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   BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87   

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BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87 (https://dejure.org/1987,489)
BAG, Entscheidung vom 16.09.1987 - 4 AZR 265/87 (https://dejure.org/1987,489)
BAG, Entscheidung vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 (https://dejure.org/1987,489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Manteltarifvertrages für die holzverarbeitende und kunststoffverarbeitende Industrie in Rheinland-Pfalz vom 16.04.1980 in der Fassung vom 29.10.1984 - Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz - ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 120
  • NZA 1988, 29
  • BB 1987, 2372
  • DB 1987, 2522
  • JR 1988, 264
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 275/67

    Zulässigkeit begrenzter Effektivklauseln

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
    Das wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes erschöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Parteidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
    Die Vereinbarung von Stundenlöhnen auf der einen, Wochen- oder Monatslöhnen auf der anderen Seite berechtigt zur unterschiedlichen Behandlung von Lohnerhöhungen bei Arbeitszeitverkürzung (Bestätigung von BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -.

    Solange aber, wie hier im vorliegenden Falle, die Stundenlohnvereinbarung besteht und mit dem Tarifvertrag in Einklang steht, kann diesen unterschiedlichen Voraussetzungen auch bei den Folgen einer Lohnerhöhung aufgrund Arbeitszeitverkürzung Rechnung getragen werden (vgl. BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 261/78

    Tarifvertragliche Verdienstsicherung - Tariflohn - Tarifgehalt - Außertarifliche

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
    Wenn demgegenüber in Ziffer 55 Abs. 5 ausdrücklich nur von den Tariflöhnen gesprochen wird, haben damit die Tarifvertragsparteien die Lohnerhöhung nur für diesen Tariflohn vorgesehen und die Effektivlöhne lediglich als Berechnungsgrundlage für andere Vergütungen zugrunde gelegt, wie das nach der Rechtsprechung des Senats zulässig ist (vgl. BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
    Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

    Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] und BAGE 38, 118 = AP Nr. 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m. w. N.).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
    Aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der für die Auslegung des Tarifvertrages maßgeblich ist (vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), ergibt sich aber, daß die Tarifvertragsparteien des MRP immer dann, wenn sie nicht den Tariflohn meinen, sondern den effektiven Lohn ansprechen, das auch so bezeichnen.
  • BAG, 23.06.1965 - 4 AZR 103/64

    Wochenlohn - Zeitabschnitt einer Woche - Wöchentliche Arbeitszeit - Gewerbliche

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
    Zu Unrecht beruft sich der Kläger und mit ihm die Vorinstanz hierzu auf die Entscheidung des Senats vom 23. Juni 1965 (- 4 AZR 103/64 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Wochenlohn).
  • BAG, 18.08.1971 - 4 AZR 342/70

    Anrechnungsklauseln

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
    Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.
  • BAG, 26.04.1961 - 4 AZR 501/59

    Vorschrift eines Tarifvertrages - Erhöhung der Tariflöhne - Übertarifliche

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
    Besonders deutlich wird das in tariflichen Anrechnungsklauseln (BAG Urteil vom 26. April 1961 - 4 AZR 501/69 -, AP Nr. 5 zu § 4 TVG Effektivklausel), mit denen die Tarifvertragsparteien das Aufsaugen eines übertariflichen Lohnteiles ohne Rücksicht darauf vorschreiben, wie er einzelvertraglich und damit u. U. auch tariffest vereinbart ist.
  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
    Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] und BAGE 38, 118 = AP Nr. 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m. w. N.).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87
    Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] und BAGE 38, 118 = AP Nr. 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m. w. N.).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (BAGE 20, 308, 312 ff. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 33, 83, 88 f. = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 38, 118, 124 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 56, 120, 125 ff. = AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel) sind Tarifbestimmungen unwirksam, nach denen eine Tariflohnerhöhung auf die bisher effektiv gewährte Vergütung aufzustocken ist (sog. begrenzte Effektivklausel), oder nach denen ein bisher über- oder außertariflich gewährter Lohnbestandteil zum Tariflohn wird (sog. Effektivgarantieklausel).
  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 575/87

    Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung

    Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung und übertariflicher Lohn (vgl BAG vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -).

    Insoweit kann auf die Urteile des Senats vom 3. Juni 1987 (- 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und vom 16. September 1987 (- 4 AZR 265/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) verwiesen werden.

    Die Unterschiede zwischen einer Stundenlohnvereinbarung auf der einen und der Vereinbarung eines Wochenlohnes oder Monatslohnes auf der anderen Seite rechtfertigen es nämlich, daß auch bei einer Tariflohnerhöhung eine im Ergebnis ungleiche Behandlung der effektiven Lohnhöhe vorgenommen wird (vgl. BAG Urteile vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - und vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 574/87

    Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung

    Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung und übertariflicher Lohn (vergleiche BAG vom 03.06.1987 - 4 AZR 44/87 - vom 16.09.1987 - 4 AZR 265/87 -.

    Insoweit kann auf die Urteile des Senats vom 3. Juni 1987 (- 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) und vom 16. September 1987 (- 4 AZR 265/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt) verwiesen werden.

    Die Unterschiede zwischen einer Stundenlohnvereinbarung auf der einen und der Vereinbarung eines Wochenlohnes oder Monatslohnes auf der anderen Seite rechtfertigen es nämlich, daß auch bei einer Tariflohnerhöhung eine im Ergebnis ungleiche Behandlung der effektiven Lohnhöhe vorgenommen wird (vgl. BAG Urteile vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - und vom 16. September 1987 - 4 AZR 265/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).

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