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   BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 767/97   

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https://dejure.org/1998,48601
BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 767/97 (https://dejure.org/1998,48601)
BAG, Entscheidung vom 16.09.1998 - 5 AZR 767/97 (https://dejure.org/1998,48601)
BAG, Entscheidung vom 16. September 1998 - 5 AZR 767/97 (https://dejure.org/1998,48601)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96

    Betriebliche Übung - Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 767/97
    In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 16. April 1997- 10 AZR 705/96 - AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 1 a der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

    Zu beurteilen ist, ob das Landesarbeitsgericht anhand der von ihm festgestellten Umstände des Einzelfalls (§ 561 Abs. 2 ZPO) zu einem zutreffenden Auslegungsergebnis gelangt ist (vgl. BAG Urteil vom 16. April 1997, aaO, zu I11 b der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 767/97
    a) Betriebsvereinbarungen sind nach den für die Tarifauslegung geltenden Grundsätzen auszulegen (BAG Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung, zu II 2 b der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 767/97
    Parallelverfahren zu BAG Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen .
  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 325/78

    Auszahlung einer Zulage zum Lohn durch Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen

    Auszug aus BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 767/97
    a) Betriebsvereinbarungen sind nach den für die Tarifauslegung geltenden Grundsätzen auszulegen (BAG Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung, zu II 2 b der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
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