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   BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07   

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BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 (https://dejure.org/2008,330)
BAG, Entscheidung vom 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 (https://dejure.org/2008,330)
BAG, Entscheidung vom 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 (https://dejure.org/2008,330)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

  • openjur.de

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Arbeitszeitverlängerung; Arbeitsplatz mit höherwertiger Tätigkeit als "entsprechender Arbeitsplatz" iSv. § 9 TzBfG; § 2 MTV Hessischer Einzelhandel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung eines freien und "entsprechenden Arbeitsplatzes" mit längerer Arbeitszeit für einen Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) - Inhaltliche Vergleichbarkeit der zu besetzenden Stelle mit der vertraglich ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitszeitverlängerung bei Teilzeitbeschäftigung

  • hensche.de

    Teilzeit: Arbeitszeitaufstockung, Arbeitszeit: Aufstockung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 97/81/EG idF der Richtlinie 98/23/EG zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit Paragraphen 1, 5 der Rahmenvereinbarung; ; BGB §... 162; ; BGB § 187; ; BGB § 193; ; BGB § 241; ; BGB § 251; ; BGB § 252; ; BGB § 254; ; BGB § 275; ; BGB § 276; ; BGB § 278; ; BGB § 280; ; BGB § 281; ; BGB § 283; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 311a; ; BGB § 614; ; GewO § 106; ; TzBfG § 1; ; TzBfG § 2; ; TzBfG § 6; ; TzBfG § 7; ; TzBfG § 8; ; TzBfG § 9; ; ZPO § 894; ; MTV für Arbeitnehmer/innen im Hessischen Einzelhandel vom 27. Januar 2006 § 2; ; Gehalts-TV zwischen dem Landesverband des Hessischen Einzelhandels e. V. und ver.di, Landesbezirk Hessen, vom 27. Januar 2006 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG - Verlängerungsanspruch; höherwertiger Arbeitsplatz

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten nur bei Vorliegen freien Arbeitsplatzes ? Zudem erforderlich gleiche Anforderungen an Eignung ? Nur in Ausnahmefällen zugleich Anspruch auf höherwertigen Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit für höherwertigen Arbeitsplatz?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit - höherwertiger Arbeitsplatz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit auch bei höherwertigem Arbeitsplatz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit - höherwertiger Arbeitsplatz

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit - höherwertiger Arbeitsplatz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit in höherwertiger Funktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Arbeitszeitverlängerung in höherwertiger Funktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teilzeit, Verlängerung der Arbeitszeit, Schadensersatz bei Unmöglichkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit bei höherwertigem Arbeitsplatz nur in Ausnahmefällen

  • 123recht.net (Pressebericht, 16.9.2008)

    Kein Anspruch auf Arbeitszeitverlängerung in höherer Position // BAG sieht aber Ausnahme bei entsprechender Vorbeschäftigung

Besprechungen u.ä. (3)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei rechtswidriger Verweigerung von Arbeitszeitverlängerung

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit für höherwertigen Arbeitsplatz?

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 17.9.2008)

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 127, 353
  • MDR 2009, 35
  • NZA 2008, 1285
  • NJ 2009, 82
  • DB 2008, 2426
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07
    Ein entsprechender Arbeitsplatz liegt im Regelfall vor, wenn der zu besetzende Arbeitsplatz dem vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereich und der dafür notwendigen Eignung und Qualifikation entspricht (vgl. Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 20 und 23, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3).

    Die Voraussetzung des entsprechenden Arbeitsplatzes steht in § 9 TzBfG gleichrangig neben dem Erfordernis gleicher Eignung (vgl. Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 24 f., AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3; aA Buschmann in Buschmann/Dieball/Stevens-Bartol Das Recht der Teilzeitarbeit 2. Aufl. § 9 TzBfG Rn. 19; Laux in Laux/Schlachter TzBfG § 9 Rn. 31; Kittner/Däubler/Zwanziger-Zwanziger KSchR 7. Aufl. § 9 TzBfG Rn. 4).

    (1) Das TzBfG will den Wechsel von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt erleichtern (BT-Drucks. 14/4374 S. 11 und 18; vgl. auch Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 26, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3; 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 19, BAGE 119, 194).

    Das berufliche Fortkommen und die berufliche Mobilität von Teilzeitbeschäftigten sollen gefördert werden, um Karrierehindernisse auszuräumen und damit die Akzeptanz und Attraktivität von Teilzeitarbeit zu erhöhen (BT-Drucks. 14/4374 S. 12 und 18; vgl. auch Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 26, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3).

    Bliebe die Grenze zwischen den beiden Hierarchieebenen in einem solchen Fall undurchlässig, würde die gesetzgeberische Zielvorstellung der Flexibilisierung der individuellen Arbeitszeit verfehlt (vgl. Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 26, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3).

    Die negative Anspruchsvoraussetzung der nicht entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründe bezieht sich auf die personelle Auswahl für die Besetzung des freien Arbeitsplatzes (Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 34, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3).

    § 9 TzBfG begründet einen einklagbaren Rechtsanspruch des in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit durch Vertragsänderung, wenn sich - wie hier - keine besser geeigneten Konkurrenten bewerben (vgl. BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 17, NZA 2008, 701; Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 18, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3; 13. Februar 2007 - 9 AZR 575/05 -Rn. 26, AP TzBfG § 9 Nr. 2 = EzA TzBfG § 9 Nr. 2; 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 19, BAGE 119, 194).

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07
    c) Die Klägerin gab mit ihrem Schreiben vom 1. Dezember 2005 darüber hinaus ein Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrags iSv. § 145 BGB in der Funktion der Verwalterin der Verkaufsstelle R mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden ab (zu den Erfordernissen von Anzeige und Angebot BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 17, NZA 2008, 701; Senat 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 21, BAGE 119, 194).

    (1) Das TzBfG will den Wechsel von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt erleichtern (BT-Drucks. 14/4374 S. 11 und 18; vgl. auch Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 26, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3; 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 19, BAGE 119, 194).

    Grund für den über die Vorgaben der Sollvorschrift des Paragraphen 5 Nr. 3 Buchst. b der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit hinausgehenden Verlängerungsanspruch (Schmalenberg Anm. AP TzBfG § 9 Nr. 1, zu II 1; Schmidt RdA 2008, 41, 42 f.) ist die Befürchtung vieler Arbeitnehmer, nach einem Wechsel zu Teilzeitarbeit nicht mehr zu Vollzeitarbeit zurückkehren zu können und so in ihrem beruflichen Aufstieg beeinträchtigt zu werden.

    a) Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe sind nur anzunehmen, wenn sie gleichsam zwingend sind (Senat 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 30, BAGE 119, 194).

    § 9 TzBfG begründet einen einklagbaren Rechtsanspruch des in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit durch Vertragsänderung, wenn sich - wie hier - keine besser geeigneten Konkurrenten bewerben (vgl. BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 17, NZA 2008, 701; Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 18, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3; 13. Februar 2007 - 9 AZR 575/05 -Rn. 26, AP TzBfG § 9 Nr. 2 = EzA TzBfG § 9 Nr. 2; 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 19, BAGE 119, 194).

  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93

    Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung

    Auszug aus BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07
    Die Klägerin hat deshalb Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des vom Landesarbeitsgericht errechneten entgangenen Verdienstes von 8.141,45 Euro, § 275 Abs. 1 und 4, § 280 Abs. 1 und 3, § 281 Abs. 2, § 283 Satz 1, §§ 276, 278 Satz 1 2. Alt., § 251 Abs. 1, § 252 BGB (vgl. zu der Nichterfüllung eines tariflichen Verlängerungsanspruchs BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 987/93 - AuR 2001, 146, zu B der Gründe; zu § 9 TzBfG LAG Berlin 2. Dezember 2003 - 3 Sa 1041/03 - AuR 2004, 468, zu I der Gründe).

    Entlastet wird der Schuldner durch einen unverschuldeten Tatsachen- oder Rechtsirrtum (BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 987/93 - AuR 2001, 146, zu B 1 der Gründe mwN).

    Grundsätzlich erfordert der Geltungsanspruch des Rechts, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums selbst trägt und es nicht dem Gläubiger überbürden kann (vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 987/93 - AuR 2001, 146, zu B 2 der Gründe mwN).

    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin die ihr am 1. Januar 2006 nicht übertragene Funktion der Verwalterin der Verkaufsstelle R zu einem späteren Zeitpunkt in der Zeitspanne bis 30. November 2006 wieder verloren hätte (im Ergebnis ebenso BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 987/93 - AuR 2001, 146, zu B der Gründe; LAG Berlin 2. Dezember 2003 - 3 Sa 1041/03 - AuR 2004, 468, zu II der Gründe; Hk-TzBfG/Boecken § 9 Rn. 38; Boewer § 9 Rn. 53 mwN zu der Kontroverse in Rn. 51 f.; Jacobs in Annuß/Thüsing § 9 Rn. 45; Laux in Laux/Schlachter § 9 Rn. 74; Sievers § 9 Rn. 19; Arnold/Gräfl/Vossen § 9 Rn. 42; aA Kittner/Däubler/Zwanziger-Zwanziger § 9 TzBfG Rn. 19: Schätzung entsprechend § 10 KSchG).

  • LAG Berlin, 02.12.2003 - 3 Sa 1041/03

    Schadensersatz bei Verstoß des Arbeitgebers gegen § 9 TzBfG

    Auszug aus BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07
    Die Klägerin hat deshalb Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des vom Landesarbeitsgericht errechneten entgangenen Verdienstes von 8.141,45 Euro, § 275 Abs. 1 und 4, § 280 Abs. 1 und 3, § 281 Abs. 2, § 283 Satz 1, §§ 276, 278 Satz 1 2. Alt., § 251 Abs. 1, § 252 BGB (vgl. zu der Nichterfüllung eines tariflichen Verlängerungsanspruchs BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 987/93 - AuR 2001, 146, zu B der Gründe; zu § 9 TzBfG LAG Berlin 2. Dezember 2003 - 3 Sa 1041/03 - AuR 2004, 468, zu I der Gründe).

    Der Arbeitnehmer hat idR keinen Anspruch auf Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (vgl. LAG Berlin 2. Dezember 2003 - 3 Sa 1041/03 - AuR 2004, 468, zu I 2 a der Gründe mit insoweit ablehnender Anm. Pielenz AuR 2004, 469 f.; BeckOK RGKU/Bayreuther § 9 TzBfG Rn. 7; Hk-TzBfG/Boecken § 9 Rn. 21 f.; im Ergebnis ebenso Boewer TzBfG § 9 Rn. 26 und 28 ff., der das Kriterium des Weisungsrechts aber ablehnt; Meinel/Heyn/Herms TzBfG 2. Aufl. § 9 Rn. 20; AnwK-ArbR/Michels Bd. 2 § 9 TzBfG Rn. 4; MünchKommBGB/ Müller-Glöge 4. Aufl. Bd. 4 § 9 TzBfG Rn. 7; ErfK/Preis 8. Aufl. § 9 TzBfG Rn. 6; Rolfs TzBfG § 9 Rn. 3; HWK/Schmalenberg 3. Aufl. § 9 TzBfG Rn. 4; DFL/Schüren § 9 TzBfG Rn. 7; Sievers Kommentar zum TzBfG 2. Aufl. § 9 Rn. 9; Arnold/Gräfl/Vossen TzBfG 2. Aufl. § 9 Rn. 21; aA Buschmann in Buschmann/Dieball/Stevens-Bartol § 9 TzBfG Rn. 19; Laux in Laux/Schlachter § 9 Rn. 31; Kittner/Däubler/Zwanziger-Zwanziger § 9 TzBfG Rn. 4).

    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin die ihr am 1. Januar 2006 nicht übertragene Funktion der Verwalterin der Verkaufsstelle R zu einem späteren Zeitpunkt in der Zeitspanne bis 30. November 2006 wieder verloren hätte (im Ergebnis ebenso BAG 25. Oktober 1994 - 3 AZR 987/93 - AuR 2001, 146, zu B der Gründe; LAG Berlin 2. Dezember 2003 - 3 Sa 1041/03 - AuR 2004, 468, zu II der Gründe; Hk-TzBfG/Boecken § 9 Rn. 38; Boewer § 9 Rn. 53 mwN zu der Kontroverse in Rn. 51 f.; Jacobs in Annuß/Thüsing § 9 Rn. 45; Laux in Laux/Schlachter § 9 Rn. 74; Sievers § 9 Rn. 19; Arnold/Gräfl/Vossen § 9 Rn. 42; aA Kittner/Däubler/Zwanziger-Zwanziger § 9 TzBfG Rn. 19: Schätzung entsprechend § 10 KSchG).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07
    Auf den Rechtsgedanken einer treuwidrigen Herbeiführung des geringerwertigen Vertragsinhalts durch Rechtsmissbrauch, widersprüchliches Verhalten oder unauflösbaren Selbstwiderspruch des Arbeitgebers entsprechend § 162 BGB braucht nicht zurückgegriffen zu werden (vgl. zum Rechtsgedanken des § 162 BGB bei sog. vorweggenommener Stellenbesetzung die st. Rspr. des Zweiten Senats, zB 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 16; im Bereich des Wiedereinstellungsanspruchs zB BAG 14. November 2001 - 7 AZR 568/00 - BAGE 99, 326, zu B II 2 b aa der Gründe; zur rechtsmissbräuchlichen Vereitelung des Verlängerungsanspruchs Laux in Laux/Schlachter § 9 Rn. 26).

    Regelmäßig kommt Teilzeitbeschäftigten lediglich ein Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit in einer inhaltlich vergleichbaren und gleichwertigen Position zu (vgl. zu der ähnlichen Problematik der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem freien gleich- oder geringerwertigen Arbeitsplatz im Bereich des allgemeinen Kündigungsschutzes die st. Rspr. des Zweiten Senats, zB 5. Juni 2008 - 2 AZR 107/07 - Rn. 17; kritisch dazu Houben NZA 2008, 851, 852 ff.).

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07
    c) Die Klägerin gab mit ihrem Schreiben vom 1. Dezember 2005 darüber hinaus ein Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrags iSv. § 145 BGB in der Funktion der Verwalterin der Verkaufsstelle R mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden ab (zu den Erfordernissen von Anzeige und Angebot BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 17, NZA 2008, 701; Senat 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 21, BAGE 119, 194).

    § 9 TzBfG begründet einen einklagbaren Rechtsanspruch des in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit durch Vertragsänderung, wenn sich - wie hier - keine besser geeigneten Konkurrenten bewerben (vgl. BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 17, NZA 2008, 701; Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 18, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3; 13. Februar 2007 - 9 AZR 575/05 -Rn. 26, AP TzBfG § 9 Nr. 2 = EzA TzBfG § 9 Nr. 2; 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 19, BAGE 119, 194).

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00

    Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen

    Auszug aus BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07
    Der Rechtsirrtum ist unverschuldet, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft ist und der Schuldner sie sorgfältig geprüft hat (vgl. BAG 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 - BAGE 101, 328, zu B II 2 b cc der Gründe; 22. März 2001 - 8 AZR 536/00 - EzBAT BAT § 8 Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers Nr. 31, zu II 3 c cc der Gründe).
  • BAG, 13.11.2001 - 9 AZR 442/00

    Anspruch auf Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit - Verletzung von

    Auszug aus BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07
    IdR besteht auch keine Nebenpflicht des Arbeitgebers iSv. § 241 Abs. 2 BGB, im Vorhinein auf die Möglichkeit einer nur befristeten Arbeitszeitverringerung hinzuweisen (vgl. Senat 13. November 2001 - 9 AZR 442/00 - AP BAT § 15b Nr. 1, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07
    Der Rechtsirrtum ist unverschuldet, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft ist und der Schuldner sie sorgfältig geprüft hat (vgl. BAG 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 - BAGE 101, 328, zu B II 2 b cc der Gründe; 22. März 2001 - 8 AZR 536/00 - EzBAT BAT § 8 Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers Nr. 31, zu II 3 c cc der Gründe).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 575/05

    Teilzeitlehrkraft - Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07
    § 9 TzBfG begründet einen einklagbaren Rechtsanspruch des in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit durch Vertragsänderung, wenn sich - wie hier - keine besser geeigneten Konkurrenten bewerben (vgl. BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 17, NZA 2008, 701; Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 18, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3; 13. Februar 2007 - 9 AZR 575/05 -Rn. 26, AP TzBfG § 9 Nr. 2 = EzA TzBfG § 9 Nr. 2; 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 19, BAGE 119, 194).
  • LAG Hessen, 12.09.2007 - 18 Sa 231/07

    Schadenersatz - "entsprechender Arbeitsplatz" iSd § 9 TzBfG - unterbliebene

  • BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 568/00

    Tarifvertraglicher Einstellungsanspruch

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13

    Befristung - Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang

    Auch dann ist es Sache des Arbeitnehmers, ein Vertragsangebot zu unterbreiten und, soweit keine Einigung zustande kommt, den Anspruch gerichtlich zu verfolgen (vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 29; 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 18 f., BAGE 127, 353; 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 21, aaO) .

    § 9 TzBfG begründet einen einklagbaren Rechtsanspruch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit durch Vertragsänderung, wenn sich keine besser geeigneten Konkurrenten bewerben (BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 41 mwN, BAGE 127, 353) .

    Dies begründet gegebenenfalls Schadensersatzansprüche des übergangenen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers (vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 31; 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 14 aaO) .

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Eine höherwertige Tätigkeit muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht zuweisen, weil sie einer Beförderung gleichkäme, auf die kein Anspruch besteht (BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 23, BAGE 127, 353; 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - zu II 1 der Gründe, AP BPersVG § 46 Nr. 5, jeweils mwN) und zu der auch die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB den Arbeitgeber nicht verpflichten kann.
  • BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

    Diese Vorschrift begründet unter den dort genannten Voraussetzungen einen einklagbaren Rechtsanspruch des in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit durch Vertragsänderung (vgl. BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 45, BAGE 127, 353) .

    Besetzt der Arbeitgeber eine freie Stelle endgültig mit einem anderen Arbeitnehmer, geht der Anspruch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers gemäß § 275 Abs. 1 BGB unter, da dem Arbeitgeber die Erfüllung der aus § 9 TzBfG folgenden Verpflichtung rechtlich unmöglich ist (vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 31; 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 43, BAGE 127, 353; vgl. ferner zu SR 2a MTA BAG 14. November 2001 - 7 AZR 568/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 99, 326) .

    Die Vorschrift des § 9 TzBfG beschränkt den Arbeitgeber in seiner Vertragsfreiheit, indem sie dem Arbeitnehmer unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf die von ihm gewünschte Vertragsänderung einräumt und so den Arbeitgeber einem Kontrahierungszwang unterwirft (vgl. BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 42, BAGE 127, 353) .

    Der danach zu leistende Schadensersatz richtet sich in einem solchen Falle auf den finanziellen Ausgleich der Nachteile, die der Arbeitnehmer infolge der Stellenbesetzung in kausal-adäquater Weise erleidet (vgl. BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 49, BAGE 127, 353) .

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Die entgegenstehenden betrieblichen oder dienstlichen Belange müssen also zwingende Hindernisse für die beantragte Weiterbeschäftigung darstellen (vgl. zu § 9 TzBfG BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 37, BAGE 127, 353 sowie zu § 15b BAT BAG 18. März 2003 - 9 AZR 126/02 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 105, 248) .
  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Der Geltungsanspruch des Rechts erfordert im Grundsatz, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums selbst trägt und es nicht dem Gläubiger überbürden kann (BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 47, BAGE 127, 353) .
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 195/19

    Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer

    Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft seine Pflicht nach § 9 TzBfG aF zur bevorzugten Berücksichtigung eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers und besetzt die Stelle endgültig mit einem anderen Arbeitnehmer, kann dies einen Schadensersatzanspruch des bevorzugt zu berücksichtigenden Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 281 Abs. 2, § 283 Satz 1, § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 251 Abs. 1, § 252 BGB iVm. § 9 TzBfG aF auslösen (BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 31; 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 14, BAGE 127, 353) .

    Bei dem Arbeitsplatz kann es sich auch um einen neu eingerichteten Arbeitsplatz handeln (BT-Drs. 19/3452 S. 16; vgl. etwa BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 21, BAGE 127, 353; 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 20, BAGE 122, 235) .

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    (a) Das TzBfG will den Wechsel von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt erleichtern (BT-Drucks. 14/4374 S. 11 und 18; vgl. auch Senat 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 28, EzA TzBfG § 9 Nr. 4).
  • LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16

    Ein Arbeitsplatz, der befristet besetzt wird, um einen aufgrund von Elternzeit

    Grund für die Regelung ist vor allem die Befürchtung vieler Arbeitnehmer, nach einem Wechsel zur Teilzeitarbeit nicht mehr zur Vollzeitarbeit zurückkehren zu können und so in ihrem beruflichen Aufstieg beeinträchtigt zu werden (vgl. BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - RZ. 30, juris).

    Das berufliche Fortkommen und die berufliche Mobilität von Teilzeitbeschäftigten sollen gefördert werden, um Karrierehindernisse auszuräumen und damit die Akzeptanz und die Attraktivität von Teilzeitarbeit zu erhöhen (BT-Drucks. 14/4374 S. 12, S. 18; vgl. auch BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 - RZ. 26, juris; BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - RZ. 30, juris).

    Die in §§ 1, 6 und 9 TzBfG ausgedrückten Gesetzeszwecke der Förderung beruflicher Mobilität und Flexibilität auf allen Hierarchieebenen sind durchaus zu berücksichtigen, wenn es um die Frage geht, wann ein Arbeitsplatz als "entsprechender" Arbeitsplatz im Sinne des § 9 TzBfG anzusehen ist (vgl. hierzu etwa die Entscheidung des BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - RZ. 20 ff., insbesondere RZ. 22).

    Um diesen Zweck zu erreichen, gewährt § 9 TzBfG dem Arbeitnehmer einen durchsetzbaren Anspruch auf vertragliche Verlängerung seiner Arbeitszeit (vgl. BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - RZ. 42, juris).

    Das entsprechende Angebot des Arbeitnehmers auf Änderung des Arbeitsvertrages beschränkt somit den Arbeitgeber in seiner Vertragsfreiheit (BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - RZ. 42, juris).

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

    Auch dann ist es Sache des Arbeitnehmers, ein Vertragsangebot zu unterbreiten und, soweit keine Einigung zustande kommt, den Anspruch gerichtlich zu verfolgen (vgl. BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 18 f., BAGE 127, 353; 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 21, aaO) .

    Der Arbeitnehmer hat dann wegen der unterbliebenen Verlängerung der Arbeitszeit einen Schadensersatzanspruch (vgl. BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 14, BAGE 127, 353) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 8 Sa 483/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers - Schadensersatz

    Zwar kann sowohl ein Verstoß gegen die Unterrichtungspflicht des § 7 Abs. 2 TzBfG als auch eine Verletzung des Anspruchs des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Auswahl für eine Vollzeitbeschäftigung auf einem entsprechenden, freien Arbeitsplatz gemäß §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 Satz 1, 275 Abs. 1, Abs. 4, 276 BGB, §§ 249, 251 Abs. 1, 252 BGB einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen, der auf die Differenz zwischen der Vergütung für die (bisherige) Teilzeitarbeit und derjenigen, die für die Vollzeitbeschäftigung geschuldet ist, gerichtet ist (vgl. BAG 16.09.2008 - 9 AZR 781/07, NZA 2008, 1285 ff.; ErfK/Preis, 17. Aufl. 2017, § 7 TzBfG, Rn. 8).

    Auch dann ist es Sache des Arbeitnehmers, ein Vertragsangebot zu unterbreiten und, soweit keine Einigung zustande kommt, den Anspruch gerichtlich zu verfolgen (vgl. BAG 23.03.2016 - 7 AZR 828/13, Rn. 23 m.w.N., NZA 2016, 881, 884; 01.06.2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 29 m.w.N., NZA 2011, 1435 ff.; 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 18 f. m.w.N.).

    Ein entsprechender Arbeitsplatz liegt im Regelfall vor, wenn der zu besetzende Arbeitsplatz dem vertraglichen Tätigkeitsbereich und der dafür nötigen Eignung und Qualifikation entspricht (BAG 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - BAGE 127, 353; BAG 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 - AP TzBfG § 9 Nr. 3).

    Die Voraussetzungen des entsprechenden Arbeitsplatzes stehen in § 9 TzBfG gleichrangig neben dem Erfordernis gleicher Eignung (BAG 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - BAGE 127, 353; BAG 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 - AP TzBfG § 9 Nr. 3).

    Für die Vergleichbarkeit des eingenommenen und des begehrten Arbeitsplatzes besteht ein hinreichender Anhaltspunkt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die angestrebte Tätigkeit mit Ausnahme des veränderten Arbeitsumfangs durch Ausübung seines Direktionsrechts nach § 106 Satz 1 GewO zuweisen könnte (BAG 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 21 ff., NZA 2008, 1285 ff.).

    Es besteht jedoch in der Regel kein Anspruch auf Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (std. Rspr. vgl. BAG 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 23 u. 35, NZA 2008, 1285 ff.).

    Zwar kann ein tariflich höher bewerteter Arbeitsplatz ausnahmsweise dennoch als vergleichbar anzusehen sein, wenn das Anforderungsprofil der ursprünglichen Tätigkeit der aufstockungswilligen Teilzeitarbeitnehmerin entspricht (vgl. BAG 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 23 u. 35, NZA 2008, 1285 ff.).

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08

    Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen

  • LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18

    Aufstockung der Arbeitszeit; Anzeige des Aufstockungswunsches;

  • LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf Erhöhung der Arbeitszeit

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2017 - 8 Sa 284/17

    Verzugspauschale

  • LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12

    Aufstockungsanspruch; Fehlzeiten; Schadensersatz; betriebliche Gründe

  • LAG Hessen, 25.09.2015 - 18 Sa 520/14

    Zumindest kein Anspruch des AN auf Erhöhung der Wochenarbeitszeit nach § 9 TzBfG,

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 20/23

    Erhöhung aller Vergütungsbestandteile bei Erhöhung der Arbeitszeit;

  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13

    Inhaltskontrolle bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen -

  • ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18

    Schadensersatz wegen Verletzung der Informationspflichten über freie

  • LAG Hessen, 16.01.2015 - 14 Sa 522/14

    Ein "entsprechender" freier Arbeitsplatz iSd. § 9 TzBfG liegt nicht vor, wenn der

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 696/11

    Bezahlter Freizeitausgleich für Arbeit an einem auf einen Samstag fallenden

  • LAG Hamm, 25.02.2014 - 14 Sa 1174/13

    Arbeitsplatz; Arbeitszeit; Besetzung; Leiharbeit; Teilzeit; Unmöglichkeit;

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 329/22

    Elternzeit - Teilzeit - entgegenstehende betriebliche Gründe - analoge Anwendung

  • ArbG Passau, 21.10.2015 - 5 Ca 939/14

    Sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags

  • LAG Hamm, 30.06.2022 - 11 Sa 39/22
  • ArbG Paderborn, 12.08.2015 - 4 Ca 504/15

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit

  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 287/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - Begriff des versicherungspflichtigen

  • LAG Bremen, 11.03.2010 - 3 TaBV 24/09

    Betriebsverfassungsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers bei Einsatz von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21

    Elternzeit - Teilzeit

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2017 - 8 Sa 477/17

    Höhe des Verzugsschadens bei Verzug des Arbeitgebers mit der Zahlung des

  • LAG Köln, 15.06.2009 - 5 Sa 1454/08

    Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2018 - 8 Sa 891/17

    Voraussetzungen der Eingruppierung in die Lohngruppe 2 B8 des Lohntarifvertrags

  • LAG Köln, 19.05.2011 - 13 Sa 1567/10

    Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit; unbegründete Klage eines

  • LAG Hessen, 11.05.2020 - 17 Sa 696/19

    Voraussetzungen des Anspruchs einer teilzeitbeschäftigten Flugbegleiterin auf

  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 848/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2017 - 8 Sa 285/17

    Verzugspauschale

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 976/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 24 Sa 1610/09

    Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung; unbegründete Klage auf

  • LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09

    Unbegründeter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur befristeten Einstellung im

  • LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08

    Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit

  • ArbG Gießen, 05.02.2016 - 9 Ca 283/15

    Ein Teilzeitbeschäftigter hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf Verlängerung

  • LAG Köln, 12.08.2015 - 11 Sa 115/15

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erhöhung der Arbeitszeit

  • LAG Düsseldorf, 01.08.2017 - 3 Sa 864/16

    Schadensersatz; Verzugszinsen; Rechtsirrtum; Verschulden;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 261/19

    Stellenbesetzung - Vorzug interner Bewerber - Schadensersatz - rechtswidrige

  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 909/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

  • LAG Köln, 22.11.2013 - 10 Sa 454/13

    Bezahlung von Breakstunden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 10 Sa 755/09

    Kein Anspruch auf Wertguthabenvereinbarung - Verfall von Resturlaub nach

  • LAG Thüringen, 10.05.2011 - 7 Sa 369/09

    Planmäßige Mehrarbeit durch formularmäßig befristete Anhebung der Arbeitszeit im

  • LAG Nürnberg, 22.09.2017 - 8 TaBV 9/17

    Einstellung - Zustimmungsersetzung - vorläufige Einstellung - Feststellungsantrag

  • LAG Köln, 17.08.2010 - 12 Sa 513/10

    Aufstockungsverlangen bei schuldhafter Pflichtverletzung der Arbeitgeberin

  • LAG Thüringen, 26.01.2012 - 6 Sa 393/10

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf Arbeitszeitverlängerung nach §

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