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   BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01   

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BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01 (https://dejure.org/2002,1961)
BAG, Entscheidung vom 16.10.2002 - 4 AZR 579/01 (https://dejure.org/2002,1961)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 (https://dejure.org/2002,1961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten in den Bundesangestelltentarif (BAT); "Besondere Schwierigkeit" und "Bedeutung" im Sinne des Tätigkeitsmerkmals als unbestimmte Rechtsbegriffe; Beschreibung des Tätigkeitsfeldes einer Gleichstellungsbeauftragten; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer von vornherein als Gleichstellungsbeauftragte eingestellten Arbeitnehmerin in einer kreisangehörigen Stadt mit 17.500 Einwohnern in Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 685/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Die Klägerin beantragte mit Schreiben vom 16. Dezember 1997 und vom 10. Juli 1998 unter Berufung auf zwei Entscheidungen des Senats vom 20. September 1995 (- 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und - 4 AZR 685/94 - BAGE 81, 47) erfolglos Vergütung zunächst nach VergGr.

    Davon ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung von Gleichstellungsbeauftragten (14. April 1999 - 4 AZR 334/98 - BAGE 91, 185; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - und - 4 AZR 685/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und BAGE 81, 47; 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 156) zutreffend ausgegangen.

    Die Berufung der Klägerin auf die Entscheidungen des Senats vom 20. September 1995 (- 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205; - 4 AZR 685/94 - BAGE 81, 47) ersetzt einen eigenen Sachvortrag insoweit nicht, zumal den Klägerinnen jener Verfahren umfangreichere Aufgaben übertragen worden waren.

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Die Klägerin beantragte mit Schreiben vom 16. Dezember 1997 und vom 10. Juli 1998 unter Berufung auf zwei Entscheidungen des Senats vom 20. September 1995 (- 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und - 4 AZR 685/94 - BAGE 81, 47) erfolglos Vergütung zunächst nach VergGr.

    Davon ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung von Gleichstellungsbeauftragten (14. April 1999 - 4 AZR 334/98 - BAGE 91, 185; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - und - 4 AZR 685/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und BAGE 81, 47; 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 156) zutreffend ausgegangen.

    Die Berufung der Klägerin auf die Entscheidungen des Senats vom 20. September 1995 (- 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205; - 4 AZR 685/94 - BAGE 81, 47) ersetzt einen eigenen Sachvortrag insoweit nicht, zumal den Klägerinnen jener Verfahren umfangreichere Aufgaben übertragen worden waren.

  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 334/98

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Davon ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung von Gleichstellungsbeauftragten (14. April 1999 - 4 AZR 334/98 - BAGE 91, 185; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - und - 4 AZR 685/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und BAGE 81, 47; 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 156) zutreffend ausgegangen.

    Diese muß sich auf die Auswirkung der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (zB 14. April 1999 - 4 AZR 334/98 - BAGE 91, 185 mwN).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Davon ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zur Eingruppierung von Gleichstellungsbeauftragten (14. April 1999 - 4 AZR 334/98 - BAGE 91, 185; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - und - 4 AZR 685/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205 und BAGE 81, 47; 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 156) zutreffend ausgegangen.

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 156) bezieht sich das Merkmal der "besonderen Schwierigkeit" auf die fachliche Qualifikation des Angestellten.

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei derartigen Aufbaufallgruppen zunächst zu prüfen, ob die Klägerin die Anforderungen der allgemeinen und darauf jeweils nacheinander die der qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen erfüllt (vgl. nur 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158; 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 183).

    1 a BAT/VKA als erfüllt erachtet (vgl. 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 91; 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 183).

  • LAG Hamm, 13.06.2001 - 18 Sa 273/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten; Anspruch auf Zahlung einer

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. Juni 2001 - 18 Sa 273/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Dabei verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Angestellte die Tatsachen darlegen muß, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (vgl. Senat 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    1 a BAT/VKA als erfüllt erachtet (vgl. 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 91; 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 183).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00

    Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Dabei verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Angestellte die Tatsachen darlegen muß, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (vgl. Senat 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. zB 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 85 f. mwN).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    a) Beruft sich eine Arbeitnehmerin auf die Erfüllung der Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals, das gegenüber einer niedrigeren Vergütungsgruppe ein Heraushebungsmerkmal fordert - wie hier bei der VergGr. IVb Fallgr. 1a gegenüber der VergGr. Vb Fallgr. 1a BAT-O -, muss sie in einem Eingruppierungsrechtstreit diejenigen Tatsachen darlegen, die diesen Vergleich ermöglichen (BAG 12. März 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 f bb (2) der Gründe; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - zu II 4 b dd (1) der Gründe) .
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei Aufbaufallgruppen zunächst zu prüfen, ob der Kläger die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe und anschließend diejenigen der qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppe(n) erfüllt (zB 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294 mwN).

    Dem Kläger obliegt es, im Eingruppierungsrechtsstreit diejenigen Tatsachen darzulegen, die diesen Vergleich ermöglichen (zB Senat 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294 mwN).

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Bei Aufbaufallgruppen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zunächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden und anschließend, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Entgeltgruppen vorliegen (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 21 mwN, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 62; 25. Februar 2009 -   4 AZR 20/08   - Rn. 28, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 310; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 f aa der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - zu II 4 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294) .
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