachentscheidung.
  • LAG Hamm, 06.12.2018 - 1 SHa 36/18

    Zuständigkeitsbestimmung

  • ArbG Hamm, 06.12.2018 - 1 SHa 36/18
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